Drohne von Verwandten fliegen lassen (inkl. Absturz)

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    • Drohne von Verwandten fliegen lassen (inkl. Absturz)

      Hallo Zusammen,

      ich bin heute mit meinem Bruder und seiner Frau meine Phantom 3 Advanced fliegen gewesen.
      Das ganze in Dortmund, direkt neben dem Dortmund-Ems Kanal, auf einem Feld (Erlaubnis des Landwirtes haben wir persönlich/mündlich eingeholt).
      Ich, also Besitzer und "Halter" der Drohne, bin beim DMFV Haftpflichtversichert.

      Sind also fleißig geflogen (Flughöhe um die 20 Meter) und es kommt wie es kommen muss.
      Nachdem der erste Akku geleert und gegen einen zweiten ausgetauscht wurde passiert ein (übermütiger) Pilotenfehler vom Brüderchen, er touchiert einen Baum der das Feld vom Kanal trennt, die Drohne stürzt ab und überschlägt sich an Land und fällt ins Wasser.

      Ich bin also hinterher, habe die Drohne und die abgerissene Kamera geborgen, alles in eine Decke gewickelt und dann - bis zur Hüfte nass - ins Auto.

      Der Akku scheint in Ordnung (Feuchtigkeitsindikator ist natürlich verfärbt), der schlummert grade in einer Kiste voll Reis nachdem ich ihn ausgeblasen habe.
      Die Drohne hab ich mit Druckluft getrocknet und dann noch mal 2 Stunden bei 45°C in den Backofen gesteckt.
      Die Kamera scheint in Ordnung auch wenn die Halterung gerissen ist - liegt auch direkt in eine Kiste voller Reis.

      Long story short, die Frage ist jetzt.

      Zahlt die (ganz normale) Haftpflicht meines Bruders im Falle eines Totalausfalls der Drohne?

      Aktuell gehe ich noch davon aus das nur Halterung des Gimbals, Props, 2 Flachbandkabel defekt sind - die 100€ Materialwert würde ich als Lehrgeld abschreiben und alles ist gut.
      Sollte natürlich das ESC/Mainboard oder die Kamera den unfreiwilligen Freischwimmer nicht überstanden haben reden wir von bis zu ~670€ für eine komplette Phantom 3 Advanced (ohne Fernbedienung).
    • balloonix schrieb:

      Frag deine Versicherung. So ganz unverbindlich kann ich dir sagen, das solche Schäden normalerweise nicht von der Haftpflicht abgedeckt sind.
      Normalerweise kommt meine eigene Privathaftpflichtversicherung für Schäden auf, die ich jemandem anderen zufüge. Genau für solche Fälle hat man die ja. Und das hat nichts mit der Luftfahrthaftpflicht des Kopters zu tun.
      Beispiel: Ich bin irgendwo zu Gast und werfe unabsichtlich eine teure Ming-Vase von der Kommode...

      Gruß Gerd
    • Hallo!
      Das Thema ist zwar alt, aber mich würde interessieren, wie die Geschichte ausgegangen ist?

      Soweit ich weiss, zahlt die Haftpflicht deines Bruders nur, wenn er sich den Kopter ohne dein Wissen ausgeliehen hat. Sofern du ihn hast fliegen lassen, wird die versicherung nicht zahlen. Wobei es hier auch immer auf den Einzelfall ankommt und eine Online Versicherung sagt schon mal eher nein, als die Zweigstelle im selben Ort.

      LG
    • Die private Haftplichtversicherung Deines Bruders kommt nicht auf für Schäden an Gegenständen, die der Versicherungsnehmer geliehen, in Gebrauch genommen hat oder an denen er eine Verarbeitung vorgenommen hat.

      Beispiel: Er stösst unvorsichtig an ein auf dem Ständer stehendes Fahrrad und stösst es um. Die Lampe ist beschädigt. Die Versicherung zahlt.

      Er leiht sich das Fahhrad, Fährt unvorsichtig gegen einen Pfosten, die Lampe ist kaput.
      Die Versicherung zahlt nicht.

      Gruss Dieter