Wohngebiet / Wohngrundstücke [Sammelthread]

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Warum sollte ich mit denen reden? Die suchten ja auch kein Gespräch mit mir als ich die Drohne startete.
      Ich hätte einfach sagen können, ne ich habe keine Drohne als die Polizei klingelte, dann hätten die nichts machen können meinte der Polizist.
      Die sollten mir erstmal nachweisen das ich bei denen überm Grundstück war, solche Leute braucht kein Mensch.
      Leider kenne ich deren Problem nicht, die meinen halt sie wissen alles besser.
      Wenn das zu meinen Gunsten ausgeht fliege ich jeden Tag meine 2 Akkus leer über meinem Grundstück in 20m Höhe
    • Wir lassen uns immer bekloppter machen und verlieren die klare Linie aus den Augen.
      Jetzt haben wir auch schon die Beweislastumkehr freiwillig eingeführt (Log-Datein anbieten).

      Leute, Leute!

      Was wir dürfen und nicht dürfen, geht aus der Drohnenverordnung hervor. Da gibt es den plakativen Flyer, auf den ich hiermit nochmal verlinke: bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikat…df?__blob=publicationFile

      Was die Medien sagen, ist nicht maßgebend. Was der Nachbar oder der Polizist denkt, genauso wenig.

      Parallele: Mein Nachbar behauptet, ich sei in der Anwohnerstraße 45 gefahren statt der erlaubten 30. Und alles lacht und jeder lehnt sich einfach mit Kopfschütteln zurück.

      D.K.
    • D.K. schrieb:

      ...
      Was wir dürfen und nicht dürfen, geht aus der Drohnenverordnung hervor.
      ...
      Was die Medien sagen, ist nicht maßgebend. Was der Nachbar oder der Polizist denkt, genauso wenig.
      ...
      Solche Nachbarn bzw. Menschen sind kaum davon zu überzeugen dass sie falsch liegen. Inzwischen sehe ich das bei meinen mehr als 10 Nachbarn eher sportlich. Meckern tun aber nur 3 und die wollen auch nicht.

      Ab und zu weise ich auf die § betr. Übler Nachrede usw. hin (schriftlich), dann ist erst mal wieder Ruhe im Karton und es braucht einige Zeit bis sie den Schock verarbeitet haben ;)

      Mit den mir auf den Hals gehetzten Polizisten gibt es bisher kein Probleme, die stehen eher auf meiner Seite. Sie sind froh über jede Info die ich ihnen zum Thema gebe.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Laut §21b Abs.7 ist es ja dann erlaubt über dem eigenen Grundstück, oder wenn eine Genehmigung des/ der Grundstückseigentümer vorliegt zu fliegen.
      Das gilt so wie ich das verstehe für Fluggeräte mit einer Startmasse von mehr als 250g, sowie für Drohnen mit Kamerasystemen.
    • Definition Wohngebiet und Wohngrundstück

      Hallo allerseits.

      Ich bin ein Neuling in Sachen Drohnenfliegen und beschäftige mich gerade mit dem o.g. Thema.

      Die Debatte darüber ist ja schon öfters hier im Forum in angelehnter Weise geführt worden.
      Jedoch wurde nie geklärt, wo hier die (Gefahren)übergänge bei den Begriffen sind.

      Das BMVI schreibt hierzu; "Betriebsverot: (...) über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. (...)" Quelle: bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/151108-drohnen.html

      Im Internet findet man im Anschluss an dieses Zitat immer wieder solche halbwahrheitliche Phrasen wie "Somit ist das Fliegen einer Drohne innerhalb eines Wohngebietes verboten".

      1. Das sehe ich aber so nicht. Da vom Ministerium nie das Wort Wohngebiet benutzt wird.

      2. Was heißt das nun genau? Ist das Fliegen zwischen zwei Wohngrundstücken z.B. auf einem Platz dazwischen erlaubt?

      3. Und wie ist das mit Innenstädten? Hier gibt es eine Vielzahl von Wohngrundstücken. Aber auch öffentliche Räume wie z.B. Plätze und freie Flächen.

