Bundeswasserstraßen --- Sammelthread

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    • Für das Überfliegen einer Bundeswasserstraße habe ich mir die Tage eine Ausnahmegenehmigung besorgt. Ein paar Beobachtungen:

      Jene Bundeswasserstraße befindet sich aktuell nicht im Normalzustand, damit sind wasserstraßentypische Gefahren eindeutig nicht gegeben. Aber ohne Ausnahmegenehmigung, Preis 100 Euro, geht es nicht.

      Der Sachbearbeiter Luftverkehr im Regierungspräsidium mußte erst noch lernen, was alles eine Bundeswasserstraße ist.

      Von der Fachbehörde Wasser war ein pauschales Verbot von Teilbereichen gefordert, weil das erhöhte Risiko einer Menschenansammlung bestehen könne. Sachbearbeiter Luftverkehr folgte meiner Argumentation, dass im konkreten Fall eine Menschenansammlung erkannt und dann Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. De facto war Menschenansammlung bei keinem Flug ein Problem.

      Es gab ein paar Regeln wie z.B. ausreichender Sicherheitsabstand, im Ermessen des Steuerers, zu Personen am Ufer und Wasserfahrzeugen ist einzuhalten. Alles Dinge, die man mit gesundem Pilotenmenschenverstand ohnehin einhält.

      Im Telefongespräch mit Sachbearbeiter konnten noch ein paar Dinge vereinfacht werden. Nach ein paar Tagen Vorlauf für behördeninterne Abstimmvorgänge wurde die eigentliche Ausnahmegenehmigung tagesgleich erteilt.

      Mein Fazit: einiges an emails und Papierkram, die neuen Drohnenregeln sind selbst Fachpersonal noch nicht klar, und abgesehen von der Hürde durch Verwaltungsakt und Kosten kein Sicherheitsgewinn für die tatsächlichen Flüge.
    • Ich könnte mich aufregen und an den Kopf schlagen, ich könnte ins Telefon brüllen, ich könnte... (ändert nix - nur meinen Blutdruck)

      ...stattdessen habe ich hier die überzogene Auslegung von in sich schon überzogenen Regeln dokumentiert, deren Begründung im konkreten Fall zudem überhaupt nicht stichhaltig ist.

      Damit man zu gegebener Zeit jene Leute wiederlegen kann, welche die neuen Regeln mit den Adjektiven "klar" und "angemessen" beschreiben wollen.

      Details gerne auf Nachfrage. Nur nicht öffentlich hier, denn den Leuten unten in der Behördenhierarchie möchte ich keine reinsemmeln, wenn die Ursache weiter oben liegt.
    • Das WSA lehnt die Bearbeitung der Anträge ab. Begründung: Man kenne sich nicht mit Luftfahrzeugen aus. Von Bonn haben die Juristen des WSA Weisung erlassen, dass der Antrag über das Regierungspräsidium laufen muss. Das macht dann eine Rückfrage beim WSA um deren Bedenken berücksichtigen zu können.

      Zur Zeit haben die extrem viele Bedenken, aus Angst Verantwortung zu übernehmen. Daraus folgt: HIER bekomme ich KEINE Genehmigung.

      Ich bin sicher, dass wird sich auch wieder geben, aber es ist halt erst mal extrem lästig und unnötig.
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    • Bliebe zu ergänzen, dass in meinem Fluggebiet über dieser "Bundeswasserstraße" aktuell keine wasserstraßentypischen Gefahren vorliegen. Trotzdem brauchte es eine reguläre Ausnahmegenehmigung mit dreistelligem Preis. Schlanke Verwaltung geht anders.

      Und das mit extrem vielen auch überzogenen Bedenken habe auch ich selbst erlebt.
    • Ich habe jetzt die verbindliche Auskunft vom WSA erhalten, dass wirklich die gesamte Nordsee Bundeswasserstraße ist, bis zur mittleren Hochwasserlinie. Von da aus sind dann 100 Meter Abstand zu halten. Damit entfallen so ziemlich alle Strände, Deiche etc für den freien Überflug, man benötigt immer eine Schifffahrtspolizeiliche Genehmigung, oder es ist in einer entsprechenden Genehmigung der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde enthalten.

