Kennzeichnungspflicht für Drohnen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • "...Plakette anbringen..."
      Jetzt warte ich ja noch auf die juristischen Definitionen, was eine Plakette ist und was nicht, und was die juristische Definition von "anbringen" ist. Sowas muß in Deutschland unbedingt ganz genau geregelt sein, damit man weiß, wann man in den Knast kommt und wann nicht.
      Ein Leben ohne Dudelsack ist möglich, aber sinnlos.
    • Plakette im Sinne des Bundesverkehrsministeriums ist doch hinreichend definiert.
      Seit ich letzte Woche eine schriftliche Antwort von dort erhalten habe, ist mir zumindest alles klar:
      Feuerfest, geklebt reicht, "dauerhaft",Größe ist nicht vorgegeben, die Anschrift muss drauf stehen.

      Die Version links im Bild habe ich dann abgefummelt und stieg auf die rechten Miniplaketten um.
      Die goldene für den Phantom 3 Prof. und die dunklen für meine X380. Die Lesbarkeit der Miniplaketten ist gegeben bis 45cm, normale Sehfähigkeit vorausgesetzt.

      Groß ist nicht immer großartig.

      Grüße - D.K.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von D.K. ()

    • ich kann das sogar aus 326,9km Entfernung lesen ... ist also ausreichend groß ;)
      Soll ich kurz anrufen, bevor ich mit der Mavic auf 'ne Runde vorbei komme? :D

      Dagegen sind meine Plaketten ja noch recht groß... allerdings muss ich sagen, dass mich das nicht wirklich stört. Wer sich durch mein g+-Profil fuddelt, findet meine Adresse auch recht schnell heraus. Auch wenn ich die nicht direkt im Profil verlinkt habe.
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    • Dann müssen wird jetzt nur noch "dauerhaft" klären. Man verkauft so eine Drohne ja womöglich irgendwann auch mal. Tesa? Uhu? Nieten? Verschweißen? Schlüsselring? Spucke? Einvulkanisieren?

      Und jetzt gaaanz wichtig: ist eine Lasergravur direkt aufs Drohnengehäuse eine Plakette? ;)
      Ein Leben ohne Dudelsack ist möglich, aber sinnlos.
    • Dauerhaft heißt einfach "nicht abnehmbar". Also Kleben ist okay, nieten oder verschrauben auch. Aber nicht nur anklipsen.
      Und wenn deine Drohne z.B. Teile aus Metall hat, die dauerhaft da sind (Rahmen oder Motor), sollte da auch eine Gravur reichen.

      Ziel dieser Vorschrift ist es eben, dass nach einem Vorfall die Kennzeichnung nicht abfallen kann, oder mit einem Handgriff verschwinden. Und wenn der Akku durchgeht oder das Ding eine Wiese in Brand setzt, dann muss genug übrig bleiben, dass man den Besitzer ermitteln kann.
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    • Das stimmt wohl, SafeDrone schickt ja jeder registrierten Drohne bzw. dem Halter neben der Plakette mit der Anschrift auch noch eine eigene "Lufthansa-Kennung", ebenfalls als Plakette.
      Die ist wesentlich kompakter und kann eigentlich überall angebracht werden.
      "Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen"
      -Bob der Baumeister -
    • Dieselfan schrieb:

      Was, wenn ein Zeitgenosse aus der Schneller-Höher-Weiter-Fraktion, sagen wir mal, die Adresse von unser aller Alexander drauf pappt? ... :S
      Dann wird es ein Bußgeld geben, wenn man erwischt / kontrolliert wird. Dieses dürfte wegen der vorsätzlichen Täuschung wesentlich empfindlicher ausfallen, als wenn man gar kein Schild angebracht hätte. Höhe des Bußgelds in beiden Fällen bisher unbestimmt - Freiwillige dann ab Oktober vor! :)
    • Problematisch ist eben, dass ich als unbescholtener Pilot ein Ei in's Nest gelegt bekommen kann.
      Ich muss dann nachweisen, dass ich nicht der Besitzer der gefundenen Drohne bin, weil mein böser Nachbar seine Drohne mit meinem Namen ausgestattet hat. Die Registrierung nach dem Vorbild für Autos ist natürlich ein riesiger Aufwand und würde für jeden Nutzer mehr kosten ... Außerdem müsste nicht der Klarname auf der Drohne stehen ...

