@MardanTopic
Beachte bitte Regel C.5.
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ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
Narcisita schrieb:
Vielen Dank für die Antwort.
Das war ja eigentlich für mich klar. Das was ich wissen wollte ist ob ich auf meinem Grundstück fliegen darf, da die App alles in hellem Orange darstellt.
Viele Grüße
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JCrook schrieb:
Denn im Recht ist nur vom "Über"-flug die Rede.
Fallbeispiel: Arbeitskollege und ich sind in der Mittagspause oder nachmittags nach Feierabend auf dem Parkplatz von der Arbeit. Er fährt mit seinem RC-Auto eine vorher angerichtete Strecke ab, ich fliege mit der Mini hinter her und behalte das Auto dabei im Blick. Flughöhe da wäre natürlich äußerst niedrig, vielleicht ein Meter oder so über dem Boden. Chef hat gesagt, dass es in Ordnung geht und schaut dabei zu. Wäre das nach dem Punkt 7 dann richtig? Wenn der Chef als Eigentümer zuvor sein Einverständnis abgegeben hat. Die Buchstaben von Punkt 7 sind immerhin alle mit "oder" getrennt. Das heißt nur einer von A, B oder C muss zutreffen damit nach diesem Punkt 7 der Flug erlaubt ist oder?der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte dem Überflug ausdrücklich zugestimmt hat
Stimmt natürlich auch. Aber Drohnenpiloten haben nunmal genau wie E-Scooterfahrer einen miserablen Ruf, weil sich immer irgendwelche Halbstarken profilieren müssen indem sie mit ihrer 40€ Mediondrohne dann die Nachbarin beim duschen beobachten, auf dem Flughafen in der Nähe das Personal verfolgen, bei der Polizeiwache ins Klofenster schauen oder sonstigen MIst damit bauen. Genau aus diesem Grund habe ich auch einen Hubschrauber sozusagen als "Backup", wenn ich draußen bin. Wenn die Leute dich mit einem Heli sehen, dann stehst du automatisch schon besser da. Egal, ob du danach dann einen Quadrocopter auspackst.Und wo keine störende Aktivität, selten ein Kläger
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von JCrook ()
JCrook schrieb:
Man möge mir jedoch jetzt die Haarspalterei verzeihen