Mit meiner Drohne Geld verdienen...doch welches Gewerbe muss ich anmelden?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Mit meiner Drohne Geld verdienen...doch welches Gewerbe muss ich anmelden?

      Hallo liebe Kopterfreunde,

      habe nun für meinen Mavic eine gewerbliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Nun müsste ich das ganze noch offiziell als Gewerbe anmelden, da ich Rechnungen schreiben muss. Doch ich habe da gar keine Ahnung von. Könnt ihr mir sagen, welches Gewerbe ich dazu anmelden müsste?

      Beste Grüße :)
    • Hi

      Schau doch mal hier rein: de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeanmeldung

      Kurz & knackig auch noch hier: gruenderlexikon.de/checkliste/gruenden/gewerbeanmeldung/

      Rufe doch einfach mal beim Gewerbeamt Deiner Gemeinde (Stadt) an und erkundige Dich nach den Möglichkeiten und Preisen. Eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer kannst Du auch ohne Gewerbeanmeldung schreiben, Du darfst ja bis zu einer gewissen Grenze zuverdienen. Aber Du musst das dann natürlich bei der Einkommenssteuererklärung mit angeben (Einnahmen aus selbstständiger Arbeit).

      LG, Lutz
      DJI Phantom 4 Pro, DJI Mavic Air 2S, DJI Mini 4 Pro.
    • Bastler schrieb:

      Pianist schrieb:

      Was genau soll denn mit dem Copter gemacht werden? Davon hängt es ja ab, ob es sich um ein Gewerbe oder um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.
      ????????Schön das Du auch etwas gesagt (geschrieben) hast.
      Sorry dass ich mich erst jetzt wieder melde,

      also es wird so sein, dass ich für bestimmte Unternehmen Aerial Fotos und Videos von Neubauten, Grundstücken etc. erstellen werde.
    • luha68 schrieb:

      Hi

      Schau doch mal hier rein: de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeanmeldung

      Kurz & knackig auch noch hier: gruenderlexikon.de/checkliste/gruenden/gewerbeanmeldung/

      Rufe doch einfach mal beim Gewerbeamt Deiner Gemeinde (Stadt) an und erkundige Dich nach den Möglichkeiten und Preisen. Eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer kannst Du auch ohne Gewerbeanmeldung schreiben, Du darfst ja bis zu einer gewissen Grenze zuverdienen. Aber Du musst das dann natürlich bei der Einkommenssteuererklärung mit angeben (Einnahmen aus selbstständiger Arbeit).

      LG, Lutz
      Vielen Dank Lutz,

      das sind tolle Tipps.
    • Bastler schrieb:

      ????????Schön das Du auch etwas gesagt (geschrieben) hast.
      Wenn Deine Glaskugel besser ist als meine, hättest Du ihm ja direkt antworten können, anstatt mich dafür zu kritisieren, dass ich nach wichtigen zusätzlichen Informationen frage.

      Aber inzwischen hat der Ursprungsfrager ja geschrieben, was er machen möchte. Es geht also nicht um Aufnahmen zu technischen Inspektionszwecken, sondern um die bildliche Darstellung von Bauwerken. Da bin ich der Meinung, dass es sich um eine freiberufliche gestalterische Leistung handelt, wie bei einem freien Fotografen, der keine handwerksmäßigen (Pass-)Fotos macht. Dass dabei die Kamera fliegt, ist meiner Meinung nach ohne Bedeutung. Von daher halte ich es für falsch, dafür ein Gewerbe anzumelden.

      Matthias
    • Ganz interessant.....

      das gute alte Meisterhandwerk gibt es nicht mehr. Wobei ich sagen muss, es gibt so viel exzellente Fotografen als Autodidakten
      und Kreativität kann man nicht in der Schule lernen.

      Als Fotograf muss er allerdings in die Handwerkerrolle.

      Das würde ich mir sparen weil mal mit Pflichtbeiträgen dabei ist.

      Mal einen Zettel machen, wie viele Aufträge / Umsatz sind zu erwarten.

      Am Finanzamt sitzen auch nette Menschen.
      Gewerbeanmeldung Ordnungsamt helfen auch.

      Halt den Aufwand gering, so Blasen platzen oft schneller als man denkt.
      50,00 Honorar mal opfern beim Steuerberater, wegen Absetzbarkeit, Abschreibung.
      Büroraum, PC......
    • Aber hast Du Dir mal durchgelesen, was in den dort zitierten Urteilen steht? Dass jemand als Gewerbetreibender angesehen wird, wenn er Häuser fotografiert und darüber Artikel schreibt? Da möchte ich zu gerne mal sehen, wie das Urteil ausfällt, wenn sich in gleicher Angelegenheit der Auftraggeber weigert, die Künstlersozialabgabe zu zahlen...


      Matthias
    • Die KSK wird immer argumentieren, dass man sich ja bei der Anfertigung der Fotos genaue Gedanken macht, aus welcher Position und Perspektive man die Aufnahme macht, in welchen Bezug man z.B. das Haus zu seiner Umgebung setzt und so weiter. Das ist dann eine ausreichende Schöpfungshöhe, um von einer künstlerischen Tätigkeit auszugehen.

      Allerdings darf ich noch darauf hinweisen, dass die steuerliche und die sozialversicherungsrechtliche Bewertung zwei vollkommen verschiedene Paar Schuhe sind, und die jeweiligen Institutionen nicht an die Einschätzung der jeweils anderen Institution gebunden sind. Von daher kann das Amtsgericht Münster durchaus zu so einer Bewertung kommen. Interessant wäre die nächste Instanz.

      Ich bin jedenfalls der Meinung: Die rein funktionelle Aufnahme, also zum Beispiel zur Inspektion von Dachrinnen, ist eine gewerbliche Tätigkeit. Aber alles, wo ich selbst gestaltend tätig bin, ist nicht gewerblich. Man muss sich übrigens nicht am Begriff "künstlerisch" festbeißen. Wenn es nicht künstlerisch ist, dann ist es eben publizistisch.

      Matthias
    • @Pianist und was hat der Drohnenflieger mit der KSK zu tun?

      Ich würd da erst mal gar nichts anmelden und machen. Wenn es nur ein paar hundert oder wenige Tausend EUR Einnahmen im Jahr sind, wird das kaum jemanden interessieren, ob das freiberuflich, künstlerisch oder gewerblich ist. Aber man sollte sich von Anfang an mal Gedanken über die steuerliche Seite machen. Will man Umsatzsteuerpflichtig arbeiten? Soll- oder Ist-Versteuerung? Strebt man an, von dieser Tätigkeit irgendwann leben zu können, sollte man gleich Soll-Versteuerung mit Umsatzsteuerpflicht machen.
    • Das, was für uns hier ein Drohnenflieger ist, könnte für die KSK ein Künstler sein, weil es aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht egal ist, ob die Kamera fliegen kann oder nicht.

      Zum Thema Umsatzsteuerpflicht: Wenn er zum überwiegenden Teil für Unternehmen arbeitet, dann ist es ziemlich egal. Die zahlen eben entweder die 100-EUR-Rechnung, oder die 119-EUR-Rechnung und holen sich die 19 EUR wieder. Nun wird er seinen Copter schon gekauft haben, so dass er daraus keine Vorsteuer mehr ziehen kann. Falls neue größere Copter angeschafft werden, kann das interessant werden. Falls er mehr für Leute arbeitet, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist es durchaus sinnvoll, so lange wie möglich ohne Umsatzsteuer zu arbeiten (also die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UstG in Anspruch zu nehmen), um etwas günstiger anbieten zu können.

      Ich frage mich jetzt allerdings mal was Grundsätzliches:

      Ist es wirklich sinnvoll, dass wir hier in einem Forum, wo es um die technischen und rechtlichen Aspekte von Copterflügen geht, nun auch noch den ganzen Existenzgründungsteil abdecken? Der unterscheidet sich ja in keiner Weise von jeder anderen selbständigen Tätigkeit incl. Abgrenzung zwischen Gewerbe und Freiem Beruf. Ich wüsste jetzt allerdings auch nicht, wohin ich die Leute schicken würde, weil ich seit meinem Rückzug aus der Newsgroup de.etc.beruf.selbstaendig kein entsprechendes Webforum gesucht habe. Hat dazu jemand eine Idee?

      Matthias
    • Pianist schrieb:

      Die KSK wird immer argumentieren, dass man sich ja bei der Anfertigung der Fotos genaue Gedanken macht, aus welcher Position und Perspektive man die Aufnahme macht, in welchen Bezug man z.B. das Haus zu seiner Umgebung setzt und so weiter. Das ist dann eine ausreichende Schöpfungshöhe, um von einer künstlerischen Tätigkeit auszugehen.
      Das denke ich nicht. Wenn "Fotograf" als mögliches freiberufliche Tätigkeitsfeld gennant wird, geht es um das szenische Fotografieren (bspw. Portrait-/Werbe-/Hochzeitsfotografie), nicht um das reine Abbilden von Landschaften aus einer anderen Perspektive. Ausser, das Fotografieren findet im Rahmen des Bildjournalismus statt, dann dürfen alle eigenen Aufnahmen jedoch ausschließlich in redaktionell publizierenden Medien veröffentlicht werden (siehe einschlägige BFH-Urteile und Abfärbetheorie).

      Die KSK kann dabei argumentieren, wie sie will. Der BFH stellte dabei auch klar, "dass ein Fotograf, der für die individuellen Interessen seines Auftraggeber und insbesondere für dessen Werbezwecke fotografiert, grundsätzlich kein Bildberichterstatter sein kann." (Quelle: springer.com/de/book/9783834909701).

      Bei Filmaufnahmen kann das wieder anders aussehen (eine Kamerafahrt hat eine höhere Schöpfungstiefe), spielt aber dann keine Rolle, wenn man sie nicht ausschließlich durchführt, sondern zu einem kleinen Prozentsatz eben auch fotografiert (s.o. Abfärbetheorie).
    • skyscope schrieb:

      Der BFH stellte dabei auch klar, "dass ein Fotograf, der für die individuellen Interessen seines Auftraggeber und insbesondere für dessen Werbezwecke fotografiert, grundsätzlich kein Bildberichterstatter sein kann." (Quelle: springer.com/de/book/9783834909701).
      Tja, das scheint bei Filmleuten viel einfacher zu sein. Bei mir spielt es überhaupt keine Rolle, ob meine Filme werblich oder journalistisch sind, und ob ich sie für Sender, Behörden oder Unternehmen drehe. Da ich sie komplett selbst gestalte, also selber drehe, selber schneide, selber texte und selber spreche, bin ich ein freiberuflicher Filmemacher und kein gewerblicher Filmproduzent, der andere für sich arbeiten lässt. Also keine Gewerbesteuer und kein IHK-Beitrag. Im Prinzip auch keine Bilanzierungspflicht, aber das darf man ja auch freiwillig.

      Im Übrigen: So lange man pünktlich seine Steuererklärung einreicht, wird das Finanzamt sich schon melden, wenn sie meinen, dass eine andere Anlage hätte ausgefüllt werden müssen. Und ich glaube kaum, dass in einem solchen Zweifelsfall ein Gewerbeamt ein Bußgeld verhängen würde, wenn jemand sowas nicht anmeldet.

      Matthias
    • skyscope schrieb:

      Ich dagegen halte beim Überschreiten der Freibeträge eine Gerwerbeanmeldung in 99% aller Fälle von Luftbildaufnahmen für erfordrlich und daher für empfehlenswert, da in den allermeisten Fällen den Anforderungen an eine Klassifizierung als Freiberufler nicht entsprochen werden dürfte.

      Siehe exemplarisch: steuerberaterin-vellmann.de/bl…r-gewerbliche-fotografie/
      Das versteh ich nicht.
      Beim Überschreiten von was für Freibeträgen ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich ????

      Und warum ist eine Gewerbeanmeldung empfehlenswert ?