Privathaftpflichtversicherung ausreichend?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Geht das wieder los? Vergessen, was Ihr in Euren ersten Beiträgen hier geschrieben habt?
      Mir ging es hier um die Bemühung, neuen Drohnisten eine vernünftigen und stringenten Überblich zu geben, ist aber offenbar nicht möglich. Und mir reicht es nun, ich nehme das "Sammelthread" jetzt aus dem Titel raus, hebe mein eigenes Abo zu diesem Thread auf, und dann kann hier thematisch im Kreis geflogen werden, bis der Arzt kommt, ist mir ab jetzt Jacke....
    • Da sich meine VHV Versicherung nach wie vor weigert, mir die "Gefährdungshaftung" oder "Versichert nach § 43 Abs. 2 LuftVG" auszustellen, überlege ich meine Familien-PHV komplett zu wechseln.

      Aber zu welcher?
      Habe jetzt diverse Links und Versicherungen angeschaut, aber ...
      - manche wollen exakt die versicherten Kopter benamt haben (Model, Größe, ...) Blöd bei Eigenbau und umbau ....
      - manche haben 150 Euro SB
      - mache erwähnen nicht, das auch "wildes" fliegen erlaubt ist (nicht in Flugverbotszonen!)


      Wer also einen Tipp hat zu einer (kompletten) PHV,
      die Gefährdungshaftung/§ 43 Abs. 2 LuftVG schriftlich bestätigt, die unbter 120 Euro/J. als Familie kostet, wo bis zu drei nicht weiter definierte Kopter versichert sind, die EU weit gilt, die kein bzw. max. 50€ SB hat), bitte nennen.
      Thx!


      Und:
      Wenn eine Versicherung folgendes expliziert erwähnt:
      > "Der Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten werden!"
      Ist das von Nachteil, oder gilt das auch für alle anderen Versicherungen (weil sie sich letztlich immer darauf berufen können auch wenn nicht extra erwähnt)?
    • flyfan schrieb:

      Wenn eine Versicherung folgendes expliziert erwähnt:
      > "Der Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten werden!"
      Ist das von Nachteil, oder gilt das auch für alle anderen Versicherungen (weil sie sich letztlich immer darauf berufen können auch wenn nicht extra erwähnt)?
      Das ist üblich. Z.B. auch bei einer expliziten Modell(flug)versicherung wie sie von der DMO angeboten wird. Zitat:

      "IV. Halter-Haftpflicht-Versicherung
      Voraussetzung für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Haftpflicht aus der Haltung und dem Betrieb von Schiffsmodellen, Automodellen und Flugmodellen sowie Drohnen bis maximal 25 kg."
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • flyfan schrieb:

      ...
      Und:
      Wenn eine Versicherung folgendes expliziert erwähnt:
      > "Der Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten werden!"
      Ist das von Nachteil, oder gilt das auch für alle anderen Versicherungen (weil sie sich letztlich immer darauf berufen können auch wenn nicht extra erwähnt)?
      Ja, dass sehe ich als großen Nachteil an. Bei meiner PHV fehlen solche Klauseln auch und meines Wissens sind sie da auch nicht üblich.

      Man stelle sich mal vor, meine Kfz-Haftlicht zahlt den Fremdschaden nicht, weil ich, entgegen den gesetzlichen Bestimmungen, schneller als erlaubt gefahren bin :(
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • flyfan schrieb:

      Da sich meine VHV Versicherung nach wie vor weigert, mir die "Gefährdungshaftung" oder "Versichert nach § 43 Abs. 2 LuftVG" auszustellen, überlege ich meine Familien-PHV komplett zu wechseln.

      Aber zu welcher?
      ...
      Meine PHV* hat mir die Bescheinigung ausgestellt. Allerdings sind da keine einzelnen Gesetze usw. aufgeführt. Es ist meine "gesetzliche Haftpflicht" für versicherungspflichtige Flugmodell + Drohnen bis 5kg versichert die privat(PHV) genutzt werden. Macht auch Sinn, da bei Änderungen der § die Verträge ja sonst erneuert werden müssten.

      P.S. Die Bedingungen und die Bescheinigung habe ich übrigens von der Bundesluftfahrtbehörde und von meiner Landesluftfahrtbehörde prüfen lassen. Die hatten keinerlei Einwende und würden auch vor Ort bei einer Überprüfung keinen Grund zur Beanstandung sehen.


      *) Hafttpflichtkasse Darmstadt
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • GThomas schrieb:

      flyfan schrieb:

      Da sich meine VHV Versicherung nach wie vor weigert, mir die "Gefährdungshaftung" oder "Versichert nach § 43 Abs. 2 LuftVG" auszustellen, überlege ich meine Familien-PHV komplett zu wechseln.

      Aber zu welcher?
      ...
      Meine PHV* hat mir die Bescheinigung ausgestellt. ...
      P.S. Die Bedingungen und die Bescheinigung habe ich übrigens von der Bundesluftfahrtbehörde und von meiner Landesluftfahrtbehörde prüfen lassen. Die hatten keinerlei Einwende und würden auch vor Ort bei einer Überprüfung keinen Grund zur Beanstandung sehen.
      Hi, über die bin ich auch schon gestolpert ...

      Was ich dort lese ist erstmal "nur":
      > "Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden aus dem Besitz und Gebrauch von versicherungspflichtigen Flugmodellen,...deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt."

      Was genau hat dir die PHV beschenigt, kannst du das mal posten?

      Und die Prüfungen durch die Bundesluftfahrtbehörde und Landesluftfahrtbehörde, du hast denen deine Vertragsunterlagen geschickt und die haben dir dann rechtssicher bestätigt, das diese Versicherung ausreichend ist?
    • flyfan schrieb:

      Hi, über die bin ich auch schon gestolpert ...
      Was ich dort lese ist erstmal "nur":
      > "Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden aus dem Besitz und Gebrauch von versicherungspflichtigen Flugmodellen,...deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt."

      Was genau hat dir die PHV beschenigt, kannst du das mal posten?

      Und die Prüfungen durch die Bundesluftfahrtbehörde und Landesluftfahrtbehörde, du hast denen deine Vertragsunterlagen geschickt und die haben dir dann rechtssicher bestätigt, das diese Versicherung ausreichend ist?
      Das Ganze wurde hier ja zumindest 1x ausführlich diskutiert, siehe auch Beitrag 94 in diesem Thema:
      Privathaftpflichtversicherung// Gebrauch von Luftfahrzeugen

      Eine "rechtssichere" Auskunft wirst Du da nirgends bekommen- Meine Auskünfte bezogen sich darauf, ob die zuständigen Behörden meine PHV im Zusammenhang mit dem Modellflug bzw. Flugmodellen beanstanden würden bzw. können. Betr. der per DMFV, DMO... abgeschlossener Versicherungen gilt dies (Rechtssicherheit) natürlich auch.

      Die Bestätigung der Hafttpflichtkasse Darmstadt (HK) ist in einem Fachforum schon gepostet worden, meine unterscheidet sich da nicht.


      P.S. bei dieser immer wieder geführten Diskussion über Drohnen + PHV sollte man nicht vergessen, dass geraden in so einem Forum die Interessenvertreter der Verbände besonders aktiv sind und ungern Kunden an die PHV abgeben.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -

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    • Wenn Deine Privathaftpflicht Drohnen nicht einschließt, ist die von der DMO wohl derzeit die günstigste. Da bin ich versichert - und einige andere hier im Forum auch.

      killn schrieb:

      danke für die antwort das ist aber echt blöd ... 35€ gerät bei dem man mehr als das jährlich zahlen muss nur um es fliegen zu dürfen...
      Wenn Du erst mal Blut geleckt hast, bleibt es bestimmt nicht bei dem kleinen Gerät ;)
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • GThomas schrieb:

      Die Bestätigung der Hafttpflichtkasse Darmstadt (HK) ist in einem Fachforum schon gepostet worden, meine unterscheidet sich da nicht.
      Hier die Pressemitteilung von der HK zur Versicherung privat genutzter Drohnen.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • killn schrieb:

      kann man eigentlich mehrere üersonen zusammen eine versicherung machen?
      Das geht meines Wissens nur bei der Familien-PHV wie sie z.B. hier im Beitrag 169 genannt ist:
      Privathaftpflichtversicherung ausreichend?

      Da sind unbegrenzt viel Flugmodelle inkl. und auch alle Familienmitglieder einchl. Enkelkinder.

      Nachdem ich mehrere der Spezialversicherer und zwei PHV durch hatte bin ich bei der PHV der HK gelandet und da auch sehr zufrieden. Die alte PHV habe ich fristlos gekündigt um eine Doppelversicherung zu vermeiden. Vorteil war außerdem, dass der Rentner Familien Tarif der PHV bei der HK fast um 50% günstiger war als meine alte bei der dazu die Flugmodelle nicht inkl. waren bzw. keine Bescheinigung ausgestellt wurde.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -