Privathaftpflichtversicherung ausreichend?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • skyscope schrieb:

      GThomas schrieb:

      skyscope schrieb:

      GThomas schrieb:

      Aber wie schon geschrieben, etwas anderes verlangt die Luftfahrbehörde hier auch nicht von mir.
      Wie geschrieben, Nachweis bitte, Du wirst ja eine Bestätigung haben. Und um welche Luftfahrtbehörde geht es denn?
      Die Bestätigung, dass meine PHV inkl. der Versicherungsbestätigung so ok ist kam auf Anfrage von der Landesluftfahrtbehörde HH und von der Bundesluftfahrtbehörde. Mache Dir selber die Mühe da anzufragen, dann hast Du ein "Original". Bringt ja sonst nur weitere Infragestellungen.
      Genau das habe ich heute Morgen für drei Luftfahrtbehörden gemacht, da du ja bereits das letzte Mal weder mit einem Nachweis der vermeintlichen Bestätigung, noch mit der Luftfahrtbehörde rausrücken wolltest. Siehe beispielsweise Privathaftpflichtversicherung// Gebrauch von Luftfahrzeugen ff.

      Was ist denn eigentlich daraus geworden??? Ist ja eine Weile her seit dem 27.07....

      Ich hatte ebenfalls die Luftfahrtbehörde in NRW angeschrieben und gefragt, was sie denn eigentlich genau als Nachweis benötigen bzw. anerkennen.

      Als Antwort erhielt ich bereits einen Tag später:
      "Weitere Hinweise gibt es nicht dazu. Es wird lediglich von uns der Nachweis angefordert oder im Rahmen einer notwendigen Erlaubnis als Auflage formuliert, dass für die Regulierung von Personen – und Sachschäden durch den Betrieb des UAS eine ausreichende Haftpflichtversicherung nach den Vorschriften §§ 37. 1a), 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) i. V. m. § 101 ff. Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) besteht."

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    • Ja, sorry, ist untergegangen.
      Ich habe ähnliche Antworten selbst auf mehrfaches Nachfragen bekommen, aus beispielsweise NRW: "Sehr geehrter Herr ....., bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob diese entsprechend den §§ 37 Absatz 1a), 43 LuftVG i. V. m. § 101 ff LuftVZO absichert."

      Man zieht sich also seitens der Luftfahrtbehörden auf die §§ zurück und gibt da keine weiteren versicherungsrechtlichen Hinweise, was zum einen eigentlich nicht nur zur erwarten war, sondern letztlich auch durchaus verständlich ist.
    • Ich habe nun von der VHV folgende Bescheinigung erhalten:

      „bei unserer Gesellschaft besteht für den vorgenannten Versicherungsnehmer im Rahmen der Privathaft- pflichtversicherung Versicherungsschutz wegen Schäden, die verursacht werden durch den privaten Gebrauch von Luftfahrzeugen.

      Versichert sind hier Schäden, die verursacht werden von Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt. Des weiteren von ferngesteuerten Flugmodellen mit Motor ( z.B. Modellflugzeuge, Heli- kopter, Quadrocopter), deren Fluggewicht max. 250 gr. nicht übersteigt , sowie von Kitesport-Geräten (z.B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys u.ä.).

      Ihr Vertrag umfasst auch den erweiterten Versicherungsschutz für Flugmodelle mit Motor:
      Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Besitz oder den Gebrauch von ferngesteuerten Flugmodelle mit Motor (z.B. auch Drohnen). Vorausgesetzt, dass diese Flugmodelle ein Fluggewicht von 5 kg nicht überschreiten.

      Sofern Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.“

      Es ist zwar keine „Halterversicherung“, aber da ausschließlich ich meinen Mavic (bzw. ausschließlich nur eigene Kopter) fliege, sollte der Schutz ausreichend sein, da durch den Besitz oder Gebrauch entstandene Schäden abgedeckt sind.
    • SpaceAce schrieb:

      Es ist zwar keine „Halterversicherung“, aber da ausschließlich ich meinen Mavic (bzw. ausschließlich nur eigene Kopter) fliege, sollte der Schutz ausreichend sein, da durch den Besitz oder Gebrauch entstandene Schäden abgedeckt sind.
      Und genau aus diesem Grund ist die Versicherung ihren Beitrag nicht wert, weil sie die gesetzlichen Vorgaben der verbindlich vorgeschriebenen Halterhaftpflicht nicht erfüllt!
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Das stimmt so pauschal ja eben genau nicht, auch wenn Du Dich hier mehrfach wiederholst!
      Da ich - wie geschrieben - ausschließlich MEINE Drohnen fliege und ausschließlich ICH diese fliege, reicht eine Haftung für "Schäden durch Besitz oder Gebrauch" eben vollkommen aus!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von SpaceAce ()

    • Daß das Unsinn ist, hatten wir hier im Thread schon mehrfach festgehalten. Eine schöne Zusammenfassung von @skyscope gibt's ab hier:
      Privathaftpflichtversicherung ausreichend? [Sammelthread]

      Ich denke nicht, daß wir uns hier ein weiteres Mal im Kreise drehen müssen. Ich wollte mit meinem Beitrag nur deutlich machen - und andere warnen - daß Deine VHV-Versicherung eben nicht den Anforderungen entspricht. Was Du machst, bleibt natürlich Dir selbst überlassen.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • An Diet ("Unsinn"), skyscope (Löscher meines letzten Posts) und die anderen Kassandra-Rufer hier:

      Ich hatte noch einmal die Landesbehörde angeschrieben mit folgender Frage:

      "ich wende mich noch einmal an Sie. Meine Haftpflichtversicherung hat mir nun eine Bescheinigung ausgestellt, in der steht:


      Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Besitz oder den Gebrauch von ferngesteuerten Flugmodelle mit Motor (z.B. auch Drohnen). Vorausgesetzt, dass diese Flugmodelle ein Fluggewicht von 5 kg nicht überschreiten. Die Versicherungssumme beträgt 50 Mio EUR.

      Allerdings wird im Schreiben der Versicherung nicht explizit auf die Paragraphen von LuftVG und LuftVZO Bezug genommen.
      Daher bin ich nun verunsichert, ob die obige Versicherung den Vorschriften genügt.
      In einem Drohnen-Forum wird das kontrovers diskutiert und man bräuchte unbedingt eine "Halter-Haftung", was vielleicht in bestimmten Konstrukten relevant ist, meiner Meinung aber nicht, wenn ich als Haftpflichtversicherungsnehmer auch gleichzeitig der einzige Pilot meiner Drohne bin und auch nur ausschließlich meine eigene Drohne fliege. Dann sollte mit "Schäden durch Besitz und Gebrauch von Drohnen bis 5kg" ja alles notwendige abgedeckt sein bzw. ich kann mir gar keinen anderweitigen Schadenfall vorstellen.
      Ich weiss nicht, wie ich hier zu einer verbindlichen Aussage kommen kann, ob und welche Versicherung denn der gesetzlichen Versicherungspflicht genügt und bitte Sie daher noch einmal um Unterstützung."

      und erhielt heute folgende Antwort:

      "Guten Tag Herr Nachname,

      dies sollte in Ihrem Fall und den geschilderten Anforderungen ausreichen.

      Mit freundlichen Grüßen
      gez. Nachname


      Domplatz 1-3
      Dezernat 26
      Luftverkehr / Luftsicherheit
      48143 Münster"

      Also ist die vielzitierte "Halter-Haftung" eben NICHT unbedingt notwendig!!!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope () aus folgendem Grund: Farbe entfernt und Formatierung angepasst gemäß Regel C5

      1. kann man dir das nun glauben oder auch nicht, soll mal jeder selbst entscheiden. In Beitrag # 106 hat man dir am Freitag ja offensichtlich bereits ausführlich etwas anderes geschrieben.
      2. arbeiten wie mehrfach erwähnt in Luftfahrtdezernaten keine Juristen, auch nicht für Versicherungsrecht. Aber unabhängig davon haben solche Aussagen das Gewicht einer unverbindlichen Auskunft. Deshalb ist auch "sollte" zu lesen, und nicht "ist".
      3. habe ich sowohl aus NRW als auch aus anderen Bundesländern eigene anderslautende Informationen, persönlich als auch via E-Mail.
      4. steht auch auf des Seite des Dezernats in Münster (Düsseldorf wurde oben bereits thematisiert): "Private Haftpflichtversicherungen decken in der Regel das Risiko nicht ab.
      Und jetzt zum letzten Mal:
      Es wurde sich bereits jahrelang im Kreis gedreht, dieser Thread soll belastbare Informationen bieten.
      Spekulationen finden woanders statt, macht zur Verunsicherung Anderer von uns aus wieder eigene Threads auf.
      Hier ab jetzt nur noch belastbare Infos, also von behördlicher Seite entweder von der Website oder aufgrund rechtsverbindlicher Auskünfte, beispielsweise in Form einer Zusicherung im Rahmen eines Verwaltungsaktes
      (für NRW bspw. gem. § 38 VwVfG).

      Ansonsten muss es jeder selbst wissen, das ist ein freies Land.
      Ich persönlich kann nur dazu raten, sich an die Empfehlungen der Luftfahrtbehörden und an die luftrechtlichen Vorschriften wie oben auseinander dividiert zu halten, auch wenn sie mancher selbst Privathaftpflichtversicherte sie nicht verstehen oder berücksichtigen will.
      ___

      (Edit, um keinen Push zu machen: @SpaceAce, Deinem Wunsch entsprechen wir dann mal direkt. Weiterhin viel Glück.)

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Das Schreiben meiner Privathaftpflicht lautete so ähnlich wie das von SpaceAce zitierte.

      Da mir das Ganze zu unsicher und schwammig zu sein scheint, bin ich in den MFSD eingetreten und habe über die Mitgliedschaft nun eine spezielle Versicherung für die Drohne.

      Ich hoffe, dass hier nun keine Fallstricke mehr sind.
      Honi soit qui mal y pense
    • Haftpflichhelden

      skyscope schrieb:

      @D.K. : Haftpflichhelden hatten wir hier bereits thematisiert. Wenn Du aber neue Links oder Infos hat, gerne immer her damit...

      Zu "neue Fakten von Haftpflichthelden":
      5. und 6. Zeile von unten sind das, worum es geht.
      haftpflichthelden.de/wp-conten…_Stand-September-2017.pdf

      Die Degenia-PHV ist mich hiermit als Kunden los. Bis Ende September muss die Kündigung vollzogen sein, sonst verlängert sich der bestehende Vertrag wieder um ein Jahr.

      Grüße - D.K.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope () aus folgendem Grund: Titel hinzugefügt

    • Haftpflichthelden

      D.K. schrieb:

      Zu "neue Fakten von Haftpflichthelden": 5. und 6. Zeile von unten sind das, worum es geht.
      Das hört sich erst mal gut an und geht sicher in die richtige Richtung, dennoch macht das für mich persönlich immer noch keinen besonders vertrauensfördernden Eindruck.

      Den § 16 LuftVO, auf den sich die Bescheinigung in ihrem Sinn bezieht (und ebenso die Versicherungsbedingungen), gibt es in dieser Form schon seit Ende 2015 nicht mehr. Bis April 2017 war das der § 20 LuftVO, und inzwischen wurden die Bestimmungen für die erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums bekanntlich völlig reorganisiert. Das Thema hatten wir hier auch schon mal: Suche Empfehlung für eine Haftpflichtversicherung

      Da fragt man sich schon, wenn jetzt gerade aktuell wieder eitwas überarbeitet und herausgegeben wird:
      Liest dort irgendjemand die eigenen herausgegebenen Dokumente, überprüft die mal und versteht sie auch darüber hinaus auch?
      Und wenn das schon so verwirrt, womit kann man dann rechnen, wenn man sich mit einem SChadensfall an sie wendet?
      Dateien

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    • Haftpflichthelden

      Ich klinke mich mal mit ein, und hoffe, habe einiges nur überflogen, dass es nicht schon so da war ;)

      Da mich persönlich die "erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums" weniger interessiert, bin ich beim mich im Versicherungskarusell drehen auch wieder mal bei den Helden gelandet, die mittlerweile auch (zumindest seitdem ich das letzte Mal geschaut hatte) neue Infos auf der HP haben, die für mich, mit gewissen Einschränkungen, jetzt gar nicht mehr so uninteressant klangen:

      Grundsätzlich steht jetzt ganz oben https://Haftpflichthelden.de/drohnen/ mit dabei:
      "Versichert ist auch eine mögliche gesetzliche Haftung als Halter gemäß § 33 ff LuftVG in Verbindung mit § 101 ff LuftVZO"

      Warum gibt es bei Euch eine Selbstbeteiligung bei der Drohnenhaftpflicht
      Unsere Haftpflichtversicherung gilt weltweit, ohne Ausnahme. Man muss sich allerdings immer an die Vorschriften halten, wie sie auch in Deutschland gelten. Beispiel: In Deutschland darf nur 1,5 km um Flughäfen geflogen werden. Sollte das in einem anderen Land weniger restriktiv geregelt sein, z.B nur 500 Meter, dann muss man sich Du trotzdem an die deutschen Normen halten, vorausgesetzt die jeweiligen Regeln sind nicht gar strenger als jene in Deutschland. Das ist nicht ganz optimal, lässt sich aber aktuell aufgrund der ständig wechselnden Anforderungen weltweit nicht anders darstellen.


      Ich höre stets dass Schutz bei Gefährdungshaftung nur vorliegt wenn ich über eine Luftfahrt Haftpflichtversicherung verfüge stimmt das

      Unsere private Haftpflichtversicherung versichert die gesetzliche Haftung durch Schäden mit Fluggeräten wie es das Luftfahrtgesetz verlangt. Grundsätzlich kennt das deutsche Gesetz bei der Delikthaftung drei verschiedene Haftungsarten:

      1 die Gefährdungshaftung
      2 die reine Verschuldenshaftung
      3 die Haftung aus vermutetem Verschulden
      Allen gemein ist, dass sie zu einem gesetzlichen Haftungsanspruch des Geschädigten führen. Und genau diesen Haftungsanspruch versichern wir – ganz unabhängig von der Haftungsart. Eine Haftungsart explizit zu nennen, würde die anderen ausschließen. Wie in der Luftfahrtversicherung dominiert auch bei der Tierhalterhaftpflicht, z.B. bei Hunden und Pferden, die Gefährdungshaftung. Trotzdem ist sie auch dort in den Vertragsbedingungen nicht explizit aufgeführt.
      Daher heißt es in unserer Versicherungsbestätigung zur Mitführung im Drohnenkoffer „Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht“. Dies umfasst alle drei Haftungstypen. Das bestätigen wir allen unseren Usern auch schriftlich.


      Die Drohnenverordnung verändert die rechtlichen Vorgaben. Wann habe ich Versicherungsschutz und wann und wo nicht
      Das ist einfach. Du hast immer dann Versicherungsschutz, wenn Du dich an die gesetzlichen Vorschriften hältst. Die Drohnenverordnung ist also zwingend einzuhalten. Dazu zählt auch der Kenntnisnachweis, bzw. der „Drohnenführerschein“, der ab 1.10.2017 zwingend vorgeschrieben ist.


      Sind alle meine Copter bei den Haftpflicht Helden automatisch versichert
      Bei uns sind alle in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Fluggeräte mit einem Vertrag versichert. Wenn Du also bei uns haftpflichtversichert bist, sind beispielsweise sowohl Schäden durch deine DJI Spark als auch durch deine Mavic abgesichert.


      Ist mein Partner oder auch ein Freund der meine Drohne fliegt versichert
      Versicherungsschutz besteht immer für Dich und alle deine automatisch mitversicherten Familienmitglieder, mit denen du zusammenlebst. Dazu gehört auch ein unverheirateter Partner. An dieser Stelle weisen wir noch einmal auf den ab 1.10.2017 erforderlichen Kenntnisnachweis hin. Diese ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz und erst ab einem Alter von 16 Jahren zu bekommen.


      Sind FPV Flüge versichert
      Solange sie im Rahmen der Drohnenverordnung durchgeführt werden Ja! Die Bestimmungen für Flüge außerhalb der Sichtweite kommen hier zur Geltung. Bis zu einer Höhe von bis zu 30 Metern gibt es mit Coptern und anderen Fluggeräten über 250 Gramm keine Einschränkungen beim Versicherungsschutz.



