Privathaftpflichtversicherung ausreichend?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • skyscope schrieb:

      Dann gilt das gleiche wie schon in Beitrag #113 geschrieben, und es stellt sich die Frage, warum die Helden ihre Bedingungen nicht auf den aktuellen Stand bringen. Die Frage könntsest Du ja noch mal stellen.
      Denn völlig egal, was sie Dir schreiben, auf der Website veröffentlichen, oder an sonstigen Auskünften geben, schlussendlich sind im Fall der Fälle allein die Versicherungsbedingungen des abszuschließenden Vertrags maßgeblich (Das Thema hatten wir schon mal irgendwo).
      Hm ... also mir geht es hier nicht um die anmeldepflichtigen Flüge, also wäre mir das an sich egal ... oder geht es Dir hier quasi darum, dass die Bedingungen an sich nicht auf dem aktuellen Stand sind und damit die ganzen Bedingungen nicht gelten?

      ... denn das ist per Gesetzt ausgeschlossen ... hier kann niemand eine "Lücke" einbauen und sich dann raus winden, im Sinne von, dann gilt gar nichts ... dann ist nur der betroffene Teil ungültig ... wie z.B. anhand eines Mietvertrags ... steht da drin, die Mieterin darf nicht Schwanger werden, da der Vermieter keine Kinder mag --> ist das ungültig, da unteranderm nicht erlaubt ... die Miethöhe, Kündigungsfrist, usw. bleibt davon unberührt.

      skyscope schrieb:

      Es geht hier auch nicht darum, Korinthen zu kacken, sondern an solche Bedingungen orientieren sich im Fall der Fälle letztlich die Versicherungen selbst haarklein. Und hier würde mich zusätzlich zu oben gesagtem auch stören: "Ausgeschlossen sind Luftfahrzeuge, die durch Motoren, Treibsätze oder Brennstoffringe angetrieben werden und dessen Startmasse 5 kg übersteigen."
      Zumindest meine Kopter haben aber alle Motoren... ;)
      Auch hier hm :D ... ich verstehe das so, dass das erst ab 5kg gilt ... alles unter 5kg darf auch Motoren haben, oder nicht?
    • Masterdid schrieb:

      Auch hier hm :D ... ich verstehe das so, dass das erst ab 5kg gilt ... alles unter 5kg darf auch Motoren haben, oder nicht?
      So verstehe ich das auch: Motoren und über 5kg sind ausgeschlossen.
      An dieser Formulierung bin ich aber ehrlich gesagt auch eine Weile hängengeblieben ;)
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Masterdid schrieb:

      skyscope schrieb:

      Und hier würde mich zusätzlich zu oben gesagtem auch stören: "Ausgeschlossen sind Luftfahrzeuge, die durch Motoren, Treibsätze oder Brennstoffringe angetrieben werden und dessen Startmasse 5 kg übersteigen."
      Zumindest meine Kopter haben aber alle Motoren... ;)
      Auch hier hm :D ... ich verstehe das so, dass das erst ab 5kg gilt ... alles unter 5kg darf auch Motoren haben, oder nicht?
      Stimmt, da lag ich falsch. Da hat sich bei mir ein "oder" statt ein "und" eingeschlichen.

      ____

      Zu den Bedingungen, da verstehe ich Dich insofern nicht, was mit anmeldepflichtigen Flügen gemeint ist, unnd inwieweit das eine Rolle spielt. Das wird ja in den Bedingingen auch nicht thematisiert.

      Wir reden halt über 2 verschiedene Versionen:
      Das Unterstrichene fehlt halt in den öffentlichen, auf der Website zur Verfügung gestellten Versicherungsbedingungen:
      "Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht (von der Gefährdungshaftung bis zur Verschuldungshaftung) des Versicherungsnehmers..." und weiter "Versichert ist auch eine mögliche gesetzliche Haftung als Halter (Eigentümer), z.B. gemäß § 33 ff LuftVG in Verbindung mit § 101 ff LuftVZO."

      Wenn die Versicherung das aber so bestätigt, bzw. man eine solche Bestätigung in den Händen hält, ist alles gut.

