Ist hier überhaupt das Fliegen möglich?

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    • Ist hier überhaupt das Fliegen möglich?

      moin ...

      ... bitte nicht gleich erschlagen ... ist mein erster Thread ;)

      Ich wohne ja nun einmal in Munster, Lüneburger Heide ... umgeben von Naturschutzgebieten und Truppenübungsplätzen ...
      Und wie man auf der Karte sieht, befinde ich mich komplett in einer "Restricted Area" lt. der OpenAIP-Karte ...



      Wobei ich noch keinen Schimmer habe, was genau "MSL 14000 / GND" heißt.
      Wenn ich's richtig verstehe, ist von "Meereslinie" bis 14000 ft ein Aufstieg untersagt.
      Könnte ich dahingehend verstehen, da wir ja ab und an Lehrübungen in Munster haben, wo auch Hubschrauber im Einsatz sind, die Teilweise "kurz über der Grasnarbe" fliegen.
      Aber das sind einige wenige Wochen im Jahr.
      Und ich will ja nicht auf den gesperrten Truppenübungsplatz sondern an das Stadtrandgebiet.

      Bedeutet das nun also generell ist schon der Start der Drohne zum Funktionstest auf dem eigenen Grundstück verboten? Damit bin ich ja schon "3ft über NN".

      Ich hätte hier in der Nähe jedenfalls diverse Wiesen und Agrarflächen zum Üben zur Verfügung mit Genehmigung der Eigentümer, die sich sogar freuen würden, mal eine "Luftaufnahme" ihres Anwesens zu sehen.

      Stellt sich mir nur die Frage, wer dafür der Ansprechpartner sein soll!?
      Vom lokalen Ordnungsamt habe ich nur die Aussage erhalten "Da bin ich überfragt ... Wir müssen immer am Fliegerhorst in Fassberg anmelden, wenn wir viele Luftballons starten lassen wollen. Aber eine gesonderte Regelung für das Stadtgebiet gibt es nicht."
      Also vielleicht der Tower am Fliegerhorst? Ich will ja auch nicht unbedingt Leute nerven, die damit nix zu tun haben ...

      Eine ähnliche Info habe ich hier gefunden bei airmap.io



      In den Infos zu "Restricted Special Use Airspace" steht frei übersetzt:

      airmap.io schrieb:

      Eingeschränkte Bereiche befinden sich in der Regel um militärische Installationen oder andere Bereiche,in denen der Flug gefährlich sein könnte. Die Erlaubnis von der Kontrollstelle (Flugsicherung) ist erforderlich,um diese Bereiche zu betreten und ist oft nicht verfügbar.
      Bei unserem Lokalen Modellflug-Verein fand ich noch folgendes:

      Cumulus e.V. schrieb:

      Hinweis: Um Verkehrsflughäfen aber auch militärischen Flugplätzen (z.B. Hannover, Faßberg usw.) sind zum Schutz der startenden und landenden Luftfahrzeuge sogenannte Kontrollzonen eingerichtet. Der kontrollierte Luftraum innerhalb dieser Kontrollzonen wird von der Deutschen Flugsicherung bewirtschaftet, ohne deren ausdrückliche Flugverkehrskontrollfreigabe kein Aufstieg erlaubt ist. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die DFS- Allgemeinverfügung für die Erteilung der Flugverkehrskontrollfreigabe, in der die Freigabe unter Beachtung der Festlegungen als erteilt gilt.
      was sich wohl auf dieses Dokument des DFS bezieht.

      Dort steht:



      OK ...
      ... aber ist die "Restricted Area" nun eine Kontrollzone?

      Falls ja, dürfte ich mit der Bebop1 ja bedenkenlos bis 30m steigen.
      Würde mir für's Üben ja reichen.

      Vielleicht kann mich ja jemand aufklären.

      greetz

      Der Rico
    • Hi,

      Kontrollzone ist der kontrollierte Luftraum. Das ist der Bereich, für den die Flugsicherung zuständig ist. Das ist bundesweit flächendecken, aber in einer Höhe, die für uns eh uninteressant ist. Aber es gibt Bereich z.B. um Flughäfen, da beginnt der kontrollierte Luftraum schon am Boden. Egal wo und in welcher Höhe, wenn du da einfliegen willst, brauchst du eine Lufverkehrskontrollfreigabe. Die bekommst du ganz unbürokratisch von der zuständigen Flugsicherung. Einfach anrufen, Freigabe erteilen lassen und gut. Austro-Control, DFS und TTC-the Tower Company haben für dein Bereich um Flghäfen den sie kontrollieren, eine allgemeine Freigabe für Modellflieger bis 30m Höhe erteilt. Bist du also in einem dieser Bereichem hast du schon mal eine Luftverkehrsontrollfreigabe. Ist es ein Bereich, der von einer anderen Flugsicherung betreut wird, mußt du die Freigabe anfragen.

      Dann gibt es Bereiche, z.B. 1,5km um die Außengrenzen von Flugplätzen, da ist eine Genehmigung erforderlich. Und es gibt Bereiche mit Einschränkungen und kompletten Flugverboten, das sind die restricted Areas. Dafür ist die Luftfahrtbehörde zuständig. Also im Falle von der 1,5km Zone um Flughäfen einfach eine Genehmigung beantragen. Und im Falle der Verbotszonen einfach eine Ausnahmegenehmigung beantragen, und wenn das genehmigt ist, bist du schon ein Stück weiter.

      Mit dem bisher geschilderten hat das Ordnungsamt nichts zu tun, das ist Luftfahrtrecht, dafür sind die Luftfahrtbehörden der Länder zuständig.

      Dann auf Schutzgebiete achten, wenn du in einem Schutzgebiet bist und die Verordnung den Modellflug untersagt, kannst du versuchen, bei der für das Schutzgebiet zuständigen Behörde eine Genehmigung zu beantragen.

      Und wen du dann alle Genehmigungen hast, dazu noch eine Haftpflichtversicherung und den Nachweis mitführst, bist du dem legalen Flugspaß schon ein Stück näher.

      Wenn es dann konkret ans Fliegen geht, schadet es nicht, noch mal ein Blick in die Notams zu werfen, es können auch Einschränkungen kurzfristig für bestimmte Gebiete zu bestimmten Zeiten erfolgen.
    • balloonix schrieb:

      Und es gibt Bereiche mit Einschränkungen und kompletten Flugverboten, das sind die restricted Areas. Dafür ist die Luftfahrtbehörde zuständig. Also im Falle von der 1,5km Zone um Flughäfen einfach eine Genehmigung beantragen. Und im Falle der Verbotszonen einfach eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
      OK ...
      ... dann ist mein Ansprechpartner für die Ausnahmegenehmigung also die Luftfahrtbehörde Niedersachsen, wenn ich das richtig verstanden habe.
      Aber ich denke, ich werde mich auch an die Truppenübungsplatzkommandantur wenden müssen, bezüglich der stattfindenden Lehrübungen und Tiefflüge.
      Ich glaube nicht, dass ich eine generelle Ausnahmegenehmigung erhalten werde.

      Und nochmals zu der Markierung auf der openaip-Karte: "MSL 14000 / GND" heisst vom Meeresspiegel bis 14000 ft ist es ohne Ausnahmegenehmigung verboten!?
    • El Muchacho schrieb:

      Ich glaube nicht, dass ich eine generelle Ausnahmegenehmigung erhalten werde.

      Und nochmals zu der Markierung auf der openaip-Karte: "MSL 14000 / GND" heisst vom Meeresspiegel bis 14000 ft ist es ohne Ausnahmegenehmigung verboten!?
      Nein, das glaube ich auch nicht (geht in den ED-Rs um Truppenübungsplätze), und ja, kein Aufstieg vom Boden bis 14000 ft ohne Ausnahmegenehmigung.

