Mit meiner Drohne Geld verdienen...doch welches Gewerbe muss ich anmelden?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ja, ist blödsinnig formuliert gewesen, es gibt keine Freibeträge in dem Sinne. Ich meinte damit, dass man kein Gewerbe zwingend anmelden muss, wenn man alle Nase lang mal ein paar Euro für ein Foto "zugewendet" bekommt (bspw. als Schüler oder Student), sondern erst dann, wenn man die Absicht verfolgt, dauerhaft Einnahmen bzw. Gewinne zu erzielen.

      Edit: Dank @Pianist haben wir ja auch einen sachlichen Hinweis dazu. :rolleyes:
    • Noch mal zur KSK: Evt. anfallende Beiträge zur KSK zahlt der Auftraggeber an die KSK, da hat der Künstler gar nichts mit zu tun. In der Regel erfährt er nicht einmal, ob und in welcher Höhe Beiträge abgeführt werden. Also kann es dem Copterflieger egal sein, wie die KSK ihn einstuft.

      Zur Umsatzsteuer: Es gibt leider viele Auftraggeber, die das System Umsatzsteuer nicht verstanden haben. Was die Finanzen betrifft, da ist 100,-- EUR ohne ausgewiesene USt. das Gleiche, wie 119,-- mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Aber ich habe es oft erlebt, das es scheinbar für viele wichtig ist, ausgewiesene Umsatzsteuer auf der Rechnung zu haben.
    • balloonix schrieb:

      Noch mal zur KSK: Evt. anfallende Beiträge zur KSK zahlt der Auftraggeber an die KSK, da hat der Künstler gar nichts mit zu tun.
      Du meinst nicht die Beiträge, sondern die Abgabe.

      Der Künstler möchte aber vielleicht dort Mitglied werden, um 50 Prozent Zuschuss zur Krankenkasse bzw. Krankenversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten. In Zeiten niedriger Zinsen kann das ja durchaus interessant sein. Wer bekommt als Selbständiger schon einen solchen Zuschuss? Niemand sonst... Und aufgenommen wird er nur, wenn das, was er macht, eindeutig künstlerisch oder publizistisch ist und als Haupteinnahmequelle dient. Also wäre es mal interessant zu wissen, ob jemand, der hauptberuflich Luftaufnahmen macht, dort aufgenommen wird oder nicht.

      Matthias
    • Pianist schrieb:

      Der Künstler möchte aber vielleicht dort Mitglied werden, um 50 Prozent Zuschuss zur Krankenkasse bzw. Krankenversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten. In Zeiten niedriger Zinsen kann das ja durchaus interessant sein. Wer bekommt als Selbständiger schon einen solchen Zuschuss? Niemand sonst... Und aufgenommen wird er nur, wenn das, was er macht, eindeutig künstlerisch oder publizistisch ist und als Haupteinnahmequelle dient. Also wäre es mal interessant zu wissen, ob jemand, der hauptberuflich Luftaufnahmen macht, dort aufgenommen wird oder nicht.

      Matthias
      Das wäre dann aber ein ganz anderes Thema. Da reicht aber dann eine künstlerische Tätigkeit alleine nicht aus. Der Betreffende muß seinen Lebensunterhalt zum größten Teil aus künstlerischer Tätigkeit bestreiten. Hier geht es aber darum, was jemand macht, der nebenbei ein wenig mit Luftbildern verdienen möchte. Und da kann es ihm egal sein, was die KSK dazu meint.
    • Das wäre aber in diesem Zusammenhang nicht ganz ohne Bedeutung. Denn selbst wenn wir das aus der Perspektive der Auftraggeber betrachten, ist es ja schon interessant zu wissen, ob die den Eindruck haben, dass sie es mit der Leistung eines selbständigen Künstlers zu tun haben, und daher die Abgabe leisten.

      Zwar muss das eine nicht zwangsläufig etwas mit dem anderen zu tun haben, aber eine gewisse Tendenz ist das schon.

      Matthias
    • Als ich in die KSK aufgenommen wurde, musste ich mit Arbeitsproben meine künstlerische und publizistische Schaffenshöhe belegen.
      Das ist meinen Informationen nach heute nicht mehr nötig, es genügen momentan Rechnungen an die Kunden und die Kontoauszüge als Nachweis für die Tätigkeit. Falls Zweifel über den Status, Künstler oder Publizist, aufkommen meldet sich die KSK. Das ist so sicher wie das Amen. Seit der Auseinandrsetzung mit den Ländern und der Rentenversicherung sind die Maschen sehr eng gestrickt.
      Allerdings wird die KSK die Kunden anschreiben, falls noch keine Abgaben von dem Unternehmen gezahlt werden. Für Auftraggeber, die noch nie mit der KSK in Berührung kamen, steht dann eine grosse Überraschung ins Haus da die Abgaben relativ hoch sein können. Grössere Unternehmen tangiert das nicht, kleinere sind am Schlucken. Und stellen sich die Frage, ob nochmal jemand mit KSK-Zugehörigkeit beschäftigt wird.
      Meiner persönlichen Meinung nach stellt das Aufnehmen eines Gebäudes mittels einer Drohne, keine künstlerisches Schaffen dar.
      Alex
    • alex62 schrieb:

      Allerdings wird die KSK die Kunden anschreiben, falls noch keine Abgaben von dem Unternehmen gezahlt werden. Für Auftraggeber, die noch nie mit der KSK in Berührung kamen, steht dann eine grosse Überraschung ins Haus da die Abgaben relativ hoch sein können. Grössere Unternehmen tangiert das nicht, kleinere sind am Schlucken. Und stellen sich die Frage, ob nochmal jemand mit KSK-Zugehörigkeit beschäftigt wird.
      Ich habe eine ganz herzliche und keinesfalls böse gemeinte Bitte an Dich: Es ist für das System der Künstlersozialversicherung nicht förderlich, wenn die Leute in einem Forum wie diesem hier falsche Informationen lesen.

      Du erweckst gerade den Eindruck, als ob es bei der KSK einen Bezug zwischen den Versicherten (also den Mitgliedern) und den abgabepflichtigen Unternehmen gibt. Dies ist ausdrücklich nicht der Fall. Selbst wenn Du bei der Beantragung Deiner Mitgliedschaft (also an sich bei der Abgabe des Antrages auf Prüfung der Versicherungspflicht) Rechnungen einreichst, führt dies nicht dazu, dass Deine Auftraggeber darauf geprüft werden, ob sie ihrer Abgabepflicht nachkommen. Das passiert davon vollkommen unabhängig bei der Betriebsprüfung der Rentenversicherung, wo dann auch dieses Thema mitgeprüft wird.

      Außerdem könnte man Deinen Text so verstehen, dass die Abgabepflicht etwas mit der Mitgliedschaft zu tun hat. Und genau das ist eben glücklicherweise nicht der Fall, wie das Bundesverfassungsgericht schon in den 80er Jahren klarstellen musste. Denn genau dann bestünde ja das Risiko, dass Mitglieder von den Auftraggebern bei der Auftragsvergabe benachteiligt werden und Nichtmitglieder bevorzugt werden. Die Abgabepflicht ist unabhängig davon, ob der Auftragnehmer dort Mitglied ist oder nicht.

      Und auch die Formulierung "relativ hoch" ist ein wenig unbestimmt. Der Abgabesatz pendelte in den vergangenen Jahren zwischen 3,9 und 5,2 Prozent der Netto-Auftragssnumme. Für 2017 liegt sie bei 4,8 Prozent. Ist das nun hoch oder nicht? Ich denke mal, eher nicht. Und der Satz bleibt auch so niedrig, wenn die Unternehmen mehrheitlich ihrer Abgabepflicht nachkommen.

      Matthias
    • Pianist schrieb:

      Du erweckst gerade den Eindruck, als ob es bei der KSK einen Bezug zwischen den Versicherten (also den Mitgliedern) und den abgabepflichtigen Unternehmen gibt. ...
      Hast du nicht in #27 selber versucht, diesen Eindruck zu erwecken?
      Und ich wiederhole mich da gerne noch einmal: Darum geht es hier doch gar nicht. Der TE weiß noch nicht so recht, was er nun tun soll, ob er ein Gewerbe anmelden soll oder nicht. Da braucht er sich über die KSK erst mal gar keine Gedanken machnen. Denn wenn er eine künstlerische Leistung erbringt, kann das trotz Gewerbeanmeldung zu einer Abgabenpflicht für den Auftraggeber führen. Ebenso wie du selber schon schriebst, es gibt keine Abhängigkeit zwischen Mitgliedschaft in der KSK und Pflciht, die Abgabe zu zahlen. Und wenn der Auftraggeber nur einmalig eine künstlerische Leistung bauftragt, ist selbst bei einem hauptberuflichem Künstler keine Abgabe fällig. Also was soll diese Diskussion?
    • "Du erweckst gerade den Eindruck, als ob es bei der KSK einen Bezug zwischen den Versicherten (also den Mitgliedern) und den abgabepflichtigen Unternehmen gibt. Dies ist ausdrücklich nicht der Fall. Selbst wenn Du bei der Beantragung Deiner Mitgliedschaft (also an sich bei der Abgabe des Antrages auf Prüfung der Versicherungspflicht) Rechnungen einreichst, führt dies nicht dazu, dass Deine Auftraggeber darauf geprüft werden, ob sie ihrer Abgabepflicht nachkommen. Das passiert davon vollkommen unabhängig bei der Betriebsprüfung der Rentenversicherung, wo dann auch dieses Thema mitgeprüft wird."

      Da hast Du recht, aber es ist schon auffällig, wie gezielt die KSK in ihren Stichproben bei Aufraggebern kontrolliert.

      "Und auch die Formulierung "relativ hoch" ist ein wenig unbestimmt. Der Abgabesatz pendelte in den vergangenen Jahren zwischen 3,9 und 5,2 Prozent der Netto-Auftragssnumme. Für 2017 liegt sie bei 4,8 Prozent. Ist das nun hoch oder nicht? Ich denke mal, eher nicht. Und der Satz bleibt auch so niedrig, wenn die Unternehmen mehrheitlich ihrer Abgabepflicht nachkommen."

      Kleinere Werbeagenturen oder Redaktionen, die in einem Markt kämpfen, den große Verlage und Networks dominieren, haben keinen leichten Stand. Für diese Unternehmen sind 4,8 Prozent "relativ hoch".

      Ich will jetzt aber auch keine KSK-Diskussion vom Zaun brechen. Persönlich bin ich die Überzeugung, die KSK ist eine gute und notwendige Einrichtung (siehe Ursprungsgedanke der KSK). Doch sollte bei der Abgabelast differenziert werden um welche Unternehmensgröße es sich handelt.

      Alex
    • alex62 schrieb:


      Da hast Du recht, aber es ist schon auffällig, wie gezielt die KSK in ihren Stichproben bei Aufraggebern kontrolliert.
      Die KSK kontrolliert überhaupt nicht, die haben gar keine Prüfer. Das machen die Betriebsprüfer der Rentenversicherung mit. Und denen fallen auch relativ viele Rechnungen nicht als abgabepflichtig auf, die abgabepflichtig wären.

      Aber nun zurück zur Ursprungsfrage: Ich wollte damit nur aussagen, dass es immer interessant ist, sich in die jeweils andere Perspektive hineinzuversetzen, um eine Argumentationsgrundlage zu haben, zum Beispiel eben gerade kein Gewerbe anzumelden.

      Matthias
    • KSK...
      Solange nicht bekannt ist, ob der Threadstarter hauptberuflich künstlerisch und/oder publizistisch tätig ist, lohnt die ganze Diskussion nicht, da komplett irrelevant.
      Falls es nebenberuflich ausgeführt wird, kommt die KSK keinesfalls ins Spiel, solange die Sozialversicherungen zusammen mit dem Hauptarbeitgeber bezahlt werden...


      Gewerbeanmeldung...
      Bei nebenberuflicher Tätigkeit würde ich mich erkundigen, ob und falls ja, ab welchen Summen, ein Nebenerwerb überhaupt angemeldet werden muss.
      Ob dies dann als Gewerbe - oder eben nicht - ist dann erst der nächste Schritt.
    • Beides, also Soll- und Ist-Versteuerung haben Vor- und auch Nachteile. Wenn man von einer Selbstständigkeit leben will, wird man irgendwann dahin kommen das man Sollversteuerung machen muss. Ebenso wird man dann Umsatzsteuerpflichtig werden müssen. Macht man beides von Anfang an, hat man sich de Umstellungen erspart. Wer nur ein wenig nebenbei machen möchte, ist mit der Kleinunternehmerregelung, also Umsatzsteuerfrei und einer einfachen Einnahmen-Überschuß Rechnung gut beraten. Wer dann aber mehr macht, Umsatzsteuerpflichtig und Soll-Versteuerungspflichtig wird, muß das dann irgend wann umstellen. Und das ist dann nicht ganz unproblematisch. Ich habe mir diese Umstellungen von Anfang an gespart, gleich bilanziert und komme damit ganz gut klar. Es war am Anfang nicht immer ganz einfach, aber ich glaube, es war viel einfacher als irgend wann einmal alles umstellen zu müssen.

      übrigens: Man "darf" nicht nur Steuern für eigene Rechungen, die nicht bezahlt sind, abdrücken, man darf auch erhaltene Rechnungen abziehen, auch wenn man sie noch nicht bezahlt hat. Und auf Antrag darf man sogar Vorsteuer aus erhaltenen Rechnungen sofort ziehen und braucht Umsatzsteuer auf eigene Rechnungen erst abzuführen, wenn die Rechnung bezahlt wird.
    • Jetzt kommt auch noch die Sollversteuerung...

      Vor und Nachteile haben beide, das ist schon klar.

      balloonix schrieb:

      Wenn man von einer Selbstständigkeit leben will, wird man irgendwann dahin kommen das man Sollversteuerung machen muss.
      Also, ich lebe wunderbar von der Selbstständigkeit, aber auf die Idee der Sollbesteuerung käme ich nicht, da ich die Finanzen mit der Ist-Besteuerung insgesamt besser unter Kontrolle habe.

      Und wenn ich irgendwann dahin komme, dass ich eine Soll-Besteuerung machen MUSS, dann ist es egal, den dann hab ich meinen eigenen Steuerberater als Angestellten.
      Wird aber nicht soweit kommen, denn solange ich nicht zur Bilanzierung verpflichtet bin kann ich verdienen soviel ich will und selbst wenn, dann kann ich bis zu einem Netto-Jahresumsatz von 500.000 € beim Finanzamt einen Antrag auf die Ist-Versteuerung stellen.
    • Mavic_Pilot schrieb:

      ....für meinen Mavic eine gewerbliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Nun müsste ich das ganze noch offiziell als Gewerbe anmelden, da ich Rechnungen schreiben muss....
      Künstler schreiben keine Rechnungen, die erhalten mit Glück ein Honorar.
      Sie benötigen auch keine gewerbliche Haftpflichtversicherung.
      Zum fliegen mit UAV gegen wie auch immer genanntes Entgeld auf welcher Basis auch immer gibt es auch nur diese, es gibt keine "Kunstflugversicherung"

      Ich gehe mal davon aus das das noch unter 5kg fällt, also seit 7.4. Allgemeinerlaubniss deutschlandweit.
      Für die bisherige Allgemeinerlaubniss vom Luftfahrtbundesamt war ein Gewerbeschein notwendig, nicht Künstlerausweis.
      Die werden spätestens danach fragen wenn man eine Einzelgenehmigung für besondere Events beantragt. (oder es werden mehr als 5kg)

      Diesen gab es meist nur mit Erlaubniss der Handwerkskammer da das Fotografiehandwerk ist.
      Für die Definition UAV-Modell ist ausschließlich der Verwendungszweck, dort ist leider nur Freizeit oder Gewerbliche Nutzung vorgesehen.

      Sobald eine Rechnung geschrieben wird ist ein Gewerbeschein notwendig. Es ist auch kein Reisegewerbe, obwohl man ja zum Kunden reist.

      Es scheinen hier sehr viele Thüringer, Franken und Bayern zu sein, dort war die Allgemeinverfügung bis 5kg schon lange nur ein formloses
      Antragsformular.

      drohnen.de/12114/aufstiegsgene…ks-zu-luftfahrtbehoerden/
      immer etwas Kolofonium in der Nase
    • Bastler schrieb:

      Für die bisherige Allgemeinerlaubniss vom Luftfahrtbundesamt war ein Gewerbeschein notwendig
      Falsch

      Bastler schrieb:

      Für die Definition UAV-Modell ist ausschließlich der Verwendungszweck, dort ist leider nur Freizeit oder Gewerbliche Nutzung vorgesehen.
      Falsch

      Bastler schrieb:

      Sobald eine Rechnung geschrieben wird ist ein Gewerbeschein notwendig.
      Falsch

      Bastler schrieb:

      Künstler schreiben keine Rechnungen, die erhalten mit Glück ein Honorar.
      Sie benötigen auch keine gewerbliche Haftpflichtversicherung.
      Falsch
    • Da zitiere ich mal:

      Bastler schrieb:

      ????????Schön das Du auch etwas gesagt (geschrieben) hast.
      _____

      Für alle: Und nun geht es hier bitte nur noch konkret zu der Fragestellung des TE weiter, der sein vorhaben in Post #6 noch mal konkretisiert hat. Da sollte wohl klar sein, dass es hier nicht um künstlerische Tätigkeiten, KSK und schon gar nicht mehr um irgendwelche inzwischen irrelevanten Allgemeinerlaubnisse geht.
    • Dann gehe ich hier ganz speziell noch eimal auf KSK Post #6 ein; ...also es wird so sein, dass ich für bestimmte Unternehmen Aerial Fotos und Videos von Neubauten, Grundstücken etc. erstellen werde... Im Prinzip arbeitest du in diesem Fall freiberuflich für ein oder mehrere Unternehmen, genau wie ich es auch mache. Ich erstelle neben redaktioneller und grafischer Arbeit u.A. auch Luftaufnahmen für Druckwerke eines oder mehrerer Verlage als Freiberufler. Ich übe kein Gewerbe aus und bin von der Umsatzsteuer befreit. Ich muss logischerweise meine Einkünfte die ich durch diese Arbeit erhalte bei der Einkommensteuer angeben. Bei Anträgen für Fluggenehmigungen gibt und gab es deshalb auch keine Probleme, wenn ich diese Tätigkeit so in meinen Anträgen formuliere oder formuliert habe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Gewerbe anmelden ist eigentlich ganz einfach: Mit der Anmeldung eine Beschreibung der von dir geplanten Tätigkeit abgeben und fertig.

      Z.B. Erstellung und Bearbeitung von Luftbildern/Fotos/Videos......

      Falls du eine Ausbildung in einem der "Katalogberufe" oder "ähnlichen" Berufe (Freiberufler) hast, z.B. Ingenieur, wäre auch eine freiberufliche Tätigkeit denkbar, in derem Rahmen du eben auch Luftbilder machst.

      Wenn du unbedingt Freiberufler sein möchtest, wähle einfach eine Beschreibung deiner Tätigkeit, die nachweislich schon mal anerkannt wurde :)
    • Sicher ist eine Gewerbeanmeldung pipi-einfach, aber je nach Beruf kann nach der Gewerbeanmeldung dann ein ziemlicher Rattenschwanz (wie schon mehrfach beschrieben) hinterher kommen. Es kommt natürlich auch ein wenig darauf an, ob ich eine Tätigkeit als Vollerwerb in einem gegründeten Gewerbe ausüben will oder es ein Nebenerwerb in einem ehm. erlernten und ausgeübten Beruf für feste Auftraggeber bleiben soll.