Parrot Disco: Drohne oder Flugmodell?

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    • Parrot Disco: Drohne oder Flugmodell?

      Hallo zusammen, bin neu hier und erwartre morgen die Lieferung meiner Parrot Disco.

      Letzten Abend habe ich mich mal schnell in die neue Gesetzeslage eingelesen, aber noch nicht alles verstanden, ist ja wohl auch stellenweises wischiwaschi formuliert.

      Bei der Flughöhe abseits von Modellflugplätzen wird ja unterschieden zwischen Drohnen und Flugmodellen.

      Ist die (der, das, wie sagt man?) Disco eigentlich ein Modell oder eine Drohne?

      Kann mir jemand einen Link auf die Definitionen der beiden geben?

      Danke und Grüße

      Armin
    • oberbarmin schrieb:

      Ist das so?
      ich meine, aber auch die Unterscheidung Modell / Drohne gelesen zu haben.

      Gebe aber zu, mir raucht der Kopf etwas nach dem gestrigen Crashkurs....
      Es steht in der "LuftVO §21b (1)

      Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in §21a Absatz 2 genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt,

      8. in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn, a) der Betrieb findet auf einem Gelände im Sinne des § 21a Absatz 4 Satz 2 statt, oder, b) soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über eine Bescheinigung entsprechend § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 oder 3,"

      Das heißt dass du über 100m fliegen darfst, wenn du keinen Multicopter hast. Die besagte Bescheinigung brauchst du erst ab Oktober.
    • oberbarmin schrieb:

      Wie hoch darf ich denn mit meinem Disco fliegen, da blicke ich auch nocj nicht so durch....?
      Nicht höher als die Sichtweite. Das ist im gleichen § wie oben unter 1. geregelt:

      "Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in §21a Absatz 2 genannte Stelle oder unter deren Aufsicht erfolgt,
      1. außerhalb der Sichtweite des Steuerers nach Maßgabe des Satzes 2, sofern die Startmasse des Geräts 5 Kilogramm und weniger beträgt,"

      geregelt und ist in dieser LuftVO so definiert

      "Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn der Steuerer das unbemannte Fluggerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig erkennen kann."
    • Letzte Woche habe ich in einem Naturschutzgebiet (kein Modellflugplatz) sehr hoch, nach seinen Aussagen fast 250 Meter hoch geflogen so eine Disco gesehen.
      Der Pilot meinte dann auf meine Fragen, Ihn betrifft dieses neue Gesetz, Sichtflug uvm nicht..., es ist ja nur für Drohnen und Multikopter?!

      Leider sind hier noch viele unwissend.
    • manne_h schrieb:

      Letzte Woche habe ich in einem Naturschutzgebiet (kein Modellflugplatz) sehr hoch, nach seinen Aussagen fast 250 Meter hoch geflogen so eine Disco gesehen.
      Der Pilot meinte dann auf meine Fragen, Ihn betrifft dieses neue Gesetz, Sichtflug uvm nicht..., es ist ja nur für Drohnen und Multikopter?!

      Leider sind hier noch viele unwissend.
      Das ist egal ob Flugmodell oder Drohne oder Multikopter, in Deutschland gilt generell die Sichtflugregel.
      Nur bedenke das ein 8m Segler auch in 500m Höhe über dem Modellflugplatz noch gut zu sehen ist ^^
    • Dann darf ich mich ja jetzt mit dem Flächen-Flugmodell "Disco" und nach erfolgter Prüfung bzw. mit dem Zertifikat wieder in Höhen >100m aufhalten soweit es nicht durch andere Bestimmungen verboten ist.

