Frankreich

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Auf der Suche nach Informationen für das Fliegen in Frankreich bin ich in diesem Beitrag gelandet und hoffe das mir vielleicht jemand weiterhelfen kann...Wir fliegen im Dezember 2018 nach Guateloupe, was ja zu Frankreich gehört, obwohl es eine Insel in der südlichen Karibik ist. Leider! finde ich über Guateloupe überhaupt keine Informationen was das fliegen mit meiner Mavic Pro betrifft. Auf der Karte im Link weiter oben ist Guateloupe leider nicht verzeichnet. Klar gelten in erster Linie die Vorgaben von Frankreich aber gibt es für französische Karibikinsel weiterführende Regelungen?? St.Lucia,St. Martin,,Domenica und Martinique ......gehören ja auch zu diesen französischen Karibikinseln....

      Vielen Dank für eure Hilfe, Tom
    • Für Guadeloupe scheinen keine anderen Regularien zu gelten wie für Frankreich selbst. Dummerweise gibt es aber für Guadeloupe keine genaue Karte mit Höhenbeschränkungen. Ich würde mal davon ausgehen, dass du aber da gar keine Probleme bekommst, wenn Du niemanden störst. Von daher ist meine Empfehlung beispielsweise asn Stränden nur früh am Morgen oder abends zu filmen. In Naturparks vorher fragen.
    • Hallo Copterfreunde,
      nochmal zusammengefasst:
      Das fliegen in Frankreich ist nur erlaubt, wenn keine Privatsphäre gestört/ wenn man nicht über einem bewohnten Gebiet fliegt, ODER? Solange man aber in der freien Natur fliegt ist alles in Ordnung, auch ohne Lizenz?
      Danke für eure Antworten! ^^
      PS: Ich fliege eine Mavic Pro.
    • biber schrieb:

      Im Prinzip machst du in Frankreich nichts verkehrt, wenn du dich dort an die gleichen Regeln hältst wie hierzulande (nur eben 50 Meter höher, dort wo es erlaubt ist und wenn du es möchtest).
      Es gibt für Frankreich spezielle Karten über das Internet, in dem die No-Fly-Areas zu sehen sind und die gibt es dort mehr als genug! Im Süden - Mittelmeerküste kann man das Fliegen ganz vergessen. So ist auch die Westküste ziemlich "ganz rot", d. h. "Fliegen verboten".
    • Das ist diese Karte, die zeigt je nach Farbe, welche Höhen dort erlaubt sind. Rot geperrt, Rosa 30 Meter, Oramge 50 Meter, Gelb 100 Meter, keine Farbüberdeckung (frei) 150 Meter, wenn man draufklickt wird es auch schriftlich angezeigt:

      geoportail.gouv.fr/donnees/res…ons-pour-drones-de-loisir

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    • Luftfahrzeuge der Kategorie A können in Frankreich ohne vorherige Autorisation (Registrierung) genutzt werden. Zur Kategorie A gehören Drohnen mit einem Gewicht bis max. 25 kg und 15 kW Motorleistung. Für Luftfahrzeuge der Kategorie A sind keine Bedingungen gesetzt. Jeder darf solch ein Fluggerät "im Rahmen der Vorschriften" zu privaten Zwecken steuern und auch Video- oder Bildaufnahmen machen. Eine kommerzielle Nutzung der Bildaufnahmen ist jedoch verboten. Bei der Anwendung von Drohnen darf die Privatsphäre anderer Personen nicht verletzt werden, sofern die Drohne mit einer Kamera, einem Schallsensor oder einem GPS-Gerät ausgestattet ist. In Ballungsgebieten ist der Drohnenflug im öffentlichen Raum untersagt. Dies betrifft auch Parks und Gärten, auch wenn diese in der Karte nicht als separate Flugverbotszonen ausgewiesen sind. Man sollte in Frankreich grundsätzlich vermeiden über Ortschaften zu fliegen, auch wenn man dabei keine Privatgrundstücke tangiert.

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    • Soapy schrieb:

      wenn man dann oben auf User Guide geht, gibt es den nur auf Französisch
      oh, das ist blöd.
      Ich weiß, ist nicht das gelbe vom Ei aber alternativ kannst Du den Französischen Text in google translate oder besser in deepl translate (da schlägt das Zeichen-Limit nicht an) übersetzen lassen -> anbei die Kapitel Aide en ligne bis Propriétaires d’aéronef mit deepl übersetzt (jetzt nicht perfektes Deutsch aber als erste Orientierung ist das schon ganz brauchbar) :


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      (Im Prozess der Erstellung)

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      Registrierung eines unbemannten Flugzeugs
      (Für professionelle Betreiber: siehe Unterabschnitt "Professionelle Betreiber - Registrierung eines Flugzeugs, das ich besitze").

      Um ein Flugzeug* zu registrieren, konsultieren Sie das Formular Record Unbemannte Flugzeuge.
      * Es könnte sein:
      die erste Registrierung eines jemals registrierten Luftfahrzeugs; oder
      die Registrierung eines Flugzeugs, das zuvor auf den Namen des Vorbesitzers registriert war, in Ihrem Namen nach dem Kauf.

      Wenn Sie bereits ein Luftfahrzeug registriert haben und ein anderes ähnliches Luftfahrzeug registrieren möchten, gibt es eine Abkürzung: siehe Register ein Luftfahrzeug ähnlich einem Ihrer bereits registrierten Luftfahrzeugformulare.

      Ändern der Daten eines registrierten Luftfahrzeugs
      Um die Daten eines registrierten Luftfahrzeugs zu ändern oder zu aktualisieren, lesen Sie das Formular Daten eines registrierten Luftfahrzeugs ändern.


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      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!