Bundeswasserstraßen --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • ganz davon abgesehen, dass auf dem Neckar, der Mosel und dem Main nun nicht gerade der dichteste Schiffsverkehr herrscht und man u.U. einige Stunden fliegen könnte, ohne dass sich auch nur einziges Binnenschiff, Fahrgastschiff oder Sportboot nähert. Beim Rhein sieht es je nach Abschnitt schon etwas anders aus, aber selbst da könnte man Zeiten abpassen, ohne auch nur in Gefahr zu geraten die Schifffahrt zu behindern oder zu stören. Insofern ist die Aufzählung der Gefahren (Stuttgart, oben) absoluter Bullshit. Ich weiß nicht, was die sich unter einem Foto/Video-Flug mit einer Relativ kleinen Drohne vorstellen. Etwa dass man damit ausschließlich vor den Steuerhausfenstern eines Binnenschiffes herum kurven will? Ansonsten waren die genannten Auflagen (in der alten WSA-Regelung, unten) völlig OK und nachvollziehbar.

      Vielleicht sollte man es einfach noch mal so in einen Antrag schreiben und sie mit den eigenen Waffen schlagen:

      Beim Betrieb meienes unbemannten Luftfahrtsystem zum Zwecke der Anfertigung von Luftaufnahmen (Ort Blablabla) wird ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen, Wasserfahrzeugen (Kleinfahrzeuge, Güterschiffen, Fahrgastschiffen, schwimmenden Anlegen, etc.), öffentlichen Verkehrswegen (Brücken, Wehrstegen, Schleusenanlagen, Schleusengebäuden, etc.), Hochspannungsleitungen, Anlegestellen und andere Hindernissen eingehalten.

      Ich werde als Steuerer vor dem Flug prüfen ob ein ausreichenden Abstand gegeben ist, dass jegliche Beeinträchtigung, Störung und Gefährdung ausgeschlossen ist.

      Es wird zu keiner Blendwirkung des Schiffsverkehr kommen, da ich nur starte, wenn sich kein fahrendes Schiff nähert (bzw. in Sichtweite ist)

      Ich werde die Persönlichkeitsrechte lt. § 201a StGB wahren und daruf achten dass keine Personen erkennbar abgelichtet werden und somit das Recht am eigenen Bild beachten.

      Der Schiffsverkehr wird weder gestört, gefährdet oder behindert, da nur geflogen wird wenn sich kein fahrendes Schiff nähert (bzw. in Sichtweite ist)

      Ich werde keine Wasserfahrzeuge einschließlich Sportboote/ Kleinfahrzeuge/ Sportler die das Stand Up Paddling ausführen überfliegen, was ich als Selbsverständlichkeit erachte.

      Ein Wahrschauer (Beobachter des Schiffsverkehrs) ist nicht erforderlich, weil nur geflogen wird, wenn sich kein fahrendes Schiff nähert (bzw. in Sichtweite ist) und ich dies selbst beobachten kann.

      Die Mindestflughöhe von 10 m über der Wasserlinie wird eingehalten, da die Lufaufnahmen aus einer Flughöhe von (XX) Metern gemacht werden.

