Wohngebiet / Wohngrundstücke [Sammelthread]

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Wohngebiet / Wohngrundstücke [Sammelthread]

      Hallo Community!

      Ich bin ganz neu in der Drohnen "Szene". Habe mir eine Mavic geholt, Versicherung erweitert soweit so gut.

      Meine Frage bzgl Flugverbot in Wohngebieten:

      Darf ich die Drohne in MEINEM GARTEN steigen lassen? Wenn ja ist es eine Frage der Höhe wenn ich gerade nach oben steige? Theoretisch kann ich ja vom obersten Fenster auch mit dem Handy Fotos machen die Drohne sieht ja nicht mehr.

      Liege ich da richtig das es primär um die Höhe geht und den Sichtbereich?



      Danke für eure Tipps :)
      culti
    • Leider alles etwas kompliziert.

      Also erst mal ist es richtig, dass du auf deinem Grundstück fliegen darfst, bis 100m Höhe.
      Aber du muss prüfen ob du evtl zu nahe an einem Flughafen bist (1,5km rund um die Begrenzung eines Flughafens ist Flugverbot) oder ob es ein Krankenhaus in deiner Nähe gibt (auch da 1,5km) oder ob du in einer Kontrollzone eines Flughafens wohnst. Wenn du in einer Kontrollzone bist, dann kommt es drauf an ob das ein Flughafen ist, wo es eine allgemeine Erlaubnis gibt (dann bis 30m) oder ob du den Tower um eine Freigabe bitten musst.

      Natürlich darfst du NICHT in den privaten Lebensbereich der Nachbarn filmen oder auch nur absichtlich hineinsehen.

      DJI warnt dich beim Start, wenn du in einer Kontrollzone bist, aber die Kontrollzonen in der App sind immer RUND, während sie in echt oft eckig sind. Also kann es sein, dass du eine Warnung bekommst, obwohl du nicht wirklich in einer bist. Musst du also selbst kontrollieren.
      Android OnePlus3T (7.1.1) & Windows 10
    • Sven Schumacher schrieb:

      Leider alles etwas kompliziert.

      Also erst mal ist es richtig, dass du auf deinem Grundstück fliegen darfst, bis 100m Höhe.
      Aber du muss prüfen ob du evtl zu nahe an einem Flughafen bist (1,5km rund um die Begrenzung eines Flughafens ist Flugverbot) oder ob es ein Krankenhaus in deiner Nähe gibt (auch da 1,5km) oder ob du in einer Kontrollzone eines Flughafens wohnst. Wenn du in einer Kontrollzone bist, dann kommt es drauf an ob das ein Flughafen ist, wo es eine allgemeine Erlaubnis gibt (dann bis 30m) oder ob du den Tower um eine Freigabe bitten musst.

      Natürlich darfst du NICHT in den privaten Lebensbereich der Nachbarn filmen oder auch nur absichtlich hineinsehen.

      DJI warnt dich beim Start, wenn du in einer Kontrollzone bist, aber die Kontrollzonen in der App sind immer RUND, während sie in echt oft eckig sind. Also kann es sein, dass du eine Warnung bekommst, obwohl du nicht wirklich in einer bist. Musst du also selbst kontrollieren.
      Wenn ich gelegentlich gewerbliche Fotos mache, gibt es da Unterschiede? Darf ich trotzdem weiterhin von anderen Häusern (Auftraggebern) Fotos machen? Dass ich nicht über andere Grundstücke fliegen darf, ist mir bewusst.
    • Über Wohngrundstücken darfst Du Fliegen, wenn die Zustimmung des Nutzungsberechtigten vorliegt. Also ja, Du darfst Fotos vom Haus eines Auftragsgebers machen, dabei aber ohne deren Zustimmung nicht über nachbars Grundstück fliegen. Vorraussetzung aber, Du hast für den Zweck auch die richtige Versicherung.
    • Nutzungsberechtige wären alle Mieter eines Mehrfamilienhauses. Müssen die alle ihre Zustimmung erteilen? Ich musste bei Mietern den Eigentümer des Grundstücks erfragen und der hat mir seine Genehmigung erteilt. Er schrieb, dass er der richtige Ansprechpartner sei.
    • aerofan schrieb:

      Nutzungsberechtige wären alle Mieter eines Mehrfamilienhauses. Müssen die alle ihre Zustimmung erteilen? Ich musste bei Mietern den Eigentümer des Grundstücks erfragen und der hat mir seine Genehmigung erteilt. Er schrieb, dass er der richtige Ansprechpartner sei.
      Im entsprechenden Gesetzestext steht,

      Grunddrucksache schrieb:

      ... es sei denn, der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt,
      ...
      Ist eigentlich unmissverständlich, dass alle die da beeinträchtigt sein können, zustimmen müssen. Ersatzweise kann aber zum Beispiel auch die Hausverwaltung angefragt werden, die in Namen aller Mieter und Eigentümer eine solche Zustimmung erteilen kann. Wobei mit der Definition "ausdrücklich" auch da ein Form gewählt wurde, dass derjenige, der eine solche Zustimmung für alle anderen erteilt, sich seiner Verantwortung damit im Klaren sein sollte.
    • @Dronefuchs Ich würde auch nicht nach einer Unterschrift fragen, es reicht ja eine mündliche Zusage. Wenn man unsicher ist, kann man das ja für sich noch mal als Kurzprotokoll festhalten. Selbst Amtsverwaltungen geben ungern etwas schriftlich raus. Im Zweifelsfall bedanke ich mich per E-Mail bei der Behörde für das Gespräch und die Erlaubnis :D
    • quadle schrieb:

      Wobei mit der Definition "ausdrücklich" auch da ein Form gewählt wurde, dass derjenige, der eine solche Zustimmung für alle anderen erteilt, sich seiner Verantwortung damit im Klaren sein sollte.
      Das geht doch gar nicht. Jemand kann nicht für einen anderen zustimmen und damit dessen Persönlichkeitsrechte regeln. Dazu benötigt er eine Vollmacht dieses anderen.
    • quadle schrieb:

      Über Wohngrundstücken darfst Du Fliegen, wenn die Zustimmung des Nutzungsberechtigten vorliegt. Also ja, Du darfst Fotos vom Haus eines Auftragsgebers machen, dabei aber ohne deren Zustimmung nicht über nachbars Grundstück fliegen. Vorraussetzung aber, Du hast für den Zweck auch die richtige Versicherung.
      Mal hier eine Frage zu der Sache mit den Wohngrundstücken.
      Ein Überflug eines (oder mehrerer) Wohngrundstückes/e ohne entsprechende Zustimmung der Eigentümer ist ja seit Einführung der neuen Verordnung bekanntlich untersagt.

      Zur Definition des Wortes GRUNDSTÜCK kurz ein Quote:

      Wikipedia schrieb:

      Eine Legaldefinition (gesetzliche Definition) des Grundstücks gibt es nicht. Dass es nicht nur als zweidimensionale Fläche aufzufassen ist, ergibt sich aus der materiell-rechtlichen Vorschrift des § 905 Satz 1 BGB. Demnach erstreckt sich ein Grundstück auch auf den Raum über der Erdoberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Als Raum über der Oberfläche ist der Luftraum SENKRECHT über dem Grundstück zu verstehen
      Heisst für mich, dass das Grundstück an seiner grenze im 90° Winkel hin nach oben eingegrenzt ist.
      Das darf ich nicht überfliegen. Ich das aber an MEINEM angrenzenden Grundstück bis 100 Meter nach oben steigen und auch bis an die virtuell gedachte grenze heranfliegen.
      Dabei lässt es sich nicht vermeiden, dass ich auch in die Nachbargrundstücke "hineinsehen" kann. Sowohl mit der Drohne, als auch mit bloßem Auge vom Boden, einer Leiter oder dem 12 Stockwerk meines Hauses aus.

      So lange ich das Nachbargrundstück nicht ÜBERfliege, also in den Luftraum "eindringe" oder meinen Nachbarn nackt im Garten liegend, Drogen anbauend oder regentanzend dabei filme/fotografiere, sprich seine Persönlichkeitsrechte nicht verletze, ist das doch okay, dass ich da aufsteige und auch "Einsicht" in die anderen Grundstücke habe - ODER?

      Nur so kann man doch in Zukunft überhaupt noch in der Nähe von Städten oder in Städten fliegen.
      Hab ich was übersehen?
    • Ja, das dürfte so stimmen. Bis an die Grenze fliegen ist erlaubt. Filmen von da aus auch, aber nicht den privaten Lebensbereich des Nachbarn (Persönlichkeitsrecht)
      Wobei es für den Frieden in der nachbarschaft sicher von Vorteil ist, wenn man den Nachbarn vorher informiert und klar stellt, dass man seinen privaten Lebensbereich nicht ausspähen wird. Ein Panorama aus 100m Höhe stellt in der Regel auch keine Intimen/privaten Dinge dar. Aber wenn der Nachbar eh schon auf 100 ist, sollte man sich das überlegen. Selbst wenn man Recht hat ist das nicht immer gut es drauf ankommen zu lassen.
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    • Sven Schumacher schrieb:

      Ja, das dürfte so stimmen. Bis an die Grenze fliegen ist erlaubt. Filmen von da aus auch, aber nicht den privaten Lebensbereich des Nachbarn (Persönlichkeitsrecht)
      Wobei es für den Frieden in der nachbarschaft sicher von Vorteil ist, wenn man den Nachbarn vorher informiert und klar stellt, dass man seinen privaten Lebensbereich nicht ausspähen wird. Ein Panorama aus 100m Höhe stellt in der Regel auch keine Intimen/privaten Dinge dar. Aber wenn der Nachbar eh schon auf 100 ist, sollte man sich das überlegen. Selbst wenn man Recht hat ist das nicht immer gut es drauf ankommen zu lassen.
      Danke. Dann sehen wir das ja genauso.
      Ging mir in dem Fall auch weniger um den Nachbarn an sich, als viel mehr um ein exemplarisches Beispiel.
      Man könnte ja ebenso von einer Wiese aus Richtung Stadt fliegen und dort halt am ersten virtuellen Luftgrenzzaun halt machen.
    • Hallo, i
      ich bin am überlegen, ob ich mir einen Copter zulege. Die neue Verordnung verdirbt einem ja ein wenig den Spaß. Vorwiegend habe ich vor Aufnahmen in der Natur bzw ländlichen Bereich vorzunehmen. Jedoch finde ich einen Flug über die Stadt auch sehr interessant. Laut Verordnung ist es verboten, über Wohngrundstücke zu fliegen. Wenn ich also eine Kirche filme und im Hintergrund Wohngrundstücke zu sehen sind, ist alles okay? Richtig?

      Des Weiteren lege ich es eher so aus, dass damit primär Wohngebiete (Einfamilienhaussiedlungen, usw.) gemeint sind. Es kann doch nicht sein, dass Flüge über gewisse Bereiche nicht mehr möglich sind, nur weil sich dort 1 - 2 Wohnhäuser befinden. Beispielsweise die Innenstadt, wo sich ja vorwiegend Sehenswürdigkeiten und Geschäftsfebäude befinden. Versteht mich nicht falsch. Ich will nicht einen auf Rebel machen. Aber man muss die Kirche doch auch mal im Dorf lassen. Wie sind hier die Meinungen zu diesem Thema? Gibt es eigentlich eine Chance, dass diese Verordnung noch gelockert wird?



      Lieben Gruß
    • Wohngrundstücke sind Grundstücke, auf denen Wohnhäuser stehen. Wo diese stehen, ob allein auf dem Land oder in einer Stadt, ist egal, der Überflug ist nicht erlaubt. Eine Lockerung ist überhaupt nicht in Sicht, im Gegenteil - es gibt eine reelle Chance, dass diese Richtlinien noch verschärft werden, nämlich dann, wenn die von der EASA angedachten Konzepte EU-weit umgesetzt werden.

      Meine persönliche Meinung dazu:
      Niemand käme auf die Idee, auf dem Kirchplatz oder Marktplatz einen Drachen steigen zu lassen. Auch würde wohl niemand mit einem Modellflugzeug in der Fussgängerzone starten. Auch Gleitschirmflieger habe ich in der Stadt selten gesehen. Dennoch sind das alles Hobbys, die von vielen Leuten betrieben werden - nur eben nicht in der Stadt.
    • skyscope schrieb:

      ...
      Meine persönliche Meinung dazu:
      Niemand käme auf die Idee, auf dem Kirchplatz oder Marktplatz einen Drachen steigen zu lassen. Auch würde wohl niemand mit einem Modellflugzeug in der Fussgängerzone starten. Auch Gleitschirmflieger habe ich in der Stadt selten gesehen. Dennoch sind das alles Hobbys, die von vielen Leuten betrieben werden - nur eben nicht in der Stadt.

      Na ja, etwas weit hergeholt wenn Du mal die techn. Gründe berücksichtigst.

      Üblich sind sogar Hubschrauberflüge als Rundflüge in Orten weil sie z.B. keine längere Start- und Ladebahn benötigen um zu fliegen und die brauchen wir mit unseren Kopter auch nicht.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Es ist ein Absatz in der neuen Verordnung zu finden, daß nach zwei Jahren eine neue Bewertung stattfinden soll. Je nachdem, was bis dahin passiert und wie gut die Vorschriften eingehalten werden, wird sich etwas verbessern oder verschlechtern.
      Da die EASA-Sache parallel auch noch läuft, erhoffe ich mir da allerdings nicht viel Gutes.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern