Für das Überfliegen einer Bundeswasserstraße habe ich mir die Tage eine Ausnahmegenehmigung besorgt. Ein paar Beobachtungen:
Jene Bundeswasserstraße befindet sich aktuell nicht im Normalzustand, damit sind wasserstraßentypische Gefahren eindeutig nicht gegeben. Aber ohne Ausnahmegenehmigung, Preis 100 Euro, geht es nicht.
Der Sachbearbeiter Luftverkehr im Regierungspräsidium mußte erst noch lernen, was alles eine Bundeswasserstraße ist.
Von der Fachbehörde Wasser war ein pauschales Verbot von Teilbereichen gefordert, weil das erhöhte Risiko einer Menschenansammlung bestehen könne. Sachbearbeiter Luftverkehr folgte meiner Argumentation, dass im konkreten Fall eine Menschenansammlung erkannt und dann Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. De facto war Menschenansammlung bei keinem Flug ein Problem.
Es gab ein paar Regeln wie z.B. ausreichender Sicherheitsabstand, im Ermessen des Steuerers, zu Personen am Ufer und Wasserfahrzeugen ist einzuhalten. Alles Dinge, die man mit gesundem Pilotenmenschenverstand ohnehin einhält.
Im Telefongespräch mit Sachbearbeiter konnten noch ein paar Dinge vereinfacht werden. Nach ein paar Tagen Vorlauf für behördeninterne Abstimmvorgänge wurde die eigentliche Ausnahmegenehmigung tagesgleich erteilt.
Mein Fazit: einiges an emails und Papierkram, die neuen Drohnenregeln sind selbst Fachpersonal noch nicht klar, und abgesehen von der Hürde durch Verwaltungsakt und Kosten kein Sicherheitsgewinn für die tatsächlichen Flüge.
Jene Bundeswasserstraße befindet sich aktuell nicht im Normalzustand, damit sind wasserstraßentypische Gefahren eindeutig nicht gegeben. Aber ohne Ausnahmegenehmigung, Preis 100 Euro, geht es nicht.
Der Sachbearbeiter Luftverkehr im Regierungspräsidium mußte erst noch lernen, was alles eine Bundeswasserstraße ist.
Von der Fachbehörde Wasser war ein pauschales Verbot von Teilbereichen gefordert, weil das erhöhte Risiko einer Menschenansammlung bestehen könne. Sachbearbeiter Luftverkehr folgte meiner Argumentation, dass im konkreten Fall eine Menschenansammlung erkannt und dann Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. De facto war Menschenansammlung bei keinem Flug ein Problem.
Es gab ein paar Regeln wie z.B. ausreichender Sicherheitsabstand, im Ermessen des Steuerers, zu Personen am Ufer und Wasserfahrzeugen ist einzuhalten. Alles Dinge, die man mit gesundem Pilotenmenschenverstand ohnehin einhält.
Im Telefongespräch mit Sachbearbeiter konnten noch ein paar Dinge vereinfacht werden. Nach ein paar Tagen Vorlauf für behördeninterne Abstimmvorgänge wurde die eigentliche Ausnahmegenehmigung tagesgleich erteilt.
Mein Fazit: einiges an emails und Papierkram, die neuen Drohnenregeln sind selbst Fachpersonal noch nicht klar, und abgesehen von der Hürde durch Verwaltungsakt und Kosten kein Sicherheitsgewinn für die tatsächlichen Flüge.