      An der Veröffentlichung dieser Fotos besteht insofern ein öffentliches Interesse für den Tourismus und den Fremdenverkehr, da durch die Darstellung eine am Flussufer gelegene Einrichtung aus der Vogelperspektive in der Übersicht gezeigt werden soll, die neben dem Verleih von Faltbooten und Kanus auch Gruppenfahrten und Schulungen veranstaltet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Naja, im Gebiet Fischland, Darss, Zingst, Hiddendee befindet sich nun mal der "Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft", und nur wenige Bereiche davon sind ausgenommen. Das hat prinzipiell aber nichts mit Thread-Titel "Flugverbot-über-und-um-Bundeswasserstraßen" zu tun. In Nationalparks dürfte man auch nicht fliegen, wenn sie im Gebirge liegen.... also bitte beim Thread-Thema bleiben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • @biber Wobei das Theater bei Naturschutzgebieten kein bisschen besser ist. Da muss die obere Naturschutzbehörde die örtlichen Naturschutzverbände um Stellungnahme bitten und die können das mit 1000 Gründen ablehnen. Das trifft auf sehr viele Bereiche zu. Auch die, die über 100m müssen um z.B. eine Windkraftanlage zu checken klagen über ewige Wartezeiten und stark überhöhte Gebührenbescheide. Oder versuche mal einen bei der Bahn zu finden, der es dir erlaubt einen historischen Dampfzug mit der Drohne aus geringer Entfernung zu filmen. Das mit den Bundeswasserstraßen ist halt mein übliches Problem hier ... Aber eben nur eines von vielen als Folge der Verordnung.

      Ich hoffe, das wird spätestens bei der anstehenden Überprüfung in knapp 1,5 Jahren für ALLE vernünftig nachgebessert. SO wie es jetzt läuft ist der Zweck der Verordnung absolut nicht erfüllt worden. Dass man private Spaßflieger und Spanner aus vielen Bereichen heraushalten will ist verständlich, aber von einer Förderung gewerblicher Drohnenpiloten ist man weiter entfernt als je zuvor!
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    • Bei all Deinem Ärger, den ich (in gewissen Grenzen) verstehen kann:

      Massenhafte Probleme bei der Erteilung von Genehmigungen/Erlaubnissen kann ich nicht erkennen, Inkompetenz von Mitarbeitern der (Luftfahrt) Behörden, Überforderung, willkürliche Entscheidungen und mangelndes Entgegenkommen erst recht nicht.
      Ein Großteil der Schreiber hier im Forum, die sich massiv über "die letzten Schreibstubenhengste" in häufig unfairer Art äußern, haben selbst noch nie eine Genehmigung/Erlaubnis beantragt. Fragt man nämlich mal nach, mit welcher Behörde, bei welchem Vorgang sie diese "Probleme" haben, dann ist....Schweigen im Walde oder "hab ich gehört", "soll wohl so gewesen sein". Schei.hausparolen ohne Ende.

      Andererseits gibt es hier Berichte über konkrete Fälle von Genehmigungsverfahren, bei denen es im Ergebnis positiv ausgegangen ist. siehe inselgrafik, Biber...

      Ein konkretes Beispiel, damit meine ich Antrag gestellt auf Sondererlaubnis 21b(1)...., und ablehnenden Bescheid bekommen, mit welcher Begründung, hab ich hier noch nicht gefunden. Und bitte nicht "die können das mit 1000 Gründen ablehnen".

      Ich mach mal ein neues Thema auf "Wessen Antrag auf Sondererlaubnis nach 21b.... wurde abgelehnt?" Was wurde beantragt, warum, wo, mit welcher Begründung wurde abgelehnt?

      Da müssten ja dann innerhalb kürzester Zeit zahlreiche Beiträge kommen ;)

      Ich kann nur aus meinen knapp 3 Jahren Erfahrung (gewerblicher Drohneneinsatz) und dem, was ich von zahlreichen Kollegen höre, mit denen ich ständig in Kontakt bin, nur sagen:
      Die Mitarbeiter der Luftfahrtbehörden, DFS, WSA, Polizei, Bundeswehr.....
      machen einen guten Job!
    • Faktisch liegt es auch nicht an der Luftfahrtbehörde. Es sind die untergeordneten Behörden wie WAS oder oNsB ... und letztere müssen ja auch noch die Naturschutzverbände befragen.
      In Stuttgart habe ich einen freundlichen und verständnisvollen Kontakt zu Regierungspräsidium und auch in der WSA einen freundlichen, kompetenten Ansprechpartner. Beide können aber nicht helfen.

