moin ...
... bitte nicht gleich erschlagen ... ist mein erster Thread
Ich wohne ja nun einmal in Munster, Lüneburger Heide ... umgeben von Naturschutzgebieten und Truppenübungsplätzen ...
Und wie man auf der Karte sieht, befinde ich mich komplett in einer "Restricted Area" lt. der OpenAIP-Karte ...
Wobei ich noch keinen Schimmer habe, was genau "MSL 14000 / GND" heißt.
Wenn ich's richtig verstehe, ist von "Meereslinie" bis 14000 ft ein Aufstieg untersagt.
Könnte ich dahingehend verstehen, da wir ja ab und an Lehrübungen in Munster haben, wo auch Hubschrauber im Einsatz sind, die Teilweise "kurz über der Grasnarbe" fliegen.
Aber das sind einige wenige Wochen im Jahr.
Und ich will ja nicht auf den gesperrten Truppenübungsplatz sondern an das Stadtrandgebiet.
Bedeutet das nun also generell ist schon der Start der Drohne zum Funktionstest auf dem eigenen Grundstück verboten? Damit bin ich ja schon "3ft über NN".
Ich hätte hier in der Nähe jedenfalls diverse Wiesen und Agrarflächen zum Üben zur Verfügung mit Genehmigung der Eigentümer, die sich sogar freuen würden, mal eine "Luftaufnahme" ihres Anwesens zu sehen.
Stellt sich mir nur die Frage, wer dafür der Ansprechpartner sein soll!?
Vom lokalen Ordnungsamt habe ich nur die Aussage erhalten "Da bin ich überfragt ... Wir müssen immer am Fliegerhorst in Fassberg anmelden, wenn wir viele Luftballons starten lassen wollen. Aber eine gesonderte Regelung für das Stadtgebiet gibt es nicht."
Also vielleicht der Tower am Fliegerhorst? Ich will ja auch nicht unbedingt Leute nerven, die damit nix zu tun haben ...
Eine ähnliche Info habe ich hier gefunden bei airmap.io
In den Infos zu "Restricted Special Use Airspace" steht frei übersetzt:
Dort steht:
OK ...
... aber ist die "Restricted Area" nun eine Kontrollzone?
Falls ja, dürfte ich mit der Bebop1 ja bedenkenlos bis 30m steigen.
Würde mir für's Üben ja reichen.
Vielleicht kann mich ja jemand aufklären.
greetz
Der Rico
... bitte nicht gleich erschlagen ... ist mein erster Thread
Ich wohne ja nun einmal in Munster, Lüneburger Heide ... umgeben von Naturschutzgebieten und Truppenübungsplätzen ...
Und wie man auf der Karte sieht, befinde ich mich komplett in einer "Restricted Area" lt. der OpenAIP-Karte ...
Wobei ich noch keinen Schimmer habe, was genau "MSL 14000 / GND" heißt.
Wenn ich's richtig verstehe, ist von "Meereslinie" bis 14000 ft ein Aufstieg untersagt.
Könnte ich dahingehend verstehen, da wir ja ab und an Lehrübungen in Munster haben, wo auch Hubschrauber im Einsatz sind, die Teilweise "kurz über der Grasnarbe" fliegen.
Aber das sind einige wenige Wochen im Jahr.
Und ich will ja nicht auf den gesperrten Truppenübungsplatz sondern an das Stadtrandgebiet.
Bedeutet das nun also generell ist schon der Start der Drohne zum Funktionstest auf dem eigenen Grundstück verboten? Damit bin ich ja schon "3ft über NN".
Ich hätte hier in der Nähe jedenfalls diverse Wiesen und Agrarflächen zum Üben zur Verfügung mit Genehmigung der Eigentümer, die sich sogar freuen würden, mal eine "Luftaufnahme" ihres Anwesens zu sehen.
Stellt sich mir nur die Frage, wer dafür der Ansprechpartner sein soll!?
Vom lokalen Ordnungsamt habe ich nur die Aussage erhalten "Da bin ich überfragt ... Wir müssen immer am Fliegerhorst in Fassberg anmelden, wenn wir viele Luftballons starten lassen wollen. Aber eine gesonderte Regelung für das Stadtgebiet gibt es nicht."
Also vielleicht der Tower am Fliegerhorst? Ich will ja auch nicht unbedingt Leute nerven, die damit nix zu tun haben ...
Eine ähnliche Info habe ich hier gefunden bei airmap.io
In den Infos zu "Restricted Special Use Airspace" steht frei übersetzt:
Bei unserem Lokalen Modellflug-Verein fand ich noch folgendes:airmap.io schrieb:
Eingeschränkte Bereiche befinden sich in der Regel um militärische Installationen oder andere Bereiche,in denen der Flug gefährlich sein könnte. Die Erlaubnis von der Kontrollstelle (Flugsicherung) ist erforderlich,um diese Bereiche zu betreten und ist oft nicht verfügbar.
was sich wohl auf dieses Dokument des DFS bezieht.Cumulus e.V. schrieb:
Hinweis: Um Verkehrsflughäfen aber auch militärischen Flugplätzen (z.B. Hannover, Faßberg usw.) sind zum Schutz der startenden und landenden Luftfahrzeuge sogenannte Kontrollzonen eingerichtet. Der kontrollierte Luftraum innerhalb dieser Kontrollzonen wird von der Deutschen Flugsicherung bewirtschaftet, ohne deren ausdrückliche Flugverkehrskontrollfreigabe kein Aufstieg erlaubt ist. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die DFS- Allgemeinverfügung für die Erteilung der Flugverkehrskontrollfreigabe, in der die Freigabe unter Beachtung der Festlegungen als erteilt gilt.
Dort steht:
OK ...
... aber ist die "Restricted Area" nun eine Kontrollzone?
Falls ja, dürfte ich mit der Bebop1 ja bedenkenlos bis 30m steigen.
Würde mir für's Üben ja reichen.
Vielleicht kann mich ja jemand aufklären.
greetz
Der Rico