      Hier nun die Fragen an die Helden:

      Bei den Helden angefragt
      Mir geht es um die Drohnenversicherung. Hierzu hätte ich ein paar Fragen:


      1. "Sind FPV Flüge mitversichert?"
      Laut der Drohnenverordnung darf man unter 250g und unter 30 Meter alleine mit FPV fliegen. Über 250g darf man bis 100m, wenn ein Spotter dabei ist, der über die Situation im Flugbereich informieren kann (muss nicht mehr eingreifen können). Ist die Variante mit Über 250g, bis zu 100m und Spotter auch mitversichert?


      2. "Ist mein Partner oder auch ein Freund, der meine Drohne fliegt, versichert?"
      Da in der Erklärung nichts mehr von einem "Freund" erwähnt wird, gehe ich davon aus, dass ein "Freund", der selber keinen Copter hat, aber das mal ausprobieren möchte, nicht mit versichert?
      Wie sieht es mit einem eigenen Kind aus, dass nicht über mich mitversichert ist und nicht bei mir wohnt?
      Der Kenntnisnachweis ist erst bei Drohnen ab 2kg Pflicht! Wie sieht es bei allen Drohnen unter 2kg aus, muss man dann für die Versicherung trotzdem einen Kenntnisnachweis machen?
      Die letzte Frage betrifft auch den Bereich "Die Drohnenverordnung verändert die rechtlichen Vorgaben. Wann habe ich Versicherungsschutz und wann und wo nicht?" in der die Gültigkeit der Versicherung auf den Kenntnisnachweis beschränkt wird!


      3. "Sind alle meine Copter bei den Haftpflicht Helden automatisch versichert?"
      Was bedeutet "in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Fluggeräte"? aufgezählt werden fertig zusammengebaute Drohnen zum Filmen. Wie sieht es mit selbst zusammengebauten Race- und Freestylecoptern aus?


      4. "Ich höre stets, dass Schutz bei Gefährdungshaftung nur vorliegt, wenn ich über eine Luftfahrt Haftpflichtversicherung verfüge, stimmt das?"
      Hier steht "Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht“. Dies umfasst alle drei Haftungstypen. Und damit ist der "Halter-Haftpflichtschutz gemäß den Vorschriften nach §§ 33 ff LuftVG i. V. m. § 101 ff LuftVZO" entsprechend inkludiert und mit abgedeckt?


      5. "Warum gibt es bei Euch eine Selbstbeteiligung bei der Drohnenhaftpflicht?"
      Grundsätzlich in Ordnung, wie sieht es mit Funkwellen aus ... in Deutschland sind 25mW erlaubt, in anderen Ländern mehr bis keine Einschränkung ... darf ich dann in anderen Ländern die 25 mW auch nicht überschreiten, so dass der Versicherungsschutz gilt?


      Allgemein:
      Ist auch die Teilnahme an offiziellen Wettbewerben (Freestyle/Race) mitversichert?


      Vielen Dank schon mal im Voraus!


      Ich gebe Bescheid, sobald ich eine Antwort habe!

      Wäre hier noch eine andere Fragestellung interressant/wichtig?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope () aus folgendem Grund: Titel hinzugefügt

    • Sehr interessant, danke für Deine Mühe!

      Was mich irritiert: der "ab dem 01.10.2017 erforderliche Kenntnisnachweis" soll Voraussetzung für einen Versicherungsschutz sein? Der ist doch erst ab 2kg erforderlich!

      Das sollte vielleicht noch explizit geklärt werden.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Bin nachweißlich überrascht ...




      ... habe schon eine Antwort !!!


      1. "Sind FPV Flüge mitversichert?"
      Laut
      der Drohnenverordnung darf man unter 250g und unter 30 Meter alleine
      mit FPV fliegen. Über 250g darf man bis 100m, wenn ein Spotter dabei
      ist, der über die Situation im Flugbereich informieren kann (muss nicht
      mehr eingreifen können). Ist die Variante mit Über 250g, bis zu 100m und
      Spotter auch mitversichert?

      ANTWORT: ja, sind sie. Alles was im Rahmen der Verordnung erlaubt ist, ist auch versichert.

