Ich habe gerade von der VHV eine Mail bzgl. einer Anfrage bekommen. (Exklusiv Paket)
Hier die Antwort... ich glaube, dass sollte soweit passen, oder?
Sehr geehrter Herr XY,
bei unserer Gesellschaft besteht für den vorgenannten Versicherungsnehmer Versicherungsschutzwegen Schäden, die verursacht werden durch den privaten Gebrauch von Luftfahrzeugen.
Versichert sind auch Schäden, die verursacht werden von Flugmodellen, unbemannten Ballonen undDrachen, die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 5 kgnicht übersteigt. Des weiteren von ferngesteuerten Flugmodellen mit Motor ( z.B. Modellflugzeuge, Heli-kopter, Quadrocopter), deren Fluggewicht max. 250 gr. nicht übersteigt , sowie von Kitesport-Geräten(z.B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys u.ä.).
Ihr Vertrag umfasst auch den erweiterten Versicherungsschutz für Flugmodelle mit Motor:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursachtwerden durch den Besitz oder den Gebrauch von ferngesteuerten Flugmodelle mit Motor (z.B. auchDrohnen).
Vorausgesetzt, dass diese Flugmodelle ein Fluggewicht von 5 kg nicht überschreiten.
Hier die Antwort... ich glaube, dass sollte soweit passen, oder?
Sehr geehrter Herr XY,
bei unserer Gesellschaft besteht für den vorgenannten Versicherungsnehmer Versicherungsschutzwegen Schäden, die verursacht werden durch den privaten Gebrauch von Luftfahrzeugen.
Versichert sind auch Schäden, die verursacht werden von Flugmodellen, unbemannten Ballonen undDrachen, die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 5 kgnicht übersteigt. Des weiteren von ferngesteuerten Flugmodellen mit Motor ( z.B. Modellflugzeuge, Heli-kopter, Quadrocopter), deren Fluggewicht max. 250 gr. nicht übersteigt , sowie von Kitesport-Geräten(z.B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys u.ä.).
Ihr Vertrag umfasst auch den erweiterten Versicherungsschutz für Flugmodelle mit Motor:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursachtwerden durch den Besitz oder den Gebrauch von ferngesteuerten Flugmodelle mit Motor (z.B. auchDrohnen).
Vorausgesetzt, dass diese Flugmodelle ein Fluggewicht von 5 kg nicht überschreiten.