Wohngebiet / Wohngrundstücke [Sammelthread]

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Mo7ography schrieb:

      Gibt es eigentlich eine Chance, dass diese Verordnung noch gelockert wird?
      Es liegt an uns Kopterfliegern. Eine Verschärfung halte ich eher für wahrscheinlich.
      Die Zahl der Beinahebegegnungen mit personentragenden Flugzeugen und die Zahl der Unfälle mit Personen- oder Sachschäden wird mit dafür entscheidend sein.

      Die Medien haben sich auf Drohnenpiloten eingeschossen. Wir stehen jetzt genau so unter Beobachtung, wie Verurteilte auf Bewährung.

      Meine Empfindung - D.K.
    • @D.K.
      Der Alltag ohne Presse schaut glücklicherweise überhaupt nicht so aus. Mittlerweile ignoriere ich immer mehr diese einseitige Berichterstattung. Wenn ich mal nach Wochen auf so manche Nachrichtensender schaue, werde ich mit Vorsorge, Krankheiten, Ängsten, Terroristen, Atombomben, Einbruch, Spionage usw. überschüttet.

      Von 100, vielleicht waren es auch 200 Gespräche über die Jahre waren nur zwei negative Erfahrung dabei. Die Leute waren immer sehr offen und neugierig. Wenn es zukünftig mehr Drohnen werden, interessiert das Thema sowieso keinen mehr. Bei Handys war man die ersten Jahre auch ein Exot. Oder die ersten Jahre mit dem Notebook im Zug, wie vom anderen Planeten. So ist es mit vielen technischen Errungenschaften.

      Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.
    • Mo7ography schrieb:


      Es kann doch nicht sein, dass Flüge über gewisse Bereiche nicht mehr möglich sind, nur weil sich dort 1 - 2 Wohnhäuser befinden. Beispielsweise die Innenstadt, wo sich ja vorwiegend Sehenswürdigkeiten und Geschäftsfebäude befinden. Versteht mich nicht falsch. Ich will nicht einen auf Rebel machen. Aber man muss die Kirche doch auch mal im Dorf lassen. Wie sind hier die Meinungen zu diesem Thema? Gibt es eigentlich eine Chance, dass diese Verordnung noch gelockert wird?



      Lieben Gruß
      Genau so wie du in Fußgängerzonen nicht mit dem Auto fahren darfst, darf man halt mit Drohnen nicht in die Innenstadt, was aus Sicherheitsgründen auch irgendwie logisch ist.
      Die Kirche bleibt im Dorf, nur darfst diese halt nicht mit der Drohne filmen. :P
      Grad um Sehenswürdigkeiten herum wird es vermehrt ein absolutes Verbot für Flüge geben, einerseits da dort alle fliegen wollen und andererseits, da sich dort oft recht viele Menschen aufhalten.

      Die EASA Regeln werden gewiss strenger werden, ich tippe mal auf Zertifizierung der Drohnen und ev. Transponder.
      Momentan ist Deutschland mit den neuen Gesetzen noch gut bedient, die Regeln sind recht klar, die Einschränkungen nicht so gravierend und habt ihr überhaupt schon Sanktionen?
    • D.K. schrieb:

      Es liegt an uns Kopterfliegern. Eine Verschärfung halte ich eher für wahrscheinlich.Die Zahl der Beinahebegegnungen mit personentragenden Flugzeugen.
      Die Zahl WELCHER Beinahebegegnungen?

      Der realen oder der von der interessengesteuerten Kampagnenjournaille (das eigentlich für diese "Branche" einzig noch passende Wort ist hier ja offenbar auf der Zensurliste) kolportierten?
    • Wenn es kein Wohngrundstück ist, dann gibt nach neuer Verordnung doch auch innerhalb von Kontrollzonen (aber außerhalb von z.B. 1,5km Flugplätzen und den anderen Börden etc. §21a (1) 4), dass man bis 50m aufsteigen darf, oder irre ich mich (§21b (1) 9) ?
      Also muss es doch auch in der Stadt damit genehmigt sein?!

