Wohngebiet / Wohngrundstücke [Sammelthread]

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    • @skyscope

      Da finde ich den letzten Satz auf Seite 25 irgendwie wichtiger:
      Darüber hinaus wird mit diesem Verbot das Schutz- und Ruhebedürfnis der Bewohner berücksichtigt.
      Weil:

      Der direkte Überflug schützt ja vor nichts! Es ist sogar umgekehrt: Wenn ich von obens aufs Haus filmen würde, dann sehe ich halt das Haus von oben. Filmt man von der öffentlichen Straße vor dem Gebäude, so besteht das Risiko, dass man auch durch die Fenster ins Haus filmen kann. Ich rede hier bewusst vom Risiko und nicht vom Tatbestand, da man sowas weder über einem Grundstück machen sollte, noch vor einem Grundstück. Klar, durch das Überflugverbot wird dem Einhalt geboten, dass man mit der Drohne bis vors Fenster fliegt...

      Ich persönlich würde hier eine andere Regelung als besser ansehen:

      "Über Wohngebieten ist nur ein Überflug in über 50m Höhe gestattet."

      Dh. man dürfte nicht an Fenster ran fliegen und wäre sowieso die ganze Zeit in einer Höhe bei welcher die Geräusche, die durch die Drohne entstehen, schon untergehen und was noch wichtiger ist: In 50m verlieren sich schon viele Details.
    • eM-Gee schrieb:

      [Das Verbot eines] direkten Überflugs schützt ja vor nichts!
      Doch, vor Einblicken auf Grundstücke, die man ansonsten nicht hätte.
      Und ein Risiko, die Privatsphäre oder den höchstpersönlichen Lebensbereich auch von der STrasse vor dem Grundstück aus zu verletzen, besteht nicht nur immer, sondern ist zudem auch recht wahrscheinlich - das liegt aber sowieso in der Verantwortung jedes einzelnen, denn diese Themen werden ja durch das Luftrecht nicht geregelt, und um das geht es ja hier letztlich.

      Die Alternative wäre gewesen, via LuftVO gleich den Überflug über ganze Wohngebiete zu untersagen, was ja glücklicherweise nicht der Fall ist.

      eM-Gee schrieb:

      "Über Wohngebieten ist nur ein Überflug in über 50m Höhe gestattet."
      In Zeiten von Zoom-Kameras oder Wechselobjektiven bei Drohnen keine gangbare allgemeingültige Option.

      Und da sich viele schon nicht an andere Ge- und Verbote halten (vorsätzlich, oder weil sie es nicht besser wissen), wäre der Ärger (vor allem für die Steuerer) auch vorprogrammiert und eine drastischere "Lösung" als jetzt für uns alle mittelfristig absehbar.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Die beste Methode etwas wasserdicht zu machen, ist alles zu untersagen. Schon klar.

      Wir dürfen nicht vergessen, als wir mit der Kopterei anfingen hieß es "Boah, guck mal, ein Kopter, wie schön der fliegt und was der für schöne Fotos von unser XYZ macht !!"

      Dank medialer Hetze . " Da ist ist schon wieder so ein Sch...ding ! Abschießen, Verbrecher...Polizei...MAD !!"

      Hinzu kamen wie immer DIE, die nicht wissen wo man aufhören muss!

      Guter Vergleich was mich momentan auf 180 bringt......die Klappenauspuffanlagen.
      Anfangs hatten das nur paar Exoten, gebe zu, ein R8 der klingt wie ein E-Auto...war schon "unpassend". Bei so einem Hobel erwartet mn auch etwas Sound. Wenn ich aber sehe wie das ausgeufert ist....selbst alte Rostlauben zerstören das Gehör.

      Es gibt eine SVZO , aber wer geht DEM nach ? Das Ärgernis ist viel häufiger und zu orten per Nummernschild.

      Nur umgekehrt, ich habe in freier Wildbahn erst 3-4 Kopter gesehen. Andere Ärgernisse habe ich 10-15 mal am Tag und in der Nacht.

      Was erlaubt wird und was nicht, entscheiden Lobbyisten und Beziehungen.

      Warum klappt es mit den Klimazielen nicht? Notwendigkeiten und Beschlüsse gehen soweit aus einander....

      Flieg nach der Devise, tue nichts, was du auch nicht magst. Nimm auf die geschundene Natur Rücksicht.

      Dann brauchen wir auch weniger Verordnungen.
    • skyscope schrieb:

      eM-Gee schrieb:

      [Das Verbot eines] direkten Überflugs schützt ja vor nichts!
      Doch, vor Einblicken auf Grundstücke, die man ansonsten nicht hätte.
      Ja, das ist ja das, worauf ich hinaus will.

      Wenn ich über eine Hecke fliege und mich im Garten in einer Höhe von 3-5m bewege, verstehe ich dich voll und ganz. Auch, wenn man in 10m Höhe rund ums Haus fliegt. Wenn man aber immer Höher geht, desto unwichtiger wird, wo ich mich befinde. In 70m Höhe zum Beipiel macht es perspektivisch nicht viel aus, ob ich direkt ober dem Haus bin oder 10m weiter östlich über der öffentlichen Straße. In beiden Fällen sehe ich eigentlich das gleiche. Darum geht es mich hier.

      Ich zum Beispiel hätte damit ein größeres Problem, wenn jemand 10m über der Straße hovert und ich im Garten bin oder auf der Terasse entspanne, als wenn diese Person in 80m Höhe über dem Haus ist. Von dort oben kann die Person vermutlich nicht mal unterscheiden, ob ich da gerade eine Flasche Wasser oder Wodka ansetze oder ob meine Boxershot rosa ist oder weiß mit roten Punkten ;)


      Pehaha schrieb:


      Hinzu kamen wie immer DIE, die nicht wissen wo man aufhören muss!
      Naja, ich glaube, dass man DIE mittlerweile nicht mehr braucht. DIE gab es früher schon immer, sodass heute schon im Vorfeld mit Gesetzen, Verordnungen und Co. auf DIE reagiert wird, ohne dass es DIE überhaupt gibt. Es wird also bei der Gesetzgebung immer sofort der Worst Case zum Status Quo erklärt und fertig. Selbstverständlich ist Vorsicht besser als Nachsicht, aber irgendwann ist dann auch mal mit allem gut .
    • eM-Gee schrieb:

      Ich zum Beispiel hätte damit ein größeres Problem, wenn jemand 10m über der Straße hovert und ich im Garten bin oder auf der Terasse entspanne, als wenn diese Person in 80m Höhe über dem Haus ist. Von dort oben kann die Person vermutlich nicht mal unterscheiden, ob ich da gerade eine Flasche Wasser oder Wodka ansetze oder ob meine Boxershot rosa ist oder weiß mit roten Punkten
      Da lobe ich mir die Schweizer Lösung. Wohne das halbe Jahr dort, daher kenn ich mich da ein bisschen aus. Herrlich pragmatisch die Schweizer. Man darf überall im Wohngebiet (=Quartier) herumfliegen, solange man die Privatsphäre der anderen beachtet. Es spricht nichts gegen einen Überflug in 100-200m Höhe (eine Höhenbeschränkung gibt es in der Schweiz nicht, nur den gesunden Menschenverstand).
      Regeln hier nachzulesen: bazl.admin.ch/bazl/de/home/gut…ne-fragen-zu-drohnen.html

      Darin:
      Ich habe meine Drohne im Griff. Darf ich damit nun im Quartier umherfliegen und mein Haus filmen?

      Grundsätzlich ja. Ferngesteuerte Drohnen benötigen keine Bewilligung, wenn sie unter 30 Kilogramm wiegen und der Pilot sein Modell jederzeit auf Sicht steuert. Diese Voraussetzungen treffen praktisch auf alle Drohnen zu, die zu Hobbyzwecken im Warenhaus oder über das Internet bestellt werden.
      Gerade in Wohnquartieren gilt es aber, unbedingt den Schutz der Privatsphäre zu beachten.
    • eM-Gee schrieb:

      Ja, das ist ja das, worauf ich hinaus will.
      Ich weiss, und Du hast da auch Recht, nur kann man das eben nicht in einer luftrechtlichen Verordnung fassen, ausser man verbietet wie gesagt direkt die Wohngebiete. Es werden beim Aufstieg mit Kameradrohnen immer viele Rechtsbereiche tangiert: Privatrecht, Urheberrecht, ..., bis zum Strafrecht. Das Luftrecht ist nur ein kleiner Teilbereich, das vergessen viele.

      So verletzt man eventuell auch fremde Privatsphären oder macht sich eventuell sogar strafbar (höchstpersönlicher Lebensbereich), wenn man - luftrechtlich völlig in Ordnung - von seinem eigenen Grundstück aufsteigt, oder von einem fremden mit Genehmigung.
    • @skyscope, okay, die Schweizer können es scheinbar:

      zomtek schrieb:

      Man darf überall im Wohngebiet (=Quartier) herumfliegen, solange man die Privatsphäre der anderen beachtet. Es spricht nichts gegen einen Überflug in 100-200m Höhe
      Scheinbar ist die Neutralität oder die Bergluft doch gut, denn hier scheitert es vermutlich hauptsächlich an einer Sache:

      zomtek schrieb:

      eine Höhenbeschränkung gibt es in der Schweiz nicht, nur den gesunden Menschenverstand
      dieser Menschenverstand mal wieder... ein richtiger Son of a b****... der brockt uns die ganzen Gesetze ein ;)
    • skyscope schrieb:

