Ersetzt das neue BMVI-Gesetz die Gesetze der Länder?

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    • Die LuftVO ist Bundesgesetz und steht über dem Landesrecht. Nur heißt das jetzt nicht, dass die Länder nicht noch eigene Restiktionen herausbringen können. Die dürfen dann nur dem Bundesrecht nicht wiedersprechen.

      Da aber in der LuftVO nur von Einschränkungen wie Verboten und ab wann eine Erlaubnis erforderlich ist (und nicht was Erlaubt ist), geschrieben wird, ist es ein Einfaches weitere Einschränkungen zu beschreiben. So kann ein Land oder sogar eine Kommune für Ihren Geltungsbereich darüber hinaus gehende Einschränkungen herausgeben. Was jedoch nicht geht, ist z.B. die in der LuftVO beschriebenen Verbote aufzuweichen.
    • @Paratrooper Das neue Gesetz ist in der Länderkammer (Bundesrat) durchgewunken wurde und muss deshalb auch von allen Bundesländern angewandt werden. Bundesrecht steht über Landesrecht. Trotzdem verbleib die Lufthoheit bei den einzelnen Bundesländern, die auch in Zukunft über das Bundesgesetz hinaus weitergehende Regeln erlassen können, die allerdings nicht das allgemein gültige Bundesgesetz berühren. Aus diesem Grunde findet man in den Regeln der einzelnen Länder auch immer die Querverweise auf das Bundesgesetz. Kein Bundesland kann also verfügen, dass z.B. einige Regeln des Bundesgesetzes aufgehoben oder geändert werden und dort nicht oder anders gelten. Doofes Beispiel, aber Bayern (oder sonst wer) beschießt z.B. das Überfliegen von Bundeswasserstraßen gilt bei uns nicht... geht nicht, das ist ein Teil des Bundesgesetzes. Das Bundesland kann allerdings verfügen, dass z.B. einige Areale (z.B. Naturschutzgebiete) ausgewiesen werden, die nicht überflogen werden dürfen, oder dass Schlösser, Burgen und Parks die vom Land verwaltet werden nicht überflogen werden dürfen...und, und, und. Auch bei der Erteilung von Genehmigungen kann es jedes Bundesland weiterhin so handhaben wie es möchte.

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