      Wie ist das jetzt mit den 100m Schutzbereichen um Wasserstraßen, Autobahnen, Eisenbahnen usw., gelten die auch nicht bei Überflügen solcher Gebiete höher 100m? Man ist ja weiter als 100m davon weg, wenn auch i.d. Höhe.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • GThomas schrieb:

      Dann darf ich mich ja jetzt mit dem Flächen-Flugmodell "Disco" und nach erfolgter Prüfung bzw. mit dem Zertifikat wieder in Höhen >100m aufhalten soweit es nicht durch andere Bestimmungen verboten ist.
      Mit dem Kenntnisnachweis über die Einweisung gemäß §21e LVO sollte das passen, denke ich ;)

      GThomas schrieb:

      Wie ist das jetzt mit den 100m Schutzbereichen um Wasserstraßen, Autobahnen, Eisenbahnen usw., gelten die auch nicht bei Überflügen solcher Gebiete höher 100m? Man ist ja weiter als 100m davon weg, wenn auch i.d. Höhe.
      Würde mich auch brennend interessieren!
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Leute macht euch nichts vor: Jedes unbemannte Luftfahrzeug welches den Luftraum nutzt, also unter freiem Himmel fliegt, und nur zum Zwecke der Freizeitgestaltung betrieben wird, ist nach der Gesetzgebung ein Modellflugzeug. Dabei ist es völlig unerheblich ob es sich der Bauart nach um ein klassisches Flugzeug, einen Hubschrauber oder einen Multicopter handelt. Es gelten die selben Regeln. Ausnahmen bezüglich der Flughöhe gelten nur auf ausgewiesenen Modellflugplätzen. Wenn man außerhalb von Modellflugplätzen mit mehr als 100 Meter über Grund fliegen will ist es im Gegensatz zu Mutikoptern für "Flächenmodelle" erlaubt, aber es ist dann ein Kenntnisnachweis erforderlich, egal welches Gewicht der Flieger hat. Außerdem darf er trotzdem nur in Sichtweite des Piloten betrieben werden. Alle anderen Regeln, wie einzuhaltende Abstände und Überflugverbote etc. (wie sie in der Drohneverordng stehen) gelten unverändert auch für Flächenflieger, da gibt es zwischen Fläche oder Rotor keine weiteren Ausnahmen.

      Also um die Disco auch in der Höhe voll ausfliegen zu können (die sie ja braucht) holt euch irgendwo 'nen Kentnisnachweis... sonst kann's Ärger geben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • biber schrieb:

      Also um die Disco auch in der Höhe voll ausfliegen zu können (die sie ja braucht) holt euch irgendwo 'nen Kentnisnachweis... sonst kann's Ärger geben.
      Hab ich mir beim DAeC schon vor längerer Zeit geholt. Allein schon, weil ich den Test gut fand. Und so nen Wisch dabeizuhaben macht im Zweifelsfalle Eindruck ;)

      flexim schrieb:

      Es gibt da diesen §21b.... "ÜBER UND IN EINEM SEITLICHEN ABSTAND...."
      Mist! Das "über" muß ich übersehen haben ;( :whistling: :saint:
      Danke für den Hinweis!
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Habe auch die Nachweise von der Flugschulung für unseren ehemaligen (ü. 5 kg) Hexa. Der 3 Tage Lehrgang war noch vor der neuen Verordnung, aber den haben sie mir zum Steuern von UAV über 2 kg Abfluggewicht gem. § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 LuftVO nachträglich als Kenntnisnachweis bestätigt. Unsere neue Splash wiegt ja auch über 2 kg.
    • flexim schrieb:

      Das wundert mich jetzt wirklich, dass ein erfahrenes Forenmitglied so etwas schreibt.
      Es gibt da diesen §21b.... "ÜBER UND IN EINEM SEITLICHEN ABSTAND...."
      Die Karte der DFS-App und die Map2Fly-Karte geben da unterschiedliche Infos.
      Die Map2Fly-Karte gefällt mir diebezüglich besser.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • In der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) § 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen steht es so:

      Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten... blablabla...über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen... blablabla

      Ich lese daraus, das der Betrieb "über" Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen grundsätzlich verboten ist, wie in einem 100 m breiten Bereich neben Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen auch. Das kann man jetzt aber auch so auslegen, dass man in 110 Meter Höhe "über" einer Bundesfernstraße, Bundeswasserstraße oder Bahnanlage ohne weiteres fliegen darf, weil man in einem seitlichen Abstand von 110 Metern ja auch fliegen darf... was ich aber nicht glaube, dass es wirklich so gemeint ist... Freiwillige vor, austesten :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von biber ()