      Anbei noch der dazugehörige ICAO-Ausschnitt:
      Bilder
      • ICAO_Munster.jpg

        332,24 kB, 934×768, 468 mal angesehen
    • Ich habe mir jetzt die Infos der Luftfahrtbehörde Niedersachsen mal angesehen.
      Da gibt es nur Anträge für "Allgemeinerlaubnis" und "Einzelerlaubnis".
      Beide kommen für meinen Fall nicht in Betracht, wenn ich das richtig verstehe.

      Abschließend steht dort noch:
      Dienst die Nutzung des Geräts dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung, so gelten die Regelungen über Flugmodelle.
      Nach etwas Recherche bin ich dann hierauf gestoßen.
      Für den Flug in "Flugbeschränkungsgebieten (ED-R)" ist das Bundesamt für Flugsicherung zuständig!

      Und dort steht:

      Bundesamt für Flugsicherung schrieb:

      Bei der ausschließlich privaten Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen für den Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung handelt es sich im Sinne des § 1 Abs. 2 Nummer 9 LuftVG um Flugmodelle. Auch für Flugmodelle besteht eine Genehmigungspflicht für Flüge in Gebieten mit Flugbeschränkungen (ED-R) gemäß § 17 Abs. 2 LuftVO. Bei der Antragstellung können in diesem Fall die Angaben mit gewerblichem Charakter weggelassen werden.
      Also könnte man wohl den Antrag mal ausfüllen und sehen, was passiert.
      Allerdings habe ich auch die Seite MIL-AIS gefunden.

      Hier werden die entsprechenden Räume mit NOT USED und/oder NOT ACTIVE deklariert.

      Nur mal zum Verständnis:
      NOT ACTIVE bedeutet, die Restricted Area existiert quasi in diesem Zeitraum nicht !?
      NOT USED bedeutet, sie ist vorhanden, aber im genannten Zeitraum nicht in Benutzung !?

      Sprich:

      Bei NOT ACTIVE darf ich fliegen, bei NOT USED darf ich mit entsprechender Genehmigung ?!

      EDIT :

      Jop ... mit Entsprechender Genehmigung des BAF ...
      hilfreich ... da man diese wohl nicht so einfach erhalten wird ...

      Nach Rücksprache mit der Luftraumkoordination der örtl. Standortkommandantur wurde mir mitgeteilt, dass der Luftraum täglich nach Übungsende ( im Regelfall 16:00Z ) beim MILAIS abgemeldet, sprich: freigegeben wird.
      Diese Änderungen fließen aber anscheinend nicht umgehend in die DB des MILAIS ein, so dass dort weiterhin für den Übungsfreien Zeitraum der Status "NOT USED" erhalten bleibt, obwohl eigentlich "NOT ACTIVE" richtig wäre.

      Fazit: NOT USED heißt für die ED-R32A/B leider nur "nicht belegt". Der Luftraum ist aber weiterhin aktiv, wobei mir noch nicht klar ist, mit welchen MIN/MAX-Höhen. OpenAIP sagt GND - 14000MSL.
      Es liegt lt. MILAIS und DFS daran, dass die Räume AIP Öffnungszeiten haben von MO 0600Z - FR 1100Z. Und so lange da niemand was dran ändert, bleibt das Fliegen hier Tabu, obwohl definitv nach Abmeldung des Raumes durch die Kommandantur kein Betrieb ist.

      NACHTRAG:

      Nachdem ich nun Anfang der Woche einen entsprechenden Antrag an das BAF versandt habe, habe ich heute einen Rückruf einer sehr netten Dame erhalten.
      Die Chancen stehen gut, dass ich tatsächlich eine Freigabe erhalte!
      Ich habe nur noch einmal einen Kartenausschnitt nachgereicht, in dem ich die Gebiete markiert habe, in denen ich üben darf/möchte.

      Der Spaß wird EUR 40,- kosten und ist leider nicht unbefristet sondern nur 1 Jahr gültig. Irgendwo muss das Geld ja herkommen ;)
      Dafür darf ich dann aber auch bei schönem Wetter im ED-R fliegen - genau das, was ich wollte.

      Der Rico

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