      Ich weiss, und Du hast da auch Recht, nur kann man das eben nicht in einer luftrechtlichen Verordnung fassen, ausser man verbietet wie gesagt direkt die Wohngebiete.
      Das ist der Fehler in der LuftVO: Es wird dort versucht die Privatsphäre zu schützen, aber das ist Sache anderer Gesetze. Die LuftVO sollte nur das Fliegen regeln.
      Sinnvoller wäre es, wenn das Fotografieren selbst z.B. im StGB geregelt würde. Dann dürfte man drüber fliegen müsste sich aber z.B. eine Genehmigung fürs Fotografieren des Wohngrundstückes holen.
      So wie es jetzt ist muss man sich eine Überfluggenehmigung fürs Wohngrundstück einholen und die Regelungen der Privatsphäre im StGB zusätzlich und trotzdem einhalten.
    • eM-Gee schrieb:

      @skyscope, okay, die Schweizer können es scheinbar:

      Ja, die Schweizer Drohnengesetze sind geradezu paradiesisch.
      Fliegen über fremden Grundstücken erlaubt, keine Höhenbeschränkung (außer 150m im Kontrollraum von Flughäfen), unter 500g Gewicht (z.B. Mavic Air, Spark) Fliegen über Menschenansammlungen erlaubt, bis 30kg Abfluggewicht erlaubnisfrei, Fliegen über Bahnlinien oder Autobahnen erlaubt, Plaketten braucht es auch nicht... ;)

      OK, vieles sollte man dennoch nicht tun, wie etwa Fliegen über Autobahnen, aber es gibt keinen Ärger, wenn man doch mal eine Autobahn in ausreichender Höhe quert oder höher als 100m unterwegs ist....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von zomtek ()

    • eM-Gee schrieb:

      @skyscope, okay, die Schweizer können es scheinbar...
      Ja, die allgemeinen Landesvorschriften sind in der Schweiz aktuell noch nicht so eng gefasst wie bei uns, dafür können Kantone und Gemeinden eigene Flugverbote erlassen (was bei uns in Deutschland nicht möglich ist). Somit muss man sich dann jeweils vor Ort erkundigen, ob und ggfs. welche individuellen Verbote dort bestehen. Darüber hinaus kennen Privatspähre und Privatrecht auch die Eidgenossen. ;)


      RC-Role schrieb:

      Das ist der Fehler in der LuftVO: Es wird dort versucht die Privatsphäre zu schützen, aber das ist Sache anderer Gesetze.
      Teilweise, es geht ja auch um Lärmbelastung und das Gefährdungspotential abstürzender Drohnen, siehe Drucksache.

      Davon ab, wie oben geschrieben, halte ich ein Verbot, das so lax und umgehbar ist wie das bestehende "Flugverbot über Wohngrundstücke ohne Genehmigung der Betroffenen" für äusserst sinnvoll, da die Alternative wäre, dass wir in kurzer Zeit ein generelles Verbot über Wohngebiete wegen Verstössen gegen die Privatspären hätten (berechtigte Beschwerden oder nicht), so wie es einige Protagonisten am Verhandlungstisch ja ehedem gefordert hatten - das BMVI hat sich aber bekanntlich dagegen entschieden.
    • zomtek schrieb:

      Ja, die Schweizer Drohnengesetze sind geradezu paradiesisch.
      Gilt dies auch für Touris?

      skyscope schrieb:

      so wie es einige Protagonisten am Verhandlungstisch ja ehedem gefordert hatten - das BMVI hat sich aber bekanntlich dagegen entschieden.
      So lange Personen an diesen Tischen sitzen, die befürchten, dass herauskommen könnte, was für ein Leben diese auf Kosten anderer und durch Lobbygelder etc. führen, werden diese Forderungen weiterhin so bestehen. Einerseits finde ich es richtig, dass Politiker hohe Diäten bekommen, damit diese weniger in Versuchung kommen, Bestechungen etc. anzunehmen oder sich abhängig machen lassen können. Andererseits fände ich es aber wichtiger, dass Politiker die selben Gehälter kriegen sollten wie alle andere und selbstverständlich die selben Rechte und Pflichten haben, damit die Sachen, die beschlossen werden auch durch gespührt werden, die sie beschließen. Nach dem Leitsatz: Es ist leicht, eine Rentenkürzung durchzuwinken, wenn man nie die gesetzliche Rente in Anspruch nehmen wird.
    • Ne, gar nicht seltsam. Je tiefer du fliegst, desto weniger nahe kommt dein Fluggerät der Straße wenn du die Kontrolle verlieren solltest. Fliegst du 10m neben der Straße in 50m Höhe, und stürzt ab, kann es gut sein dass der Wind, oder alleine ihr Moment die Drohen bis auf die Straße trägt bevor sie aufschlägt. Fliegst du nur in 10m Höhe ist dieses Risiko wesentlich geringer.
    • Ich glaube, ihm ging es darum, dass eine Drohne, die direkt neben der Autobahn in 10m Höhe rumfliegt, eher ablenkt als eine Drohne, welche in 50m Höhe vermutlich vom Autofahrer, der sich auf den Verkehr konzentriert, nicht wahrgenommen wird.

      Ich finde die Regelung gut. Bietet vorallem um den Sonnenaufgang und Sonnenuntergang, wenn es noch nicht richtig hell ist, viele Möglichkeiten im Foto und Video bereich.
    • eM-Gee schrieb:

      Ich glaube, ihm ging es darum, dass eine Drohne, die direkt neben der Autobahn in 10m Höhe rumfliegt, eher ablenkt als eine Drohne, welche in 50m Höhe vermutlich vom Autofahrer, der sich auf den Verkehr konzentriert, nicht wahrgenommen wird.
      Genau das hatte ich im Kopf, zusätzlich habe ich allerdings noch an meine Disco gedacht. Wenn ich damit höher fliege, ist die Chance auf die Straße zu fallen, wesentlich geringer, als im Tiefflug.
    • eM-Gee schrieb:

      So lange Personen an diesen Tischen sitzen, die befürchten, dass herauskommen könnte, was für ein Leben diese auf Kosten anderer und durch Lobbygelder etc. führen, werden diese Forderungen weiterhin so bestehen.
      Dafür braucht keiner ein Verbot für Kopter denn das besorgen schon die Paparazzi und so ganz verkehrt ist das ja alles nicht nur es haperte wohl mal wieder an der Fachkompetenz derjenigen die den Entwurf erstellt haben.
      Ich denke jeder wird nachvollziehen können wenn Jemand Milionär ist oder eine bekannte Persönlichkeit und damit andauernd unter Beobachtung steht will nicht auch noch fliegende Augen in seinem Garten haben. Jeder möchte mal ruhe haben wobei sich meist diejenigen aufregen die noch nie etwas in der Richtung erlebt haben.

      Es ist halt wie immer, einige Wenige verderben anderen den Spass.
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel
    • Hi,
      dazu müsste man, was ja schon vor einiger Zeit passiert ist, die Verordnung Stück für Stück auseinander nehmen und konkretisieren. Es gibt im Forum ja schon etliche Diskussionsbeiträge über die meiner Meinung nach misslungene Verordnung.

      Klar ist mir auch schon, dass man nicht bis ins Letzte alles genau regeln kann aber desto mehr Interpretationsspielraum gelassen wird desto mehr beschäftigt man Gerichte.
      Kenne das von anderen Gesetzen wie BetrVG, ArbZG, BGB und von Tarifverträgen. Wobei es da um richtig was geht und nicht nur um Modellflieger.
      Gruß vom Nobier
      Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel
    • Nobier schrieb:

      azu müsste man, was ja schon vor einiger Zeit passiert ist, die Verordnung Stück für Stück auseinander nehmen und konkretisieren.
      Habe ich getan, Du aber offebsichtlich nicht. Von daher vermag ich es nicht nachzuvollziehen, wie man den am Entwurf Beteiligten die Fachkompetenz absprechen kann, wenn man selber keine Ahnung hat.
      Wenn die Verordnung Deiner Meinung nach mißlungen ist, solltest Du die entsprechenden Bereich zumindest benennen und mit Substanz Deine angedachten Verbesserungen ausführen können.

      Nobier schrieb:

      Klar ist mir auch schon, dass man nicht bis ins Letzte alles genau regeln kann aber desto mehr Interpretationsspielraum gelassen wird desto mehr beschäftigt man Gerichte.
      Auch das ist paradox. Immer wird gemäkelt, dass zu viel reglementiert wird, und nun ist das Problem, dass es zu viel Interpretationsspielraum gibt? Passt doch alles nicht zusammen...
      Man muss sich schon entscheiden, wo man die Reise hin machen möchte: Knallharte übergreifende und empfindlich strafbewehrte Verbote, oder Gestaltungsspielraum, um auch Freiheiten zuzulassen und Verstösse vielleicht auch mal nicht zu ahnden / ahnden zu müssen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()