Heute von der Bundesregierung veröffentlicht, schon mal eine FAQ: bundesregierung.de/Content/Inf…BMVBS/drohnen_327618.html
Wundert mich ein wenig, im Vorgriff auf die Kabinettssitzung, aber es ist schon ein ziemlicher Hinweis, dass sie wohl doch so verkündet werden wird.
Interessant ist aber, dass es auch hier direkt die Diskrepanz gibt, und sie auf diesen drei Seiten auch so deutlich wird:
Direkt als erstes wird Frage "Was ist eine Drohne" mit der bekannten Definition beantwortet: Unter einer „Drohne“ versteht man ein unbemanntes Fluggerät. Das Luftrecht unterscheidet zwischen unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen. Gemäß § 1 Luftverkehrsgesetz handelt es sich bei unbemannten Luftfahrtsystemen um ausschließlich gewerblich genutzte Geräte. Flugmodelle sind hingegen privat, also zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung genutzte Geräte.
Kein Wort von Multikoptern, wie auch, es wird Bezug auf das Luftverkehrsgesetz genommen.
Dann unter 5. "Wo ist der Betrieb künftig verboten?" steht eben unter Ziffer h): in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn, [...] soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über einen Kenntnisnachweis.
Ich bin weiter schwer gespannt, wie und wo das aufgelöst werden wird.
Wundert mich ein wenig, im Vorgriff auf die Kabinettssitzung, aber es ist schon ein ziemlicher Hinweis, dass sie wohl doch so verkündet werden wird.
Interessant ist aber, dass es auch hier direkt die Diskrepanz gibt, und sie auf diesen drei Seiten auch so deutlich wird:
Direkt als erstes wird Frage "Was ist eine Drohne" mit der bekannten Definition beantwortet: Unter einer „Drohne“ versteht man ein unbemanntes Fluggerät. Das Luftrecht unterscheidet zwischen unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen. Gemäß § 1 Luftverkehrsgesetz handelt es sich bei unbemannten Luftfahrtsystemen um ausschließlich gewerblich genutzte Geräte. Flugmodelle sind hingegen privat, also zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung genutzte Geräte.
Kein Wort von Multikoptern, wie auch, es wird Bezug auf das Luftverkehrsgesetz genommen.
Dann unter 5. "Wo ist der Betrieb künftig verboten?" steht eben unter Ziffer h): in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn, [...] soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über einen Kenntnisnachweis.
Ich bin weiter schwer gespannt, wie und wo das aufgelöst werden wird.