skyscope schrieb:
Dann gilt das gleiche wie schon in Beitrag #113 geschrieben, und es stellt sich die Frage, warum die Helden ihre Bedingungen nicht auf den aktuellen Stand bringen. Die Frage könntsest Du ja noch mal stellen.
Denn völlig egal, was sie Dir schreiben, auf der Website veröffentlichen, oder an sonstigen Auskünften geben, schlussendlich sind im Fall der Fälle allein die Versicherungsbedingungen des abszuschließenden Vertrags maßgeblich (Das Thema hatten wir schon mal irgendwo).
... denn das ist per Gesetzt ausgeschlossen ... hier kann niemand eine "Lücke" einbauen und sich dann raus winden, im Sinne von, dann gilt gar nichts ... dann ist nur der betroffene Teil ungültig ... wie z.B. anhand eines Mietvertrags ... steht da drin, die Mieterin darf nicht Schwanger werden, da der Vermieter keine Kinder mag --> ist das ungültig, da unteranderm nicht erlaubt ... die Miethöhe, Kündigungsfrist, usw. bleibt davon unberührt.
skyscope schrieb:
Es geht hier auch nicht darum, Korinthen zu kacken, sondern an solche Bedingungen orientieren sich im Fall der Fälle letztlich die Versicherungen selbst haarklein. Und hier würde mich zusätzlich zu oben gesagtem auch stören: "Ausgeschlossen sind Luftfahrzeuge, die durch Motoren, Treibsätze oder Brennstoffringe angetrieben werden und dessen Startmasse 5 kg übersteigen."
Zumindest meine Kopter haben aber alle Motoren...