Verliere ich meinen Versicherungsschutz?

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    • Verliere ich meinen Versicherungsschutz?

      Hi, gestern Mittag ist eine Frage aufgetaucht als ich meinen Kopter aufgeschraubt habe, da ich ein fremdes Geräusch aus dem Inneren vernommen habe.
      Ich fand ein Kabel das nicht richtig befestigt war. Ich lötete es an und klebte mit Klebeband das Kabel an fest.
      Zu dieser Zeit kam meine Frau in mein Werkstattzimmer und fragte mich: Ob ich denn noch einen Versicherungsschutz habe, wenn ich an dem Kopter selber etwas verändere? (Der letzte Staubsauber den ich geöffnet hatte, ging danach gar nicht mehr :D )
      Heute Morgen ein Anruf bei der Versicherung. Die teilte mir unmissverständlich mit das jede Veränderung zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führt und ich dann in die Haftung genommen werden kann.
      Was meint Ihr, kann das sein?
      Soll ich nun besser meinen Kopter zum Hersteller einsenden und dort prüfen lassen?
    • Wenn du damit fliegst und erwischt wirst, wird man dich unweigerlich verhaften und sofort einsperren. An Modellflugzeugen selber rum basteln ist LEBENSGEFÄHRLICH!!!!!!

      Aber mal im ernst: Modellflug ist traditionell etwas, bei dem die Leute selber ihre Flieger zusammenbauen, reparieren und umbauen. Da gibt es nicht wie beim Auto ein Zulassungsverfahren, eine ABE und einen TÜV. Das ein Modellflugzeug abstürzt ist beim Modellflug so normal, wie es normal ist, das ein Baby beim Laufen lernen auch mal hin fällt. Vielleicht solltest du dich nach einer anderen Versicherung (und ggfs. auch nach einer andern Frau) umsehen?
    • danke für die Hinweise der durchaus auch einleutend ist, wobei ich meine Frau nie hergeben würde.
      Ich bin bei der Allianz versichert und habe eine Luftfahrzeughalter-Haftpflichtversicherung. Ich habe dort mit einem Herren von der Luftfahrtabteilung der Allianz gesprochen. Er sagte dass die fertigt gekauften Drohnen von einem Hersteller zu deren Absicherung immer einer Zulassung unterliegen. Wenn man dann etwas verändert, entfällt diese Zulassung.
      Er meinte es kann ja sein, dass das GPS dann nicht mehr funktioniert, für das der Hersteller aber eine Zulassung des Produktes über z.B. CE hat.
      Ich kenne mich da leider nicht so aus.
    • CE hat mit Zulassung nichts zu tun. Bestimmte Produkte müssen in Deutschland ein CE Zeichen tragen Damit bestätigt der Hersteller, das sein Produkt entsprechend den einschlägigen Normen produziert wurde. Das CE Zeichen ist dann erforderlich, um das Produkt in den freien Verkehr bringen zu dürfen. Es gibt aber keine Einrichtung die ein CE Zeichen zuteilt, das macht der Hersteller in eigener Verantwortung. Was dann der Käufer mit dem Produkt macht, ist eine andere Sache.
    • kann auch sein dass er nicht CE gesagt hat, er meinte Zulassung .... wie gesagt ich kenne mich nicht so gut aus.
      Ich denke ich schicke den Kopter doch mal zum Hersteller. Ich habe keine Lust im schlimmsten Fall auf einem Schaden von Millionen zu sitzten.
    • Schau Dir §1 LuftVZO an, weder Flugmodelle noch unbemannte Luftfahrzeuge bis 25 kg benötigen eine Musterzulassung oder EInzelprüfung nach LuftGerPV.
      Aber Du hast schon Recht, Vorsicht ist besser als Nachsicht, zumal Du jetzt die Versicherung bereits in Kenntnis gesetzt hast (mögl. Fahrlässigkeit im Fall der Fälle).
    • michael_70 schrieb:

      danke für die Hinweise der durchaus auch einleutend ist, wobei ich meine Frau nie hergeben würde.
      Ich bin bei der Allianz versichert und habe eine Luftfahrzeughalter-Haftpflichtversicherung. Ich habe dort mit einem Herren von der Luftfahrtabteilung der Allianz gesprochen. Er sagte dass die fertigt gekauften Drohnen von einem Hersteller zu deren Absicherung immer einer Zulassung unterliegen. Wenn man dann etwas verändert, entfällt diese Zulassung.
      Er meinte es kann ja sein, dass das GPS dann nicht mehr funktioniert, für das der Hersteller aber eine Zulassung des Produktes über z.B. CE hat.
      Ich kenne mich da leider nicht so aus.
      Weiss zwar nicht wie es bei den aktuellen Coptern so ist aber bei der PH 2 sind die Schrauben mit na blauen Farbe bedeckt die beim aufschrauben abbröckelt. So kann nachgewiesen werden ob der Copter schonmal aufgemacht worden ist. Die Herstellergarantie dürfte dann erloschen sein.

      Sollte ein Unfall passieren und die Versicherung schaut ein bisschen genauer nach könnte so natürlich auch nachgewiesen werden das der Copter schonmal aufgeschraubt worden ist und der Versicherungsschutz erlöschen. Wäre halt nun die Frage wie sich das bei selbstgebauten Coptern verhält.
    • Ich glaube man kann bei dieser Frage auch päpstlicher sein als der Papst. Wenn ich an meinem Gerät selbst einen Fehler beseitige, kann es durchaus sein, dass der Hersteller mault und ich meinen Garantieanspruch verliere, aber was hat das mit dem Versicherungsschutz zu tun?
    • biber schrieb:

      Wenn ich an meinem Gerät selbst einen Fehler beseitige, kann es durchaus sein, dass der Hersteller mault und ich meinen Garantieanspruch verliere, aber was hat das mit dem Versicherungsschutz zu tun?
      Na es geht drum was die Versicherung macht, wenn du mit einem offensichtlich selbst reparierten Flieger einen Schaden anrichtest. Bei diesen Privat-Haftpflichtversicherungen hat man ja immer irgendwie das Gefühl die wollen sich rausreden.
    • Wer seinen Kopter auf- und wieder zuschraubt verliert selbstverständlich nicht seinen Versicherungsschutz für Haftpflichtschäden.
      Und wer ein loses Kabel wieder befestigt ( also den Kopter repariert ) auch nicht. Warum auch ? Reparieren ist nicht das Gleiche wie
      verändern.
      Wer aufschraubt und ein paar Stecker abzieht, Kabel durchtrennt, Komponenten tauscht, usw. der könnte bei adäquater Kausalität
      vom Versicherer in Regreß genommen werden.
      Bodenfreiheit statt Spoiler
    • Ich würde auch an den Autos auch nie einen Luftfilter oder eine Sicherung tauschen oder einen Ölwechsel machen, auf das Theater mit der Versicherung hätte ich keine Lust. Und selbst beim Tanken beschleicht mich da of ein ungutes Gefühl, aber was die Versicherung nicht weiss macht sie nicht heiss. ;)

      Aber im Ernst, @balloonix hat es im Post #3 auf den Punkt gebracht.
    • Es handelt sich um eine Haftpflichtversicherung, die zwingend abgeschlossen werden muß - wie beim Autofahren.
      Die ersetzt einem Dritten - dem Geschädigten - seinen Schaden. Der Geschädigte muß seinen Anspruch beim Haft-
      pflichtversicherer geltend machen. Der Geschädigte hat keinerlei Einfluß darauf, ob ihm ein originaler Kopter, ein
      selbstgebauter oder gar ein nachträglich veränderter originaler Kopter auf den Kopf fällt. Somit kann der Geschädigte
      auch nicht den Versicherungsschutz (des Koptereigentümers) verlieren und muß sich nicht mit dem Koptereigentümer
      herumärgern. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die anderen entstehen. Daher wird erst reguliert und
      dann ggf. beim Piloten regressiert.
      Hätte der Pilot auch eine Kaskoversicherung ( Eigenschadendeckung, nicht Fremdschadendeckung ), wäre es anders.
      Hier könnte der Vers.schutz flöten gehen. Übertragen aufs Autofahren:
      besoffen Unfall gebaut, Haftpflicht zahlt den Schaden des Dritten, Vollkasko lehnt wegen Sauferei am Steuer die
      Reparaturkosten des eigenen Fahrzeugs ab. Alles klar ?
      Bodenfreiheit statt Spoiler
    • So mein Kopter ist zurück und wurde von Yuneec geprüft und als Ok abgenommen.

      Ich schraube aber jetzt nicht mehr an den Kopter.
      Inzwischen hat meine Versicherung klar verständlich mitgeteilt, dass eine Veränderung an einen sogenannten "ready to fly" Kopter dazu führen kann das die Versicherung einen in Regress nimmt.

      Dazu habe ich erst heute einen Interessanten Artikel gefunden. Quelle, Verfasser: versichertedrohne.de/

      Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich an der RC bzw. Drohne Veränderungen vornehme?

      Haftpflicht:
      ....
      Solange es sich um fertige, vom Hersteller nicht als Bausatz gekennzeichnete, Drohnen handelt, dürfen KEINE Veränderungen an der Drohne und dem Zubehör vorgenommen werden. In jeder Betriebsanleitung steht, dass bei dieser Art von Drohnen keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen, da sonst die Sicherheit der Drohne nicht gewährleitet wird. Als Bsp sei hier noch genannt, dass auch Autos nicht ohne TÜV Zertifikat baulich verändert werden dürfen und/oder mit Drohnen Dinge "transportiert" werden dürfen, für die eine Drohne nicht vorgesehen ist. Es ist zwar richtig, dass das Drohnen fliegen aus dem Bereich Modellbau kommt aber in den letzten 2-3 Jahre haben in diesem Segment die „ready to fly“ Modelle an massiver überhand gewonnen.
      Ausserdem verliert man die Garantie und somit ggfs. die Möglichkeit „technisches Versagen“ beim Hersteller als Schadenursache gelten zu machen.
      Als Ausnahme sind hierbei Drohnen zu sehen, die Eindeutig als Bausatz bzw. Modellbau vorgesehen sind. Hier verlangt der Versicherer ein eindeutiges Foto, das den aktuellen "Zustand" der Drohne zeigt.
      Bei einem Schaden eines Bausatzes wird im Einzelfall geprüft – ggf. durch einen Sachverständigen – ob der Kopter ordnungsgemäß zusammengebaut wurde und die nachträglichen Änderungen fachgerecht durchgeführt wurden. Wenn ja, wäre prinzipiell Versicherungsschutz gegeben, wenn nicht, würde man ggf. den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.
      Um hier sicher zu gehen, empfehlen wir immer ein aktuelles Foto (am besten nach jeder Veränderung) an die Versicherung zu senden.