Hallo zusammen,
bis jetzt bin ich mit meiner Bebop nur auf der großen privaten Wiese (außerorts) von uns geflogen. Versicherung ist vorhanden.
Vor einiger Zeit wurde ich gefragt ob ich von einem Haus in meinem Ort ein paar Bilder machen kann. Diese sollen auf seiner gewerblichen Homepage erscheinen.
Damals hatte ich keine Lust mich um eine Aufstiegsgenehmigung zu bemühen, deswegen habe ich abgesagt.
Seit heute ist ja das neue Gesetzt in kraft getreten welches den Flug mit UAV "neu" regelt.
Darin ist enthalten das man für einen gewerblichen Flug keine Genehmigung mehr braucht. Ich hoffe das habe ich so richtig interpretiert.
Jetzt ist nur noch das Problem mit der Ortschaft...
Nach den Informationen die ich hier gefunden habe drohnen.de/14471/drohne-fliegen-im-wohngebiet/ ist es Verboten, da die Bebop über 250g wiegt.
Im nächsten Absatz steht:
"Das bedeutet im Umkehrschluss, dass das Fliegen einer Drohne oberhalb eines Wohngrundstücks dann erlaubt ist, wenn der Grundstückseigentümer – unter Umständen der Drohnen-Pilot selbst – die explizite Erlaubnis dazu erteilt hat."
Jetzt zu meiner Frage an euch:
Heißt das jetzt, dass das Flugverbot von Drohnen über 250g mit Genehmigung des Grundstückseigentümer erlaubt ist oder bleibt dies weiterhin verboten?
Muss ich diesen Flug dann trotz der entfallenden Aufstiegsgenehmigung irgendwo melden (Polizei,...)?
Für diesen Flug würde ich die Versicherung natürlich auf gewerbliche Flüge erhöhen. Kleingewerbe ist vorhanden.
Ich bedanke mich bereits im voraus für eure Hilfe und wäre über Hinweise so wie Links sehr Dankbar.
Ich möchte diesen Flug nur starten wenn wirklich alles rechtssicher ist!
bis jetzt bin ich mit meiner Bebop nur auf der großen privaten Wiese (außerorts) von uns geflogen. Versicherung ist vorhanden.
Vor einiger Zeit wurde ich gefragt ob ich von einem Haus in meinem Ort ein paar Bilder machen kann. Diese sollen auf seiner gewerblichen Homepage erscheinen.
Damals hatte ich keine Lust mich um eine Aufstiegsgenehmigung zu bemühen, deswegen habe ich abgesagt.
Seit heute ist ja das neue Gesetzt in kraft getreten welches den Flug mit UAV "neu" regelt.
Darin ist enthalten das man für einen gewerblichen Flug keine Genehmigung mehr braucht. Ich hoffe das habe ich so richtig interpretiert.
Jetzt ist nur noch das Problem mit der Ortschaft...
Nach den Informationen die ich hier gefunden habe drohnen.de/14471/drohne-fliegen-im-wohngebiet/ ist es Verboten, da die Bebop über 250g wiegt.
- [quote='drohnen.de','https://www.drohnen.de/14471/drohne-fliegen-im-wohngebiet/']Somit ist das Fliegen einer Drohne innerhalb eines Wohngebietes bzw. oberhalb eines Wohngrundstücks verboten, wenn
- die Drohne ein Abfluggewicht von mehr als 0,25 Kilogramm (250 Gramm) aufweist
- die Drohne per Funksignal gesteuert wird und darüber hinaus FPV-Bilder übermittelt
- die Drohne über eine Kamera / Wärmebildkamera verfügt oder akustische Signal versendet
- der Eigentümer oder ein anderer Nutzungsberechtigter nicht ausdrücklich zugestimmt hat
[/quote] - die Drohne ein Abfluggewicht von mehr als 0,25 Kilogramm (250 Gramm) aufweist
Im nächsten Absatz steht:
"Das bedeutet im Umkehrschluss, dass das Fliegen einer Drohne oberhalb eines Wohngrundstücks dann erlaubt ist, wenn der Grundstückseigentümer – unter Umständen der Drohnen-Pilot selbst – die explizite Erlaubnis dazu erteilt hat."
Jetzt zu meiner Frage an euch:
Heißt das jetzt, dass das Flugverbot von Drohnen über 250g mit Genehmigung des Grundstückseigentümer erlaubt ist oder bleibt dies weiterhin verboten?
Muss ich diesen Flug dann trotz der entfallenden Aufstiegsgenehmigung irgendwo melden (Polizei,...)?
Für diesen Flug würde ich die Versicherung natürlich auf gewerbliche Flüge erhöhen. Kleingewerbe ist vorhanden.
Ich bedanke mich bereits im voraus für eure Hilfe und wäre über Hinweise so wie Links sehr Dankbar.
Ich möchte diesen Flug nur starten wenn wirklich alles rechtssicher ist!