Bundeswasserstraßen --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • @S t e f a n: ich fürchte, diese Gedanken werden sich viele machen. Dabei sollte man bedenken, daß die neue Verordnung vorläufig ist und über einen Zeitraum - ich glaube es sind zwei Jahre - beobachtet wird, ob und wie sie wirkt. Das könnte dann durchaus nach hinten losgehen.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Sven Schumacher schrieb:

      BISHER war es aber - soweit ich das verstanden habe - für rein private Zwecke noch erlaubt, oder?
      Ja, reine Hobbyfliegerei (zum Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung) war und ist auch noch bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln möglich. Trotzdem würde ich nicht unbedingt Schiffe oder Schleusen- und Kaianlagen etc. überfliegen, dass kann auch heute schon Ärger geben, wenn die Schiffsführung dadurch gestört oder gefährdet werden könnte. Man kann auch im erlaubten Rahmen eine Handlung begehen, die im Eventualfall als Fahrlässigkeit ausgelegt wird.
    • Ich hab vor drei Wochen die Neckarschleuse gefilmt.... hab beim Personal gefragt, ob das "okay" wäre und der meinte nur, ich soll sie halt nicht versenken, weil das würden sie nicht für mich wieder raus holen ;)
      Also Fragen hat bisher fast immer geholfen. Wenn das in Zukunft nicht mehr auf dem kurzen Dienstweg gehen würde, wäre das echt blöd.
      Android OnePlus3T (7.1.1) & Windows 10
    • Diet schrieb:

      @S t e f a n: ich fürchte, diese Gedanken werden sich viele machen. Dabei sollte man bedenken, daß die neue Verordnung vorläufig ist und über einen Zeitraum - ich glaube es sind zwei Jahre - beobachtet wird, ob und wie sie wirkt. Das könnte dann durchaus nach hinten losgehen.
      In den zwei Jahren wird man dann beobachten können, das von den hundertausend Drohen in Deutschland keine einzige einen 1000-Tonnen-Frachter zum kentern gebracht hat. ;)
    • Sven Schumacher schrieb:

      Ich hab vor drei Wochen die Neckarschleuse gefilmt.... hab beim Personal gefragt, ob das "okay" wäre und der meinte nur, ich soll sie halt nicht versenken, weil das würden sie nicht für mich wieder raus holen ;)
      Also Fragen hat bisher fast immer geholfen. Wenn das in Zukunft nicht mehr auf dem kurzen Dienstweg gehen würde, wäre das echt blöd.
      Fragen hilft immer. Vielleicht hat der gute Mann nur so nett geantwortet, weil er wusste, dass er garnicht die Berechtigung dazu hat, dir das Fliegen zu erlauben? Ich hab schon öfters mal die "falschen" gefragt, teilweiße mit haarsträubenden Antworten...
    • Nun, es war der verantwortliche Schleusenwärter. Wenn der mir das erlaubt und seine Kompetenzen dabei überschreitet, dann kann das nicht mein Problem sein. Wenn in Zukunft klar geregelt ist, dass man da das zuständige Amt fragen muss, dann ist das was anderes. Bisher war das SO nicht geregelt.
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    • Sven Schumacher schrieb:

      Nun, es war der verantwortliche Schleusenwärter. Wenn der mir das erlaubt und seine Kompetenzen dabei überschreitet, dann kann das nicht mein Problem sein. Wenn in Zukunft klar geregelt ist, dass man da das zuständige Amt fragen muss, dann ist das was anderes. Bisher war das SO nicht geregelt.
      Ich denke schon, dass es im Falle eines Falles dein Problem sein könnte, wenn du einfach den falschen gefragt hast. Aber das sind Spekulatius.

      Ich muss mich schon auf fragen, was auf einen zukommt, wenn man mal doch eben über eine Bundeswasserstraße geflogen ist... ?!

      Ach und: Auf dem Neckar sollen künftig Castor-Transporte rumschippern! Das wäre doch mal was! :D
    • Was mich an dieser Stelle interessiert: Meine ganzen Allgemeinerlaubnisse gelten noch bis nächsten Frühjahr. Da steht nichts von generellen Betriebsverboten 100 Meter links und rechts von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnstrecken, sondern ich darf nur nicht direkt über Verkehrswege fliegen. Kann ich also in diesem Jahr noch dichter ran oder muss ich ab Inkrafttreten 90 Prozent meiner Einsätze weglassen?

      Meine Auftraggeber sitzen ja zum ganz großen Teil im Eisenbahnbereich, und denen muss ich wohl in Zukunft sagen, dass keine schönen Luftaufnahmen mehr möglich sind. Jedenfalls gibt es bei DB Netz keinen bundeseinheitlichen Ansprechpartner, der in der Lage wäre, sowas innerhalb einer Stunde zu erlauben. Zumindest gibt es dafür noch keine entsprechenden Kommunikationswege. Im Prinzip müsste man dafür in jeder der sieben Betriebszentrale einen Ansprechpartner haben.

