Mit meiner Drohne Geld verdienen...doch welches Gewerbe muss ich anmelden?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • biber schrieb:

      Sicher ist eine Gewerbeanmeldung pipi-einfach, aber je nach Beruf kann nach der Gewerbeanmeldung dann ein ziemlicher Rattenschwanz (wie schon mehrfach beschrieben) hinterher kommen. Es kommt natürlich auch ein wenig darauf an, ob ich eine Tätigkeit als Vollerwerb in einem gegründeten Gewerbe ausüben will oder es ein Nebenerwerb in einem ehm. erlernten und ausgeübten Beruf für feste Auftraggeber bleiben soll.
      Die Anmeldung ist einfach...ja, das stimmt, doch kann man bei zu wenig Einnahmen und Steuerabgaben auch wieder gleich abgemeldet werden....auch ganz leicht.
    • Ich muss mein "Aufgabengebiet" mal umändern. (Geht das?) Mein Tätigkeitsfeld hat sich doch etwas anders entwickelt als gedacht...
      Bisher will auch keine Handwerkskammer was von mir, obwohl u.a. "Fotografie" angegeben. Was ich auch als richtig erachte, da ich kein "Handwerklicher Fotograf" bin. Dazu verdiene ich noch etwas als freier Redakteur/Autor.
      Alles im Nebenerwerb (Kleingewerbe nach § 19 UStG)
      Rattenschwanz ist da wirklich recht übersichtlich...
    • Ich geb dir da Recht! Vor allem bei denen, die das nebenher machen kann man da viel "rumtricksen"...

      Pehaha schrieb:



      Zubrot.....Hobby zu Nutze machen.....verdienen ist, wenn ich mehr ein als ausgebe.

      Vorsicht! Das stimmt beim Finanzamt etc.
      Ich oute mich jetzt mal als armer Schlucker, der momentan Wohngeld bekommt. (Freundin kommt jetzt dann endlich ins Referendariat, dann ist das auch rum...)
      Und bei der Stadt (Wohngeldstelle) ist das wie folgt: Ich muss angeben, was ich mit meinem Kleingewerbe verdiene. Logisch. NUR: Es gibt keine "Ausgaben". Wenn ich 1000€ verdiene und 1000€ in ein Objektiv investiere, dann hab ich auf der Wohngeldstelle 1000€ eingenommen. Einerseits, wird mir so das arbeiten erschwert. Sauerei. Andererseits könnte dann jeder fleißig Kohle bunkern und das Geschäft aufbauen, während er von der Stadt das Geld bezieht...
    • Wir wollen ja keinen Sozialbetrug fördern.

      Ich meine die gute alte G&V.

      Mavic -1200,00
      Versicherung Gew. - XXX,xx
      Sonst. Gebühr -XXX,xx
      Fahrtkosten -XXX,xx
      Zeitaufwand -XXX,xx


      Kosten -XXX,xx
      Einnahmen +XXX,xx


      Was nun über bleibt nenne ich verdienen. Oder Kostenreduzierung meine Hobby's.


      Für Gefälligkeitsdienste lohnt der Aufwand nicht.


      Werbung habe ich vergessen, wenn ich das Prof. machen will, muss ich meine Leistung auch bewerben.


      Bis zum "verdienen" ist ein langer Weg.
    • Pehaha schrieb:

      Ich meine die gute alte G&V.

      Mavic -1200,00
      Versicherung Gew. - XXX,xx
      Sonst. Gebühr -XXX,xx
      Fahrtkosten -XXX,xx
      Zeitaufwand -XXX,xx

      Kosten -XXX,xx
      Einnahmen +XXX,xx

      Das wäre genial, wenn der "Zeitaufwand" als Eurobetrag bei den Kosten in eine G+V einfließen könnte.

      Geht aber nur, wenn Du einen Beleg dafür hast, i.d.P. dann nur der Zeitaufwand eines Dienstleisters, von dem Du eine Rechnung bekommst, die Du auch zahlen musst.

      Denn nur das sind Ausgaben, kein Phantasiezahlen eines imaginären Stundensatzes...
    • Hallo Zusammen :thumbsup:

      Falls jemand noch Interesse hat. Hier ist die Stellungsnahme von Gewerbeamt:

      in Sachen Anmeldung habe ich zwischenzeitlich mit meinen Kolleg/innen vom Gewerbeamt Rücksprache gehalten.
      Die Sachlage ist eindeutig. Eine journalistische Tätigkeit liegt hier nicht vor und wenn Sie im Auftrag von Unternehmen Luftaufnahmen von Gebäuden, Grundstücken anfertigen, dann liegt sicherlich auch keine künstlerische Tätigkeit vor. Für die von Ihnen angestrebte Tätigkeit ist eine Gewerbeanmeldung also erforderlich. Es besteht hier auch keine Wahlmöglichkeit.
      Sofern Sie die von Ihnen geschilderte Tätigkeit gegen Entgelt ausüben wollen, müssten Sie eine Gewerbeanmeldung im Bürgerbüro vornehmen.

      Ich will noch mit Steuerberater sprechen.
    • Ich stehe jetzt ein wenig auf dem Schlauch. Das war gerade Dein erster Beitrag, und Du schreibst was von einer Stellungnahme des Gewerbeamtes. Du hast jetzt aber leider versäumt, auch mal zu erwähnen, wie nun eigentlich Deine Frage gelautet hat. Was genau möchtest Du für eine Tätigkeit ausüben? Je nach den Umständen des Einzelfalles kann die Antwort durchaus falsch sein.

      Matthias
    • Meine Frage an Gewerbeamt steht eigentlich auch oben, ich habe nachgefragt, was soll ich anmelden, wenn ich im Auftrag von Unternehmen Luftaufnahmen von Gebäuden, Grundstücken anfertigen will. Die Luftaufnahmen im Auftrag von Unternehmen steht deutlich wie Fotograf Tätigkeit. Hat nicht mit Kunst zu tun (hab ich auch gefragt). Wenn jemand will nur die Luftaufnahmen machen, muss Gewerbe anmelden. Kann es sein, dass mit Verbindung mit anderen Tätigkeiten die Stellungnahme wird anders. Andere Idee war ein Blog zu leiten, aber Gewerbeamt hat auch geschrieben, wenn die Aufträge von Unternehmen kommen, ist alles gleich.
    • Die Frage, ob es sich bei den Auftraggebern um Privatleute oder Unternehmen handelt oder nicht, ist bei der Frage "gewerblich oder freiberuflich" nun wirklich ohne Bedeutung. Es ist schon erstaunlich, was Behörden so für Auskünfte geben.

      Außerdem bin ich nach wie vor der Meinung, dass das Gewerbeamt auch mit dem Ergebnis nicht unbedingt Recht hat. Daher meine Nachfrage: Was genau ist denn geplant? Ist Master.PN (wie heißt Du denn nun eigentlich?) als Fotograf oder Filmemacher tätig, und möchte er nun zusätzlich einen Copter einsetzen, oder geht es ausschließlich um Aufnahmen aus der Luft? (wobei selbst das nicht der entscheidende Punkt ist)

      Meiner Meinung nach geht es einzig und alleine darum, ob die Aufnahmen rein zur technischen Zustandsdokumentation dienen, zum Beispiel weil eine Infrarotkamera montiert ist, oder eben einfach nur Beschädigungen an Dächern gefunden werden sollen, oder ob es sich um Aufnahmen mit einer gewissen Gestaltungstiefe handelt. Wenn Master.PN sich genau überlegt, zu welcher Uhrzeit, bei welchem Wetter und welchen Lichtverhältnissen er das macht, in welchem Winkel, aus welcher Höhe, mit welchem Bildausschnitt, welcher Blende und welcher Brennweite er arbeitet, um eine bestimmte Wirkung zu erzielen, dann halte ich das nicht für eine gewerbliche, sondern für eine freiberufliche kreative Tätigkeit.

      Es kann doch vom Grundsatz her keine Rolle spielen, ob eine Kamera sich in einer Hand, auf einem Stativ oder an einem Copter befindet. Daraufhin möge das Gewerbeamt doch bitte noch mal richtig nachdenken.

