Wo darf man künftig noch Fliegen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Hallo zusammen,
      ich habe mir auch eine Phantom 3 Pro zugelegt und beschäftige mich schon viele Stunden mit der Frage, wo man jetzt noch überall fliegen darf. Ich bin ein wenig verwirrt, zumal viele Infos im Internet veraltet sind. Daher schließe ich mich hier gerade mal an und hoffe auf einfache Antworten ...
      1. Bei mir wird beim Starten der Hinweis gegeben, dass ich in der Flugzone D bin. Darf ich hier meinen Kopter fliegen lassen (bis in eine Höhe von 100m)?
      2. Größere Flüsse (Rhein, Neckar) dürfen als Bundeswasserstraßen nicht mehr überflogen und gefilmt werden?
      3. Wenn Wohnsiedlungen nicht mehr überflogen werden dürfen, wie filmt man dann Sehenswürdigkeiten (Kirchen, Burgen, Parkanlagen etc)?
      4. Darf ich noch vom Ortsrand eine Siedlung filmen und wenn ja: Muss ich einen bestimmten Abstand zum nächsten Haus einhalten?

      Danke schon mal für die Infos!
    • Hallo Wurzelmann,

      und herzlich willkommen im Forum!
      Ich versuche Deine Fragen mal nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Das ist meine persönliche Einschätzung und muß nicht unbedingt stimmen.
      1. "Flugzone D" ist ziemlich verwirrend. Es gibt in Deutschland z.B. den "Luftraum D-CTR". Das ist der kontrollierte Luftraum z.B. über Verkehrsflughäfen. Diesen dürfen wir Kopterpiloten normalerweise bis zu einer Höhe von 50m ohne besondere Freigabe nutzen, solange wir uns über 1,5km von der Flughafen-Grenze entfernt befinden. Das gilt allerdings nur für Flughäfen, die von der DFS, Tower Company und teilweise auch AustroControl überwacht werden. Nicht alle Flughäfen gehören dazu, d.h. bei einigen, wenigen dürfen wir nicht mal diese 50m nutzen. Siehe auch hier. Dort gibt's auch Links zur neuen "Drohnenverordnung" auf der linken Seite.
        ABER: und jetzt kommts: die Flugzone "D" von DJI hat damit NICHTS zu tun. Das ist nur eine generelle Warnung, daß man hier vorsichtig fliegen soll, weil man sich im weiteren Umkreis eines solchen Flughafens befindet. Ich bin hier in Reutlingen, gute 20km südlich vom Stuttgarter Flughafen, und bekomme diese Meldung ebenfalls.
        Also: Ja, Du darfst hier - mit der nötigen Umsicht, da man grundsätzlich walten lassen muß - problemlos bis 100m Höhe fliegen, sofern nicht eine der anderen Einschränkungen gilt (siehe 2., 3., 4. und Naturschutzgebiete).
      2. Du mußt von den Bundeswasserstraßen sogar einen seitlichen Abstand von mindestens 100m halten.
      3. In der Verordnung steht wörtlich "Wohngrundstücke": "Verboten ist der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über
        Wohngrundstücken. Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen."
        Kirchen, Burgen oder Parkanlagen sind keine "Wohngrundstücke", gleichwohl können hier auch Beschränkungen gelten.
      4. Hier würde ich sagen, daß ebenfalls 100m Abstand einzuhalten sind. Da bin ich allerdings nicht ganz sicher.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Danke für die Infos!
      Wenn nun eine Sehenswürdigkeit mitten in der Stadt liegt und somit von Wohnhäusern umgeben ist, kann ich sie also nicht mehr filmen, denn dann müsste ich ja über die Häuser fliegen. Und es ist schade, wenn die schönen Landschaftsaufnahmen an Flüssen wegfallen werden. Ich kann ja verstehen, dass man nicht irgendwie dem Schiffsverkehr zu nahe kommen soll, aber wenn der Fluss gerade ganz unbefahren ist ...
    • Wurzelmann schrieb:

      Wenn nun eine Sehenswürdigkeit mitten in der Stadt liegt und somit von Wohnhäusern umgeben ist, kann ich sie also nicht mehr filmen, denn dann müsste ich ja über die Häuser fliegen.
      Doch du kannst filmen durch folgende Ausnahme: "Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu."
    • skyscope schrieb:

      Kurz zu den Wohngrundstücken, hier ist luftrechtlich kein 100m Abstand vorgegeben.
      ok, da bin ich wohl übers Ziel hinausgeschossen ;)

      RC-Role schrieb:

      Doch du kannst filmen durch folgende Ausnahme: "Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu."
      Kann bei größeren Wohnblöcken aber interessant werden ...
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern