Bundeswasserstraßen --- Sammelthread

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    • Bundeswasserstraßen --- Sammelthread

      So, ihr Deichkinder ;) , damit es nicht zu durcheinander geht, habe ich das Thema mal aus diesem Thread ausgelagert: Vom BMVI-Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten

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      Zur Übersicht, die Neuverordnung sieht eine Änderung der LuftVO wie folgt vor:

      § 21b - Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
      (1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten... [Absatz 5] über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von ... Bundeswasserstraßen ..., soweit nicht die zuständige Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Was mich an dem Entwurf mehr fuchst als die 100m-Grenze ist das Verbot über z.B. Rhein und Neckar zu fliegen... weil das ja auch Bundesverkehrswege sind, die nach der Verordnung zu meiden sind.
      Und das tu ich mir auch schwer das nachzuvollziehen. Autobahn oder direkt über einem Zug/Schiff ist nachvollziehbar, aber nicht über dem Wasser, wo das nächste Schiff erst in einer halbe Stunde kommt.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Sven Schumacher ()

    • @inselgrafik Du bist dort ja eh schon durch das "Naturschutzgebiet Nordfriesisches Wattenmeer" ziemlich geknechtet, dass zudem noch mitten im "Naionalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" liegt. Die Fahrrinnen ab der Hafengrenze sind Seeschifffahrtsstraßen und werden vom BMVI untergeordnet von der WSD-Nord (WSA-Tönning) verwaltet. Für das Hafengebiet Wyk/Föhr selbst, ist der "Städtische Hafenbetrieb Wyk auf Föhr" zuständig. Ob man grundsätzlich Seeschifffahrtsstraßen mit Bundeswasserstraßen bzgl. Überflugverbot mit Drohnen gleichsetzen wird, bin ich im Moment auch noch überfragt. Laut Gliederung gelten sie im Prinzip als Bundeswasserstraßen und werden nur entsprechend ihrer überwiegenden Verkehrsnutzung in Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen unterteilt, weil für die Schifffahrt unterschiedlich Gesetze, Vorschriften und Patente gelten (BinSchStrO oder SeeSchStrO).

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • @biber Ja, es ist noch ne Menge offen. Vom Hafenamt habe ich für den Hafen und die Strandabschnitte schriftlich die Aufstiegs- und Überflugrechte. Aber wie weit der Hafen ins Wattenmeer dann "hineinreicht", dass wird noch spannend. Und ob ich für Schiffe zB auch Überflugrechte haben muss, oder wie weit der Mindestabstand nach oben/seitlich sein muss ...
    • @inselgrafik Die genaue Abgrenzung des Hafengebietes kannst du sicher beim Hafenamt erfahren, ich vermute, dass sie ca. zwischen Köpfen der Norder- und Südermole verläuft. Das "direkte überfliegen" besonders von besetzten Fährschiffen ist eh kritisch, da man wahrscheinlich gegen das Überflugverbot von Menschenmengen verstoßen würde, da sich diese sich (besonders im Sommer) gerne auf dem freien Oberdeck aufhalten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Bevor ich ÜBER einem Schiff fliege, würde ich so oder so fragen. Aber die ganzen anderen Grenzen sind ja nicht offensichtlich. Hafengrenze, Naturschutzgebiete usw. Das ist wirklich nicht so einfach.
      Eine wirklich kluge Idee wäre es, wenn es eine bundesweit funktionierende App gäbe, die die ganzen Spezialgebiete anzeigen würde. Am Besten mit den Kontaktdaten der zuständigen Behörde.
      So wie "Airmap" es ja auch macht. Nur da sind eben nicht alle Sachen drin und es ist nichts was rechtlich wirklich verbindlich ist.
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    • Das wird insgesamt ein interessantes Thema. Die Seewasserstrassen gehören ja auch zu den Bundeswasserstrassen.

      Zitat:
      "Seewasserstraßen sind die Flächen zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der Binnenwasserstraßen und der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres."

      Aha.