      Matthias
    • @Pianist , ich denke, da liegst Du falsch. und der Auskunft ist schon zu folgen. Die Schlüsselworte sind "im Auftrag", und der Bezug der Behörde auf "Unternehmen" erfolgte lediglich in Beantwortung der konkreten Fragestellung von @Master.PN.

      Sobald es sich um Auftragsarbeiten handelt, ist in der Regel die Gewerbeanmeldung erforderlich, unabhängig davon, ob man als Fotograf bei der Erstellung der Aufnahmen auf die Gestaltung EInfluss nimmt (was ein Fotograf in gewisser Tiefe immer tut).
      Als Faustregel: Schaut man als Fotograf selbst in den Spiegel und sieht dort nicht ausschließlich einen Künstler, der ausschließlich Kunstwerke zu rein ästhetischem Zwecken schafft, dann kann man auch die freiberufliche Zuordnung knicken und wird ein Gewerbe anmelden müssen. Ausser man ist lediglich journalistisch als Bildberichterstatter unterwegs.

      Diese Diskussionen gibt es aber immer wieder und sie führen meist zu nichts, zumal letztlich einzig das jeweilige Finanzamt die Umstände im EInzelfall individuell prüft und über den Status entscheidet.

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    • Nein, tut mir leid, da muss ich Dir wirklich widersprechen. Kein Fotograf (außer wenn er rein handwerklich Passbilder oder Reproduktionsaufnahmen macht), kein Kameramann, kein Cutter, kein Sprecher, kein Texter, kein Filmemacher (alles in einer Person) muss ein Gewerbe anmelden. Im Gegenteil: Dabei handelt es sich in aller Regel um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit nach §1 KSVG, so dass man in die gesetzliche Rente einzahlt und die Auftraggeber (außer Privatleute) die Künstlersozialabgabe zahlen. Man muss sich da auch nicht am Begriff "künstlerisch" aufhängen. Denn selbst wenn es nicht "künstlerisch" ist, dann ist es auf jeden Fall publizistisch, denn es ist ja alles zur Veröffentlichung bestimmt. Und es kommt natürlich überhaupt nicht darauf an, ob man vorher einen Auftrag hatte oder nicht. Ich habe immer einen Auftrag, sonst würde ich auch nicht losziehen. Ein Architekt hat auch einen Auftrag, ein Haus zu entwerfen. Und der Anwalt geht auch nicht einfach zum Gericht, ohne ein Mandat zu haben. Alles Freiberufler. Zwar keine selbständigen Künstler, aber eben Freiberufler und keine Gewerbetreibenden.

      Woher Du Deinen Spruch mit dem Spiegel hast, weiß ich nicht. Um die Schaffung von Kunstwerken zu "rein ästhetischen Zwecken" geht es eindeutig nicht. Wenn schon so ein Spruch vor dem Spiegel, dann hilft eine andere Herangehensweise: "Würde jemand anderes die gestellte Aufgabe vollkommen anders umsetzen als ich es täte?" - da kommen wir der Wahrheit schon viel näher. Wenn eine bestimmte Mauer zu bauen ist, muss das jeder Maurer nach den gleichen Regeln und dem vereinbarten Material machen. Die Mauer wird zum Schluss immer gleich aussehen. Wenn ich drei verschiedene Fotografen zu einer Veranstaltung schicke, dann kommen die mit vollkommen unterschiedlichen Ergebnissen zurück. Biometrische Passbilder würden immer annähernd gleich aussehen. Und genau das ist die Abgrenzung.

      Ein Finanzamt käme in arge Erklärungsnot, wenn es von einem Fotografen oder einem Filmemacher, der die Anlage S einreicht, stattdessen die Anlage G haben möchte.

      Was anderes wäre natürlich eine Bildagentur, die mit Rechten handelt, oder ein Filmproduzent, der selbst nur im Büro sitzt und verwaltet.

      Matthias
    • Wie gesagt, vielfach andiskutiert (auch hier im Thread), und es bleibt ergebnislos. Die Versicherungsfrage in den gleichen Topf zu werfen, ist ebenfalls wenig zielführend, bspw. können gewerbetreibende Fotografen dennoch KSK-pflichtig sein, usw..
      Da ich das Thema in 30 Jahren immer wieder mit Kunden, Fotografen, beauftragten Produktionen und Freelancern aussortiert habe, es sowieso nicht zu verallgemeinern ist, und die Enstcheidung letztlich eh nicht vom Fotografen selbst vorgenommen wird, muss die weitere Spekulation / nächste Runde im Kreis ohne mich stattfinden... :)
    • skyscope schrieb:

      Wie gesagt, vielfach andiskutiert (auch hier im Thread), und es bleibt ergebnislos. Die Versicherungsfrage in den gleichen Topf zu werfen, ist ebenfalls wenig zielführend, bspw. können gewerbetreibende Fotografen dennoch KSK-pflichtig sein, usw.
      Ja, an dieser Stelle muss ich Dir leider Recht geben: Ich bin ein großer Fan von Rechtseinheitlichkeit. Aber tatsächlich sind die Finanzämter in der steuerrechtlichen Einordnung nicht an die sozialversicherungsrechtliche Einordnung gebunden und umgekehrt. Für mich ein absolutes Ding der Unmöglichkeit. Im Extremfall ist für jemanden die Versicherungspflicht nach §1 KSVG festgestellt worden, aber das Finanzamt möchte dennoch Gewerbesteuer haben und die IHK ihren Beitrag. So sucht sich jede Institution genau die Variante, wo sie am meisten kassieren kann.

      Meiner Meinung nach lohnt es sich jedenfalls bei solchen Themen, die zuständigen Sachbearbeiter noch mal zu fragen, ob sie über den einen oder anderen Sachverhalt auch lange genug nachgedacht haben. Falsche Auskünfte oder gar falsche Bescheide sind ja gar nicht so selten. Oftmals passiert sowas einfach auch deshalb, weil die Leute ihre Tätigkeit nicht genau genug beschreiben. Bei mir zum Beispiel kann man auf den ersten flüchtigen Blick meinen, dass ich gewerblicher Filmproduzent sei. Da ich aber alle gestalterischen Leistungen selbst erbringe, bin ich kein Gewerbebetrieb, sondern Freiberufler. Auf die Art der Filme kommt es dabei übrigens nicht an, das weiß sogar mein Finanzamt. Und aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht bin ich obendrein noch Künstler/Publizist, wodurch ich Teil der Solidargemeinschaft bin. 50 Prozent Zuschuss zur Rente und Krankenversicherung nimmt man doch gerne mit.

      Matthias
    • Pianist schrieb:


      Bei mir zum Beispiel kann man auf den ersten flüchtigen Blick meinen, dass ich gewerblicher Filmproduzent sei. Da ich aber alle gestalterischen Leistungen selbst erbringe, bin ich kein Gewerbebetrieb, sondern Freiberufler.
      und so was brauchen wir hier, tips und tricks. Wie muss man mit Finanzamt/Gewerbeamt sprechen. Ich habe einfach gesagt was ich machen will und Interpretation steht fest, natürlich kann es auch sein, dass andere Gewerbeamt andere Stellungnahme hat. Ich bin der Einsteiger und brauche die Hilfe von Profi. Leute hier machen Luftaufnahmen und verkaufen UND müssen KEINE Gewerbe anmelden. Wie soll ich mit meine Gewerbeamt sprechen? Darf ich privat Luftaufnahmen mit Privatrechnung auch verkaufen (eigentlich warum nicht - das ist die Ware, aber wie soll ich Auftrag von Unternehmen umgehen?). Ich will mich an Unternehmen auch bewerben, ich muss irgendwie die Kunden erwerben. Was soll ich hier beachten?
    • Bist Du Dir sicher, dass das Geschäftsmodell "Copter-Aufnahmen" auch heute noch funktionieren wird? An sich haben heute viele Fotografen und Filmemacher sowas am Start und nutzen es dann mal nebenbei. Das ist ja nur eine von zahlreichen Bildquellen. Ich weiß nicht, ob das funktioniert, ausschließlich Copter-Aufnahmen anzubieten. Da werden viele Leute sagen, dass sie sowas mit einem Billig-Copter auch selbst erledigen können. Gleichzeitig werden die rechtlichen Rahmenbedingungen immer komplizierter. Also ich würde mir das nicht antun, aber versuchen kannst Du es natürlich.

      Matthias