biber schrieb:
Ich prangere ja nur an, dass man die VO zu schnell durchgepeitscht hat, ohne dass man sich vorher schon Gedanken gemacht hat, dass diese auch ein Regelwerk benötigen. Dabei geht es weniger um reine Luftfahrtangelegenheiten (die waren auch vorher schon klar), sondern es geht um die zusätzlich hinzugekommenen Pauschalverbote der neuen VO für Naturschutzgebiete, Bundesfernstraßen, Bahnlinien und nicht zuletzt auch Bundeswasserstraßen. Praktisch all die zusätzlichen Regeln die durchgesetzt werden müssen. Das betrifft ja auch die Behörden von Landkreisen, bis hinunter zu den Kommunen
Inwieweit Landkreise (o.k. untere Naturschutzbehörde, hat aber eigentlich gemäß LuftVO, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, nichts damit zu tun), Kommunen überhaupt in irgend einer Weise mit den Regeln zu tun haben? Muss ich mal nachlesen, fällt mir jetzt nicht wirklich ein.