Privathaftpflichtversicherung ausreichend?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • GThomas schrieb:


      Was wollt Ihr sonst noch?
      Wurde hier doch eigentlich über die letzten Seiten oft genug besprochen:

      RC-Role schrieb:

      Ich frag mich halt warum diese Versicherungen nicht bestätigen "Dieses Schreiben gilt als Versicherungsbestätigung im Sinne des §106 LuftVZO"?

      Also Transparenz und klare Aussagen. Der durch @RC-Role geschriebene Passus in normalen - nicht drohnenspezifischen - Haftpflichtversicherungen würde bei so mancher Police Klarheit schaffen.
      Somit wäre dieser Thread mit dem Thema "Privathaftpflichtversicherung ausreichend" vermutlich nicht 13 Seiten lang, sondern jeder wüsste, wonach er direkt bei seinen Versicherungsbedingungen suchen muss.
    • Was ich dir versichern kann: Egal wie viele Seiten es sind, der Thread wäre deutlich kürzer ;)
      Selbstverständlich kann ich die Verunsicherung mancher verstehen, sodass es dann zu Fragen kommt die mit noch spezifischeren Formulierungen der Versicherer auch selbst noch spezifischer werden, da man die selber Frage für VHV, AXA oder Capitol Versicherung jedes Mal neu bearbeitet.
    • Die Option der Privathaftpflichtversicherungen Drohnen bzw. Flugmodelle mitzuversichern ist ziemlich neu.
      PHVs versucht man ja oft "auszutricksen" nach dem Motto, komm das melden wir meiner oder deiner Versicherung. Das ist für die PHVs ein hohes Risiko.
      Die Verbandsversicherungen gehen davon aus, dass ihre Mitglieder ihren "Sport" Ernst nehmen und das Inanspruchnehmen der Versicherung auch. Das war bei denen zumindest die letzten 60 Jahre so.
      Daraus kann man ableiten, dass die Verbandsversicherungen ihre Versicherten im Schadensfall auch Ernst nehmen während die PHVs im Vergleich dazu erstmal prüfen wollen, ob versucht wird zu bescheißen.
    • quadle schrieb:

      Kein Wort über Versicherungsnehmer, Deckungssumme oder Versicherungszeitraum.
      Versicherungsnehmer wird natürlich genannt, ich war so frei den Teil mit meinem Klarnamen nicht mit ins Internet zu stellen ;)
      Deckungssumme und Zeitraum stehen in beiliegendem Versicherungsbrief, sollten aber ins Schreiben - habe ich angefordert und bin mal gespannt was da passiert.
    • RC-Role schrieb:

      Daraus kann man ableiten, dass die Verbandsversicherungen ihre Versicherten im Schadensfall auch Ernst nehmen während die PHVs im Vergleich dazu erstmal prüfen wollen, ob versucht wird zu bescheißen.
      Grund hierzu haben sie ja allemal, aber als Drohnenpilot mache ich mir da nicht so viele Gedanken (zumindest bei meiner Mavic). Die Versicherung muss erstmal ohnehin an den Geschädigten leisten und holt sich dann das Geld von dir zurück. Wenn man jemand ist, der fair spielt und seine Versicherung nicht verarschen will, dann sollte man sich da auch weniger Gedanken machen, jedoch nicht blauäugig und/oder naiv sein. Wenn ich mich an alle Vorschriften halte und etwas passiert, dann kann die Versicherung so viel machen wie sie will: Ich kann nachweisen, dass ich mich an die Vorschriften gehalten habe, lege einen Log der Drohne vor, dass der Unfall tatsächlich beim Flug passiert ist und ich nicht die Drohne gegen irgendwas geworfen habe und dann muss die Versicherung beweisen, dass es nicht so war.

      Klar, man hat damit dann auch etwas Lauferei und Hin-und-Her, jedoch hat man wie so oft nichts zu verlieren, wenn man sich an die Vorschriften hält, erst recht, wenn man HighTech dabei hat, die alles mitschreibt.
    • eM-Gee schrieb:

      Ich kann nachweisen, dass ich mich an die Vorschriften gehalten habe, lege einen Log der Drohne vor, dass der Unfall tatsächlich beim Flug passiert ist und ich nicht die Drohne gegen irgendwas geworfen habe und dann muss die Versicherung beweisen, dass es nicht so war.
      Bei der Beurteilung kann man bei Verbandsversicherungen auch besser dran sein, weil sie vom Verband her bereits Beurteilungskompetenz haben, welche sich eine PHV erstmal "besorgen" muss.
    • Was haltet ihr von dieser Formulierung als Zusatz zu meiner PHV.

      Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, sowie die durch den Vertrag mitversicherten Personen für Schäden durch den privaten Gebrauch von eigenen oder fremden Luftfahrzeugmodellen (z.B. Multikoptern) bis maximal 5kg Abfluggewicht.
      Vereinbarte Deckungssumme ist 20 Mio Euro pauschal für Personen, Sach- un Vermögensschäden. Die maßgebliche Mindestdeckung nach §37(1) a des Luftfahrtgesetzes ist aktuell somit gegeben.


      Das sollte doch ausreichend sein.
    • Hier fehlt eindeutig die Beschreibung „Versichert ist das Halten eines Luftfahrzeuges“. Die nach LuftVG und LuftVZO geforderte Versicherung ist eine Halterhaftpflicht. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Flug des Luftfahrzeugs eines Halters welcher mit dessen einwilligung Durchgeführt wird, auch versichert ist. Darüber ist bei der Halterhaftpflicht die Gefährdungshaftung gegeben welches im genannten Fall zum Beispiel bei nicht privatem Gebrauch nicht gegeben ist. Klar dass PHVs nur den Flug als Flugmodell absichern, ist der Fall nicht gegeben zahlt die PHV gegenüber dem Geschädigten als Halterhaftpflicht im ersten Moment dennoch, holt sich aber im Nachgang beim Versicherungsnehmer den Betrag teilweise oder ganz wieder zurück.
    • Sascha3580 schrieb:

      Die Axa hat mir übrigens vor ein paar Wochen geschrieben, das Sie keine Bestätigung nach LuftVZO austellen kann.
      Es sollen aber alle Drohnen/Quadrokopter/Modellflieger/Drachen/Ballone/Flugmodelle bis 5KG mitversichert sein.
      Bedeutet das, dass du bei der AXA zwar versichert bist, die Leistungen des Vertrages aber nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen?
    • skyscope schrieb:

      Aber insbesondere bei der Bestätigung nach§ 43 Abs. 3 LuftVG tun sich PHVs in der Regel schwer, um es vorsichtig zu formulieren.
      "Für die Haftpflichtversicherung gelten die Vorschriften für die Pflichtversicherung des Versicherungsvertragsgesetzes."

      Unter anderem also: dejure.org/gesetze/VVG/113.html

      Abs. 2: "Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer unter Angabe der Versicherungssumme zu bescheinigen, dass eine der zu bezeichnenden Rechtsvorschrift entsprechende Pflichtversicherung besteht."

      Macht eine PHV aber nicht, denn: dejure.org/gesetze/VVG/115.html

      "Der [geschädigte] Dritte kann seinen Anspruch auf Schadensersatz auch gegen den Versicherer geltend machen, wenn es sich um eine Haftpflichtversicherung zur Erfüllung einer nach dem Pflichtversicherungsgesetz bestehenden Versicherungspflicht handelt" ... "Der Versicherer und der ersatzpflichtige Versicherungsnehmer haften als Gesamtschuldner."

      Will eine PHV nicht. Warum ist klar, aber sie sagen es einem nicht, warum auch? Sie stellen halt keine Bescheinigung für Pflichtversicherung nach VVG (und damit nach LuftVG) aus, damit ist der Fall erledigt, allerdings nur für sie und eben zum Nachteil des Versicherten, wenn es hart auf hart kommt - warme salbende Worte und irgendwelches Pseudo-Geschreibsel hin oder her.

      Das alte Spiel: Mit Honig (= billig) fängt man Fliegen. Tatsache ist aber, und das kann noch weitere 250 Beiträge hin oder her gehen: You get what you pay for. :)


      Und damit nehme ich jedenfalls den Thread aus dem Abo, es ist schon Seiten vorher alles einmal gesagt worden, nur noch nicht von jedem...

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    • Sascha3580 schrieb:

      Im ernst? Wo laufen solche Leute denn rum.... Bei uns gibts sowas nicht.
      wurde mal mit dem Roller kontrolliert und bin an einen geraten, der es sehr genau nahm. Im hat es nicht gereicht, dass der Roller lagal 50 km/h lief, so wie es sein sollte, er wollte auch überprüfen, ob die beiden Drosseln aus der Betriebserlaubnis eingebaut waren. Habe ihm gesagt, dass weder ich auf offener Straße anfange herum zu schrauben, noch ein ungelernter Polizist. Habe denen die Wahl gelassen, Werkstatt oder Sachverständiger vom TÜV. Die Polizei ließ einen Anhänger kommen, da mir die Weiterfahrt untersagt wurde, und wir fuhren zum TÜV, der nur bestätigen konnte, dass alles in Ordnung ist.

      Ich meine nur, wer Lust hat später zu bangen, der soll es machen. Wenn die Versicherung mit allerdings nicht den Versicherungsschutz bestätigen kann, welchen ich haben will, dann brauche ich diese Versicherung nicht.