Hallo zusammen,
beim netten Gespräch mit dem Landes-Luftamt stellte sich heute deutlich heraus, dass auch diese Mitarbeiter sehr unglücklich sind mit vielen Punkten der neuen Verordnung.
Konkret hatte ich angefragt nach einer aktuellen Allgemeinverfügung bzw. aktuellen Einzel-Aufstiegserlaubnis, in der eine praktikable LÖSUNG steht, um als kommerzieller Betreiber weiterhin wirtschaftlich agieren zu können.
Spezieller Punkt war das Überfliegen von Wohngrundstücken mit "deutlich mehr als nur ein paar Bewohnern" - denn "ein paar" kann man ja noch fragen um Erlaubnis.
Da (auch) die Landesbehörden (bisher) keine weiteren Infos vom Luftfahrt-Bundesamt erhalten haben, können die Landesämter keine "Verantwortung übernehmen", was bei einer "Freigabe" der aktuellen Einschränkungen im Schadenfalle ja evtl. der Fall wäre.
Es bleibt nur eines:
ALLE Kopterflieger - vor allem die kommerziellen Betreiber - sollten direkt an das LBA schreiben und deutlich machen, dass mit diesen teils überregulierten Einschränkungen und Auflagen, die Wirtschaftlichkeit durch den Aufwand deutlich eingeschränkt ist
UND
die Landes-Luftämter das Problem nicht lösen können!
D.h. es müssen durch das LBA klare Definitionen und Voraussetzungen geschaffen und mitgeteilt werden, die es den Landesbehörden erlauben entsprechende Allgemeinverfügungen bzw. AE´s auszustellen.
Mein Wunsch hier:
Gemeinsam eine Art "Musteranschreiben" zu entwerfen, damit jeder, der sich die kleine Mühe machen will, zumindest in diesem Punkt unterstützt wird.
Warum hab ich noch nicht damit angefangen?
Evtl. hat ja jemand bereits sowas ähnliches angefangen, dann wäre es effizienter damit weiterzumachen.
Falls nicht, fang ich gerne damit an über die Oster-Feiertage.
Danke für Eure Kommentare.
PS: Ja, ich habs auch im "anderen" Kopterforum eingestellt, da ich möglichst viele dazu erreichen will...
beim netten Gespräch mit dem Landes-Luftamt stellte sich heute deutlich heraus, dass auch diese Mitarbeiter sehr unglücklich sind mit vielen Punkten der neuen Verordnung.
Konkret hatte ich angefragt nach einer aktuellen Allgemeinverfügung bzw. aktuellen Einzel-Aufstiegserlaubnis, in der eine praktikable LÖSUNG steht, um als kommerzieller Betreiber weiterhin wirtschaftlich agieren zu können.
Spezieller Punkt war das Überfliegen von Wohngrundstücken mit "deutlich mehr als nur ein paar Bewohnern" - denn "ein paar" kann man ja noch fragen um Erlaubnis.
Da (auch) die Landesbehörden (bisher) keine weiteren Infos vom Luftfahrt-Bundesamt erhalten haben, können die Landesämter keine "Verantwortung übernehmen", was bei einer "Freigabe" der aktuellen Einschränkungen im Schadenfalle ja evtl. der Fall wäre.
Es bleibt nur eines:
ALLE Kopterflieger - vor allem die kommerziellen Betreiber - sollten direkt an das LBA schreiben und deutlich machen, dass mit diesen teils überregulierten Einschränkungen und Auflagen, die Wirtschaftlichkeit durch den Aufwand deutlich eingeschränkt ist
UND
die Landes-Luftämter das Problem nicht lösen können!
D.h. es müssen durch das LBA klare Definitionen und Voraussetzungen geschaffen und mitgeteilt werden, die es den Landesbehörden erlauben entsprechende Allgemeinverfügungen bzw. AE´s auszustellen.
Mein Wunsch hier:
Gemeinsam eine Art "Musteranschreiben" zu entwerfen, damit jeder, der sich die kleine Mühe machen will, zumindest in diesem Punkt unterstützt wird.
Warum hab ich noch nicht damit angefangen?
Evtl. hat ja jemand bereits sowas ähnliches angefangen, dann wäre es effizienter damit weiterzumachen.
Falls nicht, fang ich gerne damit an über die Oster-Feiertage.
Danke für Eure Kommentare.
PS: Ja, ich habs auch im "anderen" Kopterforum eingestellt, da ich möglichst viele dazu erreichen will...