DJI_Mavic_Pro schrieb:
...da der Balkon ja mein privates Grundstück ist.
Grundsätzlich hat der Balkon nichts mit dem Grundstück zu tun.
In der Regel gehört ausschließlich der Raum auf dem Balkon, also der Boden, zu Deinem Sondereigentum. Der Balkon selbst ist meist schon dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet. Beispiel, kannst Du Deinen Balkon Rot streichen? Nein, weil er eben zum Gemeinschaftseigentum gehört, und damit die Eigentümergemeinschaft gemeinsam über die Farbe abstimmt.
Ebenso gilt das für das Grundstück und u.a. alle Aussenanlagen und bspw. auch die Bepflanzung. An dem Gemeinschaftseigentum hälst Du lediglich Miteigentümeranteile. Damit ist Flug über dem Grundstück gemäß § 21b LuftVO nur erlaubt, wenn alle Miteigentümer bzw. Mieter zustimmen.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope () aus folgendem Grund: "bzw. Mieter"