      Und weiter:
      "Zu den Seewasserstraßen gehören nicht die Hafeneinfahrten, die von Leitdämmen oder Molen ein- oder beidseitig begrenzt sind, die Außentiefs, die Küstenschutz-, Entwässerungs-, Landgewinnungsbauwerke, Badeanlagen und der trockenfallende Badestrand."

      So so.
      Ne, dann ist ja alles klar. Über Flüsse fliegen ist ein No Go, aber der Badestrand oder die Hafeneinfahrt ist kein Problem. Logisch, oder? :thumbup: :D
    • Nein, macht keinen Sinn...

      Autobahnen verstehe ich. Auch Bundesstraßen. Flüsse sind aber Nonsens. Schiffe sollte man nicht überfliegen, was aber auch logisch ist. Auf einem Cheemietanker z.B. ist Rauchen strengstens verboten und ein brennender Akku wäre da nicht so praktisch. Eigentlich klar.

      Man versucht natürlich erst mal einfache Regeln zu machen, macht sich aber gar keine Gedanken wie kompliziert manche einfache Regeln nachher in der Praxis ist. Und man erkennt nicht wie unterschiedlich Modellflieger und Kameradrohnen-Piloten sind. Der Modellflieger braucht seinen Platz und gute Sicht. Der dem ist es auch recht egal ob da schone Motive sind. Der Kopterpilot (Kamerakopter) will nicht wild rumflitzen und Leute erschrecken, sondern schöne Bilder machen. Gebiete die für heißen Modellflug einfach ungeeignet sind können von Kameradrohnen gefahrlos beflogen werden.

      Und auf beiden Seiten weinen grade Leute, weil man unbedacht unnötig enge Regeln setzt an die sich die eh nicht halten wegen derer man die aufstellt.
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    • Ja, zum Glück ist nicht alles logisch, sonst dürfte man wahrscheinlich gar nichts mehr. Der Strand ist aber kein Problem. Entweder ist er leer (wie jetzt gerade) oder es gilt als Menschenmenge oder als sensibler Bereich bezüglich Fotoaufnahmen (umkleiden, oben ohne etc) und das ist quasi ein Flugverbot. Und so weit ich weiß geht es bei den Verboten rund um die Bundeswasserstraßen um Bedenken bezüglich der Beeinflussung der Navigation der Schiffe durch Drohnen.

      Ach ja, wenn ich auf Föhr fliegen will jenseits von Hobby dann darf ich dieses Formular ausfüllen und pro Einsatz 75€ bezahlen.
    • Vielleicht mal ein Beispiel worum es mir auch geht. Da wird es dann spannend, was erlaubt sein wird. Unter Umständen muss ich dann mit Kiel eine erlaubte Karte erstellen oder bekomme eine grundsätzliche Genehmigung.

      https://www.instagram.com/p/BPX-O4ylfXH/

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von inselgrafik () aus folgendem Grund: Die App erzeugt manchmal merkwürdige Posts ...

    • Ob es überall Sinn macht oder nicht, ist hier ja nicht die Frage. Sicher gibt es Bundeswasserstraßen wo es sinnvoll ist, wenn man dort keine Drohnenflüge haben will. Und sicher gibt es auch Bundeswasserstraßen wo kaum oder gar kein Schiffsverkehr stattfindet. Wenn aber geschrieben steht, dass Bundeswasserstraßen generell nicht überflogen werden dürfen und man zu ihnen zusätzlich 100 Meter Abstand halten muss, dann ist es eine beschlossene Sache an die man sich letztendlich zu halten hat.

      Um gänzlich bösartig zu werden: Es gibt leider haufenweise Vorschriften wo man sich fragt mit welchem Klammerbeutel jene als Kind gepudert wurden, die sie verfasst haben.
    • Das Problem an Vorschriften, die über's Ziel hinaus schießen ist: Sie werden ab einem bestimmten Punkt einfach von allen ignoriert.
      Wenn auch sonst akurate Piloten anfangen über den Unsinn einer Vorschrift nachzudenken, dann ist das so eine Sache!