      2. "Ist mein Partner oder auch ein Freund, der meine Drohne fliegt, versichert?"
      Da in der Erklärung nichts mehr von einem "Freund" erwähnt wird, gehe ich davon aus, dass ein "Freund", der selber keinen Copter hat, aber das mal ausprobieren möchte, nicht mit versichert?
      Wie sieht es mit einem eigenen Kind aus, dass nicht über mich mitversichert ist und nicht bei mir wohnt?
      Der Kenntnisnachweis ist erst bei Drohnen ab 2kg Pflicht! Wie sieht es bei allen Drohnen unter 2kg aus, muss man dann für die Versicherung trotzdem einen Kenntnisnachweis machen?
      Die letzte Frage betrifft auch den Bereich "Die Drohnenverordnung verändert die rechtlichen Vorgaben. Wann habe ich Versicherungsschutz und wann und wo nicht?" in der die Gültigkeit der Versicherung auf den Kenntnisnachweis beschränkt wird!

      ANTWORT: Richtig. Versichert bist immer Du und Deine mit Dir zusammenlebenden Familienmitglieder (auch unverheiratete Partner). Ein Kind, das nicht bei Dir wohnt, ist also auch nicht über Dich versichert.
      Für die Versicherung gelten die Regeln der Drohnenverordnung. Ein Kenntnisnachweis wird nur für Drohnen über 2kg benötigt. Grundsätzlich hast Du immer Versicherungsschutz, wenn Du Dich an die Gesetze und Verordnungen hältst. Mehr wird nicht verlangt.

      3. "Sind alle meine Copter bei den Haftpflicht Helden automatisch versichert?"
      Was bedeutet "in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Fluggeräte"? aufgezählt werden fertig zusammengebaute Drohnen zum Filmen. Wie sieht es mit selbst zusammengebauten Race- und Freestylecoptern aus?

      ANTWORT:
      Ja, alle Deine Kopter sind mit einem Vertrag versichert. Es gibt
      seitens der Luftaufsicht keine Einschränkungen zur Zulassung. In der
      Gewichtsklasse darf alles aus deren Sicht fliegen. Bei Eigenbauten und
      China Drohnen ist es allerdings wichtig, dass die Sende- und
      Empfangsteile der Funksteuerung den deutschen Anforderungen der
      Bundesnetzagentur entsprechen. Liegt eine CE-Zertifizierung oder eine
      Konformitätserklärung des Herstellers vor (meist eine der letzten Seiten

      im Handbuch) vor, reicht das aus.


      4. "Ich höre stets, dass Schutz bei Gefährdungshaftung nur vorliegt, wenn ich über eine Luftfahrt Haftpflichtversicherung verfüge, stimmt das?"
      Hier steht "Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht“. Dies umfasst alle drei Haftungstypen. Und damit ist der "Halter-Haftpflichtschutz gemäß den Vorschriften nach §§ 33 ff LuftVG i. V. m. § 101 ff LuftVZO" entsprechend inkludiert und mit abgedeckt?


      ANTWORT:
      Nein, das stimmt nicht. Unsere Private Haftpflicht inklusive Fluggeräte
      umfasst auch die Gefährdungshaftung. Unsere neue
      Versicherungsbestätigung weist das noch einmal explizit aus (habe ich

      Dir angehängt).

      5. "Warum gibt es bei Euch eine Selbstbeteiligung bei der Drohnenhaftpflicht?"
      Grundsätzlich in Ordnung, wie sieht es mit Funkwellen aus ... in Deutschland sind 25mW erlaubt, in anderen Ländern mehr bis keine Einschränkung ... darf ich dann in anderen Ländern die 25 mW auch nicht überschreiten, so dass der Versicherungsschutz gilt?

      ANTWORT 1: Der Selbstbehalt gilt für die gesamte Versicherung. Drohnen sind ja nur ein Teil - zugegeben, bei einem Haftungsschaden mit diesen verliert der Selbstbehalt seinen Zweck. Der Zweck eines Selbstbehalts liegt in diesen vier Punkten (habe ich aus einem Blog Beitrag dazu kopiert):

      (1) Auch wenn viele Schäden unter 150 Euro liegen, ist das für fast jeden verkraftbar. Uns ist wichtig, dass der Schutz dann zuverlässig leistet, wenn es anfängt weh zu tun. Existenzielle Risiken sollen zuverlässig und ohne versteckte Ausschlüsse abgesichert sein.

