Anlagen zur Energieerzeugung?

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    • Anlagen zur Energieerzeugung?

      balloonix schrieb:

      Wobei auf dem Dach eine Solaranlage ist. Das ist eine Anlage zur Energieerzeugung, von der man bei strenger Auslegung 100m Abstand halten muss.
      Wobei ich eher dazu tendiere, daß man Häsuer mit Solaranlagen nicht als solche Anlagen ansehen wollte, aber man weiß ja nie, wie da ausgelegt wird
      Weil Du es schriebst, dann dürfte auch kein Kopter mehr über Fahrräder, KFZ etc. fliegen? :P

      Aber ernsthaft, wo liegt die Grenze 10 Paneele, 50 Paneele oder leistungsabhängig?
      Wie verhalte ich mich bei Wasserturbinen an kleineren Flüssen und größeren Bächen. (Gibt es hier in Massen - die Turbinen)?
    • RC-Role schrieb:

      Zum Erbsen der neuen Verordnung zählen fällt mir auch noch was ein.
      Während der Thermodynamik-Vorlesungen meines Maschinenbau Studiums habe ich gelernt, dass Energie nicht erzeugt werden kann, sondern
      immer nur eine Umwandlung in andere Formen stattfindet.
      Es gibt also keine Anlagen zur Energieerzeugung.
      Somit dürfen wir über allem fliegen. :D :P
    • Mal im Ernst, grundsätzlich ist der Sinn, dass in der Verordnung ganz allgemein und nicht näher spezifiziert von "Anlagen zur Energieerzeugung und -Verteilung" gesprochen wird der, dass der Begriff mit Absicht weit ausgelegt werden kann. Das gleiche gilt im Übrigen für "Industrieanlagen". Also ist da schon etwas Vorsicht angesagt, denn wie immer geht es nicht nur um mögliche und weniger wahrscheinliche Bussgelder, sondern vor allem auch um die Haftungs- und Regulierungsfragen in Schadensfällen, in denen die Versicherer gerne die Nadel im Heuhaufen suchen und eben besser nicht finden.

      Daher ist der Einwand von @balloonix schon berechtigt, wobei ich auch nicht davon ausgehe, das solche Anlagen in der Intention des Verordnungsgebers liegen. Letztendlich wird man Konkreteres abwarten und in der Zwischenzeit für sich selbst entscheiden müssen (mal wieder mit gesundem Menschenverstand), wo man fliegt.
      Ich persönlich handhabe das so, dass ich Energieerzeugungsanlagen, die klar erkennbar einem primären privaten Eigennutzen (bspw. auf Hausdächern) oder vordringlich zur Energieerzeugung für den Eigengebrauch dienen (bspw. auf Gewerbehallen), nicht von der Neuverordnung tangiert sehe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()