VHV Haftpflicht neu auch inkl. Drohnen & Persönlichkeitsrechte

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ich habe gerade von der VHV eine Mail bzgl. einer Anfrage bekommen. (Exklusiv Paket)

      Hier die Antwort... ich glaube, dass sollte soweit passen, oder? ;)

      Sehr geehrter Herr XY,

      bei unserer Gesellschaft besteht für den vorgenannten Versicherungsnehmer Versicherungsschutzwegen Schäden, die verursacht werden durch den privaten Gebrauch von Luftfahrzeugen.

      Versichert sind auch Schäden, die verursacht werden von Flugmodellen, unbemannten Ballonen undDrachen, die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 5 kgnicht übersteigt. Des weiteren von ferngesteuerten Flugmodellen mit Motor ( z.B. Modellflugzeuge, Heli-kopter, Quadrocopter), deren Fluggewicht max. 250 gr. nicht übersteigt , sowie von Kitesport-Geräten(z.B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys u.ä.).

      Ihr Vertrag umfasst auch den erweiterten Versicherungsschutz für Flugmodelle mit Motor:
      Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursachtwerden durch den Besitz oder den Gebrauch von ferngesteuerten Flugmodelle mit Motor (z.B. auchDrohnen).

      Vorausgesetzt, dass diese Flugmodelle ein Fluggewicht von 5 kg nicht überschreiten.
    • dimgo schrieb:

      Ich verstehe generell nicht wieso hier wieder etwas über DMFV, DMO, etc geschrieben wird.

      Ging es hier nicht um die VHV? ?(
      Das ist ein guter und sehr berechtigter Einwand, da es hier eben konkret um die VHV als Privatversicherung und die möglichen Einschluss der Verletzung von Persönlichkeitsrechten geht.

      Leider haben wir Mods es verpasst, dass es hier nun schon wieder um alle möglichen Versicherungen und damit letztlich wieder kreuz und quer geht. Wir lesen halt auch vieles nur quer und verfolgen nicht alles genaue, daher nutzt doch bitte gern die Melden-Funktion (das kleine Dreieck unten rechts) wenn Euch irgendetwas etwas auffällt, danke. Dann erhölt das Team nämlich einen Hinweis darauf und kann das checken.

      Ich räume jetzt hier auf, und ich verweise insbesondere für zukünftige Versicherungs-Threads noch mal auf die Regel C4 ("themenbezogene Beiträge"). Niemandem, der sich konkret nach einer Versicherung X informieren will, ist mit Hinweisen auf Versicherung Y geholfen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Habe auch die VHV Exklusiv und hab bisher nicht raus gelesen ob hier auch die Gefährdungshaftung inkludiert ist.
      Überlege mir die Mavic Pro zu holen, frage mich aber ob ich mit der VHV Garant Exklusiv genügend abgesichert bin.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Borgi ()

    • Sorry für den Doppelpost, kann meinen nicht mehr editieren.

      Habe von VHV jetzt auch eine Bestätigung bekommen und mir wurde die Gefährdungshaftung nochmal deutlich hervorgehoben.
      Explizit auf §106 LuftVO wollten sie wohl auch hier nicht eingehen, trotz eindeutiger Nachfrage darauf.
      Ob das jetzt aber aussreicht?
      Bilder
      • Drohne Versicherung.png

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