"Drohnenverordnung" - Plauderthread

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • inselgrafik schrieb:

    @landre Ja, eine AE ist ja nicht mehr grundsätzlich nötig. Du darfst sogar in der Stadt rumfliegen, wenn Du Dich an die Verordnung hältst. Es sind ja explizit nur Wohngrundstücke ausgenommen, nicht Parks, Wege oder öffentliche Gebäude. Nur Start und Landung muss erlaubt sein.
    Danke! Bisher würden mir Wohngrundstücke reichen ;) Klar, an die restlichen Regeln muss man sich halten. Somit dürften die entstandenen Bilder ja auch gewerblich genutzt werden dürfen?? Sprich Vereinsaufnahmen oder eben das Sommerfest der Firma, oder nicht? Das wäre mal eine Erleichterung und vor allem Rechtssicherheit.
  • Na dann auf zum nächsten Überraschungsei, eins zwei oder drei?!?

    z.B.
    "be conducted:
    (1) up to a height of 50 m (150 ft) above ground level;
    (2) within a range such that the remote pilot maintains visual line of sight (VLOS) and theUA does not exceed a horizontal distance of 100 m from the remote pilot; or
    (3) in first-person-view mode or follow-me mode, only if the remote pilot maintains a safeseparation of the UA from people, property, ground vehicles, public roads and fromother airspace users"

    easa.europa.eu/system/files/df…%20Regulation%20final.pdf
  • Dexit: Damit wird nichts besser. Aber ich frage mich gerade etwas ganz anderes. Autos z.B. haben Kennzeichen, die in codierter Form die Information über Halter und Zulassungsstelle enthalten. Da steht eben nicht drauf: Karl Epple aus Kusterdingen samt Strasse, Handynummer und Blutgruppe. Wenn das jemand einführen wollte, gäbe es sofort Ärger mit dem Datenschutz. Warum müssen jetzt Drohnenflieger Ihr Luftfahrzeug uncodiert kennzeichnen? Wenn ich mir eine Aluplakette mit diesen Daten auf meinen nagelneuen Inspire 2 (keine Angst, habe ich nicht) klebe, signalisiere ich doch im schlimmsten Fall zweierlei: Merk Dir meine Daten und komm auf einen lohnenden Einbruch vorbei (wenn ich mir so einen Flieger leiste, gibt es noch andere interessante Sahen zu holen) oder merk Dir meine Daten, wenn Dich nervt was ich erlaubterweise hier mache und komm auf einen kleinen Vandalismus bei mir vorbei. Selbst Hunde, dem Gesetz nach Sachen, haben Steuermarken mit einer Nummer, nicht mit Name und Anschrift des Besitzers...
  • Jucheee...

    nachdem ich mir das mal grob durchgelesen habe muss ich wohl weit fahren um meine Drohne zu testen denn:

    Ich wohne 50m Luftlinie neben 2 Krankenhäusern, der "Knast" ist auch nur 150m weiter, dazwischen sind dann noch Rathaus, Polizei usw. Ach ja am Rhein darf ich auch nicht fliegen (Bundeswasserstrasse), die Rheinauen sind Naturschutzgebiet... ach ja und da sind ja auch noch 2 Kraftwerke in der Nähe...

    Nun gut kann ich ja höher als 100m fliegen, dann dürfte ich ja drüber fliegen.. ach nee geht ja nicht weil man darf ja nicht höher als 100m....

    dann brauch ich die Kiste ja eigentlich auch gar nicht versichern, denn wenn sie mal irgendwo in der Nähe meines Hauses runter kommt, dann bin ich sowieso in einem Bereich des Flugverbotes und die Versicherung zahlt eh nicht....

    Heisst also immer raus aufs Land fahren und Bäme filmen :)

    Bin gespannt wie das dann in der "Wirklichkeit" gehandhabt wird.

    Aber tolles Gegenbeispiel: Die Landeswasserbehörde setzt am Rhein Drohen ein, um die Deiche bei Hochwasser von der Wasserseite her zu inspizieren (aus sicherer privater Quelle)... und das vollkommen legal.. natürlich, ist ja eine Behörde.. aber wehe ein Privatmann fliegt man 20m zu nah an den Deich ran um ein paar Tropfen Hochwasser zu filmen :/ wir werden es sehen...

    Wenn ich aber mit meinem 15kg schweren 1:8 Monstertruck mit 80km/h durch den Stadtpark mit einer GoPro drauf heize, interessiert es keinen (ok die begeisterten sammeln sich), aber mach das mal mit einer Drohne... da schreien alle wieder...

    Dazu fällt mir auch ein: Stellt Euch mal mit einer großen Spiegelreflex in die Fussgängerzone... da kommen die ganzen paranoiden an und meckern von wegen recht am eigenen Bild herum.. aber jeder Teenie hat sein Handy in der Hand und fotografiert wie wild rum.... Alltag eines Fotografen..

    nun gut.. genug gekotzt :)

    Euch nen schönen Freitag!
    Carsten
  • Eine neue Marktlücke tut sich auf: Therapeuten für arme, durch neue Regelung psychisch geschädigte Kopterpiloten gesucht. Schwerpunkt: Kopterpilotenmobbing.

    EDIT: Ich vergaß zu sagen: Das war jetzt sarkastisch.
  • Von fast allen Einschränkungen kann man per Antrag eine Befreiung bekommen. Allerdings muss man den Antrag eben begründen. Und die Befreiung wird nicht dauerhaft gelten.
    Also wenn man ein Projekt hat und darlegen kann, warum man da fliegen/filmen muss und dass das nicht gefährlich ist, wird man seine Aufnahmen machen können.

    Die Möglichkeit einer Ausnahme von den Verboten gilt ausdrücklich auch für das Verbot über Wohngrundstücken zu fliegen. Man darf nur gespannt sein, wie hoch die Hürden sind eine solche Genehigung bekommen zu können.
    Aber wer "nur zum Spaß" da rumfliegen will wird eben keine Genehmigung dafür bekommen.

    Im Grunde okay, nur dass in meinen Augen ein paar Bereiche zu viel "gesperrt" sind, wo ein gefahrloser Betrieb zum Spaß ohne Gefährdung anderer auch möglich wäre.
    Android OnePlus3T (7.1.1) & Windows 10
  • Ein schönes Beispiel:
    Hatte gerade eben die Anfrage des heimischen Alpenvereins absagen müssen, die Luftaufnahmen vom Saisonstart am Kletterturm haben wollten.
    Problem: Dieser Kletterturm liegt nur ca. 20 Meter neben der Bahnstrecke Memmingen - Buchloe.
    Der Mindestabstand zu Bahnstrecken mag im Prinzip ja nachvollziehbar sein. In diesem Fall handelt es sich jedoch um eine nicht elektrifizierte Strecke auf der genau zwei Züge pro Stunde verkehren, die sich jeweils zur halben Stunde in Mindelheim begegnen.
    Würde ich hier unmittelbar nachdem der Zug in Richtung Memmingen den Kletterturm passiert hat starten, dann hätte ich im Falle eines Zwischenfalls fast eine ganze Stunde Zeit, den Kopter wieder von den Gleisen zu entfernen und eine Gefahr, in der Oberleitung hängenzubleiben bestünde Mangels derselben auch nicht.
    Eine Ausnahmegenehmigung gerade mal drei Tage vor dem geplanten Flug zu beantragen, wäre wohl auch etwas knapp geworden, also hab ich's halt sein lassen.
    Schade, das wäre sicherlich eine ganz interessante Aktion geworden.
    Vielen Dank auch, Herr Dobrindt. Wen ich dieses Jahr nicht wählen werde, dürfte damit auch klar sein.
    Wobei: Um ganz ehrlich zu sein, diese Partei hab ich ohnehin noch nie gewählt :D !
    Gruß: Franki