Nach §21a (1) 5 der neuen Luftverkehrs-Ordnung braucht man die Erlaubnis für den Flug bei Nacht im Sinne des Artikel 2Nummer 97 der Durchführungsverordnung (EU)Nr. 923/2012. Dort wird Nacht definiert als
Also nicht Sonnenunter- oder -aufgang! Hier zB die Werte für mich im "hohen" Norden: timeanddate.de/sonne/deutschland/flensburg
Ich darf also fast 40 Minuten nach Sonnenuntergang noch fliegen
- „Nacht“: die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichenAbenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichenMorgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endetam Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitteder Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet;
Also nicht Sonnenunter- oder -aufgang! Hier zB die Werte für mich im "hohen" Norden: timeanddate.de/sonne/deutschland/flensburg
Ich darf also fast 40 Minuten nach Sonnenuntergang noch fliegen