Privathaftpflichtversicherung ausreichend?

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    • Guten Morgen zusammen, um die Beispiel Frage von unseren Skyscope zu beantworten hier ne weitere Antwort von Herrn Herbst:

      Hallo Herr Friedrich,

      freut mich, dass die Antworten hilfreich sind. Um das Spektrum der „normalen“ Privathaftpflicht zu erweitern, ist in den Bedingungen auf Seite 22 dazu folgendes geregelt…

      A1-6.12.1 versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den erlaubten und privaten Besitz, Eigentum oder Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen / versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen … verursacht werden.
      Das war ja die Frage bei Beitrag #77 in Verbindung mit Beitrag #33. Hier ist also „Eigentum" mit erfasst.

      Beste Grüsse




      Stefan Herbst

      CXO // Founder
    • @CF0581: Wenn die ich das so lese, setzt Herr Friedrich das "Halten" gleich dem "Besitz" bzw. dem "Eigentum" und der "Betrieb" wird dem "Gebrauch" gleichgesetzt.

      Warum können die Vericherungen hier nicht eine einheitliche Sprache wie der Gesetzgeber finden, den gerade Versicherungen suchen in den vermeintlich Gleichbedeutenden aber anderslautenden Begriffen die Unterschiede für Ihre Versicherungsleistung heraus.

      Edit: Zumindest Wikipedia kennt hierzu eine anderslautende Deffinition:

      Wikipedia zu Fahrzeughalter schrieb:

      Fahrzeughalter bezeichnet jene natürliche oder juristische Person, die das Verfügungsrecht über ein Fahrzeug hat und die gegenüber der zuständigen Behörde als Halterin oder Halter gemeldet ist. (...)
      Somit muss der Eigentümer bzw. der Besitzer nicht zwangläufig auch der Halter sein und umgekehrt. Das LufVG §33 verpflichtet aber ausdrücklich den "Halter des Luftfahrzeuges" für den entstandenen Schaden einzustehen und somit zu einer Versicherungspflicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • quadle schrieb:

      Warum können die Vericherungen hier nicht eine einheitliche Sprache wie der Gesetzgeber finden, den gerade Versicherungen suchen in den vermeintlich Gleichbedeutenden aber anderslautenden Begriffen die Unterschiede für Ihre Versicherungsleistung heraus.
      Ich sag's mal bewußt bösartig: um sich im Schadensfalle ein Hintertürchen offenzuhalten?
      So kommt zumindest mir das bisweilen vor.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Nun, @quadle, weitläufig verstehe ich Dein Ansinnen.
      Aber, Dein Wiki-Zitat zielt da eher auf PKW, LKW, Krad etc. ab, wo es auch Sinn macht. Ich denke da nur an Leasing, Vermietung usw..
      Fernerhin reden wir hier aber über Privathaftpflicht. Dazu noch von Koptern, Drohnen, wie auch immer.
      Und ob da nicht selbstredend der Eigentümer, Besitzer... gleich dem Halter ist, bedarf glaube ich keiner Diskussion. Korinthenkackerei will ich nicht schreiben.

      Ich, für meinen Teil, sehe da noch nicht am Horzont scheinen, dass z.Bsp. SIXT Drohnen verleiht, Leasing GmbH Drohnen verleast... .

      Und nochmals, ich rede hier vom "Freizeitvergnügen".
    • Dieselfan schrieb:

      Nun, @quadle, weitläufig verstehe ich Dein Ansinnen.
      Aber, Dein Wiki-Zitat zielt da eher auf PKW, LKW, Krad etc. ab, wo es auch Sinn macht. Ich denke da nur an Leasing, Vermietung usw..
      Fernerhin reden wir hier aber über Privathaftpflicht. Dazu noch von Koptern, Drohnen, wie auch immer.
      Und ob da nicht selbstredend der Eigentümer, Besitzer... gleich dem Halter ist, bedarf glaube ich keiner Diskussion. Korinthenkackerei will ich nicht schreiben.

      Ich, für meinen Teil, sehe da noch nicht am Horzont scheinen, dass z.Bsp. SIXT Drohnen verleiht, Leasing GmbH Drohnen verleast... .

      Und nochmals, ich rede hier vom "Freizeitvergnügen".
      Ich finde auch das man es sowieso nicht ändern kann. Den im Fall der Fälle wissen wir ja, das man in Deutschland sowieso mit einem Anwalt am besten bedient ist, egal um was für einen Schaden es geht. Ich für meinen Teil finde das die Leistungsbeschreibung zum Beispiel bei der Versicherung von Herrn Herbst für mich jetzt schon Sinn ergibt.

