Fliegen in Flughafennähe / Kontrollzonen / CTR / Class-D [Sammelthread]

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    • Alles klar, Danke für die Klarstellung

      Weißt Du vielleicht, wo ich eine einzelgenhmigung Erhalten kann? Die Landesdirektion Sachsen sagete mir, dass ich die Erlaubnis bei dem Helilandeplatz beantragen muss. Ich denke doch aber, dass die Luftsicherung ist oder?

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    • ....hab da auch mal eine Anfrage an euch...
      Ich wohne in Langerringen.....habe von dem Militärflugplatz Lechfeld etwa 6 Kilometer Luftlinie Abstand. Wenn ich mir die ICAO-Karte so anschaue, komme ich mit der Geschichte nicht so wirklich klar was ich nun tun darf. Am liebsten würde ich mal im Tower anrufen und mich dort kundig machen ob ich denn bei meinem Wohnort aufsteigen darf - wenn ja, wie hoch - und ob ich die vorher informieren oder fragen muss/sollte oder was auch immer.
      Dumm ist nur - ich finde keine Telefonnummer unter der man mal anrufen könnte. Die DFS ist nicht zuständig.....ETSL ist eben Militärflugplatz....und die werden wahrscheinlich ihre Telefonnummern auch nicht zwingen für jeden ins Netz stellen.
      Habt ihr eine Idee?
    • photo-network schrieb:

      Ich habe gerade folgende pdf erhalten: Hier

      Darin steht

      Landesverwaltungsamt Thüringen schrieb:

      6.Der Einflug oder der Aufstieg in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen bedarf der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde. Für UAS ist dies durch die Nebenbestimmung der Allgemeinverfügung UAS des TLVwA ge
      stattet, sofern die Zustimmung der Luftaufsicht oder der Flugleitung des Flugplatzes eingeholt wird.
      Der Betrieb von Flugmodellen ist davon natürlich nicht gedeckt und bedarf der gesonderten Genehmigung der Luftfahrtbehörde. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 44 Abs. 1 Nr. 14 bzw. 16 LuftVO).
      Das heißt für mich, dass ich in innerhalb der 1,5 km gar nicht fliegendarf... Oder verstehe ich da etwas falsch.
      Es gibt eine neue NfL 1-1023-17 . Gültig ab 12.Mai 2017.
    • RC-Role schrieb:

      DO1MDE schrieb:

      Habt ihr eine Idee?
      Ja. "ETSL" -> Google. Dann kommt gleich die Tel. Nummer vom Fliegerhorst Lechfeld.
      ....wenn man via PC ETSL bei Google eingibt, ist keine Telefonnummer vorhanden. Gibt man das Ganze übers Handy ein, ist eine Telefonnummer da - sehr merkwürdig. Obendrein stimmt die Nummer überhaupt nicht......

      Gruss Mike
    • Zu den 1,5km: Für Modellflug war eine Genehmigung erforderlich, für UAS nicht. UAS brauchten für alle Flüge eine Genehmigung, wenn die Erteilt wurde, galt die auch für den 1,5km Bereich. Das wurde geändert, nun braucht ein UAS bis 5kg keine allgemeine Genehmigung mehr. Und in der 1,5km Zone um Flügpätze brauchen beide, also Modellflieger und UAS eine Genehmigung. Hat man die, kommt zusätzlich noch die Flugsicherung ins Spiel, die dann den Start / Einflug gestatten muss.

      Zu den Kontrollzonen: Die DFS hat gerade die allgemeine Luftverkehrskontrollfreigabe angepasst. Es wird nicht mehr ziwchen UAS und Modellflug unter schieden, beides darf nun 50m ihne einzelfreigabe in den Kontrollzonen der von der DFS kontrollierten Flughäfen. Von den Anderen (TTC und Austrocontrol) habe ich noch keine Info. In #26 hat Werner Scheuchel die NfL angeführt, hier der Link dazu: dfs.de/dfs_homepage/de/Service…2Drohnen%22/1-1023-17.pdf
    • GerdSt schrieb:

      So lange keine anderslautende Allgemein-Genehmigung vorliegt, gilt immer noch die alte, also z.B. bei AustroControl die damals übernommene DFS-Regel, 30m für Hobbyisten und 50m mit Aufstiegsgenehmigung.