      Und grade in den neuen Ländern klagen die Piloten über unverhältnismäßig hohe Gebühren und monatelange Bearbeitungszeit.

      Das hier ist kein ausgewiesenes Profi-Forum. Die meisten dieser Piloten sind hier nicht vertreten. Deswegen erzeugt auch das Thema hier nur recht wenig Echo. Die meisten fliegen privat und als Hobby und Anträge stellen die nicht. Die positiven Ausnahmen gibt es und gab es auch hier. Bis Juni konnte ich auf direktem Weg mit dem WSA meine Anliegen begründen und dann auch fliegen. Seit dem aber nicht mehr.
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    • Sven Schumacher schrieb:

      Deswegen erzeugt auch das Thema hier nur recht wenig Echo. Die meisten fliegen privat und als Hobby und Anträge stellen die nicht.
      ...oder haben mit Blick auf den April Footage auf Halde produziert, was das Zeug hielt, und müssen momentan nicht viel Anträge stellen. Oder haben bspw. mit ihrem Auftraggeber eine Vereinbarung zur Übernahme aller eventuell anfallenden Kosten oder Schäden, damit überhaupt gedreht werden kann. Oder reden einfach nicht über ihre speziellen Verfahren zur Erlangung von Genehmigungen. Das weiss man alles nicht. :)
    • Hallo,,

      nicht dass ich hier falsch verstanden werde und zum Brechen von Vorschriften aufrufen möchte. Aber bei manchen Sachen ist ja die Einhaltung oder das Ignorieren von Vorschriften eine Sache der Abwägung, wenn ich z.B. die vielen Paketdienst-Fahrzeuge in der 2. oder 3. Reihe parken sehe, weil deren Fahrer anders wohl kaum eine Chance haben, ihr Tagespensum zu schaffen.

      Was ich mich frage? Im Verkehrsrecht gibt es einen Bußgeld-Katalog. Welche Maßnahmen und Strafgelder sind überhaupt im Zusammenhang mit Drohnen bekannt?

      Nicht jeder, der -vielleicht sogar ohne eigenes Wissen- eine der vielen Vorschriften missachtet, ist gleich ein potentieller Mörder oder Sittenstrolch, sondern, ähnlich wie ein Falschparker oder bei-Rot-über-die Ampel-Huscher eben einer, der einen Verstoß gegen Vorgaben zu verantworten hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von SKYBIRD ()

    • SKYBIRD schrieb:

      Nicht jeder, der -vielleicht sogar ohne eigenes Wissen- eine der vielen Vorschriften missachtet, ist gleich ein potentieller Mörder oder Sittenstrolch, sondern, ähnlich wie ein Falschparker oder bei-Rot-über-die Ampel-Huscher eben einer, der einen Verstoß gegen Vorgaben zu verantworten hat.
      Behauptet ja niemand. Allerdings hinkt die KFZ-Analogie immer, da bspw. die Haftpflicht auch von Falschparkern versichert ist.

      Letztlich geht es darum, luftrechtliche Verstösse und die daraus resultierenden Gefahren nicht zu verniedlichen, ebenso wenig wie die Gefährdung durch Rotlichtverstösse an Kreuzungen durch "bei-Rot-über-die-Ampel-Huscher".
      Schau mal nach, womit das belegt wird, wenn die Ampel länger als 1 Sekunde Rot zeigt. 315c ist der kleine Bruder von 315a, im Strassenverkehr gibt es jedoch einen eindeutigeren Straf- und Bussgeldkatalog. Im Luftrecht geht es da freier zu, was nicht unbedingt von Vorteil sein muss. Letztlich kann man aber eben nicht alles mal pauschal über einen Kamm scheren, weder in die eine noch in die andere Richtung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Ich denke man kann beim Überflugverbot am Neckar ausschließen, dass da die Luftfahrt mehr gefährdet ist. Auch über dem Neckar muss ich nicht mit normalem Flugverkehr rechnen, unter 100m
      Also geht es um den Schutz der Schifffahrt. Um den potentiellen Gefahren abzuhelfen, die da auftreten könnten, wäre das Mittel der Auflage ausreichend. Abstand, Mindesthöhe usw. Und das Problem ist eben, dass die keine Genehmigung mit Auflagen erteilen. Gar nicht. Wenn kein übergeordnetes öffentliches Interesse besteht, dann verweigern sie die Zustimmung ganz. WENN ein solches Interesse besteht, sperren sie den Flußabschnitt um das Fliegen zu erlauben. Das ist eben unverhältnismäßig.

