Starten in der Nähe von Flugplätzen

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    • Starten in der Nähe von Flugplätzen

      Hallo, ich lebe in einer ländlichen Gegend und (leider) auch in der Nähe eines ehemaligen Flugplatzes (kleiner Flughafen, ehemaliger milität Flugplatz) auf dem jetzt nur noch private und Sportflieger Ihrer Leidenschaft nachgehen. Nach meinem Verständnis nach muss ich 1,5 km Abstand zu diesem halten...

      Um nicht in Konflikt mit diesen Flugverbotszonen zu kommen nutze ich die "MAIA" App von Flymaia. Dort ist die Zone allerding riesig eingezeichnet. Ich denke es sind bestimmt 8 km in dem die Flugverbotszone gekennzeichnet ist. Die Seite maps.openaip.net/ zeigt mir wiederum gar keine Flugverbotszone...

      Wie sollte man sich nun verhalten? Ich denke wenn ich 1,5 km einhalte sollte alles klar gehen, oder?

      Viele Grüße SV
    • Es kommt darauf an, wie hoch Du fliegen möchtest. Ab 1,5km sind 30m über Grund ok. wenn Du höher fliegen möchtest, musst Du aus der eingezeichneten Kontrollzone raus.
      Gelten tun übrigens immer die aktuellen ICAO-Karten, die jährlich aktualisiert werden . Wenn Du ganz sicher gehen willst, spreche mal mit der dortigen Flugleitung.

      Gruß Gerd
    • @sv_photo: Das alleine reicht nicht aus. Neben diesem generellen Abstand zur Abgrenzung von Flughäfen/-Plätzen wie auch für Heliports (so ziemlich alle Krankenhäuser) gibt es auch zusätzlich die sogenannten Lufräume zu beachten. Nur im sogenannten Luftraum G, dem unkontrollierten Luftraum. darfst Du unter Beachtung der Verbote lt. §21b der neuen LuftVO bis auf max. 100 m Aufsteigen. Zu diesen Verboten zählt dann auch das fliegen innerhalb der 1,5 km zu diesen Flugplätzen und -Einrichtungen.

      Einige Verkehrsflughäfen sind dann auch noch vom sog. Luftraum D (CTR) umgeben. Dabei handelt es sich um einen kontrollierten Luftraum, wo man zusätzlich eine Luftverkehrsfreigabe durch die zuständige Luftaufsicht benötigt. In manchen (aber nicht in allen wie so oft angenommen) gibt es eine pauschale Freigabe für diesen Luftraum D (CTR). Diese sind dann in den jeweiligen "Nachrichten für Luftfahrer" (NfL) beschrieben. Zu den kontrollierten Lufträumen die bis auf Grund reichen und für uns ebenfalls von bedeutendem Interesse sind, zählen auch die Lufträume ED-R und RMZ. Darüber hinaus gibt es weiterführende auch temporäre Einschränkungen z.B. bei Flugschow's etc. welche über sog. NOTAMs ausgegeben werden.

      All dies muss beachtet werden. Offiziell sind hierfür die ICAO-Karten. Die sind jedoch Kostenpflichtig (auch im Abo) und müssen auch immer aktualisiert werden. Mit OpenMaps hat man schon ein gutes Imstrument aber eben doch kein Kompletes. Auch die offiziellen ICAO-Karten bieten für unsere Belange keine ausreichende Abdeckung aller Information. Eben nur über die Lufträume. Man muss sich da immer mehrere Instrumente bedienen.

      Nachdem Du keine weiteren Anhaltpunkte von der Location gibst kann ich Dir aber auch nicht detailliert weiter helfen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • GerdSt schrieb:

      Genau deshalb und weil der Status dieses Flugplatzes so unklar ist, empfehle ich ja ein Gespräch mit der dortigen Flugleitung.

      Gruß Gerd
      Uuups, meine Antwort bezog sich vielmehr auf den Post des TE. Sorry, mein Fehler mit fehlendem Bezug. ;(
    • Danke quadle für den ausführlichen Bericht... Ich möchte mich natürlich an die Regeln halten, daher danke ich Dir für deine Ausführung. Dann werde ich das vorher in Erfahrung bringen müssen...

      Es geht übrigens um den Flugplatz Altenburg Nobitz

      google maps

      Vielleicht hast Du ja noch den einen oder anderen Hinweis für mich ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von photo-network ()