@skyscope
Da finde ich den letzten Satz auf Seite 25 irgendwie wichtiger:
Der direkte Überflug schützt ja vor nichts! Es ist sogar umgekehrt: Wenn ich von obens aufs Haus filmen würde, dann sehe ich halt das Haus von oben. Filmt man von der öffentlichen Straße vor dem Gebäude, so besteht das Risiko, dass man auch durch die Fenster ins Haus filmen kann. Ich rede hier bewusst vom Risiko und nicht vom Tatbestand, da man sowas weder über einem Grundstück machen sollte, noch vor einem Grundstück. Klar, durch das Überflugverbot wird dem Einhalt geboten, dass man mit der Drohne bis vors Fenster fliegt...
Ich persönlich würde hier eine andere Regelung als besser ansehen:
"Über Wohngebieten ist nur ein Überflug in über 50m Höhe gestattet."
Dh. man dürfte nicht an Fenster ran fliegen und wäre sowieso die ganze Zeit in einer Höhe bei welcher die Geräusche, die durch die Drohne entstehen, schon untergehen und was noch wichtiger ist: In 50m verlieren sich schon viele Details.
Da finde ich den letzten Satz auf Seite 25 irgendwie wichtiger:
Weil:Darüber hinaus wird mit diesem Verbot das Schutz- und Ruhebedürfnis der Bewohner berücksichtigt.
Der direkte Überflug schützt ja vor nichts! Es ist sogar umgekehrt: Wenn ich von obens aufs Haus filmen würde, dann sehe ich halt das Haus von oben. Filmt man von der öffentlichen Straße vor dem Gebäude, so besteht das Risiko, dass man auch durch die Fenster ins Haus filmen kann. Ich rede hier bewusst vom Risiko und nicht vom Tatbestand, da man sowas weder über einem Grundstück machen sollte, noch vor einem Grundstück. Klar, durch das Überflugverbot wird dem Einhalt geboten, dass man mit der Drohne bis vors Fenster fliegt...
Ich persönlich würde hier eine andere Regelung als besser ansehen:
"Über Wohngebieten ist nur ein Überflug in über 50m Höhe gestattet."
Dh. man dürfte nicht an Fenster ran fliegen und wäre sowieso die ganze Zeit in einer Höhe bei welcher die Geräusche, die durch die Drohne entstehen, schon untergehen und was noch wichtiger ist: In 50m verlieren sich schon viele Details.