Bundeswasserstraßen --- Sammelthread

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    • Hallo Sven,
      zumindest früher gab es auf dem Neckar Zeiten, zu denen nicht geschleust wurde, in denen also kein Schiffsverkehr stattfinden kann. Vielleicht kannst Du eine Ausnahmegenehmigung für diese Zeiten bekommen.

      LG Wolfram

      P. S. Ich treffe selten Kopter in freier Wildbahn, aber letzte Woche beim Radeln einen über dem Neckar.
    • Neulich war ich bei Andernach am und auf dem Rhein. Und konnte beobachten, was für die Schiffer noch viel irritierender sein muß als Multikopter:

      Möwen!!!

      Ein einzelnes von diesen lieben Tierchen kann schon lästig und ablenkend sein. Aber wenn sie dann in Schwärmen auftreten, oje, da sollte der Herr BVM Dobrinth schleunigst noch was dagegen unternehmen, solange er noch Minister ist.

      N.B. Verkehrsdichte auf dem Rhein sehr variabel. Mal fünf Schiffe auf einmal, mal etliche Minuten kein Schiff in Sichtweite.

      P.S. Zur Schiffsverkehrsgefährdung durch Musik, insbesondere Loreleigesänge, habe ich aktuell keine Beobachtungen gemacht.
    • @flexim Genau, eine ausgewachsene Möwe ist immerhin größer als eine Mavic, Spark oder Bebop und fliegt unkontrolliert durch die Gegend... in der Tat sehe ich dabei die als Argument angegebenen Schifffahrtsgefährdungen durch Drohnen bei Möwen genau so gegeben. Man schreibt ja als Begründung dass Drohnen den Funkverkehr stören können und es besteht daneben die Gefahr von Kollisionen mit Funk- oder Signalmasten z.B. an einer Schleusenbetriebsstelle, wodurch ein Anlagenausfall ausgelöst werden kann. Möwen setzen sich sogar auf die Antennen und kacken sie sie mit ätzendem Kot voll, Drohnen nicht. Drohnen können mit einem Schiff kollidieren was sowohl zu Personenschäden an Deck des Schiffes, als auch zu sehr gefährlichen Situationen im Bereich der Gefahrgutschifffahrt führen kann. Möwen kacken dem Schiffsführer sogar ins Auge, wenn sie Bock drauf haben, Drohnen nicht. Nicht zuletzt kann das Erscheinen eines unbemannten Fluggeräts auf dem Radarbild zu Fehlinterpretationen des Radars führen (z. B. Interpretation als Fahrwassertonne), was wiederum zu gefährlichen Kursmanövern oder einer Havarie führen kann. Drohnen fliegen meistens einzeln und haben eine Echo erzeugende Silhouette von wenigen Quadratzentimetern, ein Möwenschwarm möglicherweise von mehreren Quadratmetern.

      Außerdem, wer nimmt endlich mal diesen aufreizenden Gegenstand am Loreleyfelsen weg, der u.U. die Schiffsführer extrem ablenkt....
      Frei nach dem Motto: ich weiß nicht was soll es bedeuten, rrrrumms! :D

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    • ich pflichte euch bei und kann es als normal rücksichtsvoller Mensch nicht nachvollziehen, warum ich an den Elbwiesen nicht fliegen darf (jedoch nur mit einem Racer). Aber im Mai oder Juni war in Dresden eine Dampferparade, am Ufer tummeln sich Leute und auf dem Wasser mehrere Dampfer hintereinander und dann hat einer seine Phantom ausgepackt und ist quasi direkt neben mindestens 12 Leuten gestartet und hat die Drohnen echt weeeeeeit weg über der Elbe stehen lassen um die voll besetzten Dampfer direkt Filmen zu können. No-Go in meinen Augen und genau solche Leute lassen sich in solch sensiblen Bereichen eben nicht belehren, kann man nur regulieren!
    • Raimund_DD schrieb:

      ich pflichte euch bei und kann es als normal rücksichtsvoller Mensch nicht nachvollziehen, warum ich an den Elbwiesen nicht fliegen darf (jedoch nur mit einem Racer). Aber im Mai oder Juni war in Dresden eine Dampferparade, am Ufer tummeln sich Leute und auf dem Wasser mehrere Dampfer hintereinander und dann hat einer seine Phantom ausgepackt und ist quasi direkt neben mindestens 12 Leuten gestartet und hat die Drohnen echt weeeeeeit weg über der Elbe stehen lassen um die voll besetzten Dampfer direkt Filmen zu können. No-Go in meinen Augen und genau solche Leute lassen sich in solch sensiblen Bereichen eben nicht belehren, kann man nur regulieren!
      Ich pflichte Dir bei, dass im Falle ohne Ausnahmegenehmigung der beschriebene Elbüberflug eindeutig gegen die Vorschriftenlage der LuftVO-neu verstoßen hat, aber...
      ...welches tatsächliches Gefährdungsrisiko hatte sich denn dadurch ergeben?

      Im Sinne von Risiko=Schaden*Wahrscheinlichkeit, wenn man Schiffe nicht anfliegt oder überfliegt, RTH sauber gesetzt und Funksignalstärke im Auge hat, Flugfeld und Batterieniveau im Auge, dann ist das wahrscheinlichste Schadensbild Wasserung in der Elbe und die Wahrscheinlichkeit dafür ziemlich gering.

      Und ohne die LuftVO-neu wäre ich nicht der Einschätzung verfallen, die Wasseroberfläche der Elbe als sensiblen Bereich zu kategorisieren.