      Es ist auch die Aufgabe des Gesetzgebers die Vorschriften der Lebenswirklichkeit und dem allgemeinen Rechtsempfinden anzupassen. Rein willkürliche und sachlich unbegründete Gesetze sind demzufolge auch rechtswidrig.
      Allerdings braucht man ausreichend Lobby um seinen Anspruch auf sinnvolle Gesetze durchzusetzen und viel Zeit und Geld für den Gang vor die höchsten Gerichte.

      Und wir als Drohnenpiloten haben weder eine große Lobby noch Geld und auch nicht 10 Jahre Zeit so was durchzugehen.

      in den meisten Regeln der neuen Verordung erkennt man bei gutem Willen einen Sinn. Klar sind 100m niedriger als nötig, aber damit kann man sich bei Fliegen auf Sicht noch abfinden (bei kleinen Drohnen)
      Aber wenn - ohne sachlichen Grund - pauschal ansonsten gut geeignete Bereiche gesperrt werden, ohne dafür einen nachvollziehbaren Grund nennen zu können, wird es eng.

      Meine Prognose: Solche Einschränkungen werden von vielen Piloten ignoriert werden und wenn dieser Damm bricht werden auch sonst sinnvolle Regeln noch mehr ignoriert als jetzt. Z.B. könnte ich die Aufnahmen von Fluß ja aus 2km Entfernung machen, weil dann können sie mich als Piloten kaum Identifizieren. Damit wäre dann eine wirklich sinnvolle Regel auch in Gefahr.

      Und ganz zuletzt: Wir sind ein Teil des Volkes, das hier regiert wird. Wir haben ein Recht auf freie Entfaltung und die Pflicht Rücksicht zu nehmen. Aber wir sind ja auch kein willenloses Vieh. So ein kleines bisschen Aufstand und Rebellion gehört auch zur Demokratie. Also wenn die es übertreiben, dann sollten wir laut genug rufen, dass sie es auch hören. Nicht auszuschließen, dass die einfach gar nicht merken, dass sie Unsinn beschließen, weil es ihnen keiner sagt. Da gibt es genug Beispiele (WIFI-Gesetze/Hotspot z.B.)
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    • Bei gewerblichen Flügen an oder über Bundeswasserstraßen im Binnenbereich war es ja schon immer so, dass die allg. Erlaubnis einer Landesbehörde nicht automatisch das Überfliegen einer Bundeswasserstraße erlaubt. In einigen Bundesländern wurde dies auch bisher schon im Anhang von Genehmigungen schriftlich vermerkt. Das Hoheitsrecht des Landes und somit auch die allg. Erlaubnis eines Bundeslandes endet am Ufer oder vielfach (z.B. bei Kanälen) schon an den Wirtschafts- und Zuwegen einer Bundeswasserstraße, da ab hier das BMVI mit seinen untergeordneten Behörden das Hoheitsrecht ausübt. In diesem Fall muss man für einen Flug bei der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde eine zusätzliche Einzelerlaubnis beantragen, die diese dann der zust. Bundesbehörde (WSD) meldet und erteilt. Es ist meist kein Problem, diese auch zu bekommen, aber man ist an ein Zeitfenster gebunden (max. eine Woche) und es fallen noch einmal Gebühren an, die sich je nach Bundesland zwischen 50 und 70 Euro bewegen.

      Für den Hobbypiloten wird das Überfliegen von Bundeswasserstraße nach der neuen Regelung jedoch völlig unmöglich. Wer es dann trotzdem tun möchte, dem bleibt tatsächlich nur noch der Weg, es über die gewerbliche Schiene (wie oben) zu versuchen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Das blödeste ist ja auch, dass man 100 Meter Abstand halten muss. Ich hätte ja noch akzeptiert, dass man nicht mehr "überfliegen" darf, aber die 100 Meter Abstandsregel bewirkt ja auch, dass man teilweise gar nicht mehr an die besagten Gewässer heran kommt, weil z.B. Ufer- und Wirtschaftswege meist innerhalb der 100 Meter Abstandsgrenze liegen.... außerhalb ist meist nur unzugänglicher Acker, Wiese, Wald, Weinberge oder Privatgrund.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()