      Noch besser wäre es natürlich, wenn man eine pauschale Erlaubnis bekommen könnte, zum Beispiel bis auf 20 Meter ranzugehen, sofern man im Bahnbetrieb ausreichend sachkundig ist. Ich werde das mal anpacken, um mir künftig nicht meine Aufträge zu ruinieren.

      Matthias
    • @Pianist: Sollte in der geltenden LuftVO bzw. LuftVZO etwas drin stehen, so hat dies Vorrang vor Deiner Aufstiegserlaubnis. In den meisten Aufstiegserlaubnisen steht auch gern mal drin. Diese Erlaubnis kann auch teilweise bzw. komplett wiederrufen werden.
    • Ich habe also im vergangenen Jahr viel Geld und Zeit in die Beantragung von Aufstiegserlaubnissen investiert, die mir jetzt kaum noch was nützen. Na klasse. Wenn ich mal zurückblicke, was ich bisher so gemacht habe, dann fallen mir da vielleicht ein oder zwei einzelne Aufnahmen ein, die auch mit neuer Regelung noch möglich wären. Alle anderen wären in Zonen mit Betriebsverbot.

      Matthias
    • Viel Geld ist Relativ, aber viel Zeit? So umfangreich ist so ein Antrag für eine Allgemeinerlaubniss nun auch wieder nicht.

      In Baden-Württemberg war es auch so, dass ohne große Ankündigung auf einmal die Allgemeinverfügung eingeführt wurde mit der man sogar mehr darf als mit der vorhergehenden allgemeinen Aufstiegserlaubnis. Da war die vorhergehende Bemühung irgendwie auch für die Katz.

      Dafür darfst Du dann auch im Nachbarbundesland Aufträge fliegen ohne AE.
    • Fakt ist jedenfalls: Ich hasse es wie die Pest, wenn ich meinen Kunden sagen muss, dass irgendwas plötzlich nicht mehr geht. Denn die habe ich im vergangenen Jahr mit den Copter-Aufnahmen so dermaßen verblüfft, dass es natürlich schwer sein wird, von diesem Standard wieder runterzugehen.

      Im Bereich der Wasserstraßen sehe ich da noch die geringsten Probleme, weil die WSA recht entspannt sind und mir da sicher recht pauschal was erlauben werden. Autobahn ist nicht so wichtig für mich, weil ich mich nur wenig mit Straßenverkehrspolitik beschäftigte. Mein zentrales Problem sind die Bahnstrecken, weil ich unendlich viele Auftraggeber im Bahnbereich habe, und deren Interessenslagen sehr unterschiedlich sind. Also ich muss sehr genau unterscheiden zwischen Auftraggebern innerhalb und außerhalb des DB-Konzerns, und möchte da natürlich keine schlafenden Hunde wecken...

      Matthias
    • Was soll ich jetzt sagen. Ich verstehe Deine Problematik und kann Dich auch verstehen. Hast ja Deine Situation ausreichend und mehrfach dargelegt. Leider ändert sich da nichts an der Sachlage.

      Schau mal die Energiekonzerne. Nach dem politischen Willen sind hier alle Konzerne mit abertausenden Arbeitsstellen von heut auf morgen in Schieflache gefallen. Da mag man dazu stehen wie man will, so wie auch zu unserem Hobby. Fakt ist, man muss sich den neuen Rahmenbedigungen stellen.

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    • Langsam werde ich im Bereich der Nordsee schlauer:

      Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)
      § 1 Binnenwasserstraßen, Seewasserstraßen

      (1) Bundeswasserstraßen nach diesem Gesetz sind
      1. ...
      2. die Seewasserstraßen.
      (2) Seewasserstraßen sind die Flächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres. Zu den Seewasserstraßen gehören nicht die Hafeneinfahrten, die von Leitdämmen oder Molen ein- oder beidseitig begrenzt sind, die Außentiefs, die Küstenschutz-, Entwässerungs-, Landgewinnungsbauwerke, Badeanlagen und der trockenfallende Badestrand.

      Also gilt an vielen Stellen für das Überflugverbot die Küstenlinie, und eigentlich davon noch mal 100 m Abstand. Und 150m von der Küstenlinie seewärts ist eh Nationalpark. Aber immer, wenn Landgewinnung ist oder Badestrand, darf man fliegen. Wenn nicht Badesaison ist, dann sonst sind das Menschenansammlungen oder aber sensible Bereiche (Umkleiden) wo sich Fotos verbieten.

      Wahrscheinlich werde ich irgendwann für alles die Freigaben haben und habe dann immer einen Aktenordner dabei. Die Genehmigungen nehmen dann mehr Platz ein, als die Mavic :D