      Dennoch frage ich mich, warum es nicht auch in die Versicherungsbedingungen EInzug hält, und warum man sich aus §§ bezieht, die seit 2015 mehrfach geändert wurden und eben nicht mehr aktuell sind.
      Und auch dass in den Bedingungen - wie vor ein paar Wochen in Beitrag #66 schon erwähnt - steht: "soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird." passt nicht zusammen. Muss ja jeder selbst wissen, aber mir wäre das alles zumindest mit diesem Bedingungsstand zu heikel, da zu viel wischi waschi hin und her. Klare Bedingungen für klare Versicherungen! :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • @ Skyscope,

      man muss den Versicherern manchmal etwas auf die Sprünge helfen. Die Materie ist doch äußerst komplex. Da spielen mehrere Gesetze hinein, die man erst mal finden, durchforsten und am besten auch verstehen muss.

      Ich denke, diese Arbeit wurde im Forum von Vielen gemeinsam geleistet.

      Die 25 Milliwatt sollten die "Helden" mal schnell wieder streichen. Stärkere Sendeleistung erhöht letztlich die Betriebssicherheit der Kopter und stellt kein gesteigertes Risiko dar. Im Ausland geht man eher ein Risiko ein, wenn man schwächer funkt als alles Andere um einen herum.

      Meine ich - Dieter
    • Martina Sacher schrieb:

      Ist es eigentlich wahrscheinlich, dass für Drohnen eine verbindliche Pflichthaftpflicht, wie beim KFZ, eingeführt wird? Seit gestern müssen ja alle Drohnen mit einem Kennzeichen (feuerfest) inne haben.
      Hallo Martina

      es ist nicht nur wahrscheinlich ... das war auch vor dem 01.10. schon Pflicht ;) ... nur welche man nehmen soll ist das schwierige ... aber dafür bist Du schon mal im richtigen Thread zum durch lesen :)

      ... und zur Kenntzeichnungspflicht ... alle über 250g :rolleyes:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Masterdid ()

    • @D.K.: die 25mW sind von der Regulierungsbehörde, hier der Bundesnetzagentur, vorgegeben. Das ist Gesetz und daran ändert eine Versicherung nichts.

      @Martina Sacher: Versicherung ist schon lange vorgeschrieben - ich meine seit mindestens 2012 - und leider erfüllen die meisten PHV die gesetzlichen Vorgaben nicht. Genau darum geht's ja hier im Thread ;)
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Diet schrieb:

      @D.K.: die 25mW sind von der Regulierungsbehörde, hier der Bundesnetzagentur, vorgegeben. Das ist Gesetz und daran ändert eine Versicherung nichts.
      In DE ist's klar ... geht hier darum, dass man sich heldenhaft im Ausland, also in Ländern in denen mehr erlaubt ist, trotzdem an die 25mW halten muss, dass der Versicherungsschutz im Ausland gilt ... mit der Begründung, dass es sonst zu kompliziert ist ?( 8| ... hallo, das ist deren Job :evil: (geht an die Versicherer :P )

      Habe auch die (Super) Helden dahingehend noch mal angeschrieben, dass das für mich ein Ausschlußkriterium für diese Versicherung ist ... und die doch mal Recherchieren sollen, da es auch in Deutschland nicht darum geht, dass man etwas gefährdet, sondern ausschließlich um gleiches Recht für alle in einem relativ dicht besiedeltem Land. Mit mehr mW hat D.K. schon recht steigert sich eigentlich die Sicherheit durch die bessere Verbindung ... bin gespannt was das Heldentum dazu zu sagen hat ... werde berichten :D
    • Nicht jeder Verstoss kippt grundsätzlich die Versicherung, aber was explizit in der jeweiligen Versicherung ausgeschlossen wird, ist ausgeschlossen, da besteht Vertragsfreiheit. Deshalb sollte man sich Bedingungen eben genaustens durchlesen, insbesondere, wenn sie von den Standardbedingungen des GDV so stark abweichen.
    • Haftpflichthelden

      Nächste Runde :D ... geht im besten Falle in Richtung von @Dieselfan

      Hier noch mal die Antworten vom letzten Mal

      Hier die neuen Antworten

      meine Antwort "Nein, das stimmt nicht" bezog sich auf Deine folgende Frage:


      Ich höre stets, dass Schutz bei Gefährdungshaftung nur vorliegt, wenn
      ich über eine Luftfahrt Haftpflichtversicherung verfüge, stimmt das?


      Und das stimmt nicht. Gefährdungshaftung liegt immer dann vor, wenn Du
      zwar nicht direkt schuld bist, aber für die gefährliche Situation
      verantwortlich bist. Das gibt es nicht nur in der Luftfahrt, sondern
      auch zum Beispiel wenn Du mit einem Hund spazieren gehst (und der
      verletzt dann andere) oder im Winter den Gehweg vor Deinem Haus nicht
      von Eis und Schnee befreist (und andere sich dadurch verletzen). Die
      Gefährdungshaftung ist bei uns mitversichert, weil sie ein Haftungstyp
      unter dem Oberbegriff der gesetzlichen Haftung ist. In unserer
      Versicherungsbestätigung haben wir das noch einmal explizit
      herausgestellt.


      Wegen der 25 mW im Ausland. Weißt Du in welchem Gesetz bzw. welcher
      Verordnung das für Deutschland geregelt ist? Wenn nicht im LuftVG und
      das im Ausland erlaubt ist, dann ist es mitversichert. Wenn es im LuftVG
      geregelt ist, dann musst Du Dich auch im Ausland daran halten.
      Ich recherchiere das auf jeden Fall, damit ich Dir eine verbindliche
      Aussage dazu geben kann. Was genau ist der Vorteil, dass Du extra dafür
      ins Ausland fährst um zu fliegen?


      Bist Du viel mit Deinen Koptern im Ausland? Das ist spannend. Wir
      diskutieren gerade ein neues Versicherungsprodukt gemeinsam mit einem
      globalen Rückversicherer. Eines das global immer die jeweils national
      verlangte Halterhaftpflicht abdeckt und sich beim Erlaubten nicht auf
      das deutsche LuftVG beruft, sondern die jeweils lokalen Gesetze. Die
      Versicherungsbestätigung ist dann auch immer in Landessprache verfügbar
      ....


      Hättest Du Lust dieses Thema einmal telefonisch zu diskutieren? Oder
      kennst Du jemanden, der die Probleme des grenzüberschreitenden
      Koptereinsatzes gut kennt. Wir sind immer dankbar für Input von Usern
      ...


      Was so ein Satz "dann ist diese Versicherung für mich nicht mehr interessant" bewirken kann :whistling: :thumbup:

      Tatsächlich wird bei den 25 mW jetzt unterschieden, ob es in der LuftVG steht oder nicht ... das Thema Bundesnetzagentur ist damit wieder vom Tisch.

      Mit der Gefährdungshaftung hat er sich "gefühlt" wieder rausgewunden ... wobei ich denke das mit den § der LuftVG ist inkludiert und kein Thema mehr für ihn, ihm ist wichtiger dass die Gerährdungshaftung auch mit dabei ist ... was auch gut ist ;)

      Zurückschreiben werde ich ihm das jetzt mit der Bundesnetzagentur ... das ganze Bla warum im Ausland ... und auch noch mal nekkisch hinterfragen, ob das dann mit abgesichert ist, wenn ich mit mehr als 25 mW in DE fliege (was ich nie machen würde :P ) ... könnte schon sein, dass das in die Richtung wie bei einer Hausrat geht, Fahrlässigkeit, ich verwende während einem Gewitter Elektrogeräte ... wenn der Blitz einschlägt haftet die Versicherung.

      Und am Ende natürlich ... wie will er mir das alles bei einem möglichen Abschluß der Versicherung bestätigen ;)

      Das neue Produkt klingt spannend ... wenn darf ich von Euch vermitteln? :thumbsup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope () aus folgendem Grund: Titel hinzugefügt

    • Ja mich! Ich hab meine Mavic heute bekommen, bin bei der HDI, jedoch nur mit meiner Privathaftpflicht. Ich hab jetzt 5 Stunden gelesen und mir raucht die Birne. Weiß immer noch nicht ob der neue Kopter überhaupt fliegt. Eigentlich war ich schon kurz davor bei denen abzuschließen. Was ist denn nun mal Eure Empfehlung???? Ich will ja nicht mit meiner ganzen Haftpflicht umziehen. So verstehe ich aber deren Programm. Komm zu uns, da haste alles...und dein Flügeltier ist auch mit drin...dazu noch nen Rabatt. Sowas kommt mir dann immer spanisch vor. Wichtig ist doch das was sie leisten (wollen)....und das ist doch jetzt nicht sooooo schlecht, oder? Ich muss ja auch gar nicht mit meiner normalen Haftpflicht komplett zu denen, denn die Versicherungen fuer eine Drohne fangen doch eh bei 60 eur an. Man ist dann doch auch doppelt abgesichert ganz gut bedient. Also was jetzt??? Wo soll ich hin. Ich glaube erstmal schlafen.
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    • Die Versicherung bei der DMO fängt beispielsweise bei 40€ an. Wenn Du schon eine PHV hast und diese nicht ändern möchtest, wäre das eine der günstigsten Möglichkeiten. Da werde ich mich auch versichern, wenn meine DMFV-Mitgliedschaft zum Jahresende ausläuft.
      Sorry für leichtes OffTopic. Mir ist bewußt, daß es hier um "PHV ausreichend oder nicht?" geht ;)
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Da mußt Du mal weiter oben lesen.
      Die Versicherung der Haftpflichthelden ist eine komplette PHV mit eingeschlossener Drohnen-Versicherung. Wenn Du die abschließt, solltest Du Deine bisherige Versicherung kündigen, um eine Doppelversicherung und damit verbundenen, möglichen Ärger zu vermeiden.
      Die DMO bietet eine reine Modellflug-Versicherung (inklusive Auto- und Schiffsmodelle) an.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Skatehouse schrieb:

      Ich dachte immer man kann auch zwei HPV haben . Ich ruf da gleich mal an. Muss ich da auf was achten?
      Bei meiner PHV stand es auch in den AVB, dass sie bei Doppelversicherung nicht leisten bzw. dass bei Bekanntwerden der Doppelversicherung der Vertrag unwirksam gestellt wird und man alle Ansprüche daraus verliert.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Diet schrieb:

      Die Versicherung bei der DMO fängt beispielsweise bei 40€ an. Wenn Du schon eine PHV hast und diese nicht ändern möchtest, wäre das eine der günstigsten Möglichkeiten. Da werde ich mich auch versichern, wenn meine DMFV-Mitgliedschaft zum Jahresende ausläuft.
      Sorry für leichtes OffTopic. Mir ist bewußt, daß es hier um "PHV ausreichend oder nicht?" geht ;)
      Mann oh mann und ich check heldenhaft die Helden ab ... und da gibts ja was ganz klar verwendbares zum guten Preis :P ;)

      Dennoch hier die dann letzte Info zum Heldentum ... also wäre die PHV mit dazu möchte, ist dort wohl auch ganz gut aufgehoben:

      nächste Antwort der Helden

      Ja, da die Frequenz nicht Gegenstand der LuftfahrtVO ist, auf die sich
      unser Vertragstext beruft, kannst Du im Ausland damit fliegen, wenn die
      Frequenz dort erlaubt ist. Du hast dann auch dort vollen
      Versicherungsschutz.


      Anders formuliert: Unser Vertragstext verpflichtet Dich, Dich auch im
      Ausland an die Bestimmungen der deutschen LuftfahrtVO zu halten. Aber
      nicht an die deutschen Telekommunikations- bzw. Funkanlagengesetze.
      Letzteres steht wie alle anderen Gesetze, die man nicht verletzten
      sollte, nicht explizit im Vertragstext.


      Relevant ist hier das Versicherungsvertragsgesetz VVG. Dieses kann den
      Versicherer von der Leistung befreien, wenn Du den Schaden grob
      fahrlässig herbeiführst.


      In §81 (2) heißt es:

      Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
      Wenn der Schaden aufgrund einer Funkunterbrechung passiert ist und Du
      auf einer unerlaubten Frequenz geflogen bist, dann könnte das als "grob
      fahrlässig" eingestuft werden.


      Wenn ich mit dem Auto verbotenerweise überhole und dann einen Schaden
      verursache, dann wird dies bestimmt als "grob fahrlässig" interpretiert
      und der Versicherungsschutz der KfZ-Versicherung entfällt. Ob dies in
      Analogie für verbotene Frequenzen gilt, kann ich Dir nicht verbindlich
      sagen.


      Fazit: Auf der sicheren Seite bist Du also immer dann, wenn Du die
      Gesetze einhältst (mit dem Zusatz, dass für den Versicherungsschutz beim
      Fliegen auch die Bestimmungen der LuftfahrtVO im Ausland gelten).


      Im Ausland ist man mit in den im jeweiligen Land erlaubten höheren Frequenzen mit versichert. In DE sollte man es "komisch" begründet einhalten, damit der Versicherungsschutz gilt ... die sind aber sehr Aufklärungsoffen, und damit könnte man da sicherlich auch noch mal reden ... denn eigentlich bricht die Verbindung mit höherer Frequenz weniger ab ... aber egal ... die DMO hört sich gut an :D