      Natürlich kann ich dann einfach trotzdem dort fliegen. Da ich das aber gewerblich mache und die Aufnahmen danach öffentlich einsehbar sein werden, kann ein scharfer Beobachter erkennen, dass ich unmöglich mit Erlaubnis unterwegs gewesen sein kann und dann hab ich Theater an der Backe.
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    • @flexim
      Ich habe einen konkreten Fall, wo ich eigentlich erwartet habe, dass das zuständige WSA direkt eine Genehmigung erteilt.
      Aber (1) sind sie auf meine Darlegung der Ausnahmesituation überhaupt nicht eingegangen
      und (2) wurde der Fall ans zuständige RP abgegeben.

      Ohne hier auf Details einzugehen oder Namen zu nennen, ich Hobbyist habe dann vom RP für einen dreistelligen Betrag die Genehmigung erhalten.

      Ob ich das Ok per Telefon oder email bekomme - solches hatte ich schon bei trockenen Fluggebieten - oder eben volle kostenpflichtige Genehmigung, das ist allerdings ein Unterschied.
    • Flyer5404 schrieb:


      Ohne hier auf Details einzugehen oder Namen zu nennen, ich Hobbyist habe dann vom RP für einen dreistelligen Betrag die Genehmigung erhalten.

      Ob ich das Ok per Telefon oder email bekomme - solches hatte ich schon bei trockenen Fluggebieten - oder eben volle kostenpflichtige Genehmigung, das ist allerdings ein Unterschied.
      Warum keine Details? Das wäre doch nicht so schlecht, weil es Wege öffnen könnte. Dass das geld kostet ist zwar ärgerlich, aber dann kann man wenigstens arbeiten!
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    • Sven Schumacher schrieb:

      Flyer5404 schrieb:

      Ohne hier auf Details einzugehen oder Namen zu nennen, ich Hobbyist habe dann vom RP für einen dreistelligen Betrag die Genehmigung erhalten.

      Ob ich das Ok per Telefon oder email bekomme - solches hatte ich schon bei trockenen Fluggebieten - oder eben volle kostenpflichtige Genehmigung, das ist allerdings ein Unterschied.
      Warum keine Details? Das wäre doch nicht so schlecht, weil es Wege öffnen könnte. Dass das geld kostet ist zwar ärgerlich, aber dann kann man wenigstens arbeiten!
      Warum keine Details? Weil ich zögere, Leute am unteren Ende der Befehlskette in die Pfanne zu hauen. Auch wenn ich nur WSA und RP benennen würde, wäre ziemlich sofort klar um welche SachbearbeiterInnen es sich hier handelt. Gleiches gilt für das Fluggebiet.

