Fliegen in Flughafennähe / Kontrollzonen / CTR / Class-D [Sammelthread]
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Gerade dahingehend ob ich dann auch noch einen Nachweis über eine Weiterbildung usw. erbringen muss.
Du musst der deutschen Flugsicherung bzw. dem Tower auf jeden Fall um eine Erlaubnis fragen.
Zudem sehe ich das Problem, dass DJI selber dich beschränken könnte. Die DJI Copter haben eingebaute Sperren - d.h. in bestimmten Gebieten starten Sie gar nicht.
Über diesen Link Link zur DJI Webseite kannst du diese Zonen einsehen.
Laut MAP müsste dein Aufstiegsort knapp außerhalb dieser Zone sein, jedoch bin ich mir nicht sicher wie sich die Drohne verhalten wird.
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Ja, das weiß ich ja, da bin ich auch außen vor.
Dann werde ich das wohl so mache, den Tower vorher anrufen und dann los, so wollten die das gerne haben. -
Habe ich auch schon mal so gemacht. Sollte mich telefonisch an- und abmelden.
Waren sehr nett und unkompliziert.
Musste bei DJI allerdings erst eine Zone freischalten. -
Verschoben in den Sammelthread
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DooMMasteR schrieb:
Reicht mir also jetzt die Freigabe des Towers
Du benötigst eine Erlaubnis Deiner zuständigen Landesluftfahrtbehörde und zusätzlich die Zustimmung der Luft- aufsichtsstelle und der Flugleitung.
Und zwar genau deswegen:
DooMMasteR schrieb:
Leider ist es <1500m sonst sind laut Lotse Höhen bis 50m kein Problem (früher waren es wohl 30m, aber er sagte, das habe die DFS wieder gelockert um die Lotsen zu entlasten).
Die DFS hat mit Wolfenbüttel nichts zu tun, dort ist die Austro-Control zuständig. Und daher gibt es momentan nur eine Freigabe bis 30m in der CTR (ausserhalb der 1,5km), siehe Beitrag #1 hier.
Die Landesluftfahrtbehörde weiss so etwas, der Lotse offenbar nicht. -
Ich häng mich mal dran. Darf ich hier bis
50m aufsteigen ohne Sondergenehmigung / Anrufe beim Stuttgarter Tower?
goo.gl/maps/PMPzZMSJQmP2
Entfernung zum Stuttgarter Flughafen laut Google Maps >1500m. Sollte also kein Problem sein, richtig?
Danke,
Ixap -
Ok, die Erlaubnis der Luftfahrtbehörde kann man wo beantragen?
Die Informationen mit den 50 Metern hatte der Lotse wohl aus deren System und auf der Webseite des Flughafens sind auch noch 50m verzeichnet, da wurde wohl die Info nicht aktualisiert, gut zu Wissen, dass die Austro Leute da dem DFS noch nicht nachgekommen sind.
Ich werde mal versuchen Infos zu Finde wie und wo man in Niedersachsen an eine Erlaubnis kommt, aber ich denke, vor Fertigstellung des Hauses werde ich da eh keine Antwort bekommen
Da wird also wieder die gute 20m Leiter mit Kamera zum Einsatz kommen für 2-3 Fotos lohnt der Aufwand vermutlich nicht, zumal ich dinge wie einen Schulungsnachweis ja eh nicht vorweisen kann -
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Damit ist das wohl gegessen
Wobei es dabei wiede rnicht um Modelle sondern UAS geht und UAS war doch wieder gewerbliche Nutzung
Wo ich hier eine Sachkundeprüfung ablegen kann, weiß ich auch nicht und das ganze Prozedere alle Jahre wieder? Zumal dafür ja auch wieder Kosten gelöhnt werden dürften
Die Leiter tuts auch und ist ganz legal der Aufwand is halt nur größer als beim Fliegen. -
skyscope schrieb:
Die DFS hat mit Wolfenbüttel nichts zu tun, dort ist die Austro-Control zuständig. Und daher gibt es momentan nur eine Freigabe bis 30m in der CTR (ausserhalb der 1,5km), siehe Beitrag #1 hier.
Die Landesluftfahrtbehörde weiss so etwas, der Lotse offenbar nicht.
Ich bin mir aber nun im Klaren darüber, dass nur 30m erlaubt sind, bis sich die Austro-Control der DFS anschließt. Aber 30m reichen für meinen Zweck aus, von daher ist alles ok
Das zeigt aber auch, dass die Zuständigen sich teils selbst nicht über die Situation im klaren sind, dass macht das Handeln leider nicht einfacher. Hätte ich nun auf die Aussage des Towers vertraut, we sowohl der Aufstieg mit Anmeldung in der 1500m Zone als auch Fliegen über 30m nicht i.O. gewesen.