      Ich hätte eine Bitte: könnten wir bei solchen Vorfällen das tatsächliche Gefährdungsrisiko (Unfall, Verletzung der Privatsphäre, Umweltschutz usw.) real abschätzen und besprechen, und nicht den Fakt, dass sich jemand über die Befolgungspflicht der LuftVO-neu bzw. die Grußpflicht des Gesslerhutes hinweggesetzt habe.
    • Ganz davon abgesehen, dass die besagte Person u.U. eine Genehmigung gehabt haben könnte (was ich nicht glaube), aber selbst dann ist das Starten und Landen in der Nähe von Menschenansammlungen grob fahrlässig und nicht zuletzt verboten. Ebenso das Überfliegen der Raddampfer, denn auch dort befinden sich haufenweise Menschen auf den Freidecks. Auch wenn Drohnen heute schon sehr sicher sind, der Eventualfall dass die Drohne einen technischen Defekt bekommen könnte ist immer gegeben und in so einem Fall wären in erster Linie die Menschen auf den Schiffen und am Start/Landeplatz massiv gefährdet. Man kann halt niemals davon ausgehen, dass dies nicht passieren kann. Wenn es so wäre, dass Drohnen nicht hin und wieder Probleme bekommen könnten, und vollkommen perfekt und sicher fliegen, dann bräuchten wir auch kein Forum mehr ;) .
    • Klar kann er eine Genehmigung gehabt haben, dann hat er seinen Start- und Landeort dennoch denkbar schlecht ausgewählt. Ich wollte eigentlich hauptsächlich damit sagen, dass es immer wieder egoistische Leute gibt, die nicht über den eigenen Tellerrand hinweg sehen. Der Gesetzgeber hätte sicherlich auch nur bestimmte Gebiete von Flüssen und sehen zur Verbotszone erklären können, dann wird es jedoch erst recht unübersichtlich für alle.
      Nur als Beispiel: Nicht jedes Krankenhaus hat einen Hubschrauberlandeplatz, der Gesetzgeber findet jedoch, dass es dem Bürger nicht zuzumuten ist, sich jedesmal darüber im Klaren zu sein/sich angemessen erkundigen zu können und somit würde einfach jedes Krankenhaus mit einer Flugberbotszone belegt.
      Ob ich das toll finde, ist völlig egal
    • Raimund_DD schrieb:

      gibt doch zig Videos wo so ein Ding runter kommt, wieviel gefahrenpotenial ich, du oder wir alle sehen ist 2. denn da herrscht Verkehr und hat somit erhöhtes Gefahrenpotenial laut Gesetzgeber.
      1. "zig Videos" a) bei wievielen nennenswerter Fremdschaden? b) normiert auf wieviele Flüge, wieviele Fluggeräte?
      2. "erhöhtes Gefahrenpotenial" ist eine relative Aussage
      3. "laut Gesetzgeber" die lausige Qualität von Gesetz und insbesondere der Begründungen hatten wir schon besprochen.

      Gehört eigentlich in ein Thema "Flugverbot über Menschenmengen": kriege ich doch neulich eine Pfarramtspostille zwischen die Finger. Stehen 30 bis 40 Leute in Form eines Fisches auf einer Wiese, fotografiert senkrecht von oben. Das Bild ist sicher schon Anfang des Jahres aufgenommen worden...
    • Gesetzgebung ist aber kein Pokerspiel und lausige Gesetze findest du in der BRD überall. Auch wird niemand genau Berechnungen anstellen können und selbst wenn, ab welcher Prozentzahl wird die Grenze gezogen und wie viele Menschen waren dann damit zufrieden?
      Alles spekulativ
    • Anscheinend wird die AE-Erteilung harmonisiert mit NFL-1-1163-17 / "Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung von Erlaubnissen und die Zulassung von Ausnahmen zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten".

      Zügige Überquerung von Verkehrswegen soll möglich sein, aber die allumfängliche Definition von Bundeswasserstraßen wie gesamtes Küstenmeer (mir bekannte Ausnahme: Hamburg) besteht nach wie vor...
    • Mannoman. Hier ist ja schon einiges zusammengelaufen in dem Thread. Das kann ich jetzt nicht alles lesen. Ich möchte nächste Woche über der Iller fliegen, in der Nähe von Kempten. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob die iller eine Bundeswasserstraße ist. Schiffe fahren meines Wissens nach auf dem Fluß. Gibt es irgendo eine Liste bzw. Übersicht über alle Bundeswasserstraßen? Ich habe diese Karte gefunden: schifffahrtsverein.de/wp-conte…assen_WSV_Bunds_DBWK1.jpg
      Da ist die Iller nicht einmal eingezeichnet. Ist da jemand vielleicht schon besser informiert, als ich?
    • Die Iller ist keine Bundeswasserstraße, prinzipiell darfst du sie überfliegen. Du musst dich nur noch schlau machen, wo es dort Einschränkungen wegen Flugkontrollzonen, Wohnbebauung, Industireanlagen und Naturschutz etc. gibt. Rufe z.B. mal map2fly.flynex.de auf, gebe Kempten ein und schon siehst was wo an der Iller geht oder auch nicht.

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    • RC-Role schrieb:

      Ralf Neverland schrieb:

      Mannoman. Hier ist ja schon einiges zusammengelaufen in dem Thread. Das kann ich jetzt nicht alles lesen. Ich möchte nächste Woche über der Iller fliegen, in der Nähe von Kempten. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob die iller eine Bundeswasserstraße ist.
      Schau doch in der DFS App...
      Der deutschen, offiziellen "Sicherheitsapp" traut irgendwie keiner. Ich informiere mich NUR noch daran.