      Von guten Argumenten, dass es einen konkreten Mehrwert gibt, WSA und RP zu benennen, insbesondere die Offenlegung der Amtspersonen überkompensiert, lasse ich mich gerne überzeugen.
    • Grundsätzlich sind Verwaltungsakte kein Geheimnis. Also selbst wenn du den kompletten Vorgang hier öffentlich machen würdest, wäre das kein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Und wir alle wissen auch, dass der Sachbearbeiter (im Moment bei diesem Thema) kaum Spielraum hat. Die Vorgaben der Behörde (Dienstanweisung) muss er eben umsetzen. Es ist ja kein Geheimnis, dass das problem ganz oben im WSA (oder anderen Behörden) sitzt. Also von "die kleinen in die Pfanne hauen" kann da keine Rede sein. Es wäre aber praktisch für einen möglichen Rechtsstreit, wenn man gleichgelagerte Fälle vorweisen kann, die andere so erlebt haben. Denn es ist ja ein generelles Problem, nicht nur bei mir oder dir, dass die Fälle nach Schema-F abgearbeitet (abgelehnt) werden, ohne auf besondere Umstände Rücksicht zu nehmen oder Gefahren durch Auflagen abzuwehren, was angemessen wäre.

      Aber wenn du dich dabei nicht wohl fühlst, ist das auch zu akzeptieren.

      PS: Was auf jeden Fall sicher ist: Mit unkenntlich gemachten Namen und Aktenzeichen ist das 100% kein Problem!

      PPS: also ich hab noch mal Google angeworfen. Anonym sollte es sein, damit es keinen Ärger gibt. Und der zweck sollte nicht sein, jemanden zu schmähen oder persönlich zu erniedrigen. Es muss um die SACHE gehen, also z.B. die Begründung einer Ablehnung oder Zustimmung. In unserem Fall besteht durchaus öffentliches Interesse, weil wir ja hier über möglicherweise unrechtmäßiges Verhalten der Behörden Informationen zusammentragen. NICHT um einen Mitarbeiter anzugreifen, sondern die Handlung der Behörde zu hinterfragen. DAS ist legal!

      datenschutz-praxis.de/facharti…ht-sticht-pressefreiheit/
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Sven Schumacher ()

    • Sven Schumacher schrieb:

      Und wir alle wissen auch, dass der Sachbearbeiter (im Moment bei diesem Thema) kaum Spielraum hat
      Kann ich von meinem Sachbearbeiter beim WSA nicht bestätigen.

      Sven Schumacher schrieb:

      Denn es ist ja ein generelles Problem, nicht nur bei mir oder dir, dass die Fälle nach Schema-F abgearbeitet (abgelehnt) werden,
      Welche Belege hast Du dafür?
      Du hast ja keinen Antrag, bzw. eine schriftliche Stellungnahme Deines WSA nicht vorzuweisen.
      Wenn Du schon von anderen verlangst, Nägel mit Köpfen zu machen... fang damit doch mal selbst an ;)
    • Ich habe die Anträge bisher - um Kosten zu sparen - nach einem freundlichen Gespräch mit der Regierungspräsidium zurückgezogen. Ich hätte auch auf einer Zustellung bestehen können, dann hätte ich dafür aber Gebühren bezahlen müssen. Da ich bisher keine Rechtschutzversicherung hatte, die die Kosten für mich getragen hätte, war das sinnvoll. Aber letzte Woche habe ich noch mal mit denen telefoniert und die haben mir bestätigt, dass das zuständige WSA hier grundsätzlich mit dem gleichen Textbaustein antwortet und keine Genehmigung erteilt.

      Wie schon gesagt: ich gehe das jetzt an. Ich denke, es wird im Winter zu einem Antrag für das Frühjahr kommen. Dann habe ich genug Zeit das bis zum geplanten Flug auch schon durch wenigstens eine Klage-Instanz zu bringen.
      DANN werde ich die Ergebnisse hier auch Posten.
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    • Also in meinem Fall ging es um eine großflächig und längerfristig trockengefallene Wasserfläche, die als Bundeswasserstraße gilt, und deren Dokumentation aus privatem Interesse.

      Meine Anfrage an die zuständige WSA wurde umgehend an das Regierungspräsidium weitergereicht.

      Auf meine in meiner ersten Email enthaltene Argumentation, dass die Begründungen des Überflugverbots von Bundeswasserstraßen in diesem konkreten Fall sämtlich komplett unzutreffend sind, wurde überhaupt nicht eingegangen.