FYI, neue Flugverkehrskontrollfreigaben in den Kontrollzonen der Flughäfen Berlin Brandenburg, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Erfurt-Weimar, Frankfurt Main, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, Leipzig/Halle, München, Münster/Osnabrück, Nürnberg, Saarbrücken und Stuttgart.
NfL 2023-1-2705 (hebt NfL 2021-1-2248 auf), gültig ab übermorgen, 23.02.23
Nebenbei interessant ist das Abstellen der Definition eines Flugmodells auf DVO 2016/1185 (zur Änderung der DVO 923/2012):
‚Flugmodell": ein unbemanntes Luftfahrzeug außer einem Spielzeugluftfahrzeug [Anm.: für den Spielgebrauch durch Kinder unter 14 Jahren konzipiert oder bestimmt] mit einer Betriebsmasse, die die von der zuständigen Behörde vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschreitet, das zum Dauerflug in der Atmosphäre fähig ist und ausschließlich für Vorführungen oder Freizeitaktivitäten verwendet wird;
NfL 2023-1-2705 (hebt NfL 2021-1-2248 auf), gültig ab übermorgen, 23.02.23
- Es bleibt bei den mindestens 1,5km Abstand, autonome Flugmodi bleiben verboten
- kein Nachflugverbot, kein Erfordernis mehr zur Ausrüstung von Lichtern (über das einzelne grüne Blinklicht) hinaus
- Neu: Keine FPV-Flüge ohne Spotter in Kontrollzonen auch mit Verbandsprivileg mehr
Nebenbei interessant ist das Abstellen der Definition eines Flugmodells auf DVO 2016/1185 (zur Änderung der DVO 923/2012):
‚Flugmodell": ein unbemanntes Luftfahrzeug außer einem Spielzeugluftfahrzeug [Anm.: für den Spielgebrauch durch Kinder unter 14 Jahren konzipiert oder bestimmt] mit einer Betriebsmasse, die die von der zuständigen Behörde vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschreitet, das zum Dauerflug in der Atmosphäre fähig ist und ausschließlich für Vorführungen oder Freizeitaktivitäten verwendet wird;
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