Fliegen in Flughafennähe / Kontrollzonen / CTR / Class-D [Sammelthread]

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Irgendwie sieht es etwas tricky aus.
      In Mannheim gibt es laut ICAO Code nur einen Verkehrslandeplatz, keinen Flughafen. Weshalb in Droniq eine Kontrollzone eingetragen ist, entzieht sich meiner Kenntnis, da auch die 1,5km Grenze zur Flugplatzbegrenzung eingezeichnet ist.
      Ich persönlich würde die 1,5km Grenze, aber auch die 50m Höhenbegrenzung einer Kontrollzone berücksichtigen.
    • Flughafen Mannheim City hatten wir vor 2 Jahren schon mal hier.


      quadle schrieb:

      O Ohhh, da hast Du Dir fast den denkbar ungünstigsten Flughafen ausgesucht.

      Erst einmal vorne weg, die Polizei wird Dir In Sachen Flugverkehrskontrolle überhaupt nicht weiter helfen können. Das ist eine absolute Fehlinformation, dass kannst Du Dir sparen. Es gibt einen Hinweis, dass in Baden-Württemberg (andere Bundesländer haben bestimmt ähnliche Regelungen) bei Flügen innerhalb von geschlossenen Ortschaften, die örtlichen Ordnungsorgane (Polizei und/oder Ordnungsamt) von einem solchen Fliegen informiert werden sollen. Das hat vor allem den Hintergrund, dass wenn Rückfragen durch Anwohner kommen, sie diese entsprechend Informieren können. Sie selbst haben erst einmal nicht die Möglichkeit, den Flug zu unterbinden, es sei denn, er verstößt Offensichtlich gegen national-, regionale- oder auch kommunale Bestimmungen. Sie können aber nicht sagen, Du ja und Du eben nicht. In aller Regel ist das bei Flügen als UAS (also nicht zu Sport- und Freizeitzwecken) erforderlich, macht aber auch für das fliegen als Flugmodell durchaus Sinn.

      Bzgl. Luftverkehrskontrollfreigabe, wird der Flughafen Mannheim City nicht von einem der 3 Kontrollorgansationen aus meinem Beitrag #8 sondern verfügt (lt. Wikipedia) als einzigster deutscher Verkehrs-Flughafen über eine eigene, zugelassene Flugverkehrskontrolle. Und dafür gibt es wohl keine eigene NfL (Nachricht für den Luftfahrer bzw. NOTAM) über eine generelle Flugverkehrskontrollfreigabe wie von den anderen 3 Kontroll-Organisationen.

      Da der Flughafen Mannheim City jedenfalls einen eigenen CTR sprich kontrollierten Luftraum hat,



      benötigst Du dafür eben auch eine solche Flugverkehrskontrollfreigabe welche durch keine Allgemeinverfügung pauschal für uns bis 50 m freigegeben wurde. Heißt soviel, Du benötigst für jeden Flug (sobald Deine Drohen vom Boden abhebt) eine eigene Freigabe mit Angaben des Zeitraums, Deiner Position sowie dem Areal mit Angaben der max. Höhe in dem Du fliegen möchtest. In aller Regel benötigst Du dann auch eine telefonischer Erreichbarkeit für den Fall aller Fälle.

      In allgemeinen geht das recht einfach mit einem Anruf beim jeweiligen Tower. Ich vermute jetzt mal, dass Du nicht bei der Flugsicherung im Tower sondern in der allgemeinen Flughafenzentrale angerufen hast. Es währe sonst eine Schande, wenn die Kollegen im Tower mit Deiner Anfrage überfordert währen und die an die örtliche Polizei verweisen. Hier mal die direkte Telefonnummer von der Flugsicherung in Mannheim. Tel.: 0621-4193966 die müssen Dir weiter helfen können. Erweise einfach auch mal auf die oben genannten NfL mit den jeweiligen Allgemeinverfügungen für die Freigabe bis 50m. Sollte Sie sich da anschließen wollen, lass Dir das zumindest in einer Mail schriftlich bestätigen. Evtl. gehst Du denen derart auf die Nerven, dass sie sogar eine eigene NfL über die DFS heraus bringen. :D

      Ohne eine solche Freigabe kannst Du Dir ganz schnell die Finger verbrennen und es kann ziemlich teuer werden. Denke immer daran, nich jeder Deiner Mitmenschen ist von unserem Hobby erfreut und mutiert recht schnell zum Denunzianten.
    • Guenther J. schrieb:

      ... In Mannheim gibt es laut ICAO Code nur einen Verkehrslandeplatz, keinen Flughafen. Weshalb in Droniq eine Kontrollzone eingetragen ist, entzieht sich meiner Kenntnis, ...
      Richtig: Mannheim City ist ein Verkehrslandeplatz und es besteht eine Kontrollzone (CTR Mannheim - Airspace D(HX) GND-2000 ft), die allerdings nicht ständig aktiv ist. Dennoch ist sie folgerichtig auch im Droniq eingetragen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von willi62 ()

    • quadle schrieb:

      Flughafen Mannheim City hatten wir vor 2 Jahren schon mal hier.
      Danke fürs rausfinden. Das wird ihm gewiss helfen. Der erste Link von skyscope funzt nicht mehr, der aber schon. rp.baden-wuerttemberg.de/Theme…/Luft/Seiten/Drohnen.aspx

      willi62 schrieb:

      die allerdings nicht ständig aktiv ist.
      Genau, wo kann man herausfinden, wann aktiv und wann nicht. Ist die Info belegbar?
    • Guenther J. schrieb:

      Genau, wo kann man herausfinden, wann aktiv und wann nicht. Ist die Info belegbar?
      Ganz allgemein beim Fluginformationsdienst (FIS), hier zuständig: FIR Langen.
      Über Flugfunk-Frequenz vom Tower (falls der nicht besetzt, dann Frequenz von Info). Bei Inaktivität muss auch der Pilot auf der entsprechenden Frequenz hörbereit bleiben, wenn er die CTR durchfliegt. Kann man die Aktivierung oder Deaktivierung der CTR nicht herausfinden, dann ist von einer aktiven CTR auszugehen.
      In Ermangelung eines Flugfunkgerätes dann eher wieder telefonisch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von willi62 ()

    • @rv112 Ich klinke mich nochmal dazu. Geht es exakt um den Airport Mannheim?

      U-ROB hat vorhin ein YouTube-Video auf ihrem Kanal veröffentlicht, dass den Titel „Tipps für den Drohnenflug in der Nähe von VERKEHRSFLUGHÄFEN - Erlaubnisse und Vorbote“ trägt und das im konkreten Beispiel Mannheim Airport.

      1:23 Minute sagt er das, dass es um diesen Airport geht.

      Hier gehts zum Video. >
    • Guenther J. schrieb:

      ..., weshalb dieser Sonderlandeplatz von einer Kontrollzone umzingelt ist.
      Mannheim ist kein Sonderlandeplatz, sondern ein Verkehrslandeplatz ... vgl. Ausschnitt aus dem AIP unten.
      Weil dort kontrollierter Flugverkehr stattfindet, der den Instrumentenflugregeln unterliegt. Wenn dieser Verkehr in großen Flughöhen durchgeführt wird, bedarf es keiner Kontrollzonen, die bis zum Boden reichen. Bei kontrolliertem Verkehr von und ab Landeplätzen hingegen ist das erforderlich.
      Da das (kontrollierte) Verkehrsaufkommen nicht sonderlich hoch ist, kann diese Kontrollzone zeitweise deaktiviert werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von willi62 ()

    • Mit solchem Vorhaben nicht. Du musst ja neben der genauen Ortsangabe auch Datum/Uhrzeit. Jeweils von/bis eintragen.
      Probier doch mal aus, das bis-Datum mehrere Tage nach dem von-Datum zu setzen.
      Ob das auch bei der Flughöhe akzeptiert wird? Ich hab da meine Zweifel, aber probieren geht über …..
      Bei mir war es so, dass ich mir eine Kontrollfreigabe erteilen lassen musste, weil ich 1,2 km von der Flughafenbegrenzung fliegen wollte. Da klappte eine längerfristige Freigabe.