      Für die Ostsee dürfte es entsprechend gelten.
    • So isses, und das Ganze gilt zwischen der mittleren Hochwasserlinie (für Drohnen also schon 100 Meter vor der mittleren Hochwasserlinie) bis zur 12 Seemeilen (22,2 km) entfernten Staatsgrenze auf See. Rein rechtlich gesehen, darf man seine Drohne deshalb auch nicht ohne Genehmigung mehr direkt am Strand oder von einem Boot aus starten, wenn man sich innerhalb dieses Hoheitsgebietes befindet (was aber sehr oft gemacht wird).

      Wenn ein Seegebiet zwischen 2 Staaten schmäler als 24 Seemeilen ist, reicht das Hoheitsgebiet beider Staaten bis zu einer festgelegten Seegrenze, die auf der freien See meist in der Mitte zwischen beiden Staaten verläuft. Sie kann aber auch bei Schifffahrtswegen zu bestimmten Häfen eines jeweiligen Landes angepasst worden sein, wie z.B. in der Flensburger Förde, wo sie wegen des Fahrwassers nach Flensburg dichter am dänischen Ufer verläuft. Das hat nichts mit Nationalismus zu tun, sondern legt fest welches Land in welchem Seegebiet auf Grund der hauptsächlichen Nutzung auch für die hoheitsrechtlichen Aufgaben zuständig ist, z.B. für die Ausbringung von Seezeichen, ggf. Wasserbaumaßnahmen bis hin zu Grenzschutz, Zoll- und Polizei (Küstenwache).

      Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Diese ganze Regelung mit den Bundeswasserstraßen ist einfach komplett idiotisch und völlig überzogen. Es würde völlig reichen, so wie es Hamburg ja jetzt macht, Abstände zu Schiffen einzuhalten. Zumindest hier in Cuxhaven kommen die Pötte nicht gerade mit so hoher Geschwindigkeit aus dem Nichts angerauscht, dass man da nicht mehr ausweichen könnte.....
    • @Jerry86 ...tja, wem sagst du das. Aber es ist ja wie es ist. Viele haben drüber noch nicht nachgedacht und haben Bundeswasserstraßen im Binnenland (Känäle, Flüsse) im Kopf, aber nicht was diese "neue" Regelung auch für's Drohnenfliegen im Urlaub am Strand und auf dem Meer (innerhalb der 12 Meilenzone) bedeutet.

      Der Hamburger Hafen ist zwischen den Hafengrenzen übrigens keine Bundeswasserstraße, hier sind ausschließlich die Behörden des Landes Hamburg zuständig und können für dort selbstverständlich eigene Vorschriften erlassen (die ich übrigens auch für vernünftiger halte). Das ist der Bereich auf der Karte unten:



      Die Karte ist eigentlich dafür da um zu zeigen welchen Sportbootführerschein man ab wo benötigt, aber zeigt die Hafengrenzen ganz gut.

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • So langsam grooven sich alle ein.

      In unproblematischen Bereichen der Nordsee für die Schifffahrt, wie zB direkte Strandnähe und über dem Strand, darf ich inzwischen auch kurzzeitig die Mindestflughöhe (45m) für Fotoaufnahmen unterschreiten, wenn keine Schiffe oder Personen in der Nähe sind. Allerdings nur für gewerbliche Aufnahmen. Es gibt also die klare Abgrenzung zum Freizeitsport.

      Natürlich braucht man dann noch die Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde. Aber das geht inzwischen auch direkt, ohne jedesmal das Luftfahrtamt einschalten zu müssen.

      Und es sind alle schwer am Stöhnen, dass sie sich jetzt um zig Drohnen-Anträge kümmern müssen. Das wird mit der Zeit sicher zu weiteren Vereinfachungen führen, mehr Leute werden bestimmt nicht eingestellt ...
    • ja ja, das sind nun die Geister, die man rief. Wenn man halt seitens des Bundes solche Pauschalverbote aufstellt und die Genehmigungsverfahren einfach auf Länder, Kommunen und andere regionale Behörden abwälzt, muss man sich nicht wundern, wenn diese wegen des Aufwandes genervt aufstöhnen. Da kann man nur hoffen, dass einigen irgendwann die Hutschnur platzt und sie Vereinfachungen fordern.
    • Die Umsetzung der neuen LuftVO krankt an den fehlenden Grundsätzen zwischen Bund und Ländern. Da tragen die Länder nach der blinden Abnickung der VO auch eine gewisse Mitschuld, wenn sie damit nicht klar kommen. Aber so wie das damals abgelaufen ist denke ich, dass sich die Mehrzahl der Stimmberechtigten Landespolitiker im Bundesrat gar nicht ausführlich damit beschäftigt haben. Entwurf (wenn überhaupt) einmal quergelesen und fertig. Frei nach dem Motto: What the fuck sind Drohnen, belanglose Nebensache, abnicken und fertig, shit happens.