      Und sind wir mal ehrlich, alle die hier Fliegen haben bislang auch nicht wirklich ihre AGB´s auseinander genommen und ernorme Zweifel festgestellt, sonst würden sie ja augenscheinlich momentan nicht Fliegen oder?

      Bestes Beispiel, als ich vor rund 5 Jahren noch 550er und 700er Helis geflogen bin im Verein, hatte jeder dort nur die DMFV Versicherung. Klar hat das nun wieder recht wenig mit der Sachlage um Drohnen zu tun aber im Prinzip geht es ums selbe. Damals gab es noch nicht soviel Versicherer für Modell Flugzeuge. Und das ein Heli gerade in der Größe 550er und 700er im Prinzip eine Waffe ist, muss ich ja keinem erklären. Dennoch hatten damals alle sich mit der "einfachen" Versicherung abgefunden, auch weil es nix anderes gab zu dem Zeitpunkt....

      Heute und gerade jetzt wird das Thema mit Drohen und Versicherung doch sehr in Angriff genommen und den Leuten wird vorab schon die Freude auf das Hobbie versagt, weil sie nicht mehr wissen wie und wo und wann.

      Meine Meinung dahingehend ist, habt Spaß und Freude an eurer Freizeit! sowie@'Dieselfan' es auch schon schreibt.
    • Versteht mich bitte nicht falsch. Die "Korintenkackerei" die jetzt hier unterstellt wird, kommt im Fall der Fälle dann nicht von mir, sie wird vielmehr in der unterschiedlichen Deffinition durch die Versicherungen betrieben.

      Klar ist, dass im besonderen im KFZ-Bereich der Halter eine eingenständige Rolle spielt. So kennt das Luftrecht doch auch eindeutig, dass es einen Luft-Fahrzeug-Halter gibt. Ich denke auch, dass ich hier nicht der einzige bin, der genau eine solche "Wortklauberei" (hört sich besser an als dieses Korinthenkacken) differenziert sehe. Es hilft niemanden das jetzt großzügig zu sehen und die Details außer Acht zu lassen, wenn es dann im Bedarfsfall zu Problemen führt. Und das ist unabhängig ob ich das Fahrzeug rein privat, aus gründen der Freizeit oder Gewerblich bewege.

      Zum Thema Sixt, etc.. Es gibt inzwischen genügend Stellen, wo man solche Fluggeräte für einen Einsatzt auch ausleihen kann. Und auch hör gilt, auch wenn es sich um das reine Freizeitvergnügen handelt, so bewegen wir hier keine Spielzeuge sondern (rechtlich gesehen) ausgewachsene und dem entsprechenden Recht unterliegende Luftfahrzeuge. Den Spaß möchte auch ich haben, keine Frage, aber der kann einem im Fall der Fälle auch recht schnell vergehen.
    • Dieselfan schrieb:

      Fernerhin reden wir hier aber über Privathaftpflicht. Dazu noch von Koptern, Drohnen, wie auch immer.
      Und ob da nicht selbstredend der Eigentümer, Besitzer... gleich dem Halter ist, bedarf glaube ich keiner Diskussion. Korinthenkackerei will ich nicht schreiben.

      Da muss ich ein wenig gegenreden. ;)
      Zum einen, wenn die Versicherungen in Form der Versicherungsbedingungen und weitaus noch mehr in Ihren "Bescheinigungen" Korinthenkackerei betreiben, muss man sich halt darauf einlassen, und Korinthe für Korinthe von der Kacke befreien und sich genau ansehen. :)

      Denn grundsätzlich ist nun mal zu unterscheiden zwischen Eigentümern, Besitzern, Haltern und Steuerern, das können eben 4 unterschiedliche Personen(kreise) sein.
      Und das machen auch die Versicherungen, warum und weswegen siehe Beitrag #86 ;) .
      Also müssen wir das auch machen, wenn wir korrekt versichert sein wollen.

      Luftfahrzeughalter ist nach gängiger Rechtssprechung, wer ein Luftfahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt.

      "Für eigene Rechnung in Gebrauch" = Nutznießung aus der Verwendung und Zahlung der laufenden Kosten des LFZ.
      "Besitz der Verfügungsgewalt" = Bestimmung über die Verwendung und den Einsatz des LFZ.