Ich vermute, dass die Braunschweiger aufgrund des auf dem Flughafen stattfindenden Segelflugbetriebes aber sowieso etwas anders "handeln", die Situation scheint sonst recht unüblich zu sein. -
DooMMasteR schrieb:
Der Flughafen Braunschweig wohl auch nicht, die haben mir nun wieder mit Verweis auf ihre Webseite geschrieben, dass bis 50m erlaubt sei. (Die NfL auf deren Webseite sind wohl überholt).
Aber da sieht man mal wieder, dass selbst viele Beteiligten überfordert mit den Regeländerungen sind, weil es auch dort niemanden wirklich interessiert.
Umso mehr muss man sich also selbst drum kümmern, um den Anforderungen besonders innerhalb der 1,5km so zu genügen, dass es einer bei einem Unfall beteiligten Versicherungen unmöglich ist, nach irgendeinem Strohhalm zu greifen. Auch einen Flyaway in Richtung Flughafengebäude oder Flugzeuge, die gerade betankt werden, stelle ich mir ohne wasserdichte Genehmigungen ziemlich aufregend vor. -
Zur Info: Die Beiträge zur DFS-App wurden hierhin verschoben: Airmap und andere Karten-Apps und -Websites [Sammelthread]
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nAbend zusammen,
ich fliege seit einer ganzen weile fpv und halte mich normalerweise an die Zonen aus Airmap + meinen eigenen "nerv niemanden" Paragraphen.
Bezüglich der Zonen aus Airmap halte ich mich hierbei aus allen aufgezeigten Flächen - inklusive dem blauen "controlled Airspace" komplett raus.
Bei mir in der Nähe deckt der Flughafen Oberpfaffenhofen dadurch große Teile meines Nahbereichs komplett ab und da ich keine einzelne Flugerlaubnissen anfragen kann/möchte, habe ich das fliegen dort komplett unterlassen.
Ich habe auf der Seite der DFS nun gesehen, dass es generelle Erteilungen einer Flugerlaubnis für manche Flughäfen unter gewissen Voraussetzungen gibt. (1.5 km abstand, max 50m höhe)
Gibt es da generelle Regeln? Muss ich das mit dem Flughafen einzeln schriftlich klären? Wie haltet Ihr das?
Der für mich relevante Flugbereich liegt durchweg über 7km vom Flughafen entfernt und die 50 meter...sehe ich beim fliegen ohnehin nie.
Schonmal vielen dank für eure antworten!
P.S.: Ich hoffe die frage ist hier nicht völlig deplatziert, weil sie noch das alte drohnenrecht betrifft -
Hallo @Ingrimmsch,
es gibt für die Kontrollzonen (CTR) diverser Flughäfen eine Allgemeinverfügung die das Fliegen bis 50 m pauschal erlauben ohne jedes mal eine Luftverkehrskontrollfreigabe für den Luftraum einzuholen. Für die meisten zivilen Flughäfen gibt es eine solche Allgemeinverfügung für die militärisch genutzten eher nicht.
Wichtig, der betrachtete Flughafen muss in der Allgemeinverfügung benannt sein. Es Deutschland gibt es 3 Organisationen die für die Flugverkehrskontrolle an solchen Flughäfen zuständig sind und solche Allgemeinverfügungen heraus gegeben haben.
Die erste, von der „Deutschen Flugsicherung“ (DFS) hast Du ka schon gefunden. In der NfL 1-2077-20 findest Du schon mal alle Flughäfen die vom DFS kontrolliert werden. Das deckt schon mal alle große deutschen Verkehrsflughäfen ab. Die Flughäfen findest Du unter 1.1 Begriffbestimmungen.
Dann gibt es DFS Aviation Services, eine Tochter des DFS die diverse kleinere Flughäfen kontrolliert. NfL 1-1373-18 regelt die dort im Titel benannten Flughäfen.
Last but not Least gibt es noch die österreichische Austro Control die auch noch ein paar deutsche, kleinere Flughäfen kontrolliert. In der NfL 1-1353-18 findest Du die betroffenen Flughäfen u.a. den von Dir benannten Oberpfaffenhofen.
Also darfst Du im CTR-Oberpfaffenhofen, in einem Abstand von mind. 1,5 km zur Flughafenabgrenzung, ohne Kontakt zum Kontrollzentrum Oberpfaffenhofen bis max. 50 m hoch über Grund fliegen.Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von quadle ()
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Hi @quadle,
perfekt, danke !
Gut, dass der Rechtliche Sumpf es uns da nicht allzu schwer macht
Ich hab mir das für meinen Flughafen - und damit in der "Nfl 1-1353-18" - gerade nachgelesen.
Dem entsprechend darf ich - so wie ich das verstehe - in meiner Entfernung also tatsächlich in dem betreffenden Gebiet fliegen *yay*.
Da hätte ich mich wohl früher stärker damit befassen sollen anstatt nur zu sagen "jo...ist ne überwachte zone...dann lasse ich das einfach mal"
Dann drucke ich die paar Seiten mal aus und füge Sie meinen "Feld-Unterlagen" hinzu. Man weiß ja nie -
Das sich seit 2020 die Allgemeinverfügungen für die pauschale Luftverkehrskontrollfreigabe geändert haben, hier mal eine aktualisierte Zusammenfassung aller für die deutschen Flughäfen/-plätze erhältlichen aktuellen Allgemeinverfügungen für eine pauschale Luftverkehrskontrollfreigabe.
DFS - Deutsche Flugsicherung GmbH - NfL:
Flugplatzkontrolle für folgende Flughäfen: Internationale Verkehrsflughäfen - Berlin/Brandenburg, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, München, Münster/Osnabrück, Nürnberg, Saarbrücken und Stuttgart.
Pauschale Luftverkehrskontrollfreigabe lt. NfL 2021-1-2248
Besonderheit: Abstand zur Flughafenabgrenzung mind. 1,5 km.
DFS Aviation Services:
Flugplatzkontrolle für folgende Flugplätze: Dortmund, Karlsruhe/Baden-Baden, Lahr, Magdeburg-Cochstedt, Memmingen, Mönchengladbach, Niederrhein, Paderborn-Lippstadt und Friedrichshafen.
Pauschale Luftverkehrskontrollfreigabe lt. NfL 1-2170-21
Besonderheit: Abstand zur Flugplatzabgrenzung mind. 1,5 km.
Austro Control:
Flugplatzkontrolle für folgende deutsche Flugplätze: Augsburg, Heringsdorf, Lübeck, Oberpfaffenhofen, Parchim, Hof/Plauen, Braunschweig/Wolfsburg, Kassel/Calden, Sylt und Frankfurt/Hahn.
Austro Control hat zwar auch die Flugplatzkontrolle für den Airbus-Flugplatz Hamburg Finkenwerder, dieser ist jedoch nicht in der NfL für eine pauschale Luftverkehrskontrollfreigabe berücksichtigt.
Pauschale Luftverkehrskontrollfreigabe lt NfL 2021-1-2389
Besonderheit: Der Flugbetrieb muss außerhalb eines Rechtecks, 4km ab dem jeweiligen Pistenende in der verlängerten Pistenachse und einem seitlichen Abstand von 2,5km zur Pistenmittellinie, statt finden.Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von quadle ()
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Danke für die Zusammenstellung, @quadle!
Evtl. solltest du bei den Besonderheiten der NfL 2021-1-2248 noch ergänzen, dass diese nur bei gutem Flugplatzwetter (welches genau definiert ist) gilt. Einige Menschen nutzen diese Verfügung wohl ohne sie vorher gelesen zu haben (siehe auch diese Diskussion). -
Exterra schrieb:
… noch ergänzen, …
Aber generell gilt, beim anwenden und nutzen von Erleichterungen im Rahmen solcher Allgemeinverfügungen diese auch im Detail zu kennen und beachten. Ich gebe Dir aber recht, dass das oft großzügig übersehen wird. Übrigens gilt die Beachtung von sogenannte Sichtwetterbedingungen in allen drei NfL‘s. -
Weiß hier jemand wie es nun mit dem Flughafen Mannheim geregelt ist? Wie es scheint, hat der eine eigene Flugsicherung. Da er kaum noch genutzt wird, ist er wohl auch nicht oft besetzt. Der Versuch des Anrufs war bisher erfolglos.
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rv112 schrieb:
Weiß hier jemand wie es nun mit dem Flughafen Mannheim geregelt ist? Wie es scheint, hat der eine eigene Flugsicherung. Da er kaum noch genutzt wird, ist er wohl auch nicht oft besetzt. Der Versuch des Anrufs war bisher erfolglos.
- Komplette Übersichtsseite zum Drohnen und Flugmodell-Thema > rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/luft/seiten/drohnen/
- Referatsseite Luftverkehr und Luftsicherheit > rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt4/ref462/
- Die öffentlich zugängliche Ansprechpartner-Telefonliste > rp.baden-wuerttemberg.de/filea…/46_2_Ansprechpartner.pdf
Ruf dort an, schildere genau das was du uns hier geschrieben hast. Die werden dir mit Sicherheit weiterhelfen können. - Komplette Übersichtsseite zum Drohnen und Flugmodell-Thema > rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/luft/seiten/drohnen/
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