Es kommt immer darauf an, was genau man beim Finanzamt anmeldet und was man dann auch noch tut und für wen man arbeitet. Fragt einfach euren Steuerberater, bevor ihr beim Finanzamt was anmeldet.
Mit meiner Drohne Geld verdienen...doch welches Gewerbe muss ich anmelden?
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Für sog. Kulturberufe mit wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Tätigkeiten sind keine Gewerbeanmeldungen nötig. Zum Beispiel als freier Redakteur, Journalist oder Bildberichterstatter, der Daten samt Bilder/Videos für die Dokumentation einer Firma oder eines Verlages erstellt, ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Diese Tätigkeit ist deswegen auch nicht Gewerbe- und Umsatzsteuerpflichtig. Die Gewinne aus dieser Tätigkeit sind lediglich Einkommensteuerpflichtig und müssen natürlich bei der Einkommensteuerklärung angegeben werden. Freiberufler die diese Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können, dürfen im Gegenzug auf ihren Rechnungen Gemäß § 19 UStG allerdings keine Umsatzsteuer ausweisen und müssen bei Rechnungsstellung ausdrücklich auf die Umsatzsteuerbefreiung hinweisen. Ich zum Beispiel arbeite neben meiner Rente noch als freier Redakteur für einen Verlag und erstelle für diese Tätigkeit neben redaktioneller Arbeit auch Fotos und Videosequenzen (ob mit oder ohne Drohne) für deren Fachbücher oder Video-Publikationen. Nach rechtlicher Beratung durch das Finanzamt falle ich mit meiner Tätigkeit in diese Regelung für Freiberufler und das könnte auch in deinem Fall gelten. Ich würde mich zur Sicherheit aber auf alle Fälle beraten lassen, in dem du dein Vorhaben einem Steuerfachmann oder dem Finanzamt genau schilderst. Nur der kann dann genau beurteilen, ob dein Vorhaben die Klassifizierung als Freiberufler erfüllt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()
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biber schrieb:
Diese Tätigkeit ist deswegen auch nicht Gewerbe- und Umsatzsteuerpflichtig.
Matthias -
@Pianist genau deswegen schrieb ich ja, das man sich auf alle Fälle von Fachkundigen beraten lässt, ob im gegebenen Fall auch eine Befreiung von der Umsatzsteuer möglich ist, die Grenzen ob ja oder nein sind eng. Je nach Umfang der Tätigkeit kann man auch steuerliche Vorteile haben, wenn man tatsächlich ein volles Gewerbe mit ständig eingehenden Aufträgen betreibt, das muss man abwägen.
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biber schrieb:
@Pianist genau deswegen schrieb ich ja, das man sich auf alle Fälle von Fachkundigen beraten lässt, ob im gegebenen Fall auch eine Befreiung von der Umsatzsteuer möglich ist, die Grenzen ob ja oder nein sind eng. Je nach Umfang der Tätigkeit kann man auch steuerliche Vorteile haben, wenn man tatsächlich ein volles Gewerbe mit ständig eingehenden Aufträgen betreibt, das muss man abwägen.
Mal ganz davon abgesehen: Es gibt haufenweise Leute, die der Meinung sind, dass Auftragnehmer mit §19-Rechnungen automatisch einen schlechten oder unprofessionellen Eindruck ("kleiner Krauter") machen. Das ist natürlich totaler Blödsinn, aber auch dies sollte man im Hinterkopf haben.
Matthias -
Pianist schrieb:
Bist Du Dir sicher, dass das Geschäftsmodell "Copter-Aufnahmen" auch heute noch funktionieren wird?
Eigentlich, ob ich als Freiberufler oder Kleinunternehmer unterwegs bin, spielt jetzt keine Rolle. Drohne ist schon gekauft, ich habe keine Kosten mehr. Ich kenne die Unterschied zwischen beide. Sogar ist mir lieber sofort als Freiberufler eingestuft werden, vor allem dass ich mit Drohne als Nebenjob tätig werde (ich bin Festangestellte).
Ich werde mit Steuerberater noch sprechen, ich werde hier Bescheid schreiben.
Pawel
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