Drohnen Haftpftlicht von Gothaer / "www.drohnen-versichern.de"

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Drohnen Haftpftlicht von Gothaer / "www.drohnen-versichern.de"

    Hallo zusammen, ich habe bereits einige Versicherungs Threats durchstöbert aber speziell hierzu noch nichts gefunden, daher der Post.

    Ich habe mich bzgl. einer Versicherung für meine neue P4P erkundigt und bin auf die Versicherung von drohnen-versichern.de gestoßen.

    Hier steht in einem Absatz relativ weit unten

    "Das Versicherungspaket wird über die Degenia Versicherung angeboten. Risikoträger ist die Gothaer Versicherung"

    Nun habe ich bereits eine Versicherung bei der Gothaer und habe nach einem Anruf erfahren, dass ich auf den TopTarif umrüsten müsste damit die Drohne versichert ist.
    Bei genauer Nachfrage bzgl. Deckungssumme und versicherten Fällen, wie z.B. freies Fliegen, Fliegen mit Video / Bild versichert etc. wurde mir gesagt, dass es keinen Deckungsbeitrag gibt
    und man nicht versichert ist, wenn man wegen Bild & Videoaufnahmen verklagt wird.

    Ich frage mich nun was heisst denn dann "Flüge mit Kamera Video / Foto", und vor allem wieso stehen dort andere Konditionen obwohl ich denselben Versicherungsträger habe?

    Hier ein Auszug aus den Konditionen der Gothaer:
    8.1


    In Erweiterung zu A III. 12. g)

    Luftfahrzeuge

    Darüber hinaus mitversichert sind private Luftfahrzeuge (mit oder ohne Motor/Treibsatz) bis max. 5 kg Flug-
    gewicht, auch wenn sie der Versicherungspflicht unterliegen.

    Ich habe auch überlegt einfach meine jetzige Haftpftlicht zu kündigen und die neue über Drohnen versichern zu versichern, klingt für mich aber sinnfrei, da ich ja bereits bei der Gothaer bin?

    Hat hier jemand nähere Infos ?

    Grüße

    Chris
  • Wichtig ist, dass die Versicherung den Anforderungen lt. LuftVZO §106 genügt und auch die sog. Gefährdungshaftung abdeckt. Dies sollte in einem mitzuführenden Schreiben explizit bestätigt werden. Viel Haftpflicht-Versicherung decken nur Schäden unter den Bedingungen der eigenen AVBs. Das entspricht nicht der Gefährdungshaftung und somit nicht der LuftVZO. Das Thema ist aber auch bereits ausgiebig durchexerziert.