      Hat alles seine Vor- und Nachteile. Praktisch ist die Gefahr falsch beschuldigt zu werden vermutlich nicht zu groß.
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    • Dieselfan schrieb:

      Würde aber bedeuten, @skyscope, dass Drohnen von Beamten (Drohnenpolizei? ;) ) kontrolliert werden.
      Glaubst Du dran? Ich nicht. Wenn sie zur Aufnahme eines Einbruches drei Stunden brauchen, zeigt es mir die Personaldecke.
      Ich glaube nicht nur daran, ich weiss es. :) Ist wie bisher: Aufgeschreckter Bürger, der die Sichtung einer Drohne mit einer Nahtod-Erfahrung gleichsetzt, ruft die Polizei an, diese muss ausrücken und kontrollieren. Daher behalte ich auch die Praxis bei, vor gewerblichen Aufstiegen die Leitstelle wie bisher zu informieren, obwohl ich es größtenteils nicht mehr muss. Ergebnis: Bürger ruft an, Einsatzleiter sagt: "Jau, wissen wir" und schlürft weiter an seinem Kaffee. ;)
    • In etlichen Forum wird viel über die geeignete Stelle für die Anbringung der Plaketten philosophiert.
      Da gibt es viel Unsicherheit und Unwissen - auch bei mir. Bis jetzt, denn seit heute habe ich gefährliches Halbwissen.

      Ich schrieb DJI an, sie mögen mir doch bitte mitteilen, wo an deren wichtigsten Drohnen die richtigen Orte für die Anbringung seien.
      Die Anfrage zum P3 blieb wohl versehentlich unbeantwortet.
      Zu P4, P4Pro und Mavic erhielt ich aber folgende Auskunft:

      Von Kompassen, GPS, Antennen und allen sonstigen Sensoren solle man weg bleiben.

      Da ich ausdrücklich nicht zur Veröffentlichung der Originalmail befugt bin, habe ich die wichtigsten Punkte daraus hier wiedergegeben. Die Frage nach der Garantie wurde nicht beantwortet. Es macht aber viel Sinn, die Herstellervorgaben einzuhalten.

      Fragt sich nur noch, woher wir wissen sollen, wo was am Kopter verbaut ist! Ich werde also freundlich weiter nachfragen, ob DJI nicht modellspezifische Bilder mit den verbotenen (oder freigegebenen) Bereichen bereitstellen würde. Das wäre meines Erachtens im Sinne der Sicherheit aller der einzig praktikable Weg.

      Grüße - D.K.
    • Die Antennen sind in den vorderen Landebeinen. GPS ist oben hinter dem Akku (wenn ich die Bilder richtig sehe)
      Die in meinen Augen besten Stellen sind seitlich am Copter neben oder bei den Klappen für SD und USB.
      Solange das Schild nicht magnetisch ist und nicht angeschraubt wird, dürfte es keine Probleme mit der Garantie geben. Auch nicht mit der Technik.
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    • Vorsicht Sven, es geht in diesem Sammelthread nicht nur um DJI-Modelle... nicht dass sich jetzt alle nach deiner Aussage richten und ihre Schilder dort anpappen, wo es deiner Meinung nach keine Probleme gibt... bei den Bebop's ist es genau umgekehrt. Antennen in den hinteren Landebeinen und GPS vor dem Akku ;) ... aber bei der gibt es auch noch Probleme, z.B. mit der Größe der Schilder, siehe: Wo sollen wir die Plakette vernünftig anbringen?
    • Ich kann nur für mich sprechen, aber so lange es hinsichtlich einer möglichen Stelle von DJI oder anderer sachkundiger Stelle keine eindeutige Stellungnahme oder Empfehlung gibt, klebe ich mir gar kein Metall auf die Copter, auch kein paramagnetisches Aluminium.
      Den Ordnungshüter oder Sachbearbeiter möchte ich sehen, der die Verantwortung dafür übernehmen möchte, dass mein Copter dadurch zu einer potentiellen Gefährdung für den Luftverkehr wird. Bis dahin kommt da ein Adressschild aus dem Label-Printer drauf, und gut ist. Einzige Ausnahme: Die Inspire, hier kommt ein Aluschild auf einen der Arme.