      Gruß Gerd
      Dass sollte man etwas genauer lesen: In der Allgemeinfreigabe wird zwischen Modellflug und UAS unterschieden, da steht nichts von AE. UAS brauchten früher grundsätzlich eine AE, nun nicht mehr. Also wenn ich von der Freigabe durch Austrocontrol Gebrauch mache und fliege, weil ich die Bilder verkaufen will, ist es ein UAS, das darf ich ohne Genehmigung und dann darf ich bis 50m. Fliege ich nur zu Hobbyzwecken, dann darf ich bis 30m. Wenn ich dann auf 50m will, was ich nicht darf, brauch ich mir doch nur vorzunehmen, die Bilder vielleicht mal verkaufen zu wollen, und schon darf ich auf 50m.
    • Bei den von der DFS kontrollierten Flughäfen ist das so. Bei den anderen habe ich nichts Neues gehört, da gehe ich von 30m für Modelle aus. Aber da ich ja nicht zur Freizeitgestaltung fliege, sondern mindestens Übungsflüge zur Vorbereitung auf eine gewerbliche Tätigkeit mache, gilt dann für mich sowieso die 50m Regel für UAS. Wer nun darauf besteht, nur zu Freizeitzwecken zu fliegen, hat selber Schuld.
    • skyscope schrieb:

      Achtung:
      Es gibt bisher keine erweiterte Freigabe zum Aufstieg in Kontrollzonen bis 50m der ehemals von der Tower Company und jetzt von DFS Aviation Services betreuten Airports Magdeburg Cochstedt, Dortmund, Allgäu Airport, Baden Airpark, Frankfurt-Hahn, Lahr, Mönchengladbach, Weeze und Paderborn, sowie in den Kontrollzonen der von Austro Control betreuten Airports Augsburg, Braunschweig-Wolfsburg, Friedrichshafen, Heringsdorf, Hof-Plauen, Kassel, Lübeck-Blankensee, Schwerin-Parchim und Oberpfaffenhofen.
      Hier bleibt es vorerst bei der in den jeweiligen Kontrollzonen maximal zulässigen Höhe von 30m für Flugmodelle gemäß NfL 1-466-15 bzw. NfL 1-577-15.

      Auch für von DFS Aviation Services kontrollierte Flughäfen gibt es nun mit NfL 1-1027-17 eine CTR-Freigabe.

      ___

      Noch mal zusammengefasst ist somit eine Flugverkehrsfreigabe bis 50m in Kontrollzonen ausserhalb einer Entfernung von 1,5km vom Flughafengelände für folgende Flughäfen pauschal erteilt:

      NfL 1-1023-17 für von der DFS kontrollierte internationale Flughäfen:
      Berlin/Schönefeld, Berlin-Tegel, Bremen, Düsseldorf, Dresden, Erfurt, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, München, Münster/Osnabrück, Nürnberg, Saarbrücken und Stuttgart.

      NfL 1-1027-17 für von DFS Aviation Services kontrollierte Flughäfen:
      Dortmund, Frankfurt-Hahn, Karlsruhe/Baden-Baden, Lahr, Magdeburg-Cochstedt, Memmingen, Mönchengladbach, Niederrhein und Paderborn-Lippstadt.


      Habe das auch mal in den Eingangsbeitrag aufgenommen.

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    • EDFE Frankfurt-Egelsbach hat eine Aerodrome Traffic Zone (ATZ, Flugplatzverkehrszone), wenn ich maps.openaip.de richtig interpretiere.
      Diese geht von GND bis 1500 MSL und deckt stellenweise Entfernungen von mehr als 5 km zum Flugplatz ab.
      Welche zusätzlichen Regeln ergeben sich für mich als Freizeit-Kopterpilot durch diese ATZ?
    • Nach meiner Interpretation ist keinerlei Nutzung dieses ATZ-Luftraums für Luftfahrzeuge irgendwelcher Art zulässig, ausser zum An- oder Abflug EDFE. Also kein Betrieb mit Flugmodell oder UAS ohne Freigabe durch die Luftleitstelle bzw. Flugplatzinformationsstelle Egelsbach - einfach mal anrufen.

      Mehr dazu:
      dfs.de/dfs_homepage/de/Service…R%20%2001-16%20(EDFE).pdf
      dfs.de/dfs_homepage/de/Service…ne%20ATZ/1-635-15_sig.pdf
    • Aufstieg in Baugebiet <1500m um Flughafen in NDS

      Hi ich vermute es ist schon Tausendfach besprochen, aber.

      Reicht es wenn ich mir für das Vorhaben: Aufsteigen auf ~15-20m Foto machen und wieder Landen; die Erlaubnis der Flugsicherung des Flughafens (Lotse) beschaffe, oder muss ich zusätzlich in Wolfenbüttel eine Erlaubnis einholen.

      Laut Lotse ist das Aufsteigen in genannter Form unkritisch und er hat da nichts gegen, aber leider ist mir bei privater Nutzung die Gangart nicht ganz klar und ich mir daher etwas unsicher. Gerade dahingehend ob ich dann auch noch einen Nachweis über eine Weiterbildung usw. erbringen muss.
      Leider ist es <1500m sonst sind laut Lotse Höhen bis 50m kein Problem (früher waren es wohl 30m, aber er sagte, das habe die DFS wieder gelockert um die Lotsen zu entlasten).

      Reicht mir also jetzt die Freigabe des Towers oder muss ich noch mehr beschaffen, denn von denen bekomme ich ja am Telefon nichts schriftlich.