      Die Landesbehörden können die Erlaubnisse bzw. Ausnahmeerlaubnisse bis heute teilweise nicht erteilen, ohne sich u.U. in die Nesseln zu setzen, da eindeutige Richtlinien zur Analyse und Bewertung der objektiven Sicherheit des Betriebs von Drohnen noch gar nicht existieren. Die zuständigen Sachbearbeiter(innen) haben oft nicht mal einen rechtssicheren Rahmen und sind teilweise damit völlig überfordert.

      Besonders wenn Landes- oder Kommunalbehörden Entscheidungen treffen sollen, die Gebiete betreffen, über die der Bund die eigentliche Hoheit besitzt (z.B. Bundeswasserstraßen). Ganz abgesehen davon, dass diese Behörden für zusätzliche Aufgaben personell sehr oft unterbesetzt sind. Diese ganze VO ist mit viel zu heißer Nadel genäht, Hauptsache sie tritt schnell in Kraft. Wenn so eine VO schon in Kraft tritt dann hat meines Erachten nebenher auch ein absolut wasserdichtes Regelwerk zu bestehen, dass es hinunter bis zur letzten Instanz eine vollkommene Sicherheit gibt wie sie anzuwenden ist.

      Im Prinzip ist es ein Krampf hoch zehn, wass mir auch von behördlicher Seite zugeraunt wurde. Letztendlich liegt die Verantwortung beim letzten Sachbearbeiter einer Behörde, der dafür im Eventualfall auch noch seinen A... hinhalten muss, wenn er falsch entscheidet. Also was macht er im Zweifelsfall, er entscheidet lieber gar nichts.

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • biber schrieb:

      Letztendlich liegt die Verantwortung beim letzten Sachbearbeiter einer Behörde, der dafür im Eventualfall auch noch seinen A... hinhalten muss, wenn er falsch entscheidet. Also was macht er im Zweifelsfall, er entscheidet lieber gar nichts.
      Das hört sich immer so an, als würde überall nach Gutdünken in Gutsherrenart entschieden. :)
      Das ist jedoch nicht der Fall - ein Antrag auf Ausnahmeerlaubnis ist ein regulärer Verwaltungsakt und wird auch als solcher behandelt. Und wird ein begründeter Antrag abgelehnt, muss das ebenfalls begründet sein, das ist mit einem "Nö, geht nicht" nicht getan.
      Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg und gegebenenfalls bei eventueller Gutsherrenmanier auch gesetze-im-internet.de/vwgo/
    • Hallo biber.
      Ich kann Deine Meinung nicht teilen. Grund 1:
      wiki Zitat: In der Bundesrepublik Deutschland ist er (der Föderalismus) durch Artikel 20 des Grundgesetzes ein Staatsstrukturprinzip und somit grundlegender Teil des politischen Systems, zudem legt die Ewigkeitsklausel fest, dass der Föderalismus unabänderlich festgeschrieben ist.

      Und dafür gibt es auch viele gute Gründe.

      Grund 2:
      Massenhafte Probleme bei der Erteilung von Genehmigungen/Erlaubnissen kann ich nicht erkennen, Inkompetenz von Mitarbeitern der (Luftfahrt) Behörden, Überforderung, willkürliche Entscheidungen und mangelndes Entgegenkommen erst recht nicht.
      Ein Großteil der Schreiber hier im Forum, die sich massiv über "die letzten Schreibstubenhengste" in häufig unfairer Art äußern, haben selbst noch nie eine Genehmigung/Erlaubnis beantragt. Fragt man nämlich mal nach, mit welcher Behörde, bei welchem Vorgang sie diese "Probleme" haben, dann ist....Schweigen im Walde. Schei.hausparolen ohne Ende.

      Ich kann nur aus meinen knapp 3 Jahren Erfahrung (gewerblicher Drohneneinsatz) und dem, was ich von zahlreichen Kollegen höre, mit denen ich ständig in Kontakt bin, nur sagen:
      Die Mitarbeiter der Luftfahrtbehörden, DFS, WSA, Polizei, Bundeswehr.....
      machen einen guten Job!
    • @flexim ...ich glaube du hast aus meinen Beitrag falsche Schlüsse gezogen. Kein Mensch stellt den Föderalismus in Frage, darum geht es doch gar nicht und auch nicht darum, dass die Behörden willkürliche Entscheidungen und mangelndes Entgegenkommen zeigen, im Gegenteil. Ich prangere ja nur an, dass man die VO zu schnell durchgepeitscht hat, ohne dass man sich vorher schon Gedanken gemacht hat, dass diese auch ein Regelwerk benötigen. Dabei geht es weniger um reine Luftfahrtangelegenheiten (die waren auch vorher schon klar), sondern es geht um die zusätzlich hinzugekommenen Pauschalverbote der neuen VO für Naturschutzgebiete, Bundesfernstraßen, Bahnlinien und nicht zuletzt auch Bundeswasserstraßen. Praktisch all die zusätzlichen Regeln die durchgesetzt werden müssen. Das betrifft ja auch die Behörden von Landkreisen, bis hinunter zu den Kommunen, die man ein Stück weit damit allein gelassen hat. Sie sind letztendlich je nach Einsatzgebiet auch dafür verantwortlich etwas genehmigen oder ablehnen zu müssen, ohne dass sie bis jetzt klare Regelwerke haben. Ich habe auch das Ohr an der Masse und kenne die Unzufriedenheit vor Ort, wenn man manchmal hört: Wie sollen wir so etwas entscheiden können, wenn uns dafür noch keine klaren Regeln und Vorschriften vorliegen. Ich finde, bevor man eine neue VO durchsetzt, der auch die Länder zugestimmt haben. sollte man zumindest klare Regelwerke erstellen, damit auch die unterste aller Behörden genau weiß, was zu tun ist wenn so etwas mit einem besonderen Anliegen auf den Schreibtisch flattert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • skyscope schrieb:

      biber schrieb:

      Letztendlich liegt die Verantwortung beim letzten Sachbearbeiter einer Behörde, der dafür im Eventualfall auch noch seinen A... hinhalten muss, wenn er falsch entscheidet. Also was macht er im Zweifelsfall, er entscheidet lieber gar nichts.
      Das hört sich immer so an, als würde überall nach Gutdünken in Gutsherrenart entschieden. :-)Das ist jedoch nicht der Fall - ein Antrag auf Ausnahmeerlaubnis ist ein regulärer Verwaltungsakt und wird auch als solcher behandelt. Und wird ein begründeter Antrag abgelehnt, muss das ebenfalls begründet sein, das ist mit einem "Nö, geht nicht" nicht getan.
      Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg und gegebenenfalls bei eventueller Gutsherrenmanier auch gesetze-im-internet.de/vwgo/
      Hier lautet die offizielle Sprache bei Anträgen für Flüge über Bundeswasserstraßen: "Es besteht kein öffentliches Interesse", auch dann nicht, wenn ich gewerblich anmelde.
      Das ist definitiv kein Grund für eine Ablehnung weil das Grundrecht auf freie Berufsausübung torpediert wird. Und davon, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben darf, war ausdrücklich auch nicht die Rede in der Verordnung.
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    • Jetzt muss ich natürlich nachfragen:
      Du hast also auf Deinen Antrag auf eine Sondererlaubnis nach 21b (nummer fällt mir grad nicht ein) eine offizielle Ablehnung bekommen, mit der Begründung, es bestehe kein öffentliches Interesse.
      "Offiziell" bedeutet doch, Du hast bei der Luftfahrtbehörde (welche?) unter Nutzung des vorgesehen Formulars einen Antrag mit entsprechender Begründung der Notwendigkeit gestellt.
      Hab ich doch richtig verstanden?
      In Deinem Profil steht unter Interessen auch gewerblich: nein - rein privat und als Hobby
      Hat sich wahrscheinlich geändert.