      (2) Zudem glaubst Du nicht, wie viele Leute Schäden melden, die vor Abschluss des Vertrags passiert sind. Oder von jemandem anderen verursacht wurden. Das geht zu Lasten der Community und Qualität wird dann teurer. Mit einem Eigenanteil zieht man diese Leute nicht so an wie ohne.

      (3) Selbst wenn bei Versicherern auf der Police 0 Euro Selbstbeteiligung steht, verstecken sich dann doch im Kleingedruckten etliche Ausnahmen, bei denen im Schadenfall eine Selbstbeteiligung verlangt wird. Das finden im Sinne von Klarheit und Wahrheit nicht in Ordnung. Von daher fahren wir an dieser Stelle eine klare Linie.

      (4) Wichtigster Punkt: Viele wissen nicht, dass bei mehreren Schäden innerhalb kürzerer Zeit Versicherer ihren Kunden den Vertrag kündigen. Dann wird es schwierig einen neuen Versicherer zu finden. Diese Fälle haben wir fast jeden Tag, unlängst wieder ein Familienvater... Er hatte drei Schäden, alle unter 150 Euro, bei einem großen Versicherer gemeldet und hat nun keinen Haftpflichtschutz mehr. Die haben ihm gekündigt. Wenn er das gewusst hätte, hätte er lieber einen Eigenanteil getragen.

      ANTWORT 2: Richtig, Wenn Du Deinen Kopter im Ausland nutzt, dann musst Du Dich an die Vorschriften halten, wie sie in Deutschland gelten. Das ist nicht ganz optimal, aber aufgrund der stetig wechselnden Anforderungen aktuell nicht anders darstellbar.


      Allgemein:
      Ist auch die Teilnahme an offiziellen Wettbewerben (Freestyle/Race) mitversichert?


      ANTWORT: Ja, wenn die Veranstaltungen genehmigt sind, dann sind Schäden durch Dein Fluggerät auf diesen versichert.



      Hm ... das einzige was ich da nicht so schön finde ... ist dass man dann im Ausland auch nicht mit mehr als 25 mW fliegen darf ;( ?( :cursing:
      Ok, und natürlich, dass mein Kleiner nicht mitversichert ist, aber gut, der ist 10, sprich das dauert eh noch etwas ... sowohl dass ich es einen Freund nicht ausprobieren lassen kann

      Und bei der 4. Frage werde ich noch mal nachhaken ... finde das "Nein, das stimmt nicht" ist missverständlich, da ich explizit angefragt hatte, ob das damit zusätzlich inkludiert ist

      Wie ist das mit den CE-Zertifizierungen bei den Bauteilen von selbstgebauten Coptern??? ... habe mir gerade z.B. den TBS Unify HV Race angeschaut ... da habe ich ein kleines Tütchen mit der Platine und dem Stecker ... von wegen Beschreibung und CE-Zertifizierung

      ... habe ich was übersehen?

      EDIT:
      CE-Zertifizierung an meinem Beispiel TBS Unify HV Race ist doch machbar tbs-unify-pro-5g8-manual.pdf ... auf Seite 14 ist die CE-Zertifizierung

      Ok, das muss ich halt jetzt bei allen Sendern und Empfängern prüfen

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von Masterdid ()

    • @Masterdid

      Dann gilt das gleiche wie schon in Beitrag #113 geschrieben, und es stellt sich die Frage, warum die Helden ihre Bedingungen nicht auf den aktuellen Stand bringen. Die Frage könntsest Du ja noch mal stellen.
      Denn völlig egal, was sie Dir schreiben, auf der Website veröffentlichen, oder an sonstigen Auskünften geben, schlussendlich sind im Fall der Fälle allein die Versicherungsbedingungen des abszuschließenden Vertrags maßgeblich (Das Thema hatten wir schon mal irgendwo).
      Es geht hier auch nicht darum, Korinthen zu kacken, sondern an solche Bedingungen orientieren sich im Fall der Fälle letztlich die Versicherungen selbst haarklein. Und hier würde mich zusätzlich zu oben gesagtem auch stören: "Ausgeschlossen sind Luftfahrzeuge, die durch Motoren, Treibsätze oder Brennstoffringe angetrieben werden und dessen Startmasse 5 kg übersteigen."

      Zumindest meine Kopter haben aber alle Motoren... ;)