      Was meint ihr dazu?
    • Hallo allerseits.

      Ich bin ein Neuling in Sachen Drohnenfliegen und beschäftige mich gerade mit dem Thema Wohngrundstück und Wohngebiet.

      Die Debatte darüber ist ja schon öfters hier im Thread in angelehnter Weise geführt worden, aber eben nicht in Bezug auf die rechtlichen Abgrenzungen. (Beispiel: Beitrag #113)
      Es wurde nie geklärt, wo hier die (Gefahren)übergänge bei den Begriffen sind.

      Das BMVI schreibt hierzu; "Betriebsverot: (...) über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. (...)" Quelle: bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/151108-drohnen.html

      Im Internet findet man im Anschluss an dieses Zitat immer wieder solche halbwahrheitliche Phrasen wie "Somit ist das Fliegen einer Drohne innerhalb eines Wohngebietes verboten".

      1. Das sehe ich aber so nicht. Da vom Ministerium nie das Wort Wohngebiet benutzt wird.

      2. Was heißt das nun genau? Ist das Fliegen zwischen zwei Wohngrundstücken z.B. auf einem Platz dazwischen erlaubt?

      3. Und wie ist das mit Innenstädten? Hier gibt es eine Vielzahl von Wohngrundstücken. Aber auch öffentliche Räume wie z.B. Plätze und freie Flächen.

      Was meint ihr dazu?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DroneFlyIndependent ()

    • Moin, eigentlich ist es alles recht eindeutig. Es gilt nur direkt über Wohngrundstücken, mit einem Wohngebiet hat das Ganze überhaupt nichts zu tun. Auslegungssache ist lediglich, ab bzw bis wann ein Grundstück ein Wohngrundstück ist. Hamburg sagt zB, sobald es da auch einen kleinen Laden oder ein Büro/Praxis gibt, ist es kein Wohngrundstück mehr.

      Auf jeden Fall sind reine Geschäftsgrundstücke, auch die, die zufällig eine Wohnung untern Dach haben, keine Wohngrundstücke und dürfen ungefragt überflogen werden.

      Und Plätze, Wege, Straßen sowieso, wenn man nicht zB dadurch in den Straßenverkehr eingreift (Tiefflieger...).
      Und natürlich sollte man über fremde Grundstücke eine angemessene Flughöhe haben, also nicht im Innenhof eines Bürokomplexes kreisen.
    • mak006 schrieb:

      Der Nachbar sah das leider anderst und gab an ich wäre bei ihm geflogen
      Was Du anhand der Flightlogs ja leicht widerlegen können dürftest. Außerdem steht dann Aussage gegen Aussage.
      Was willst Du jetzt unternehmen?
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Ich habe Einspruch erhoben. Hatte damals alles bei der Polizei ausgesagt. Leider wurde auf diese Aussage nicht eingegangen.
      Die Sachbearbeiterin hat es Freitags verschickt und ist dann ab Montag 3 Wochen in den Urlaub. Eine Rücksprache war von Seiten des Amtes nicht möglich da Sie auf dem Gebiet keine Vertretung hat.
      Sollte sich hier keine Einigung finden werde ich zum Rechtsanwalt gehen.
      Da die Beweislast auf Seiten des Amtes liegt, werde ich einen Teufel tun und hier Logdaten aushändigen.
    • mak006 schrieb:

      Ich habe Einspruch erhoben.
      Die einzig richtige Reaktion!

      mak006 schrieb:

      Da die Beweislast auf Seiten des Amtes liegt, werde ich einen Teufel tun und hier Logdaten aushändigen.
      Klar. Wenn es hart auf hart kommen sollte, reicht das immer noch völlig aus.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • DroneFlyIndependent schrieb:

      Hier habe ich mal ein Beispielbild bezüglich Provatgrundsücken im Innenstadtgebiet. Was meint ihr dazu. Ist das rechtlich angreifbar?
      Solange Du nicht über Menschansammlungen fliegst und unter 100m bleibst (sieht irgendwie höher aus), sehe ich kein Angriffspotential.
      Stehst Du über (D)einem Privatgrundstück in der Innenstadt?
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern