Wohngebiet / Wohngrundstücke [Sammelthread]

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    • Sascha3580 schrieb:

      In Niedersachsen gibt es nun eine Möglichkeit, eine Betriebserlaubnis in Form einer Sondererlaubnis zu bekommen. Diese hebt dann einige der neuen "Gesetze" aus und vereinfacht vieles. (Gewerblich sicherlich von Vorteil)

      So einfach ist es nicht, die setzt eine Risikoanalyse nach SORA (Specic Operation Risk Assessment) voraus, und zwar je Flugvorhaben.
      Hatten wir hier: Risikoanalyse bei Ausnahmegenehmigungen. Bedeutet die Analyse des Betriebsrisikos und die Erläuterung von Maßnahmen, die man zur Vermeidung der Risiken vorsieht. Ist aber kein großer Aufwand: de.slideshare.net/terrymartin2…s-risk-assessment-process . ;)
      Daraufhin kann die Behörde dann eine Genehmigung erteilen oder diese ablehnen.

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    • Wenn man z.B. in einem Bundesland für einen gewerbl. Einsatz nur an einem Ort aufsteigen muss, wird man keine 2-jährige allgeneine Aufstiegsgerlaubnis beantrgen... ist letztendlich eine Kostenfrage. Allg. Erlaubnis ca. 200,00 € (Ersterteilung), ca. 100,00 € (Verlängerung), Anerkennung ca. 100,00 €, Einzelerlaubnis ca. 80,00 € bis 100,00 €. Von Bundesland zu Bundesland gibt es Unterschiede... da ist aber einiges im Umbruch.

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    • Hi,

      auch ich bin ein absoluter Neuling und hätte da mal eine Frage, die sich aus diesem Threat ergeben hat.

      Ich bin auf dem Grundstück eines Kunden, starte aus dessen Garten nach oben,
      drehe ein paar runden über dessen Haus/Grundstück mit Fokus auf dessen
      Objekt. Ich überfliege keine Grundstücksgrenzen.
      Kamerabedingt sind aber immer mal ein schnipsel des Nachbarghauses, des Zauns oder der nachbargarage zu sehen,
      aber immer nur am Bildrand, so das der Fokus des Videos immer im Bildmittelpunkt liegt.
      Gelandet wird natürlich auch wieder auf dem Grundstück.

      Brauche ich für diese Aufnahme das Einverständniss der umliegenden Nachbarn?
      Eure Meinung?

      Danke und Grüsse

      heitzer75
      DJI MAVIC Pro Fly More Combo
    • quadle schrieb:

      Über Wohngrundstücken darfst Du Fliegen, wenn die Zustimmung des Nutzungsberechtigten vorliegt. Also ja, Du darfst Fotos vom Haus eines Auftragsgebers machen, dabei aber ohne deren Zustimmung nicht über nachbars Grundstück fliegen. Vorraussetzung aber, Du hast für den Zweck auch die richtige Versicherung.
      Quadle, was für eine für den Zweck spezielle Versicherung benötigt man da?

      P.S. Warum steht bei einigen Usern gast? Was bedeutet das?
    • heitzer75 schrieb:

      Brauche ich für diese Aufnahme das Einverständniss der umliegenden Nachbarn?
      Eure Meinung?
      So, wie du das beschreibst, nein.

      Anders sehe ich das bei @Flairdi im Post Nr. 57.
      Der Nachbar wird das Bild vermutlich nicht finden. Wenn er aber irgendwo darauf stößt, könnte er wenig begeistert sein.
      Was geht uns sein "perfekt gestalteter und liebevoll gehegter Garten" an? Das ist seine ureigenste Sache, die meines Erachtens nicht für die Öffentlichkeit sichtbar sein sollte.

      So fände ich das Bild okay - D.K.
    • biber schrieb:

      Wenn man z.B. in einem Bundesland für einen gewerbl. Einsatz nur an einem Ort aufsteigen muss, wird man keine 2-jährige allgeneine Aufstiegsgerlaubnis beantrgen... ist letztendlich eine Kostenfrage. Allg. Erlaubnis ca. 200,00 € (Ersterteilung), ca. 100,00 € (Verlängerung), Anerkennung ca. 100,00 €, Einzelerlaubnis ca. 80,00 € bis 100,00 €. Von Bundesland zu Bundesland gibt es Unterschiede... da ist aber einiges im Umbruch.
      Ich find das ein bißchen... unübersichtlich, was du da schreibst.
      Für welchen gewerblichen Einsatz (Kopter unter 5kg) braucht man eine AE ?
      Was für eine Allg. Erlaubnis beziehungsweise Einzelerlaubnis meinst du?
      Ich dachte, es geht hier um eine Ausnahmegenehmigung/Sondererlaubnis bezügl. der Verbote nach 21b ??
    • @flexim es ging in meiner Anwort um die Frage von DJIPHV+ um die Kosten bezüglich einer AE oder EAE mit denen man circa rechnen muss. Ab welcher Drohnengröße diese nötig sind, sollte doch wohl jeder inzwischen gerafft haben, wen er die Vorschriften gelesen hat. Aber welche Gebühren eventuell für eine Ausnahmegenehmigung/Sondererlaubnis bezügl. der Verbote nach 21b anfallen werden, weiß ich auch noch nicht. Bezüglich des Verwaltungsaufwandes möglicherweise ähnlich hohe Gebühren wie bei einer Einzelaufstiegserlaubnis. :?:

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    • Als es mit der Verordnung los ging, habe ich mich raus gehalten, weil es eh immer anders kommt und ich dachte, naja...so schlimm wirds schon nicht werden. 100m nach oben nutze ich seltenst.....

      Aber dann bin gestern mal auf meinem Grundstück aufgestiegen, um Lipos auf Lagerspannung zu bringen. Und kleiner Test wegen Störungen im Monitor. Also mußte Kamera laufen, auf Aufnahme hätte ich verzichten können aber dann habe ICH im Zweifel keine Beweise.

      Dann habe ich mir meine Bilder mal angesehen, habe bewußt Kamera 90° nach unten gehabt um niemanden zu filmen.... :D
      nach unten sieht man ja noch mehr, was einen nichts angeht.......das zB das Nachbars Garten aussieht Truppenübungsplatz ...oder wer alles einen Pool hat.

      Nun aber mal zu den Abständen, durch den Garten hinterm Haus hatte ich immer verdrängt...ich lebe an einer Bundesstraße.....
      dann sehe ich das ein Nachbar das Dach voll gepackt hat mit Solar&Voltaik......ist ein Supermarkt auf der anderen Straßenseite eine Industrie? Nö, aber uU Menschenansammlung. achja...Landschutzgebiet besteht auch noch....

      Also eigene Grundstücke schön und gut, ist aber sinnlos wenn etwas näher als 100m ist.

      In unserem Ballungsgebiet entlang der Ruhr ist es fast unmöglich etwas attraktives vor die Linse zu bekommen.

      Meine Test und Übungsflächen mal vermessen, da bleibt nicht mehr viel über.

      Menschenansammlung ist ja relativ genau definiert. 10-12 Personen.

      Aber Wohngrundstück(e) ? Einzeln stehendes Haus zählt oder erst ab 2-3 Häuser ?

      Hoffentlich müssen die Paketdronen auch Zick-Zack fliegen....ach geht ja nicht.....die müssen ja ihre Pakete abwerfen.
      Deshalb müssen wir 100m weg sein.....

      Wer hat sich das nur ausgedacht....gute Nacht.
    • @Pehaha Ja, das ist auch noch eine gute Frage. Was ist, wenn sich beispielsweise direkt vor meinem 30 x 30 Meter großen Grundstück eine Bundesstraße befindet und hinten fließt in 40 Metern Entfernung der Rhein (Bundeswasserstraße). Gilt die Regel, dass ich über meinem eigenen Wohngrundstück trotzdem aufsteigen darf oder gilt die Regel, dass ich 100 Meter zu den benannten Verkehrswegen einhalten muss. Wird mein eigenes Grundstück durch die neue Regelung deshalb eine No-Go-Area (NFZ)?
    • Bin zwar nicht angesprochen, aber, im Zweifelssfalle JA.

      Schon etwas irsinnig, was vor einigen Jahren noch niedlich belächelt wurde, " ach schau mal, ein Modellflieger", und man durfte und ist
      fast überall geflogen wo eine Wiese war, ist man heute gleich ein potentieller Terrorist, zumindest aber schwerst kriminell.
      Was kann ich mit meinem Copter mehr sehen als in Google maps ?? Ahja, die Bilder sind zumindestens am ersten Tag etwas aktueller.
      Nach 2 jahren auf dem deinRohr-server ist das relativ.

      Neulich in Wald und Flur:
      " Hallo, Sie ?"
      " Ja, habe aber gerade beide Hände voll."
      " Ist da eine Kamera dran ? Könnten Sie woanders fliegen ? "

      Ähhhm, ich war da im Moment der einzige der das was er tat legal tat. Die anderen Herrschaften wollten beim Gotcha-Spielen nicht erkannt werden,
      deswegen hatten sie auch ihre Nummernschilder abgeschraubt.
      immer etwas Kolofonium in der Nase
    • biber schrieb:

      @Pehaha Ja, das ist auch noch eine gute Frage. Was ist, wenn sich beispielsweise direkt vor meinem 30 x 30 Meter großen Grundstück eine Bundesstraße befindet und hinten fließt in 40 Metern Entfernung der Rhein (Bundeswasserstraße). Gilt die Regel, dass ich über meinem eigenen Wohngrundstück trotzdem aufsteigen darf oder gilt die Regel, dass ich 100 Meter zu den benannten Verkehrswegen einhalten muss. Wird mein eigenes Grundstück durch die neue Regelung deshalb eine No-Go-Area (NFZ)?
      Eigentlich ist das nicht so schwer. Letztlich darf ich dann aufsteigen, wenn keins der Verbote, welche in der Verordnung normiert sind, zutreffen.

      D. h. ich darf zwar von meinem eigenen Grundstück aufsteigen, jedoch nur wenn keine andere gesetzliche Regelung dem widerspricht.

      In deinem Fall scheint das ja dann recht eindeutig zu sein. ;)
    • Ja, so sehe ich es leider auch. Gottseidank liegt mein Grundsück in keiner NFZ oder an einer Gegebenheit an der die 100 m Abstandsregelung greifen würde. Somit wäre die Abstandsregel immer übergeordnet und würde das Recht auf dem eigenen Grundstück fliegen zu dürfen verbieten. Das dies natürlich gilt (und galt) wenn das Grundstück in einer den Luftraum betreffene NFZ liegt, war ja klar, aber die zusätzliche 100 m Abstandsregelung wird nicht wenige von uns sehr hart treffen, wenn man nicht mal mehr auf ihrem eigenen Grundstück starten darf... die neue Regelung zieht doch erheblich weitere Kreise, als man denkt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()