      Habe ich evtl. die Zustimmungsnotwendigkeit überlesen, die nun für den Startplatz gar nicht mehr notwendig ist?
      Anhang Verordnung Seite 18:
      "...
      und dass die Erlaubnis
      auch davon abhängig gemacht werden kann, ob der Eigentümer des Grundstücks, auf
      dem die Nutzung des Luftraums beginnen soll, einverstanden ist...."

      das KANN Wort ist hier bedeutend

      Es geht für die Erlaubnis immer nur um Überflüge, nie um den Startplatz (außer bei Sondernutzungsbeantragung nach §20 z.B.)

      Eine vorab- Meldung an die Polizei ist auch nicht mehr enthalten.....
    • Ich bin im Herbst 2016 von meinem Grundstück aus aufgestiegen und habe über meinem Grundstück ein Rundblickvideo
      gemacht. Habe ich Bildrechte von Architekten oder Hauseigentümern besonders an den Gebäuden in nächste Nähe
      verletzt?


      Gruss Dieter

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope () aus folgendem Grund: Video-Link korrigiert

    • Moin Dieter!

      Mit dem Video hast Du meines Erachtens keine Bildrechte verletzt. Häuser aus dieser Perspektive aufzunehmen dürfte komplett unkritisch sein.
      Gegen Ende des Videos fliegst Du in Richtung Rand der Siedlung. Das wäre nach neuer Regelung wohl "Fliegen über Wohngrundstücke" und damit nicht mehr statthaft.

      Dein YouTube-Link funktioniert übrigens nicht. Er sollte eher so aussehen:

      Quellcode

      1. https://www.youtube.com/watch?v=9TALgAJpFmQ
      Grüße, Diet
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • rokli schrieb:

      müssen wir dann höher steigen, um die 100 Meter einzuhalten?
      Das hilft Dir auch nicht weiter. Es muß ein seitlicher Abstand von 100m eingehalten werden, also die senkrechte Projektion Deiner Position auf den Boden.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Manöverkritik: Im Prinzip ist die Aufnahme in dem @Flairdi Video legal, aber nur solange die Drohne nur aufgestiegen ist und einen Rundblick (Schwenk) macht. Vorausgesetzt es geschah über dem eigenen Grundstück oder einer öffentlichen Fläche auf der es keine Einschränkungen gibt. Kritisch wird es allerdings ab dem Moment wo sich die Drohne langsam in Bewegung setzt und über fremde Wohngrundstücke fliegt. Rein rechtlich müsste man in diesem Fall das Einverständnis jedes einzelnen Grundstückbesitzers einholen. Ansonsten sehe ich keine weiteren Probleme bei dieser Aufnahme, da aus dieser Höhe keine Persönlichkeitsrechte oder Einblicke in die Privatsphäre mehr verletzt werden können. Außerdem handelt es sich um einen allgemeinen Rundblick, die nicht gezielt ein bestimmtes Gebäude besonders heraushebt. Deswegen sehe ich auch nicht, dass man dabei die Urheberrechte eines Architekten verletzen könnte.... aber wie gesagt, einzige Kritik, das Überfliegen der fremden Wohngrundstücke (wenn kein Einverständnis vorliegt).

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Diet schrieb:

      rokli schrieb:

      müssen wir dann höher steigen, um die 100 Meter einzuhalten?
      Das hilft Dir auch nicht weiter. Es muß ein seitlicher Abstand von 100m eingehalten werden, also die senkrechte Projektion Deiner Position auf den Boden.
      ... das war ein Scherz ... ich kann ja auch nicht sagen: Mein Grundstück zwar klein :( , aber hoch ^^ !
      Meine P3S ist aus der Reparatur zurück!! Und jetzt schön vorsichtig Fliegen!
      Bin neu in der Fliegerei ...
    • rokli schrieb:

      Diet schrieb:

      rokli schrieb:

      müssen wir dann höher steigen, um die 100 Meter einzuhalten?
      Das hilft Dir auch nicht weiter. Es muß ein seitlicher Abstand von 100m eingehalten werden, also die senkrechte Projektion Deiner Position auf den Boden.
      ... das war ein Scherz ... ich kann ja auch nicht sagen: Mein Grundstück zwar klein :( , aber hoch ^^ !
      Über einen seitlichem Abstand zu Wohngrundstücken von 100m etc. habe ich nichts gefunden.
      Wo steht das genau im neuen Gesetz?