aerofan schrieb:
Und eine inverted flight-function, bei der sich die Drohne auf den Rücken legt, um den ganzen Himmel aufzunehmen!
Da hats bei mir zumindest ein paar Sekunden gerattert - wie das gehen soll
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
aerofan schrieb:
Und eine inverted flight-function, bei der sich die Drohne auf den Rücken legt, um den ganzen Himmel aufzunehmen!
aerofan schrieb:
Ich habe Autopilot bisher nur für POI-Videos verwendet. Ist die Funktion auch so fix wie DJI? Mir fehlt noch eine Bracketing-Funktion.
Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von Ralf Neverland ()
Ralf Neverland schrieb:
kurz: Bracketing bei 360-Panoramen mit Vollformat-DSLR macht Sinn – mit P3p-cam nicht. (meine Meinung)
Lutz G schrieb:
Wie ist das eigentlich wenn sich in der Area für das Pano Objekte bewegen? Z.B. Schiffe auf der Elbe - könnte eher merkwürdig aussehen, oder?
skyscope schrieb:
(Muss mich morgen unbedingt mal mit Deinem Player beschäftigen... )
Ralf Neverland schrieb:
Das nennt man "Geisterbilder" und sieht ungefähr so ausfotoschule.fotocommunity.de/wp…15/10/Pano3a-768x1024.jpgLutz G schrieb:
Wie ist das eigentlich wenn sich in der Area für das Pano Objekte bewegen? Z.B. Schiffe auf der Elbe - könnte eher merkwürdig aussehen, oder?
Kann man in der Stitching-Software maskieren und sagt dann dem Programm aus welchem Bild man das bewegte Objekt verwenden möchte. Oder man lässt das bewegte Objekt ganz verschwinden.
stitching = Zusammenbauen der Einzelbilder
aerofan schrieb:
Ist es am besten, immer einen neuen Thread zu erstellen, wenn man in einem Beitrag auf Themen eingehen möchte, die sich aus den vom eigentlichen Thema abschweifenden Themenbereichen beziehen?
cmoss schrieb:
Ein Grundstück ohne Wohnungen ist kein Wohngrundstück. Der Wille des Gesetzgebers ist ja der Schutz der Privatsphäre der Bewohner und der Schutz vor herabfallenden Drohnen, das ist beides ohne Bewohner nicht gegeben.
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