      Ja, bei Flugmodellen ist der Halter in den allermeisten Fällen auch Eigentümer, das ist jedoch nicht Voraussetzung und daher ist rechtlich eben zu unterscheiden.
      Besitzer ist völlig was anderes. Wie gesagt, wenn Du Deinem Sohn eine Deiner Drohnen leihst, ist er Besitzer, Du Eigentümer und Halter. Vielleicht lässt er auch mal seinen Freund fliegen, dann ist der Freund Steuerer, Dein Sohn Besitzer, Du Halter/Eigentümer.
      Nun lässt Dein Sohn die Drohne bei seinem Freund liegen, fährt in den Urlaub, zieht aus dem Haus aus, und das Ganze gerät in Vergessenheit. Der Freund fliegt im Laufe der Zeit aber weiter die Drohne, kauft Props und Akkus. Dann bist Du EIgentümer, der Freund Deines Sohnes ist Besitzer, Steuerer, und wird auch zum Halter.

      Anderes Beispiel, ich kaufe eine Inspire 2 und stelle sie generös unserer Fluggemeinschaft zur freien Verfügung, der Vogel steht in einem gemeinschaftlichen Lager, alle haben einen Schlüssel. Akkus, Karten, Props und andere Teile müssen aber schon selbst gekauft werden. Dann bin ich Eigentümer, und die Fluggemeinschaft und ich bilden eine private Haltergemeinschaft.

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    • Nun, die Beispiele, @skyscope möchte ich etwas relativieren.
      Sohn: Der ist i.dR. in der PHP mit eingeschlossen
      Gemeinschaft: Ein Anruf bei der Versicherungsgesellschaft und die Lösung naht. Äquivalent KFZ-HP: Soll eine weitere Person für einen Zeitraum X mit aufgenommen werden, wird dem stattgegeben.

      Ich denke weiter, all diese "Spezial-Konstellationen" werden in den AVBs etc. nicht reglementiert, da diese sonst vom Umfang dem StGB ähneln würden.
      Schätzungsweise werden die Bestimmungen für 90 - 95% der Privat-Flieger passen.

      Ach und @quadle, Du hast das in die falsche Kehle bekommen. Dieser Satz ist ausnahmsweise Wort für Wort genau so gemeint. ;)
    • Dieselfan schrieb:

      Sohn: Der ist i.dR. in der PHP mit eingeschlossen
      Gemeinschaft: Ein Anruf bei der Versicherungsgesellschaft und die Lösung naht. Äquivalent KFZ-HP: Soll eine weitere Person für einen Zeitraum X mit aufgenommen werden, wird dem stattgegeben.
      ...
      Schätzungsweise werden die Bestimmungen für 90 - 95% der Privat-Flieger passen.

      Sohn, ja. Freund des Sohnes, nein. Ausser, er fliegt mit Deinem ausdrücklichem "Wissen und Willen", und auch nur, wenn das in den Versicherungsbedingungen eingeschlossen ist.

      Gemeinschaft, hier wieder unterscheiden zwischen "Steurer" und "Halter" (analog KFZ, weiterer Fahrer und Halter). Mal eben einen weiteren Halter mit einschließen, geht nicht.

      Und eben nicht, die Bedingungen passen auch für 90-95% der Privatflieger nicht, wenn Haftung bei "Besitz und Gebrauch" gedeckt sind, aber "Haftung aus Halten" nicht. Das eine ist die Zusicherung der Deckung der persönlichen deliktischen Haftung beim Flug, das andere die der Gefährdungshaftung.

      Ist doch einfach, bestätigt die Versicherung "Halter-Haftpflichtversicherung", dann ist das gedeckt. Bestätigt sie es nicht, dann nicht.
      Und dann schreibt sie nicht "Wir können Ihnen die Halter-Haftpflichtversicherung nicht bestätigen.", sondern irgendwas á la "Wir bestätigen Ihnen Haftpflichtversicherungsschutz bei Besitz und Gebrauch".
      Wenn es hoch kommt, schreiben sie noch in der Art "Bitte berücksichtigen Sie, wir keine Versicherungsbestätigungen im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) Teil 2, Kapitel 1, Abschnitt 2 erstellen können", was dann wenigstens darauf hinweist, dass die abgeschlossene Versicherung mit der geforderten Pflichtversicherung nichts zu tun hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Der Service der Haftpflichtkasse-Darmstadt ist soweit nicht zu verachten. Habe bereits die Antwort auf das Schreiben lt. meinem Post #78 von gestern Abend erhalten.

      Haftpflichtkase-Darmstadt schrieb:

      Sehr geehrter Herr quadle,

      vielen Dank für Ihre Nachricht.

      Im Rahmen unserer Privat-Haftpflichtversicherung gilt die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Flugmodellen sowie von versicherungspflichtigen Flugmodellen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, mitversichert.

      Versichert gilt hierbei auch Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter der o.g. Luftfahrzeuge solange diese ausschließlich zur privaten Freizeitgestaltung betrieben werden. Diese Versicherungsbestätigung umfasst auch den bedingungsgemäß mitversicherten Personenkreis.

      Den Versicherungsnachweis (gemäß § 106 LuftVZO i.V.m. § 102 LuftVZO) können Sie gerne bei Antragstellung beantragen.

      Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
      Mit freundlichen Grüßen

      i.A. (Sachbearbeiter)
      Haftpflicht Vertrag - Privatkunden
      Ich weiß jetzt nicht, so langsam werde ich evtl. auch etwas Paranoid. Wenn ich das richtig verstehe ist das wieder keine Bestätigung einer Halter-Haftpflichtversicherung, sondern vielmehr eine Bestätigung, dass auch ich als Halter des o.g. Luftfahrzeuges eine Haftpflichtversicherung aus dem Besitz und Gebrauch (...) erhalte. ;(

      Wobei diese Bestätigung ja schon zeigt, dass hier nicht einfach etwas bestätigt wird sondern schon auf die Anforderung der LuftVZO eingegangen wird. ?(
    • quadle schrieb:

      Haftpflichtkase-Darmstadt schrieb:

      Versichert gilt hierbei auch Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter der o.g. Luftfahrzeuge solange diese ausschließlich zur privaten Freizeitgestaltung betrieben werden.

      Den Versicherungsnachweis (gemäß § 106 LuftVZO i.V.m. § 102 LuftVZO) können Sie gerne bei Antragstellung beantragen.
      Ich weiß jetzt nicht, so langsam werde ich evtl. auch etwas Paranoid. Wenn ich das richtig verstehe ist das wieder keine Bestätigung einer Halter-Haftpflichtversicherung...

      Nein, das wäre in dem Fall m.E. absolut ausreichend, und die Haftpflichtkasse erfüllt unter diesen Voraussetzungen die gesetzlichen Anforderungen meiner Meinung nach (--> §102 LuftVZO). Man sollte die Bestätigung aber nicht nur beantragen, sondern auch in den Händen halten.

      Danke fürs Klären. :thumbup:
    • Von der Degenia Privathaftpflicht mit Zusatzpaket "Kopter-Spezial" werde ich mich zum Jahresende wieder trennen.
      Das Angebot ist eine Mogelpackung. Es setzt nämlich VERSCHULDEN des Piloten voraus, damit es zur Zahlung kommt.
      Somit ist die Betriebsgefahr (unverschuldeter technischer Ausfall), die von so einem Kopter ausgeht, nicht versichert.

      Ist - mit Verlaub - ein Bauernfänger, dieser freundliche Versicherungsvermittler! In meinem Fall ist der eigentliche Versicherungsträger die Gothaer.

      D.K.

      PS am Rande: Häufiger melden Spediteure ihre LKW z.B. auf die Schwiegermutter an, die gar keinen Führerschein besitzt.
      Halter ist trotzdem der Spediteur, sofern er im Wesentlichen die Kosten und den Unterhalt der Fahrzeuge bestreitet.
      Die Schwiegermutter ist nur Zulassungsinhaberin. Man meint, so Punkte in Flensburg abwenden zu können.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von D.K. ()

    • Hier auch noch einmal ein interessanter Beitrag von der Lufthansa-Technik / SafeDrone der eigentlich genau auf die hier aufgeworfene Thematik eingeht.

      safe-drone.com/de/unfallschaed…eichend-abgesichert-sein/

      Demnach ist es schon so, wie es @skyscope immer und immer wieder propagiert, dass es unbedingt auf die Halterhaftung und die sich daraus ergebende Gefährdungshaftung ankommt, die so in den allermeisten Privat-Haftpflicht-Versicherungen (auch mit Zusatz) nicht enthalten sind, auch wenn diese Versicherungen im ersten Moment suggerieren, dass ein ausreichender Schutz für Flugmodelle vorliegt.
    • Nach endlosem durchforsten dieses Threads inklusive eines Kurzstudiums in Wortklauberei seitens findiger Versicherungswinkeladvokaten :)
      kann ich also eine Privathaftpflichtversicherung wählen die mir folgenden, oben genannten Satz schriftlich bestätigt :


      Versichert gilt hierbei auch Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter der o.g. Luftfahrzeuge solange diese ausschließlich zur privaten Freizeitgestaltung betrieben werden.


      Den Versicherungsnachweis (gemäß § 106 LuftVZO i.V.m. § 102 LuftVZO) können Sie gerne bei Antragstellung beantragen.

      Damit wäre ich dann gut bedient, oder?

      Drohne bis 5kg, privat genutzt,1.5 Millionen Deckung, haben ja nun schon einige PHV Versicherer im Programm und wenn mir das eine dann schrifltich so bestätigt ist alles gut, ja?

      Die Darmstädter wollen um die 56 Euro pro Jahr, meine bisherige PHV liegt bei ca. 42 Euro. Das wer ja dann echt n guter Kurs......
    • Hallo @Robochicken, hier hat mir die Landesluftfahrtbehörde bestätigt, dass der Satz "versichert sind auch versicherungspflichtige Flugmodelle..." bei eine Überprüfung reichen würden und nicht zu beanstanden ist.
      Das Nennen von "§ xxx" ist von daher eine Unsicherheit, da sich diese ja ändern können, wie auch immer.

      P.S. ansonsten kann ich aus Erfahrung sagen, dass von mir in meiner Zeit als GF etliche Versicherungsverträge durch Experten(Juristen) gegen viel Geld überprüft wurden: Du bekommst nie eine 100% klare Antwort. Auf die Aussagen der "Experten" der Versicherungen selbst kannst Du eh nichts geben.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Aus den Versicherungsbedingungen einer Haftpflichtverscherung mit Erweiterung für Kopter:

      "Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegenSchäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweitder Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruchgenommen wird."

      Kann mir da mal jemand helfen? Der Versicherungsnehmer bin ich. Wenn ich als Halter/Besitzer/Eigentümer oder Führer in Anspruch genommen werde, weil mein Kopter jemandem auf den Kopf gefallen ist, dann...
      ...gilt die Einschränkung "soweit ich NICHT" einer von den Genannten bin.

      Klingt klug, ist aber völlig unsinnig. Oder habe ich gerade ein Brett vorm Kopf?

      ?? - Dieter
    • Hi Dieter,

      das ist exakt der Punkt, um den wir schon seitenweise diskutieren. Diesen Ausschluß haben nämlich leider fast alle PHV in ihren AGB und damit erfüllst Du eben nicht die nach dem LuftVG geforderte Versicherungspflicht.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Ich bin da erstmal bei D.K.: Ich bin doch in jedem Fall entweder Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer (oder ggfls. mehrere davon auf einmal) und werde daher auf jeden Fall in einem Schadenfall herangezogen.
      Wenn das nun genau von der Versicherung ausgeschlossen wird, WAS für ein Schaden ist denn dann theoretisch überhaupt versichert??? (Oder meint der Begriff "in Anspruchnahme" hier etwas anderes?)

      Ich habe den gleichen unverständlichen Passus in meinen PHV Bedingungen der VHV. Aus den Versicherungsbedingungen KLASSIK-GARANT:

      A1-6.11 Gebrauch von Luftfahrzeugen

      A1.6.11.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
      Versichert ist darüber hinaus das Halten, der Besitz und Gebrauch von
      a) Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt,
      b) ferngesteuerten Flugmodellen mit Motor (z. B. Modellflugzeuge, Helikopter, Quadrocopter), deren Fluggewicht 250 g nicht übersteigt,
      c) Kitesport-Geräten, z. B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys u. ä.

      A1-6.11.2 Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.

      Ergänzend dazu gibt es Zusatzbedingungen aus dem abgeschlossenen Zusatzbaustein EXKLUSIV:

      15. Flugmodelle mit Motor
      Abweichend zu A1-6.11.1 (2) AVB PHV-KLASSIK-GARANT sind ferngesteuerte Flugmodelle mit Motor bis zu einem Fluggewicht von 5 kg versichert.

      Ich habe heute die Versicherung um Erläuterung bzw Nachweis nach LuftVG gebeten.

      Viele Grüße
    • @mezqal: Belege, sprich genaue Formulierung oder Kopie der Bescheinigung bitte. Ansonsten hier Offtopic. Wir wollen diesen Sammelthread hier strikt themenbezogen halten, Threads zu Spekulationen zu Versicherungen hatten wir bereits genug. Siehe auch Beitrag #68 dieses Threads..

      @D.K. : Haftpflichhelden hatten wir hier bereits thematisiert. Wenn Du aber neue Links oder Infos hat, gerne immer her damit...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()