Wo sollen wir die Plakette vernünftig anbringen?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Wo sollen wir die Plakette vernünftig anbringen?

      Ich frage mich wo ich so eine Kennzeichnungsplakette anbringen soll. Gerade klein ist die nicht und mir fällt nur der Platz unter dem Akku ein. Aber da wäre die nicht sichtbar und damit nicht zulässig.
      So viel Fläche für 15×40 hat die gar nicht. Oder gibt es auch kleinere Schilder...
    • An der Unterseite vor dem Loch mit der Bodenkamera und dem Ultraschallsensor, wäre der einzigste Platz, wenn es Schilder in der Größe 10 x 30 mm geben würde. Habe bis jetzt noch keine in der Größe gefunden. Alle anderen Stellen an der Drohne (B1 wie B2) kannst du vergessen. Lt. BMVI kann man die ja überall kaufen, tolle Wurst. Noch nie eine Drohne gesehen, die kleiner ist als eine Phantom, wahrscheinlich auch nur auf einem Bild, aber tolle Vorschriften machen. Ich bekomme deswegen auch schon einen Hals. Am liebsten würde ich diesem Doofrind meine Bee's zur Beschilderung ins Büro schicken, aber fliegenderweise durchs geschlossene Fenster.
    • Also ich glaube so geht es ganz gut:
      Platzierung an der Unterseite zwischen den vorderen Holmen
      Größe 4,0 x 1,5 cm Buchstabenhöhe 4 mm
      Ich hab es so gemacht und mir 1, mm Gewindeschneider 2mm Spiralbohrer sowie 2 Innensechs-kantschrauben bei Conrad besorgt und das Schildchen dann festgeschraubt(siehe Bild)
      Die Leitungen zu den Motoren lassen sich in die Nut zurückschieben und das Schild kann auf den schmalen Rand der dort ist aufgelegt werden.

    • Du machst dir da solche Arbeit. Man schreibt ja, dass das Schildchen lediglich fest mit der Drohne verbunden sein muss, also nicht nur lose dran gehängt, aber dass festkleben durchaus genügt. Im Grunde ist es eh Wurscht, denn wenn die Drohne verbrennen sollte, schmilzt sowieso alles zusammen und das Schild fällt geklebt oder geschraubt eh ab.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Erstmal lautete die Frage ja "Wo sollen wir die Plakette vernünftig anbringen?"

      und zweitens versteht ja jeder unter "vernünftig" etwas anderes.

      Wenn Dir das Bohren von zwei Löchern zuviel ist, dann gibts ja noch viele andera Möglichkeiten (Doppelklebeband oder Kunststoffkleber z.B.)

      Ich gehöre auch zu den Menschen, die unter vernünftig Doppelklebeband oder Kunststoffkleber nicht verstehen.


    • Wenn der Akku fest mit den Resten verbunden bleibt, warum nicht? Allerdings ist der Akku das Teil, das am ehesten abbrennt, wenn es - z.B. durch einen scharfen Gegenstand - beim Absturz punktiert wird. Da verbrennt die Plakette dann gleich mit :)

      Laut den FAQ des BMVI muß man "an sichtbarer Stelle seinen Namen und Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen".
      Weiterhin steht dort "Wichtig ist, dass die Kennzeichnung dauerhaft und feuerfest beschriftet und fest mit dem Gerät verbunden ist."

      Letzteres sehe ich beim Akku nicht unbedingt als gegeben an.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Die Idee hinter dem Ganzen, dass die Plakette feuerfest sein soll, entstammt wahrscheinlich auch aus der Gleichsetzung "eine Drohne ist ein Flugmodell". Wenn man also von der Verallgemeinerung Flugmodell ausgeht sind damit natürlich auch mit Treibstoff betriebene Flächenflieger und Helis gemeint bei denen es durchaus Sinn macht, dass eine Plakette feuerfest sein sollte. Aber wie viele Fälle hat es denn gegeben, dass eine mit Akkus betriebene Drohne für ein Feuer verantwortlich war. Das dürfte an Hand der im Umlauf geschätzten 500.000 Stück im unteren Promillebereich liegen. Da ist jede im Wald liegende Flaschenscherbe wegen des möglichen Brennglaseffektes 10 Mal gefährlicher. Und wenn es doch mal geschehen sollte, ist jede als Spielzeug eingestufte Drohne unter 250 Gramm genau so gefährlich, wofür man aber keine Kennzeichnungspflicht vorgesehen hat.
    • biber schrieb:

      ..... Aber wie viele Fälle hat es denn gegeben, dass eine mit Akkus betriebene Drohne für ein Feuer verantwortlich war. Das dürfte an Hand der im Umlauf geschätzten 500.000 Stück im unteren Promillebereich liegen. .....
      Erstens das und zweitens, falls ein Lipo brennt hast einen Metallbrand und da möchte ich wissen welches Schild mit der Hitze klar kommt.
    • @Stierwascher gut das du die Flexibilität ins Spiel bringst. Speziell bei den Bebop's muss man tatsächlich darauf achten, dass man ein Schild leicht biegen kann, denn man findet außer an Stellen an die man keinen metallischen Gegenstand befestigen sollte, kaum eine Fläche die nicht abgerundet ist.

      Die Bebop 1 hat eine abschraubbare Verkleidung am Mittlekreuz, auf der man eine Plakette befestigen könnte ohne dass etwas gestört wird, dort ist allerdings nur eine Plakette in der Größe 30 x 15 mm möglich und die Fläche ist leicht abgerundet. Unterhalb der Kamera an der Nase aus EPP-Kunstsoff, geht es leider nicht, da man sonst den Objektivschutz nicht mehr draufsetzen kann.

      Die Bebop 2 hat keine Verkleidung am Mittelkreuz und ist dort offen. Da ist es schwieriger etwas zu befestigen. Eine Möglichkeit wäre, die Plakette einfach unterhalb der Kamera an der Nase aus EPP-Kunstsoff zu befestigen, die etwas länger ist, als bei der Bebop 1 (mit Doppelklebeband). Die Fläche ist auch leicht abgerundet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Ich habe noch ein Angebot für ein sehr schmales Schild gefunden, zwar 40 mm lang, aber nur 10 mm hoch, welches man evtl. an der Seite des Mittelkreuzes bei der B1 und der B2 befestigen könnte. Bei der B2 würde es sogar auf die Oberseite eines der Motorträger passen.:

      Link zum Amazon-Produkt

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Was wären denn die ebenen Flächen, an denen eine Metallplakette nicht das GPS und die Antennen stören?
      Ginge das an den Auslegern zu den Motoren? Diese (nach hinten gerichteten) Flächen scheinen beim Bebop 1 wie auch dem Bebop 2 eben zu sein, auch wenn sie klein sind. Wie hoch sind die etwa?

      Fragende Grüße - D.K.
    • Die Bebop's haben leider keine ebenen Flächen, die sind alle leicht abgerundet. Die gesamte Nase ist tabu, darunter befindet sich der GPS-Empfänger und der Rest im hinteren Teil der Drohne ist Akku. Auch wenn die GPS-Antenne nach oben gerichtet ist, würde ich dort trotzdem kein Metallteil an den Seiten der Nase befestigen, denn man weiß nicht ob dieses Schild trotzdem Signale abschattet oder Reflexionen verursacht. Metall in der Nähe einer Antenne ist nie von Vorteil. An den Auslegern ginge es nur bei der Bebop 2 mit einem Schildchen in dieser Größe Link zum Amazon-Produkt
      Die Bebop 1 dagegen hat Ausleger mit Doppelstreben, die leider zu schmal sind (siehe Foto Post 16). Da würde ich nichts befestigen, was über beide Streben geht, das könnte u.U den Luftstrom des Propellers beeinflussen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • So jetzt hab ich mir nochmal den Gesetzestext rausgesucht:

      "DerEigentümer eines Flugmodells oder eines unbemannten Flugsystems mit jeweilseiner Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm, eines unbemannten Ballons oderDrachens mit jeweils einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm sowie einesFlugkörpers mit Eigenantrieb muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarerStelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfesterBeschriftung an dem Fluggerät anbringen."

      Das heißt doch, die Beschriftung muss dauerhaft und feuerfest sein.
      Der Akku ist Teil des Fluggerätes. Sehe ich das so falsch, dass die Kennzeichnung auch am Akku (natürlich auf jedem sollte man mehrere verwenden) sein kann? Ich denke, dass da ein Aluschild am wenigsten Einfluss auf Sensoren und Funk hat.

      Irgendwie müsste man da mal einen Juristen fragen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()