Bundeswasserstraßen --- Sammelthread

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    • inselgrafik schrieb:

      Wahrscheinlich werde ich irgendwann für alles die Freigaben haben und habe dann immer einen Aktenordner dabei. Die Genehmigungen nehmen dann mehr Platz ein, als die Mavic :D
      Wieso? In digitaler Form auf dem Handy/Tablet paßt das doch ins Mavic-Köfferchen mit rein ;)
      Mein Hangar:
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    • Man hat bei dem Verbot nicht über Bundeswasserstraßen zu fliegen und zudem noch 100 Meter Abstand zu halten, leider keinen Unterschied bei der Klassifizierung gemacht, egal ob die Bundeswasserstraße von der Schifffahrt stark, schwach, kaum oder gar nicht frequentiert wird. Bei einigen Binnenwasserstraßen und vor allem auch im Küstenbereich hätte es durchaus genügt, wenn man lediglich ein Flugverbot bei Annäherung von Schiffen oder meinetwegen einen Mindestabstand zu Schiffen vorgeschrieben hätte. Statt dessen kommt diese Basta-Regel, es ist grundsätzlich überall (für ungenehmigte Flüge) verboten. Das dies garantiert nicht von jedem eingesehen wird, ist verständlich und es wird deswegen wahrscheinlich auch tausende von Verstößen geben... das steht schon mal fest, wie das Amen in der Kirche.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Es gibt auch einige Bundeswasserstraßen, die hauptsächlich von Sportbooten und vielleicht noch von einigen Ausflugsschiffen in der Sommersaison befahren werden. Teilweise werden die Schleusen von Oktober bis April nicht betrieben, so dass in diesem Zeitraum auch gar keine Schifffahrt möglich ist (z.B. die Müritz-Elde-Wasserstraße, Obere-Havel-Wasserstraße und andere in MV und BRB). Also was um Himmels Willen wäre daran so brandgefährlich, wenn man sie zumindest außerhalb der jährlichen Betriebszeiten auch überfliegen dürfte? Diese Regel kennt leider nur Schwarz oder Weiß.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Es gibt Bundesstraßen in ländlichen Gebieten, da fährt auch nur mal ein Traktor (etwas übertrieben dargestellt) , jedenfalls deutlich weniger als auf vielen Kreis- und Landesstraßen und denoch muss man dort die 100m Abstand halten.

      Soll ich jetzt noch von Bahnstrecken anfangen, wo nur 1 bis 2 mal im Jahr ein Zug fährt?

      Auf der anderen Seite mal allen ernstes, soll man für jeden Abschnitt solcher Verkehrswege eine eigene Gefährdungsbeurteilung machen und den Abschnitt dann in einem Gesetz definiert werden?

      [Ironie] Es ist Vorweihnachtszeit und Wünsche dürfen geäußert werden [/Ironie]

      In solchen Verordnungen werden nur bereits beschriebene Grenzen und Definitionen wieder gegeben. Da fallen dann nun auch mal weniger befahrene Verkehrswege durchs Raster und stark befahrene Wege, wo ein Verbot durchaus Sinn machen würde, bleiben unberücksichtigt.

      Wenn man das jetzt wieder an einer Definition, nach Zeit oder Verkehrsaufkommen, fest machen wollte, möchte ich hier im Forum die unterschiedlichen Auslegungen, was ist jetzt viel und was ist weniger Verkehr, was ist ein Sportboot und was ist ein Ausflugsdampfer, lesen. Das Gipfelt dann wieder in haarsträubende Interpretationen die das eigene Interesse in ein günstigeres Licht stellen.

      Und was kommt dann? Man soll doch bitte klarere und eindeutigere Regeln erstellen. Sind die dann da, an denen nicht zu deuteln gibt, heißt Esslingen "Jetzt wird wieder nur Schwarz oder Weiß gesehen!". Egal wie man es macht, es wird nie recht sein.

      [Ironie] Auch wenn hier fast keine Frauen im Forum vertreten sind, so sind doch sehr viele feminine Gene zu verspüren. [/Ironie]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • Diese Regeln werden halt nebenbei gemacht und selten wirklich durchdacht. Das ist ja im Vergleich zu anderen Gesetzen und Regeln für die meißten Parlamentarier irgendwie Kleinkram.
      Drohnen sind halt voll gefährlich #mussmanwissen und deshalb hat das so seine Richtigkeit. ;)

      Es bleibt uns nichts übrig als damit die Behörden zu nerven ... und die wieder nerven dann ihre Amtsleiter und die wieder werden dann vielleicht sinnvolle Ausnahmen festlegen, wie z.B. bisher die Freigabe bis 30m in vielen CTR ...

      Und in 2 Jahren soll das ja noch mal angefasst werden, diese Verordnung... vielleicht wirds dann besser ... oder noch schlechter.
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    • Es wird immer spaßiger. Im Bereich der Nordsee reicht es nicht, vom WSV eine Ausnahmegenehmigung für Bundeswasserstraßen zu haben. Es gibt ja auch den Nationalpark, der 150m vom Ufer entfernt anfängt. Allerdings sind diese 150m zwischen Hochwasserlinie (oder Deichkrone) und Nationalpark fast überall Naturschutzgebiet. Da entscheidet die Untere Naturschutzbehörde des Kreises.

      Wenn ich also zB im Bereich des Wyker Hafens fliegen will, mit einer Runde über den Strand, brauche ich die Genehmigung des Hafens, des WSA Tönning, des Nationalparks (der geht bis zur Hafenbegrenzung) und der unteren Naturschutzbehörde.

      Wenn also in Zukunft hier eine Drohne über Wasser fliegt, ist sie zu 99% illegal da :D
    • inselgrafik schrieb:

      Es wird immer spaßiger. Im Bereich der Nordsee reicht es nicht, vom WSV eine Ausnahmegenehmigung für Bundeswasserstraßen zu haben. Es gibt ja auch den Nationalpark, der 150m vom Ufer entfernt anfängt. Allerdings sind diese 150m zwischen Hochwasserlinie (oder Deichkrone) und Nationalpark fast überall Naturschutzgebiet. Da entscheidet die Untere Naturschutzbehörde des Kreises.

      Wenn ich also zB im Bereich des Wyker Hafens fliegen will, mit einer Runde über den Strand, brauche ich die Genehmigung des Hafens, des WSA Tönning, des Nationalparks (der geht bis zur Hafenbegrenzung) und der unteren Naturschutzbehörde.

      Wenn also in Zukunft hier eine Drohne über Wasser fliegt, ist sie zu 99% illegal da :D
      Nur mal so am Rande: Mit Ausnahme der Bundeswasserstraßen wird sich da aber mit der neuen Verordnung nichts ändern. Heißt soviel: "Das meiste war so! Das meiste ist so! Das meiste bleibt so!"
    • Das ist mir auch aufgefallen. Bei einigen ist das Starten/Landen von Modellflugzeugen innerhalb des NSG explizit verboten, bei anderen gab es bisher keine Einschränkungen. Das dürfte mit Inkraftsetzung der neuen Verordnung erledigt sein :(
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    • In Schleswig-Holstein war nur das Starten und Landen verboten. Nach der neuen Verordnung ja auch das Überfliegen. Noch ist für mich nicht klar, ob eine Ausnahmeerlaubnis die Luftfahrtbehörde ausstellen kann, oder die untere Naturschutzbehörde. Die Luftfahrtbehörde will sich aber eh erst festlegen, wenn die neue Verordnung rechtskräftig ist (also hier erschienen ist: www.bgbl.de). Eine Ausnahme sollte schon möglich sein, wenn sogar Feuerwerke in dem Bereich genehmigt werden (Föhr on fire). Aber seitdem RedBull letztes Jahr beim Triathlon zwischen den Inseln es mit Filmdrohnen wohl übertrieben hat, ist man jetzt überall eher verhalten.

      Auf jeden Fall habe ich schon mal die unbefristete "schifffahrtspolizeiliche Genehmigung" vom WSV zum Überfliegen der Bundeswasserstraßen im Bereich Föhr/Amrum, mit einigen Auflagen, wie z.B. einer Mindestflughöhe von 45 Metern.

      Auch Absprachen vor Ort laufen gut, demnächst habe ich bei der örtlichen Polizei einen Termin, um Ihnen mal eine Drohne zu präsentieren und Fragen zu beantworten. Denn die haben ihr Gebäude zB direkt am Hafenbecken, und ich brauche auch deren Genehmigung, um näher als 100m zu fliegen. Allerdings haben die kein Problem damit, schon eher mit Webcams, die das Gebäude und wer kommt und geht zeigen.
    • Nebenan in Seit 7. April 2017 nicht mehr erlaubte Motive wird gerade was geschrieben, was hier on-topic ist:

      skyscope schrieb:

      Pehaha schrieb:

      Um die Sinnhaftigkeit zu ergründen müßte man die Verfasser dazu fragen.
      Da müsste man nur die Drucksache 39/17 lesen, in der jeder Punkt begründet wurde. Mit der Ablenkungsgefahr liegst Du aber goldrichtig, unter anderem. :)

      biber schrieb:

      Schwer zu finden, man muss den Text fast bis zum Ende herunter skrollen bis man die Begründung findet... ich habe ihn mal herauskopiert:

      Das Verbot des Betriebs über Bundeswasserstraßen (Nummer 5) ist erforderlich, um Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs abzuwenden. Solche mit dem Betrieb von unbemanntem Fluggerät verbundenen Gefahren können z.B. auftreten, wenn das Gerät in das Sichtfeld des Schiffsführers gelangt, diesen irritiert und behindert. Zudem kann ein solches Gerät geeignet sein, den Funkverkehr zu stören; es besteht daneben die Gefahr von Kollisionen mit Funk- oder Signalmasten zB. an einer Schleusenbetriebsstelle, wodurch ein Anlagenausfall ausgelöst werden kann, und mit einem Schiff. Letzteres kann sowohl zu Personenschäden an Deck des Schiffes, als auch zu sehr gefährlichen Situationen im Bereich der Gefahrgutschifffahrt führen. Nicht zuletzt kann das Erscheinen eines unbemannten Fluggeräts auf dem Radarbild zu Fehlinterpretationen des Radars führen (z. B. Interpretation als Fahrwassertonne), was wiederum zu gefährlichen Kursmanövern oder einer Havarie führen kann.

      Und meine Bemerkung:
      Lese ich das richtig, dass alle genannten Probleme eine Nähe zu einem Schiff oder einer fest installierten Anlage veraussetzen?
      Aber dennoch die Annäherung an eine komplett leere
      Bundeswasserstraße untersagt wird?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope () aus folgendem Grund: Zitate richtig formatiert

    • Dann nehme ich meine letzte Antwort hier mal mit rüber, denn in dem anderen Thread soll es in erster Linie ja um Fotos gehen, die man seit dem 7. April 2017 so nicht mehr machen kann:

      @Flyer5404 Naja, so wird's wohl sein, dass keiner da noch den ganzen Kram aufdröseln wollte. Zack, überall verrrbotten, zus. 100 m Abstand, basta. Die Begründung im Text ist teilweise auch ziemlich weit hergeholt. Das Drohnen Schäden anrichten könne, weiß man, da hätte genügt Sicherheitsabstände zu Schiffen und Wasserbautechnischen Anlagen einzuhalten (meinetwegen 200 Meter wie auf vielen Landeswasserstraßen). Hmm, und das mit dem Verwechseln beim Radarsignal einer Fahrwassertonne mit einer Drohne ist schon ziemlich unmöglich und zeugt davon, dass hier Bürohengste statt nautische Fachleute am Werke waren. Um das starke Radarecho einer Fahrwassertonne mit Radarreflektor zu erzeugen müsste eine Drohne auch einen haben. Außerdem wird heute überwiegend mit AIS plus Radar navigiert. Einserseits plärrt man seitens der Flugsicherung herum, dass man Drohnen auf dem Radar nicht wahrnehmen kann (weil zu klein), andererseits sollen sie aber ein fettes Radarecho wie eine Fahrwassertonne mit Reflektor erzeugen können... Bullshit.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • biber schrieb:

      ...
      Einserseits plärrt man seitens der Flugsicherung herum, dass man Drohnen auf dem Radar nicht wahrnehmen kann (weil zu klein),andererseits sollen sie aber ein fettes Radarecho wie eine Fahrwassertonne mit Reflektor erzeugen können... Bullshit.
      Nun hast du schon geschrieben, was ich eigentlich vor hatte zu schreiben. Das passt komplett nicht zusammen.
      Weiters sind die Multikopter heutzutage Schönwetterflieger, und bei schönem Wetter navigieren Skipper auch noch immer mit Augapfel MK I. Radar ist vorrangig für Nacht und Nebel.

      Was diese Begründungen betrifft: meines Erachtens war da die Regel zuerst, und dann mußten die Begründungen dazugebastelt werden. Schon grundsätzlich falsche Reihenfolge, das mit aufgebauschten abstrakten Gefahren und fehlendem Sachverstand kommt dazu.

      Kann es vielleicht sogar sein, dass Regeln und Begründungen absichtlich so handwerklich mangelhaft verfaßt wurden, damit deren Revision einfacher und dringlicher ist?
    • Sicher gibt es Gefährdungen, auch wenn es fast nie bei Abstürzen dazu kommt, aber Multikopter haben nun mal feuergefährliche Akkus, die man im Eventualfall in der Nähe eines Flüssiggastankers auf dem Nord-Ostsee-Kanal oder auf einem Binnenschiff mit feuergefährlichen Chemiekalien natürlich nicht gern haben will. Aber wozu muss man dann noch diese albernen Antennen- und Radar-Märchen aufführen. Ich kenne mich in Sachen See- und Binnenschifffahrt allein schon beruflich sehr gut aus, weil ich Fachliteratur darüber mache. Selbst unser damalige Hexa, den wir sehr oft zur Luftbilddokumetation von nautischen Gegebenheiten eingesetzt haben, erzeugt auf dem Schiffsradar kaum noch ein Echo, wenn er sich weiter als 30 Meter von der Antenne entfernt hat. Und ferngesteuerte Schleusenanlagen im Binnenbereich übermitteln ihre Steuerdaten und Bilder der Videoüberwachung auch nicht drahtlos, sondern über Standleitungen. Wenn dort Antennen stehen, dienen sie dem Nautischen Informationsfunkdienst (NIF) und nicht der Schleusensteuerung. Ich denke auch, dass sie unbedingt noch ein paar mehr Beispiele im Text unterbringen mussten um es dramatischer zu gestalten... Frei nach dem Motto: Großtanker verwechselt Radarecho einer Drohne mit dem Radarecho einer Fahrwassertonne und läuft auf Grund... Wenn einem Kapitän so etwas passiert, dann ist er noch bescheuerter als Francesco Schettino.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von biber ()