Was sind "Bundesfernstraßen" ?

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    • Was sind "Bundesfernstraßen" ?

      Was sind "Bundesfernstraßen" ?

      Zitat aus der neuen Drohnen-Verordnung:
      "Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist grundsätzlich verboten e) über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, […] soweit nicht die zuständige Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,"
      Quelle: bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/L…df?__blob=publicationFile

      Weil mir das nicht 100%ig klar war, habe ich jetzt Wikipedia bemüht.
      de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%…nd#Bundesfernstra.C3.9Fen

      d.h. Bundesfernstraßen sind Autobahnen (blaue Schilder, z.B. A8) und Bundesstraßen (gelbe Schilder, z.B. B29).
      Daraus schließe ich, dass Landstraßen nicht von dem grundsätzlichen Verbot betroffen sind. Seht ihr auch so. Oder?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ralf Neverland ()

    • biber schrieb:

      Interessant, eine normale Bundesstraße ist somit nicht von der 100 Meter Abstandsregel betroffen, genauso wenig wie eine Landes-, Kreis- oder Gemeindestraße.
      Bundesstraßen gehören zu den Bundesfernstraßen, soweit ich das verstanden habe und Wikipedia das korrekt beschreibt. Also ist die B29 tabu.

      Dann wäre da noch die Frage, was denn die "zuständige Stelle" ist, die dem Betrieb zustimmen kann. Die Polizei hat meistens keine Ahnung von den UAV-Regeln.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Ralf Neverland ()

    • Jepp, die schreiben "Andere Bundesfernstraßen sind Bundesstraßen (an sich Wortklauberei). Bundesstraßen können einen ähnlichen Ausbauzustand wie Autobahnen haben, man spricht dann umgangssprachlich von gelben Autobahnen, usw"... also doch 100 Meter Abstand von "jeder Bundesstraße" halten ;(

      Ärgerlich für viele, deren Grundstück an einer Bundesstraße liegt und sie deshalb nicht mal im eigenen Garten aufsteigen dürfen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Auszug aus dem Bundesfernstraßengesetz
      Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
      § 1 Einteilung der Bundesstraßen des Fernverkehrs
      (1) Bundesstraßen des Fernverkehrs (Bundesfernstraßen) sind öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes
      Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. In der
      geschlossenen Ortslage (§ 5 Abs. 4) gehören zum zusammenhängenden Verkehrsnetz die zur Aufnahme des
      weiträumigen Verkehrs notwendigen Straßen.
      (2) Sie gliedern sich in
      1. Bundesautobahnen,
      2. Bundesstraßen mit den Ortsdurchfahrten (§ 5 Abs. 4).
    • Ralf Neverland schrieb:

      Was sind "Bundesfernstraßen" ?

      Zitat aus der neuen Drohnen-Verordnung:
      "Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist grundsätzlich verboten e) über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, […] soweit nicht die zuständige Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,"

      Rechtlicher Diskurs am Sonntag: Das betrifft also nicht Flüge unter Bundesfernstrassen? ;)

    • Wahrscheinlich nicht. Es kommt aber sowieso darauf an, wie genau man den Wortlaut der LuftVO nimmt.

      Man könnte ja argumentieren, die Verbote beträfen nur einen Flug in genau 100 m seitlichem Abstand, denn "in einem seitlichen Abstand von 100 m" ist ja nicht "innerhalb eines seitlichen Abstands von 100 m" oder auch "in einem seitlichen Abstand von weniger als 100 Metern". ;)

      Mit der aktuellen Formulierung könnte es ja auch bedeuten, man dürfe sich nicht weiter als 100 m von einer Bundesfernstrasse (u.a.) entfernen. ;)

      ( Nur als Scherz. Oder vielleicht auch nicht!? :D )

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Also ich verstehe das Thema nicht wirklich. Eins haben diese Strassen doch alle gemeinsam. Es fahren Autos, Motorräder, usw. auf allen Arten von Strassen. Egal ob Landstrasse, Bundesfernstrasse usw.
      Und eins haben diese Fortbewegungsmittel auch alle gemeinsam. Na? Klingelt es? Genau, es sitzen Menschen drin oder drauf.

      Ok. Für den schlimmsten Fall (Kopter stürzt über Strasse XY ab und verursacht einen Unfall) ist das wahrscheinlich relevant über welcher Strasse man geflogen ist und ob man das durfte oder nicht. Aber mal ehrlich. Keiner will das wirklich. Egal ob über einer Bundesfernstrasse oder einer Landstrasse.

      Es gibt so viel Natur mit soviel Platz zum fliegen auch ohne Strasse oder Feldweg. Wenn man in der Stadt wohnt muss man halt ein bisschen fahren um so einen Ort zu finden. Aber oftmals fahren wir ja auch zum Essen gehen 20 km wenn es ein gutes Restauraunt ist.

      Weiterhin kann ich auch die Gesetzestextschreiber nicht wirklich verstehen. Aber das führt denke ich jetzt zu weit.
      DJI Phantom 1.1.1, DJI Spreading Wings S1000, Droidworx VM8, Tarot 680 PRO, MiniHexaRacer, Hobbyking X666 Longflyer, Apprentice S15e, Robbe Pawnee, Arkai Piper Super Cup, Xugong V2 mit H3-3D und Gopro Hero 3+ Black, Hacker Paraglider, Eleven Hobby Trojan T28
    • Was ist dann der Unterschied zwischen einer Bundesstraße, Landstraße, Kreisstrasse oder Feldweg? Oder vielleicht ein Wanderwege?
      Überall bewegen sich Menschen und auf Land und Kreisstraßen auch mit Tempo 100.
      Ich gebe dir aber recht das keiner will das was passiert.
      cu Jürgen

      Ich bin nur hier weil mich die Klapse nicht wollte....
    • Bundesautobahnen sind laut FStrG auch Bundesfernstraßen. Im Prinzip sind damit alle Straßen gemeint, die vom Bund verwaltet werden. Landes-, Kreis-, und Gemeindestraßen sind außen vor. Etwas schitzophren ist die 100 Meter Abstandsregelung deswegen schon, denn ich kenne durchaus viele Landes-, Kreis-, und Gemeindestraßen auf denen ebenso dichter Verkehr herrscht als auf Bundesstraßen. Aber lasst uns bloß keine schlafenden Hunde wecken, sonst kommen Landesregierungen, Kreistage und Amtsverwaltungen auch noch auf dumme Ideen. Wenn so eine 100 Meter Abstandsregelung auch für Landes-, Kreis-, und Gemeindestraßen kommen würde, dann könnten wahrscheinlich so um die 80 Prozent aller Drohnenbesitzer nicht mal mehr auf ihrem Grundstück fliegen, denn prinzipiell wohnt fast jeder an einer Straße der obigen Kategorien.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • @benider Ich muss da mal für map2fly eine Lanze brechen, auch wenn das Kartenmaterial noch nicht zu 100 % genau ist, aber wenn ich es mit anderen vergleiche, ist es meines Erachtens schon ziemlich gut gemacht. Es sind auch alle Bundesfernstraßen, Bahnlinien und Bundeswasserstraßen mit einem roten Überdecker versehen, der den einzuhaltenden 100 Meter breiten Sicherheitsabstand markiert. Die Jungs von flynex sind aber kontinuierlich dabei, die Karten zu verbessern. Wenn man mal so in Abständen von 2-3 Wochen die Karten vergleicht, sieht man das ständig daran gearbeitet wird. Besonders bei Naturschutzgebieten hatten sie vor einiger Zeit noch Schwächen, aber mittlerweile wird das auch immer genauer.

      @Langschwert ...in der Tat, das ist verdammt ärgerlich, mein Beileid ;( . Bei mir ist es Gott sei dank nur eine Kreisstraße.
    • Woow, na super bei map2fly is ja fast alles bunt wenn ich danach geh darf ich nur aufm Land fliegen! Komme aus NRW genauer aus Bochum! Ich nutze die Dfs App und achte halt drauf nicht innerhalb 100 metern an Menschenansammlungen; Bahn Anlagen usw usw und Wohngebieten zu fliegen das sollte reichen!

      Die Straßen mit der Kennzeichnung "L**" sind doch Landstraßen und somit von der Regelung ausgeschlossen oder?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Marshall ()